Der Deko-Händler Depot hat sein zweites Insolvenzverfahren binnen zwei Jahren nicht überstanden. Nach einer ersten Schließungswelle mit 66 Filialen stellt die Betreibergesellschaft GDC Deutschland GmbH zum 30. September 2026 den gesamten Geschäftsbetrieb ein und kündigt allen rund 730 Beschäftigten. Das berichten unter anderem retail-news.de und ad-hoc-news.de. Wenn du bei Depot arbeitest, hilft dir dieser Leitfaden bei den nächsten Schritten.

Vorab: Dieser Text ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Bei Fragen zu Insolvenzgeld, Abfindung oder einem Aufhebungsvertrag ist der Betriebsrat oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Stelle. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege stehen dir aber offen.

Auf einen Blick: Die Betreibergesellschaft GDC Deutschland GmbH stellt zum 30. September 2026 den gesamten Geschäftsbetrieb von Depot ein, rund 730 Beschäftigte erhalten die Kündigung. Vorausgegangen war im Mai 2026 der Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Aschaffenburg (Aktenzeichen 654 IN 206/26, eröffnet Anfang August), bereits das zweite Verfahren binnen zwei Jahren, sowie eine erste Schließungswelle mit 66 Filialen im Sommer. Eigentümer Christian Gries kündigt einen Neustart der Marke über eine neue, deutlich kleinere Gesellschaft an, konkrete Zahlen dazu stehen noch aus. Bei Insolvenz sichert das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt. Wer die Stelle verliert, hat Anspruch auf ALG 1 und kann eine geförderte Weiterbildung nutzen.

Was bei Depot gerade passiert

Die GDC Deutschland GmbH, zu der Depot gehört, hatte Mitte Mai 2026 beim Amtsgericht Aschaffenburg ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht Aschaffenburg führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 654 IN 206/26, eröffnet wurde es Anfang August 2026. Es ist bereits das zweite Verfahren innerhalb von zwei Jahren.

Zunächst schloss das Unternehmen in einer ersten Welle 66 Filialen in vielen Bundesländern, darunter Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Dresden und Leipzig, die Räumungsverkäufe liefen bis Ende Juli. Rund 80 Filialen sollten damals erhalten bleiben.

Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Nach eigenen Angaben reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Verbindlichkeiten zu decken (Masseunzulänglichkeit). GDC Deutschland GmbH kündigte deshalb sämtliche verbliebenen Miet- und Arbeitsverträge und stellt den gesamten Geschäftsbetrieb zum 30. September 2026 ein. Insgesamt sind rund 730 Beschäftigte von der Kündigung betroffen.

Geschäftsführer Christian Gries nannte als Ursachen für die Schwierigkeiten unter anderem Zölle, die wachsende Online-Konkurrenz durch Plattformen wie Temu und die Kaufzurückhaltung der Verbraucher. Für einen Neustart will er die Markenrechte in eine neue, deutlich kleinere Gesellschaft einbringen, etwa über Shop-in-Shop-Konzepte bei Handelspartnern. Konkrete Zahlen zu Filialen oder einem Starttermin hat er bislang nicht genannt, für die Kündigung der rund 730 Beschäftigten der GDC Deutschland GmbH zum 30. September 2026 ändert das nichts.

Dein erster Schritt: ALG 1 absichern

Sobald absehbar ist, dass dein Arbeitsverhältnis endet, meldest du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend, sonst droht eine Sperre. Diese Drei-Tage-Frist gilt, wenn zwischen der Kenntnis vom Ende und dem Ende selbst weniger als drei Monate liegen. Steht das Enddatum früher fest, ist die Meldung nach § 38 SGB III spätestens drei Monate vor dem Ende fällig. Die Agentur für Arbeit erreichst du kostenlos unter 0800 4 5555 00.

Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden

Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.

Kostenlos reinschnuppern

Der Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

ALG 1 beträgt 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent, gezahlt bis zu 24 Monate je nach Alter und Einzahldauer. Diese Zeit ist dein Puffer für die Neuorientierung.

Insolvenzgeld, Aufhebungsvertrag und Abfindung

Bei einer Insolvenz sichert das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt ab. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit, innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Der Insolvenzverwalter hilft bei der Abwicklung. Einen weiteren Fall aus unserer Reihe beschreibt unser Leitfaden für Beschäftigte von Wutra Fördertechnik.

Bekommst du einen Aufhebungsvertrag oder ein Abfindungsangebot, unterschreib nichts ungeprüft. Eine selbst herbeigeführte Beendigung kann eine Sperrzeit beim ALG 1 von bis zu zwölf Wochen auslösen. Lass den Vertrag vom Betriebsrat oder einem Fachanwalt prüfen und frag nach einer möglichen Transfergesellschaft mit Transfer-Kurzarbeitergeld nach § 111 SGB III.

Die Zeit für eine geförderte Weiterbildung nutzen

Der stationäre Einzelhandel steht durch Onlinehandel und Kaufzurückhaltung unter Druck, gleichzeitig wächst der Bedarf an digitalen und automatisierten Prozessen in fast jeder Branche. Wer aus Verkauf, Filialorganisation oder Warenwirtschaft kommt, bringt Kundennähe und Prozesswissen mit, das in neuen Rollen zählt. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten einer zugelassenen Weiterbildung.

Während einer mit Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung kannst du weiter Arbeitslosengeld (ALG 1) beziehen (§ 144 SGB III). Die Weiterbildungszeit verbraucht deinen Anspruch allerdings zur Hälfte: Je zwei Tage mindern die Anspruchsdauer um einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Kinderbetreuungskosten können pauschal mit 160 Euro je Kind und Monat übernommen werden (§ 87 SGB III).

Der Digitalisierungsmanager passt gut in diese Lage: vier Monate, komplett online, mit Bildungsgutschein 0 Euro Eigenanteil. Inhaltlich geht es um Prozessautomatisierung und den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. In den DigiMan-Kursen sitzen regelmäßig Menschen aus Handel und Service, die ihr Wissen über Kunden und Abläufe in Digitalisierungsrollen mitnehmen. Wer eher in die kaufmännische Führung will, schaut sich den Wirtschaftsfachwirt (IHK) an, der über das Aufstiegs-BAföG läuft.

Häufige Fragen

Wie viele Filialen schließt Depot?

Depot schließt nicht mehr nur einzelne Filialen. Die Betreibergesellschaft GDC Deutschland GmbH stellt zum 30. September 2026 den gesamten Geschäftsbetrieb ein, rund 730 Beschäftigte erhalten die Kündigung. Eigentümer Christian Gries will die Marke über eine neue, deutlich kleinere Gesellschaft fortführen, Details dazu stehen noch aus.

Bekomme ich mein ausstehendes Gehalt?

Für rückständiges Nettoentgelt der letzten bis zu drei Monate greift in der Regel das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit, innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis.

Warum ist Depot erneut insolvent?

Es ist bereits das zweite Insolvenzverfahren binnen zwei Jahren. Geschäftsführer Christian Gries nennt als Gründe Zölle, die Online-Konkurrenz durch Plattformen wie Temu und die Kaufzurückhaltung der Verbraucher.

Was kostet mich der Digitalisierungsmanager?

Bei bewilligtem Bildungsgutschein nichts. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten. Der Kurs dauert vier Monate und läuft komplett online.

Quellen

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