Wirtschaftsfachwirt mit Aufstiegs-BAföG finanzieren

Wer den Antrag stellt, welche Frist wirklich zählt und was am Ende von 3.997 Euro übrig bleibt. Einschließlich der Vorabzahlung, wenn das Amt lange braucht, und der Prüfungsgebühr, die oft vergessen wird.

Die Grundlagen stehen im nächsten Abschnitt kurz, ausführlich im Ratgeber Was ist das Aufstiegs-BAföG?. Danach geht es um einen einzigen Fall: den Wirtschaftsfachwirt (IHK), berufsbegleitend in 12 Monaten, und was du dafür beantragst, ausfüllst und am Ende zahlst.

Was das Aufstiegs-BAföG ist und wie viel es zahlt

Das Aufstiegs-BAföG fördert Menschen, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung oberhalb des Gesellen- oder Facharbeiterniveaus vorbereiten. Rechtsgrundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Es gilt seit 1996 und war lange als Meister-BAföG bekannt; mit der Reform zum 1. August 2016 bekam die Förderung ihren heutigen Namen. Gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Abschlüsse, vom Handwerks- und Industriemeister über Techniker und Erzieher bis zum Fachwirt und Betriebswirt (aufstiegs-bafoeg.de).

Wie viel Aufstiegs-BAföG du bekommst, richtet sich nach den tatsächlichen Gebühren. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro gefördert, die Hälfte davon als Zuschuss, für den Rest bekommst du ein Darlehensangebot der KfW (§ 12 Abs. 1 AFBG). Dieser Teil ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Wer in Vollzeit lernt, etwa an einer Meisterschule, bekommt zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt, als Alleinstehender höchstens 1.019 Euro im Monat; auf ihn werden Einkommen und Vermögen angerechnet (§ 10 Abs. 2 AFBG). Teilzeitlehrgänge auf Fachwirt- oder Meisterniveau müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen sein und im Schnitt mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat bieten (§ 2 Abs. 3 AFBG).

Aufstiegs-BAföG beantragen, Schritt für Schritt

Das Aufstiegs-BAföG scheitert selten am Geld und oft an der Reihenfolge. Deshalb zuerst der Ablauf, dann die Zahlen.

  1. Prüfungszulassung klären, bevor du den Förderantrag stellstDas ist die Reihenfolge, die sich die meisten sparen und später bereuen. Ob du zur IHK-Prüfung zugelassen wirst, entscheidet deine Kammer nach § 2 der Wirtschaftsfachwirt-Prüfungsverordnung, nicht das Förderamt und erst recht nicht der Bildungsträger. Eine Förderzusage nützt wenig, wenn die IHK am Ende die Zulassung verweigert. Für das Amt gibt es dafür Formblatt Z: Oben trägst du deine Daten ein, darunter bestätigt die IHK als Prüfungsstelle, ob du die Zulassungsvoraussetzungen nach § 9 AFBG erfüllst.
  2. Formblatt A ausfüllenDas ist der eigentliche Antrag. Alle Vordrucke stehen auf aufstiegs-bafoeg.de bereit. Digital beantragen kannst du inzwischen in allen 16 Bundesländern über den Antragsassistenten „AFBG Digital“ (afbg-digital.de), angemeldet wird mit der BundID.
  3. Formblatt B bei uns anfordernDen Kopf mit deinen Daten füllst du aus, die Bescheinigung über den Besuch der Fortbildungsstätte füllen wir aus: Lehrgang, Termine, Unterrichtsstunden, Kosten. Eine kurze Mail an info@skillsprinters.de genügt, du bekommst es in der Regel am selben oder nächsten Werktag unterschrieben zurück. Ohne dieses Blatt bleibt der Vorgang beim Amt liegen, und das ist der häufigste Grund für wochenlange Verzögerungen.
  4. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung einreichenZuständig ist die Stelle in dem Bezirk, in dem du bei Antragstellung deinen ständigen Wohnsitz hast (§ 19a AFBG). Welche Stelle das ist, legt jedes Land selbst fest, und die Unterschiede sind größer, als man denkt. In Nordrhein-Westfalen bearbeitet die Bezirksregierung Köln die Anträge des ganzen Landes zentral, in Hessen sind es die Studierendenwerke, in Bayern die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, anderswo Bezirksregierungen oder Landesämter. Prüf deshalb vor dem Absenden auf der Seite deines Landes, wohin dein Antrag geht. Dazu kommen Nachweise über deine Berufsausbildung.
  5. Bearbeitungszeit einplanenDie Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate. Kann das Amt über einen vollständigen Erstantrag nicht innerhalb von sechs Kalenderwochen entscheiden oder nicht innerhalb von zehn Kalenderwochen zahlen, wird der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag unter Vorbehalt schon vorab geleistet, soweit du nachweist, dass die Lehrgangsgebühren fällig sind (§ 24 Abs. 4 AFBG). Nach unserer Erfahrung wird das selten genutzt.

Maßgeblich für die Frist ist das Ende der Maßnahme. Nach § 19 Abs. 1 AFBG muss der Antrag spätestens bis dahin gestellt sein, und der Maßnahmebeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann bei fristgerechter Antragstellung auch rückwirkend gewährt werden.

Beim Geld für den Lebensunterhalt ist das anders. Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag fließen frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst (§ 11 Abs. 3 AFBG). Für Monate vor dem Antrag wird der Zuschlag also nicht nachgezahlt.

Trotzdem raten wir dazu, etwa zwei bis drei Monate vor Kursbeginn zu beantragen. Wer später beantragt, streckt die ersten Monatsraten aus eigener Tasche vor und holt sich das Geld erst mit dem Bescheid zurück. Wer jetzt erst anfängt, kann trotzdem starten.

Was am Ende wirklich bezahlt wird

Prozentsätze allein helfen bei der Planung wenig. Deshalb hier der konkrete Fall: unser Wirtschaftsfachwirt, 12 Monate berufsbegleitend, Kursgebühr 3.997 Euro.

PostenBetrag
Kursgebühr Wirtschaftsfachwirt3.997,00 €
Zuschuss Aufstiegs-BAföG, 50 Prozent, wird nicht zurückgezahlt− 1.998,50 €
Verbleibt als KfW-Darlehen, anfangs zins- und tilgungsfrei1.998,50 €
Erlass bei bestandener Prüfung, 50 Prozent des Restdarlehens− 999,25 €
Bleibt zurückzuzahlen999,25 €

Diese 999,25 Euro zahlst du nicht auf einen Schlag. Das Darlehen ist während des Kurses und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei, insgesamt längstens sechs Jahre (§ 13 Abs. 3 AFBG); beim Wirtschaftsfachwirt sind das rund drei Jahre. Danach verzinst die KfW den Rest mit dem 6-Monats-EURIBOR plus 1 Prozent Verwaltungskostenaufschlag, ab Beginn der Rückzahlung kommt ein Risikozuschlag von bis zu 0,7 Prozent dazu. Getilgt wird innerhalb von höchstens zehn Jahren in Monatsraten von grundsätzlich mindestens 128 Euro (§ 13 Abs. 2 und 5). Bei knapp 1.000 Euro Rest ist das nach etwa acht Raten erledigt.

Das Darlehen musst du nicht in voller Höhe nehmen. Du kannst mit der KfW einen geringeren Betrag vereinbaren oder ganz darauf verzichten und diesen Anteil selbst zahlen. Der Erlass bei bestandener Prüfung bezieht sich dann nur auf den Teil, den du tatsächlich aufgenommen hast.

Das Geld geht immer an dich. Das Amt zahlt den Zuschuss an den Antragsteller, die KfW das Darlehen an den Darlehensnehmer, nie direkt an uns. Unsere Rechnung zahlst du selbst.

Der Maßnahmebeitrag ist nach oben bei 15.000 Euro gedeckelt. Unsere Kursgebühr liegt weit darunter, die Deckelung wird für dich also nie zum Thema. Und der Maßnahmebeitrag ist einkommens- und vermögensunabhängig: Ob du 30.000 oder 80.000 Euro im Jahr verdienst, ändert an dieser Rechnung nichts.

Ein Posten fehlt in der Rechnung noch: die IHK-Prüfungsgebühr. Sie steckt nicht in unserer Kursgebühr, weil sie nicht an uns geht, sondern an deine Kammer, und weil jede IHK sie selbst festlegt. Bei der IHK für Oberfranken Bayreuth sind es 720 Euro, aufgeteilt in 320 Euro für die wirtschaftsbezogenen und 400 Euro für die handlungsspezifischen Qualifikationen (laut IHK Bayreuth, Stand Oktober 2026). Andere Kammern verlangen teils mehr, teils weniger; maßgeblich ist die Gebührenordnung deiner IHK.

Prüfungsgebühren gehören zum Maßnahmebeitrag und werden nach demselben Schlüssel gefördert wie die Lehrgangsgebühr. Ausgezahlt wird dieser Teil erst, wenn die Gebühr fällig ist, gegen Vorlage des Gebührenbescheids, und zwar bis zu zwei Jahre nach dem Ende der Maßnahme.

Welche Formblätter du brauchst und wer sie ausfüllt

Das Amt arbeitet mit amtlichen Vordrucken, und § 19 Abs. 2 AFBG schreibt vor, sie zu benutzen. Für den berufsbegleitenden Wirtschaftsfachwirt sind es vier. Drei davon füllst du nicht allein aus, und genau dort entstehen die meisten Verzögerungen.

FormblattWofürWer füllt es aus
AAntrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildungdu
BBescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte: Lehrgang, Termine, Unterrichtsstunden, Kostenden Kopf du, die Bescheinigung wir
ZBestätigung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 9 AFBGden Kopf du, die Bestätigung deine IHK
FTeilnahmenachweis über die besuchten Präsenzstundennur wir, sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei Abbruch

Formblatt Z wird oft gesucht, weil es weder vom Amt noch vom Bildungsträger kommt. Die IHK bestätigt darauf, ob du die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung schon vor Beginn des Kurses erfüllst, ob fehlende Berufspraxis noch bis zum letzten Unterrichtstag erworben werden kann oder ob die Zulassung über eine Ausnahme läuft. Frag deshalb früh bei deiner Kammer an; was in Formblatt Z und Formblatt B im Einzelnen einzutragen ist, erklärt unser Ratgeber.

Formblatt F spielt erst nach dem Start eine Rolle. Das Amt prüft damit, ob du regelmäßig teilnimmst, und regelmäßig heißt nach § 9a AFBG: an mindestens 70 Prozent der Präsenzstunden, wobei Live-Unterricht online als virtuelle Präsenz zählt. Den Nachweis legst du sechs Monate nach Beginn, zum Ende und bei einem Abbruch vor, ausgefüllt von uns. Wie das Blatt im Einzelnen aussieht, zeigt die Anleitung Formblatt F ausfüllen.

Die Anlagen 1 und 2 zu Formblatt A, also Einkommen, Vermögen und die Erklärung des Ehegatten, brauchst du für den Abendkurs nicht. Sie gelten nur bei Vollzeitmaßnahmen.

Warum die Agentur für Arbeit hier nichts zu sagen hat

Das ist die häufigste Verwechslung in unseren Beratungsgesprächen, und sie kostet Leute regelmäßig Wochen.

Für eine Aufstiegsfortbildung wie den Wirtschaftsfachwirt stellt die Agentur für Arbeit keinen Bildungsgutschein aus. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung deines Bundeslandes. Wer bei der Arbeitsagentur nach einem Gutschein für den Wirtschaftsfachwirt fragt, bekommt entweder eine Absage oder, schlimmer, eine freundliche Vertröstung und wartet dann auf etwas, das nicht kommt.

Wer gefördert wird, und wer nicht

Das Aufstiegs-BAföG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird unabhängig von Einkommen und Vermögen vergeben, und es gibt für die Förderung nach diesem Gesetz keine Altersgrenze. Das unterscheidet es vom Studierenden-BAföG, mit dem es außer dem Namen wenig gemein hat.

Zwei Dinge schließen die Förderung aus oder schränken sie ein. Erstens der bereits vorhandene Hochschulabschluss: Mit einem Bachelor ist die Förderung möglich, mit einem Master oder einem höheren Abschluss nicht mehr (§ 9 Abs. 4 AFBG). Zweitens die Kursform. Der Unterhaltsbeitrag, also die monatliche Zahlung zum Lebensunterhalt, ist nach § 10 AFBG ausschließlich für Maßnahmen in Vollzeitform vorgesehen. Unser Kurs läuft an zwei Abenden pro Woche, damit dein Gehalt weiterläuft, und deshalb gibt es dafür keinen Unterhaltsbeitrag. Der Maßnahmebeitrag, um den es hier geht, gilt dagegen ausdrücklich auch für Teilzeitmaßnahmen.

Eine Leistung gibt es trotzdem auch im Abendkurs: Alleinerziehende, die mit Kindern unter 14 Jahren oder mit einem behinderten Kind zusammenleben, bekommen bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat, als Zuschuss (§ 10 Abs. 3 AFBG). Wer dagegen eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit macht, etwa einen Meisterkurs, erhält zusätzlich den Unterhaltsbeitrag, ebenfalls als Zuschuss; nur darauf werden Einkommen und Vermögen angerechnet.

Von der Förderfrage strikt zu trennen ist die Zulassung zur Prüfung. Ob du zur IHK-Prüfung zugelassen wirst, regelt § 2 der Wirtschaftsfachwirt-Prüfungsverordnung: eine abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Ausbildung (für den zweiten Prüfungsteil zusätzlich ein Jahr Berufspraxis), oder ohne Ausbildung mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis. An dem Wort „einschlägig" hängt mehr, als die meisten erwarten. Die Praxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich liegen und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Wirtschaftsfachwirts haben. Drei Jahre in der Pflege, im Handwerk oder in der Produktion erfüllen das nicht automatisch. Über die Zulassung entscheidet immer deine IHK, und sie kann in Grenzfällen eine Ausnahme zulassen.

Der Erlass, an den kaum jemand denkt

Die 50 Prozent Darlehenserlass bei bestandener Prüfung sind bekannt. Weniger bekannt ist der zweite Erlasstatbestand nach § 13b Absatz 2 AFBG: Wer sich innerhalb von drei Jahren nach dem Ende der Maßnahme selbstständig macht, ein Unternehmen übernimmt oder einen bestehenden Betrieb erweitert und diesen mindestens drei Jahre im Haupterwerb führt, dem wird auf Antrag das bis dahin noch nicht fällige Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig erlassen.

Für jemanden, der den Wirtschaftsfachwirt macht, um danach den Familienbetrieb zu übernehmen oder sich selbstständig zu machen, bedeutet das im Ergebnis: Die Weiterbildung kostet ihn nichts. Voraussetzung ist auch hier die bestandene Prüfung.

Die Prämie nach der Prüfung, und wo es sie nicht gibt

Acht Bundesländer zahlen für den bestandenen Wirtschaftsfachwirt eine Aufstiegs- oder Meisterprämie. Acht andere nicht. Dieser Unterschied entscheidet darüber, ob dich die Weiterbildung am Ende Geld kostet oder Geld einbringt.

Hessen3.500 €
Bayern3.000 €
Rheinland-Pfalz2.000 €
Saarland2.000 €
Thüringen2.000 €
Hamburg1.300 €
Bremen1.300 €
Sachsen-Anhalt1.000 €
Nordrhein-Westfalenkeine
Niedersachsenkeine
Baden-Württembergkeine
Berlinkeine
Mecklenburg-Vorpommernkeine
Sachsenkeine
Brandenburgkeine
Schleswig-Holsteinkeine

Stand Oktober 2026, an den Quellen der Länder geprüft. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Berlin gibt es zwar eine Prämie, sie gilt dort aber ausschließlich für Handwerksmeister und nicht für kaufmännische Aufstiegsfortbildungen. In Sachsen gilt sie nur für Meister (Handwerks-, Industrie-, Fachmeister), nicht für Fachwirte. Mecklenburg-Vorpommern zahlt sein Meister-Extra an Meister in Handwerk und Industrie, an Fachwirte ebenfalls nicht. Brandenburg und Schleswig-Holstein haben keine. In Sachsen-Anhalt läuft die Richtlinie zum 31. Dezember 2026 aus, ob sie verlängert wird, ist offen. Die Beträge und Bedingungen ändern sich gelegentlich, deshalb vor dem Antrag beim eigenen Land gegenprüfen.

In Bayern sieht die Gesamtrechnung damit so aus, wenn du dort wohnst oder arbeitest, bei einer bayerischen Kammer prüfst und den Bonus spätestens zwei Jahre nach dem Prüfungsergebnis beantragst: 999 Euro Restdarlehen, 3.000 Euro Meisterbonus nach bestandener Prüfung, unterm Strich ein Plus von etwa 2.000 Euro. In Nordrhein-Westfalen bleibt es bei den 999 Euro. Gemessen an dem, was der Abschluss beim Gehalt bewirkt, ist beides eine gute Investition. Nur ist die eine Variante eben ein Geschäft und die andere nicht.

Was in der Praxis schiefgeht

Wir begleiten jedes Jahr etliche Teilnehmer durch diesen Antrag. Es sind fast immer dieselben drei Dinge.

Das erste ist das Formblatt B. Es wird vergessen, weil viele annehmen, mit Formblatt A sei der Antrag vollständig. Ist er nicht, und das Amt meldet sich manchmal erst nach Wochen.

Das zweite ist die Reihenfolge bei der Zulassung. Wer ohne kaufmännische Ausbildung kommt, sollte zuerst mit der IHK klären, ob seine Berufsjahre als einschlägig gelten. Diesen Anruf sparen sich viele und ärgern sich später.

Das dritte ist der Vorschussanspruch. In all den Jahren hat ihn nach unserer Erfahrung kaum jemand geltend gemacht, obwohl die Bearbeitung häufig länger dauert als die sechs Wochen. Wenn dein Antrag vollständig ist und liegen bleibt, frag beim Amt danach. Darauf hast du Anspruch.

Wenn du wissen willst, was in deinem Bundesland und mit deiner Ausgangslage konkret herauskommt, rechne es in unserem Aufstiegs-BAföG-Rechner für den Wirtschaftsfachwirt durch. Er fragt Bundesland und Vorbildung ab und zeigt dir den Eigenanteil für deinen Fall. Wenn du lieber mit jemandem sprichst: Wir gehen die Formblätter mit dir durch, auch wenn du dich noch nicht entschieden hast.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil beim Wirtschaftsfachwirt mit Aufstiegs-BAföG?

Von 3.997 Euro Kursgebühr sind 50 Prozent Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Die anderen 50 Prozent laufen als KfW-Darlehen, das während des Kurses und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei ist; bei bestandener Prüfung wird die Hälfte davon erlassen. Zurückzuzahlen bleiben rund 999 Euro. Die IHK-Prüfungsgebühr rechnet separat, wird aber nach demselben Schlüssel gefördert.

Wer stellt den Antrag, und wo?

Du selbst, beim Amt für Ausbildungsförderung deines Bundeslandes. Welche Stelle das ist, legt jedes Land fest: in Nordrhein-Westfalen zentral die Bezirksregierung Köln, in Hessen die Studierendenwerke, in Bayern die Ämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, anderswo Bezirksregierungen oder Landesämter. Die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig. Den Antrag stellst du auf Formblatt A, Formblatt B füllen wir als Bildungsträger aus, Formblatt Z bestätigt deine IHK.

Bis wann muss der Antrag gestellt sein?

Spätestens bis zum Ende der Maßnahme (§ 19 Abs. 1 AFBG). Der Maßnahmebeitrag kann bei fristgerechter Antragstellung rückwirkend gewährt werden, der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende dagegen erst ab dem Antragsmonat. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß 2 bis 4 Monate. Entscheidet das Amt über einen vollständigen Erstantrag nicht binnen sechs Wochen oder zahlt es nicht binnen zehn Wochen, wird der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag unter Vorbehalt vorab gezahlt.

Gibt es beim Abendkurs auch einen Unterhaltsbeitrag?

Nein, der Unterhaltsbeitrag nach § 10 AFBG ist Maßnahmen in Vollzeitform vorbehalten. Unser Kurs läuft berufsbegleitend an zwei Abenden pro Woche, damit dein Gehalt weiterläuft. Gefördert wird hier der Maßnahmebeitrag, und der gilt ausdrücklich auch für Teilzeit. Alleinerziehende mit Kindern unter 14 Jahren oder mit einem behinderten Kind bekommen zusätzlich auch im Teilzeitkurs den Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind und Monat (§ 10 Abs. 3 AFBG).

Gibt es eine Altersgrenze?

Für das Aufstiegs-BAföG nicht. Eine Einschränkung gibt es dennoch: Wer bereits einen Master oder einen höheren Hochschulabschluss besitzt, ist von der Förderung ausgeschlossen. Mit einem Bachelor ist sie möglich.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Dann entfällt der Erlass von 50 Prozent, und es bleibt das Darlehen von rund 1.998 Euro zur Rückzahlung, in Raten an die KfW. Die IHK-Prüfung lässt sich wiederholen. Ob der Erlass nach einer bestandenen Wiederholungsprüfung noch greift, klärst du am besten direkt mit deinem Amt für Ausbildungsförderung, weil es dort auf den Einzelfall ankommt.

Ist Meister-BAföG dasselbe wie Aufstiegs-BAföG?

Ja. Meister-BAföG ist der frühere Name derselben Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das seit 1996 gilt. Mit der Reform zum 1. August 2016 wurde daraus das Aufstiegs-BAföG. Gefördert werden heute neben Meistern auch Fachwirte wie der Wirtschaftsfachwirt, Fachkaufleute, Techniker, Erzieher und Betriebswirte.

Werden die IHK-Prüfungsgebühren vom Aufstiegs-BAföG übernommen?

Ja, nach demselben Schlüssel wie die Lehrgangsgebühren: Die Prüfungsgebühr gehört zum Maßnahmebeitrag, die Hälfte ist Zuschuss, für den Rest gibt es das KfW-Darlehen (§ 12 Abs. 1 AFBG). Ausgezahlt wird dieser Teil erst bei Fälligkeit gegen Vorlage des Gebührenbescheids, bis zu zwei Jahre nach dem Ende der Maßnahme (§ 24 Abs. 1 AFBG). Die Höhe legt jede IHK selbst fest, bei der IHK für Oberfranken Bayreuth sind es 720 Euro (laut IHK Bayreuth, Stand Oktober 2026).

Zuletzt geprüft am 16. Oktober 2026 gegen § 2, § 9, § 9a, § 10, § 11, § 12, § 13, § 13b, § 19, § 19a und § 24 AFBG sowie die Hinweise auf aufstiegs-bafoeg.de, die Formblätter zuletzt am 30. September 2026. Die Angaben geben unseren Beratungsstand wieder und ersetzen keine Auskunft der zuständigen Stelle. Über deine Förderung entscheidet verbindlich das Amt für Ausbildungsförderung, über die Prüfungszulassung deine IHK. Fragen zum Kurs beantwortet Dr. Jens Aichinger persönlich unter 0160 1215470.