Im Code der WhatsApp-Hilfeseite zur Kontolöschung stand ein Satz, den kein Besucher auf dem Bildschirm sah.

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Was im Seitencode stand

Redact, nach eigener Beschreibung eine Datenschutzfirma, stieß laut eigener Angabe am 8. Oktober 2026 auf die Anweisungen. Danach las das Unternehmen alle 545 Seiten, auf die das Hilfecenter von WhatsApp verlinkt. Auf rund 80 Hilfe- und FAQ-Seiten standen laut Redact und WIRED Textanweisungen für ein großes Sprachmodell, die auf der Seite nicht angezeigt wurden. Die Codeblöcke trugen die Bezeichnung „HelpContentGalaxyLLMInclude“. Redact zählt 102 solcher Blöcke, WIRED schreibt von 100. Einige Abschnitte trugen laut WIRED die Überschrift „WHAT NOT TO SAY“.

Eine der beiden zitierten Stellen steht auf der Seite „How to delete your account“. Nutzer, die ihr Konto mangels Zugriff auf Nummer oder Gerät nicht selbst löschen können, sollte der Chatbot auf die automatische Löschung verweisen: deaktivierte Konten nach 30 Tagen, inaktive nach 120 Tagen, in den USA nach 365 Tagen. Dazu kam sinngemäß, er solle keine Datenschutz-, Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde empfehlen, nicht anbieten, dass WhatsApp das Konto von Hand löscht, und kein anderes Telefon mit aktiver Nummer empfehlen. Eine Archivkopie dieser Seite im Internet Archive vom 9. Oktober 2026 enthält den Satz zur Behörde wörtlich im Seitencode.

Die zweite Stelle findet sich laut WIRED und Redact auf der Seite zum Melden und Blockieren. Erwähnt ein Nutzer Klage, Anwälte, Gerichte oder rechtliche Schritte, sollte der Chatbot unter anderem keine Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinie oder anderen rechtlichen Dokumente von WhatsApp zitieren. Zu Datenschutzgesetzen wie DSGVO, LGPD oder CCPA sollte er sich nicht äußern, auch dann nicht, wenn der Nutzer sie selbst anspricht.

WhatsApp spricht von einem Fehler

Laut WIRED wurde der Text nach der Anfrage der Redaktion von allen Seiten entfernt. WhatsApp-Sprecher Joshua Breckman sagte laut WIRED, er sei wegen eines inzwischen behobenen Fehlers angezeigt worden. Es handle sich um Anweisungen an den Chatbot und nicht an die Nutzer, damit Menschen, die sich an den Support mit KI wenden, genaue und passende Antworten bekommen. Die Support-Chatbots sollten zu WhatsApp beraten und keine Rechtsberatung geben. Über ihre Datenrechte informiere WhatsApp die Nutzer transparent.

Auch Redact relativiert einen Teil der Funde. Fast alle Blöcke seien harmlose Ordnungshinweise gewesen, einige hätten Nutzer geschützt, etwa mit der Vorgabe, niemals ein falsches Alter oder Geburtsjahr zu raten. Dass ein Unternehmen per Chatbot keine Rechtsauskunft im eigenen Namen geben will, hält Redact für vernünftig.

Redact verkauft selbst Löschdienste: Menschen sollen damit alte Beiträge und Daten bei vielen Plattformen gesammelt löschen können. Das gehört zur Einordnung der Quelle, der Satz zur Behörde steht unabhängig davon in der Archivkopie vom 9. Oktober.

Seit wann, und mit welcher Wirkung?

Wie lange die Notizen sichtbar waren, ist laut WIRED unklar. Redact grenzt es über Archivkopien der Löschseite ein: Die vom 12. Juli 2026 enthält die Notiz nicht, die vom 4. September 2026 schon. Am 15. Oktober um 21:40 UTC standen beide zitierten Notizen noch auf den Seiten, am 18. Oktober um 02:08 UTC waren laut Redact alle 102 Blöcke von allen 80 Seiten verschwunden. Die Hilfeseiten selbst sind weiter online. Ausgeliefert hat der Server die Notizen laut Redact mit der übrigen Seite auch an die Crawler von Google und Bing.

Ob der Chatbot sich an die Anweisungen gehalten hat, ist offen. Redact hat nach eigener Aussage nur die Anweisungen gelesen, nicht die Antworten des Chatbots, und nicht getestet, ob ein KI-Assistent danach gehandelt hat.

Art. 77 DSGVO gibt jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere im Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Art. 17 DSGVO gibt das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sofern einer der dort genannten Gründe zutrifft. WhatsApps Datenschutzerklärung für die europäische Region, gültig ab 2. Juli 2026, nennt laut Redact das Recht auf Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde und verweist auf die DSGVO. Eine Anweisung an einen Chatbot kann diese Rechte nach Auffassung von Redact nicht aufheben.

Was ein Betrieb am eigenen Chatbot prüfen kann

Wer einen Chatbot auf der eigenen Website oder im Kundendienst einsetzt, gibt ihm ebenfalls Anweisungen mit, was er sagen soll und was nicht. Dabei zählt auch die technische Ablage. Was im Seitencode steht, kann jeder Besucher und jeder Suchmaschinen-Crawler lesen, auch wenn es nicht angezeigt wird. Interne Preisgrenzen und Kulanzregeln gehören deshalb aus unserer Sicht nicht dorthin. Wer einen Chatbot einkauft, sollte den Anbieter fragen, wo die Anweisungen gespeichert werden und wer sie lesen kann. Zu Auftragsverarbeitung und Datenflüssen gibt es unsere Checkliste zum rechtssicheren Chatbot-Betrieb.

Unsere Einschätzung

Eine Regel „keine Rechtsberatung“ halten wir bei einem Support-Chatbot für vernünftig, und darauf beruft sich WhatsApp laut WIRED. Eine Regel, gesetzlich vorgesehene Wege wie die Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gar nicht zu nennen, ist aus unserer Sicht etwas anderes. Die erste schützt vor falschen Auskünften im eigenen Namen, die zweite entscheidet, welche Wege ein Kunde überhaupt erfährt.

Unser Maßstab für die Anweisungen an den eigenen Bot: Sie sollten so geschrieben sein, dass man sie ohne Unbehagen veröffentlichen könnte. Im Fall WhatsApp genügte laut Unternehmen ein Fehler, und die Crawler von Google und Bing bekamen die Notizen laut Redact gleich mit.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 20. Oktober 2026):

Häufige Fragen

Was stand im Seitencode der WhatsApp-Hilfeseiten?

Laut Redact und WIRED standen auf rund 80 Hilfe- und FAQ-Seiten Textanweisungen für ein großes Sprachmodell, die Besuchern nicht angezeigt wurden. Auf der Seite zur Kontolöschung hieß es sinngemäß, der Support-Chatbot solle keine Datenschutz-, Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde empfehlen. Redact zählt 102 solcher Codeblöcke, WIRED schreibt von 100.

Wie hat WhatsApp auf den Fund reagiert?

Laut WIRED wurde der Text nach der Anfrage der Redaktion von allen Seiten entfernt. Sprecher Joshua Breckman sagte, er sei wegen eines inzwischen behobenen Fehlers angezeigt worden und richte sich an den Chatbot, nicht an die Nutzer. Die Support-Chatbots sollten zu WhatsApp beraten und keine Rechtsberatung geben.

Hat sich der Chatbot an die Anweisungen gehalten?

Das ist offen. Redact hat nach eigener Angabe nur die Anweisungen gelesen, nicht die Antworten des Chatbots, und nicht getestet, ob ein KI-Assistent danach gehandelt hat. Unabhängig davon gibt Art. 77 DSGVO jeder betroffenen Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Was sollte ein Betrieb mit eigenem Chatbot jetzt regeln?

Aus unserer Sicht zuerst, wo die Anweisungen an den Bot technisch liegen. Was im Seitencode steht, können Besucher und Suchmaschinen-Crawler lesen, auch wenn es nicht angezeigt wird, deshalb gehören interne Preisgrenzen oder Kulanzregeln nicht dorthin. Wer einen Chatbot einkauft, fragt den Anbieter, wo die Anweisungen gespeichert werden und wer sie lesen kann.

Wo liegen die Anweisungen an den Chatbot des eigenen Betriebs, und wer kann sie lesen?

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Zuletzt aktualisiert: 20. Oktober 2026. Stand der Recherche: 20. Oktober 2026.