Zeiterfassung per App, Urlaubsantrag im Portal, Lieferschein als PDF im Postfach: In vielen Betrieben hängt der Alltag an Geräten, deren Bedienung ein Teil der Belegschaft nie gelernt hat. Für die Schulung dieser Mitarbeiter kann die Agentur für Arbeit einen großen Teil der Kosten übernehmen, in kleinen Betrieben in der Regel die vollen Lehrgangskosten. Dieser Artikel zeigt, welche Grundlagenkurse dafür in Frage kommen, was drei Anbieter laut ihren Kursseiten anbieten und was beim Betrieb an Kosten bleibt.


Transparenzhinweis: SkillSprinters bietet mit „Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag“ selbst eine nach AZAV zugelassene Weiterbildung für diese Zielgruppe an und ist damit Mitbewerber der hier genannten Anbieter. Der Artikel ist nicht neutral. Angaben zu anderen Anbietern stammen ausschließlich von deren Kursseiten, abgerufen am 20.10.2026, und enthalten keine Wertung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Seite des Anbieters.

Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden

Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.

Kostenlos reinschnuppern

Der Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Wann die Agentur für Arbeit einen Grundlagenkurs fördert

Für Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis ist § 82 SGB III der Förderweg, bekannt als Qualifizierungschancengesetz. Die Agentur für Arbeit kann damit die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernehmen und dem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Unterrichtszeit zahlen. Das Gesetz nennt in Absatz 1 fünf Bedingungen:

Ein Excel-Kurs über zwei Tage fällt damit heraus.

Ausgeschlossen sind außerdem Schulungen, zu denen der Arbeitgeber nach Bundes- oder Landesrecht ohnehin verpflichtet ist. Einen Schulabschluss verlangt § 82 nicht, welche Vorkenntnisse ein Kurs voraussetzt, legt der jeweilige Anbieter fest. Einen Rechtsanspruch hat der Betrieb nicht: Die Förderung ist eine Ermessensleistung, über die die Agentur im Einzelfall entscheidet. Und sie muss vor Beginn beantragt sein (§ 324 Abs. 1 SGB III), eine verspätete Antragstellung lässt die Agentur nur zur Vermeidung unbilliger Härten zu.

Drei Grundlagenkurse im Vergleich

Die Tabelle nennt drei Kurse, die laut Kursseite den grundlegenden Umgang mit dem Computer vermitteln und für Beschäftigte über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden können. Die Reihenfolge ist alphabetisch, alle Angaben stammen von den Kursseiten der Anbieter, Stand 20.10.2026.

Anbieter und Kurs Dauer laut Kursseite Unterrichtszeiten Lernform Abschluss laut Kursseite Förderwege laut Kursseite
Karriere Tutor: Digitale Grundkompetenzen 4 Wochen in Vollzeit, 8 Wochen in Teilzeit Mo bis Fr, Vollzeit in der Regel 8:45 bis 16:30 Uhr, Teilzeit 8:45 bis 13:00 Uhr 100 % online Zertifikat von Karriere Tutor Qualifizierungschancengesetz, Bildungsgutschein
SkillSprinters: Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag 576 UE; Vollzeit 64 Unterrichtstage (rund 13 Wochen), Teilzeit 116 Unterrichtstage (rund 23 Wochen) Mo bis Fr, Vollzeit 8:00 bis 16:00 Uhr, Teilzeit 8:00 bis 12:00 Uhr oder 13:00 bis 17:00 Uhr live online mit Dozent Trägerzertifikat mit Kompetenznachweis § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz), Bildungsgutschein in der Regel ja
WBS TRAINING: Digitale Grundkompetenzen 41 Tage Vollzeit Live-Online im WBS LearnSpace 3D, am Standort oder nach Absprache mit dem Kostenträger von zu Hause WBS-Zertifikat unter anderem Qualifizierungschancengesetz, Bildungsgutschein, AVGS

Karriere Tutor beschreibt den Kurs als Einstieg in den grundlegenden Umgang mit dem Computer: Basiswissen zu Hard- und Software, Dateiverwaltung und Netzwerken, einfache Texte und ihr Druck, dazu Grundlagen der IT-Sicherheit sowie ein Überblick über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Als Zielgruppe nennt die Kursseite Mitarbeiter aus allen Bereichen. Den Starttermin legt Karriere Tutor laut Kursseite im Beratungstermin fest.

Bei WBS TRAINING reichen die Inhalte laut Kursseite vom PC-Anwendungswissen mit Windows, Ordnern und Dateien über Text- und Tabellenverarbeitung bis zu aktuellen KI-Tools, Datenschutz und digitaler Zusammenarbeit. Unterrichtet wird im eigenen virtuellen Lernraum WBS LearnSpace 3D. Als Zielgruppen führt die Seite unter anderem Berufstätige und Menschen ohne Berufsabschluss auf. Als nächste Kurstermine stehen dort unter anderem der 03.11.2026 bis 11.01.2027 und der 02.12.2026 bis 08.02.2027.

Unsere Maßnahme Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag hat 13 Module plus ein Abschlussprojekt, in dem jeder Teilnehmer ein Stück seines eigenen Arbeitsplatzes digitalisiert. Das erste Modul beginnt bei Geräten, Dateien und der Cloud, danach folgen E-Mail, Texte, Tabellen, Datenschutz und zwei Module zu KI im Arbeitsalltag, eines davon zur KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung. Vorkenntnisse und Schulabschluss setzt die Maßnahme nicht voraus, empfohlen sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1. Die Lehrgangskosten betragen 5.114,88 Euro je Teilnehmer, Maßnahme und Träger sind nach AZAV zugelassen (DEKRA), die Maßnahmennummer ist in Zuteilung. Den Start vereinbaren wir mit dem Betrieb.

Weitere zugelassene Kurse finden Sie in der Weiterbildungssuche auf mein NOW, dem Portal der Bundesagentur für Arbeit.

Woran Sie einen passenden Kurs für Einsteiger erkennen

Für Mitarbeiter, die bisher kaum am Computer gearbeitet haben, entscheidet sich viel in der ersten Woche. Lassen Sie sich deshalb den Stoffplan der ersten Tage zeigen. Beginnt er beim Anmelden am Gerät und beim Speichern einer Datei, passt er zu dieser Gruppe. Setzt er voraus, dass jemand Ordner anlegen und ein Programm öffnen kann, wird es für einen Teil der Teilnehmer schwer.

Fragen Sie auch, wie viel Zeit die Teilnehmer mit einer Lehrkraft verbringen und wie viel allein am Material. Selbstlernphasen funktionieren gut für Menschen, die wissen, wo sie nachschlagen. Einsteiger bleiben dort eher hängen.

Dann die Sprache. Die meisten Kurse laufen auf Deutsch, und Begriffe wie Browser oder Anhang kommen ab dem ersten Tag vor. Viele Anbieter nennen deshalb ein empfohlenes Sprachniveau.

Klären Sie vorab, wer das Gerät stellt, auf dem der Mitarbeiter lernt, und ob er an diesem Gerät später auch im Betrieb arbeitet. Wer auf einem fremden Laptop übt und danach an einem anderen System sitzt, fängt in Teilen von vorn an.

Aus unserer Sicht ist für diese Zielgruppe die Teilzeit meist die bessere Wahl. Wer vier Stunden am Tag lernt und danach an den eigenen Arbeitsplatz zurückgeht, probiert das Neue noch am selben Tag aus, und der nächste Unterrichtstag beginnt mit den Fragen, die dabei entstanden sind. In Vollzeit ist der Stoff schneller durch, aber zwischen Lernen und Anwenden liegen Wochen. Anders sieht es bei Schichtarbeit oder wechselnden Einsatzorten aus: Dort lässt sich ein Block in Vollzeit oft leichter planen als ein halber Arbeitstag über ein halbes Jahr.

Was beim Betrieb an Kosten bleibt

Wie viel der Arbeitgeber zu den Lehrgangskosten beisteuert, hängt nach § 82 Abs. 2 SGB III von der Zahl der Beschäftigten ab. Gezählt wird das ganze Unternehmen, bei einem Konzern der ganze Konzern; Teilzeitkräfte zählen je nach Wochenstunden mit 0,25, 0,5 oder 0,75. Mit den Lehrgangskosten unserer Maßnahme gerechnet sieht das so aus:

Beschäftigte im Unternehmen Anteil des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten Bei Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag (5.114,88 Euro) Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung
weniger als 50 in der Regel keiner 0 Euro 0 Euro
50 bis 499 in der Regel 50 Prozent 2.557,44 Euro 2.301,70 Euro
500 oder mehr in der Regel 75 Prozent 3.836,16 Euro 3.580,42 Euro

Den Rest der Lehrgangskosten kann die Agentur übernehmen. Ist der Mitarbeiter bei Beginn 45 Jahre oder älter oder schwerbehindert, soll die Agentur in Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten ganz auf den Anteil des Arbeitgebers verzichten.

Für die Stunden, in denen der Mitarbeiter im Unterricht sitzt und nicht arbeitet, kann die Agentur dem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen: bis zu 75 Prozent bei weniger als 50 Beschäftigten, 50 Prozent bei 50 bis 499 und 25 Prozent ab 500 Beschäftigten (§ 82 Abs. 3 SGB III). Bis zur vollen Höhe des anteiligen Arbeitsentgelts reicht der Zuschuss nur, wenn ein Mitarbeiter ohne Berufsabschluss mit der Weiterbildung einen Berufsabschluss nachholt (§ 82 Abs. 3 Satz 2 und § 81 Abs. 2 SGB III); bei dieser Maßnahme ist das nicht der Fall. Eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung kann diesen Zuschuss um fünf Prozentpunkte erhöhen. Beim Betrieb bleibt dann vor allem der Teil des Lohns, den der Zuschuss nicht abdeckt. Für Kurse anderer Anbieter rechnen Sie nach demselben Schema mit den Lehrgangskosten aus deren Angebot.

Wer den Antrag stellt und wie Sie vorgehen

In der Regel stellt der Arbeitgeber den Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, und zwar vor Beginn der Weiterbildung. Sollen mehrere vergleichbare Beschäftigte in dieselbe Maßnahme, geht das als Sammelantrag nach § 82 Abs. 5 SGB III, dem die Betroffenen oder die Betriebsvertretung zustimmen müssen; dann gehen Bescheid und Leistungen an den Betrieb. Geht es um eine einzelne Person, beantragt sie die Lehrgangskosten selbst, und der Arbeitgeber beantragt den Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Dem Mitarbeiter stellt die Agentur für die Teilnahme in der Regel einen Bildungsgutschein aus, so sieht es § 82 Abs. 6 in Verbindung mit § 81 Abs. 4 SGB III vor. Verzichten kann sie darauf, wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter einverstanden sind oder beim Sammelantrag das Einverständnis vorliegt.

Bei uns bekommen Sie nach dem Beratungsgespräch das Angebot und die Unterlagen zur Maßnahme, die der Arbeitgeber-Service für den Antrag braucht, und wir bereiten sie mit Ihnen zusammen vor. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Quellen

Häufige Fragen

Fördert die Agentur für Arbeit einen PC-Grundkurs für Mitarbeiter?

Ja, über § 82 SGB III, wenn der Kurs mehr als 120 Stunden dauert, über eine kurzfristige Anpassung an den eigenen Arbeitsplatz hinausgeht und Träger und Maßnahme zugelassen sind. Die Förderung ist eine Ermessensleistung, der Antrag muss vor Beginn gestellt sein. Ein Kurs über zwei oder drei Tage erfüllt diese Bedingungen nicht.

Braucht der Mitarbeiter einen Schulabschluss oder Vorkenntnisse?

§ 82 SGB III verlangt keinen Schulabschluss. Welche Vorkenntnisse ein Kurs voraussetzt, legt der Anbieter fest, die Angaben stehen auf der jeweiligen Kursseite. Für Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag braucht es weder Vorkenntnisse noch einen Schulabschluss, empfohlen sind Deutschkenntnisse auf Niveau B1.

Was zahlt ein Betrieb mit 30 Beschäftigten?

Bei weniger als 50 Beschäftigten soll die Agentur für Arbeit auf eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten verzichten (§ 82 Abs. 2 SGB III). Für die Unterrichtszeit kann sie zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent zum Arbeitsentgelt zahlen. Beim Betrieb bleibt dann vor allem der Teil des Lohns, den der Zuschuss nicht abdeckt. Über die Höhe entscheidet die Agentur im Einzelfall.

Stellt der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber den Antrag?

In der Regel der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, bei mehreren vergleichbaren Beschäftigten als Sammelantrag mit deren Einverständnis oder dem der Betriebsvertretung. Geht es um eine einzelne Person, beantragt sie die Lehrgangskosten selbst und der Arbeitgeber den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Der Mitarbeiter erhält in der Regel einen Bildungsgutschein.

Sie wollen wissen, was die Förderung für Ihren Betrieb bedeutet?

Umfang, Module und beide Durchführungsformen stehen auf der Seite zu Digitale Grundkompetenzen im Arbeitsalltag. Die Rechnung für Ihre Mitarbeiter gehen wir gern mit Ihnen durch: Am einfachsten bitten Sie über das Kontaktformular um einen Rückruf, dann melden wir uns. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0160 1215470 (Mo bis Fr, 8:30 bis 15:00 Uhr).


Zuletzt geprüft: 20. Oktober 2026.