Du arbeitest seit Jahren in einem Beruf, den du nie gelernt hast? Dann kannst du den IHK-Abschluss direkt per Prüfung nachholen, ohne noch einmal eine Ausbildung zu durchlaufen. Die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG lässt dich zur ganz normalen Abschlussprüfung zu, wenn du das Anderthalbfache der Ausbildungszeit an Berufspraxis nachweist. Bei dreijährigen Berufen sind das 4,5 Jahre. Das Zeugnis am Ende ist dasselbe wie nach einer Ausbildung.
Dieser Ratgeber erklärt dir die Zulassung, die Anmeldung bei deiner IHK, die Kosten und die Förderung, mit der die Vorbereitung für dich auf 0 Euro laufen kann.
Was die Externenprüfung ist
Der Begriff führt leicht in die Irre. Es gibt keine eigene, besondere Prüfung für Externe. Du legst exakt dieselbe Abschlussprüfung ab wie die Auszubildenden des jeweiligen Berufs, am selben Termin, mit denselben Aufgaben und vor demselben Prüfungsausschuss. „Extern" bist nur du: Du kommst nicht aus einem Ausbildungsverhältnis, sondern aus der Berufspraxis.
Die Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 2 BBiG: Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer das Anderthalbfache der Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen ist. Das ist kein Gnadenakt der Kammer, sondern ein gesetzlicher Anspruch, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Im Zeugnis steht später nicht, auf welchem Weg du zur Prüfung gekommen bist. Ein IHK-Abschluss ist ein IHK-Abschluss. Warum der formale Abschluss am Arbeitsmarkt so viel wiegt, haben wir hier aufgeschrieben: IHK-Abschluss: Vorteile am Arbeitsmarkt.
Die Voraussetzungen im Detail
Die Kernvoraussetzung ist Berufspraxis im Umfang des Anderthalbfachen der regulären Ausbildungszeit:
- Dreijährige Berufe (zum Beispiel Kaufmann für Büromanagement, Fachinformatiker): 4,5 Jahre einschlägige Tätigkeit
- Dreieinhalbjährige Berufe: 5 Jahre und 3 Monate
- Zweijährige Berufe: 3 Jahre
Einschlägig heißt: Deine Tätigkeit muss inhaltlich zu dem Beruf passen, dessen Prüfung du ablegen willst. Wer seit sechs Jahren im Sekretariat arbeitet, hat gute Karten für die Prüfung zum Kaufmann für Büromanagement. Wer sechs Jahre im Lager war, eher für den Fachlageristen.
Wichtig zu wissen: Das Gesetz kennt eine zweite Tür. Wer die Zeiten nicht voll belegen kann, darf die berufliche Handlungsfähigkeit auch anders glaubhaft machen, etwa über qualifizierte Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbeschreibungen oder Zertifikate aus Weiterbildungen und Teilqualifikationen. Über beides entscheidet die IHK, bei der du dich anmeldest. Die Praxis unterscheidet sich von Kammer zu Kammer spürbar, deshalb lohnt ein frühes Gespräch mit deiner örtlichen IHK, bevor du irgendetwas anderes planst.
Aus unserer Beratungserfahrung ist die 4,5-Jahres-Hürde übrigens weniger ein Hindernis als ein Qualitätsfilter: Wer sie erfüllt, kann den Job längst. Es fehlt nur das Papier, und genau das liefert die Prüfung.
Anmeldung und Ablauf
Die Anmeldung läuft über die IHK, in deren Bezirk du wohnst oder arbeitest. Der Weg sieht in der Praxis so aus:
- Zulassungsantrag stellen: mit Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und Tätigkeitsnachweisen. Viele Kammern bieten dafür eigene Formulare.
- Zulassungsbescheid abwarten: Die IHK prüft deine Praxiszeiten. Kläre das früh, manche Kammern wollen die Unterlagen mehrere Wochen vor dem Anmeldeschluss sehen.
- Zur Prüfung anmelden: Abschlussprüfungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt (Sommer und Winter), die Anmeldefristen liegen je nach Kammer oft im Frühjahr und Herbst davor.
- Prüfung ablegen: schriftlich und je nach Beruf mündlich oder praktisch, zusammen mit den regulären Auszubildenden.
Bei Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung, etwa dem Kaufmann für Büromanagement, verteilt sich die Prüfung auf zwei Teile in zwei Prüfungsfenstern. Plane also vom Prüfungstermin rückwärts, nicht vom Kursbeginn vorwärts.
Was die Externenprüfung kostet
Drei Posten können anfallen. Die Prüfungsgebühr legt jede IHK in ihrer Gebührenordnung selbst fest, frag den Betrag direkt bei deiner Kammer an. Dazu kommen Lernmaterialien. Der größte Posten ist ein Vorbereitungslehrgang, wenn du nicht komplett im Selbststudium lernen willst.
Genau hier greift die Förderung: Vorbereitungslehrgänge auf die Externenprüfung sind als abschlussorientierte Weiterbildung über den Bildungsgutschein förderfähig, wenn die Maßnahme AZAV-zugelassen ist. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 Prozent der Lehrgangskosten. Für Menschen ohne verwertbaren Berufsabschluss besteht auf die Förderung abschlussorientierter Weiterbildung seit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz sogar ein Rechtsanspruch (§ 81 Abs. 2 SGB III), das ist keine reine Ermessensentscheidung mehr. Welche Kurse generell mit Bildungsgutschein möglich sind, zeigt unsere Übersicht Weiterbildung mit Bildungsgutschein.
Geld während der Vorbereitung
Wenig bekannt, aber bares Geld: Wer als Arbeitsloser oder Bürgergeld-Empfänger einen geförderten abschlussorientierten Lehrgang besucht, bekommt nach § 87a SGB III Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat. Dazu kommen 1.000 Euro Prämie für die bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise den bestandenen Teil 1 und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung. Bei einem achtmonatigen Lehrgang summiert sich das auf rund 3.700 Euro, zusätzlich zu Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, die normal weiterlaufen.
Die Details zu allen Leistungen während einer geförderten Weiterbildung findest du in unserem Ratgeber Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit.
Für wen sich der Weg lohnt
Die Externenprüfung ist der schnellste Weg zum vollwertigen Berufsabschluss, wenn du die Praxisjahre schon hast. Kein zweijähriges Umschulungsverhältnis, kein Azubi-Gehalt, sondern gezielte Vorbereitung und dann die Prüfung.
Sie ist der falsche Weg, wenn du den Beruf komplett neu lernen willst. Dafür ist die Umschulung gedacht, die in 24 Monaten Theorie und Praxis von Grund auf vermittelt. Und wer gar keinen formalen Abschluss braucht, sondern schnell neue Kompetenzen für den Quereinstieg, fährt mit einer kurzen geförderten Weiterbildung oft besser. Die Wege im Vergleich: Ausbildung nachholen als Erwachsener.
Der mit Abstand häufigste Beruf für die Externenprüfung ist der Kaufmann beziehungsweise die Kauffrau für Büromanagement, weil Millionen Menschen genau diese Tätigkeiten seit Jahren ohne Abschluss ausüben. Dazu haben wir einen eigenen Ratgeber: Kauffrau für Büromanagement per Externenprüfung.
Häufige Fragen zur IHK-Externenprüfung
Was ist die IHK-Externenprüfung?
Die reguläre IHK-Abschlussprüfung eines Ausbildungsberufs, zu der du ohne vorherige Ausbildung zugelassen wirst (§ 45 Abs. 2 BBiG). Voraussetzung ist Berufspraxis im Umfang des Anderthalbfachen der Ausbildungszeit. Der Abschluss ist derselbe wie nach einer klassischen Ausbildung.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Mindestens das Anderthalbfache der regulären Ausbildungszeit an einschlägiger Berufspraxis, bei dreijährigen Berufen 4,5 Jahre. Alternativ kannst du deine berufliche Handlungsfähigkeit über Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise glaubhaft machen. Es entscheidet deine örtliche IHK.
Was kostet die Externenprüfung?
Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest. Der größte Posten ist ein Vorbereitungslehrgang, der bei AZAV-Zulassung über den Bildungsgutschein förderfähig ist. Dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter 100 Prozent der Lehrgangskosten.
Bekomme ich Geld während der Vorbereitung?
Bei einem geförderten abschlussorientierten Lehrgang: 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat plus 1.000 Euro für die bestandene Zwischenprüfung beziehungsweise Teil 1 und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung (§ 87a SGB III). Arbeitslosengeld oder Bürgergeld laufen weiter.
Ist der Abschluss weniger wert?
Nein. Gleiche Prüfung, gleiches Zeugnis, gleicher Abschluss. Im Zeugnis steht nicht, dass du extern zugelassen wurdest.
Du überlegst, ob die Externenprüfung dein Weg ist? Wir schauen kostenlos mit dir auf deine Praxisjahre, den passenden Beruf und die Förderung: Beratungstermin aussuchen oder anrufen unter 0176 20176358. Eine Vermittlung nach der Prüfung können wir nicht garantieren, den Weg dorthin machen wir aber deutlich kürzer.