Zwei der größten Musikverlage der Welt werfen einem KI-Unternehmen vor, sich seine Trainingsdaten über Tauschbörsen beschafft zu haben.
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Die Vorwürfe aus der Klageschrift
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music, eine Einheit der Warner Music Group Corp., reichten die Klage am Freitag, den 28. August 2026, ein. Beklagt sind Anthropic als Unternehmen sowie, das ist der ungewöhnliche Teil, die beiden Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann persönlich. Laut Klageschrift, wiedergegeben von TechCrunch, wirft man Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Songs „illegally torrenting, scraping, and downloading" zu haben, um damit die Claude-Modelle zu trainieren.
Konkret genannt werden mehrere bekannte Titel.
Laut Klageschrift zählen dazu „Eye of the Tiger", Marvin Gayes „Ain't No Mountain High Enough" und Taylor Swifts „Paper Rings". Die Kläger sprechen laut Berichten von Musikjournalisten von „Zehntausenden" betroffenen Kompositionen. Benzinga ordnet das mit dem Hinweis ein, eine solche Zahl würde theoretisch ein Haftungsrisiko in Milliardenhöhe bedeuten, allerdings ohne dass die Klageschrift selbst eine Gesamtsumme ausrechnet oder nennt.
Geforderte Summen und der weitere Verfahrensweg
Der Schadenersatz, den die Kläger fordern, folgt der üblichen Logik solcher Copyright-Klagen: bis zu 150.000 Dollar je verletztem Werk, dazu 25.000 Dollar je Fall, in dem Urheberrechtsmanagement-Informationen entfernt wurden. Zusätzlich verlangen Sony Music Publishing und Warner Chappell eine Verhandlung vor einer Jury. In der Überschrift ihrer Berichterstattung übernehmen sowohl TechCrunch als auch Axios die Formulierung der Kläger, Anthropics Vorgehen sei eine „brazen campaign", eine dreiste Kampagne. Music Business Worldwide zitiert die Klageschrift mit der noch schärferen Einordnung, es handle sich um „einen der größten und dreistesten fortlaufenden Diebstähle geistigen Eigentums der Geschichte".
Ein Aktenzeichen zum Verfahren nennt keine der ausgewerteten Quellen. Wie deutsche Gerichte die vergleichbare Frage nach KI-Training und Urheberrecht bislang beurteilt haben, unterscheidet sich davon ohnehin grundlegend, wie der Artikel zum BGH-Urteil über KI-Training und Urheberrecht zeigt. Ob und wie sich der neue Fall überhaupt auf Ansprüche außerhalb der USA auswirken könnte, lässt sich aus den vorliegenden Berichten nicht beantworten.
Der Bartz-Fall als Hintergrund
Die neue Klage steht nicht im luftleeren Raum. Berichten von Benzinga zufolge verweisen die Kläger auf den früheren „Bartz"-Fall, in dem ein Gericht bereits entschieden hatte, das Training von KI-Modellen an urheberrechtlich geschützten Werken sei grundsätzlich zulässig, die Beschaffung dieser Werke über Piraterie jedoch nicht. Anthropic musste in jenem Verfahren 1,5 Milliarden Dollar zahlen.
Diese Unterscheidung ist der eigentliche Kern der neuen Klage. Es geht den Klägern erkennbar nicht darum, KI-Training an sich in Frage zu stellen, sondern um den Weg, auf dem die Trainingsdaten beschafft worden sein sollen. Genau diese Trennlinie, Training grundsätzlich erlaubt, Beschaffung per Torrent nicht, hatte im Bartz-Fall bereits zu einer milliardenschweren Zahlung geführt.
Eine Reaktion oder Stellungnahme von Anthropic zu den neuen Vorwürfen liegt im Recherchestand nicht vor. Weder eine Bestätigung noch ein Bestreiten der Vorwürfe kann diesem Artikel deshalb entnommen werden.
Unsere Einschätzung
Der Fall zeigt vor allem eines: Die Trainingsdaten großer KI-Modelle sind weiterhin ein offener Rechtsstreit, keine geklärte Frage. Für einen Betrieb, der Texte, Bilder oder Musik mit einem KI-Werkzeug erzeugen lässt und diese Inhalte weiterverwendet oder verkauft, ist das kein abstraktes Problem.
Ein Anbieter, gegen den milliardenschwere Ansprüche laufen, kann sein Modellverhalten ändern, Trainingsdaten nachträglich entfernen oder Preise anpassen, um Rückstellungen zu bilden. Solche Anpassungen kommen selten mit Ankündigungsfrist. Wer sich im Betrieb auf generierte Inhalte verlässt, sollte deshalb genau beobachten, welche Anbieter in laufenden Verfahren stecken, ohne daraus schon eine Aussage über deren wirtschaftliche Lage abzuleiten. Ein Vorwurf in einer Klageschrift ist ein Vorwurf, kein Urteil, und der Ausgang eines Verfahrens vor einem Bundesgericht kann sich über Jahre hinziehen.
In unseren Kursen kommt diese Unsicherheit regelmäßig zur Sprache, sobald ein Teilnehmer fragt, ob ein KI-generierter Text oder ein KI-generiertes Bild später Probleme machen kann. Eine pauschale Entwarnung ist dabei nicht seriös. Der Bartz-Fall hat vorgemacht, dass ein Gericht zwischen dem Training selbst und der Art der Datenbeschaffung sehr genau unterscheidet, und die neue Klage prüft nach demselben Muster erneut nach.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 31. August 2026):
- TechCrunch: Sony Music, Warner sue Anthropic, alleging a "brazen campaign" of intellectual property theft
- Music Business Worldwide: Now Sony Music Publishing and Warner Chappell sue Anthropic in multi-billion dollar lawsuit
- Axios: Sony, Warner sue Anthropic, alleging "blatant theft" of intellectual property
- Benzinga: Sony Music, Warner Chappell Sue Anthropic Over Copyright Claims
Häufige Fragen
Wer klagt gegen Anthropic und wann wurde die Klage eingereicht?
Sony Music Publishing und Warner Chappell Music, eine Einheit der Warner Music Group Corp., reichten die Klage am 28. August 2026 vor einem Bundesgericht im Norden Kaliforniens ein. Beklagt sind Anthropic sowie namentlich die Mitgründer Dario Amodei und Benjamin Mann.
Was wird Anthropic konkret vorgeworfen?
Laut Klageschrift soll Anthropic urheberrechtlich geschützte Songtexte und Kompositionen illegal per Torrent heruntergeladen und gescrapt haben, um die Claude-Modelle zu trainieren. Genannt werden unter anderem "Eye of the Tiger", Marvin Gayes "Ain't No Mountain High Enough" und Taylor Swifts "Paper Rings". Anthropic hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert.
Wie viel Schadenersatz fordern die Kläger?
Laut Klageschrift werden bis zu 150.000 Dollar je verletztem Werk sowie 25.000 Dollar je Fall der Entfernung von Urheberrechtsvermerken gefordert, zusätzlich eine Verhandlung vor einer Jury. Eine ausgerechnete Gesamtsumme nennt die Klageschrift nicht.
Muss ein Betrieb wegen dieser Klage jetzt etwas tun?
Eine unmittelbare rechtliche Pflicht ergibt sich aus der Klage für Betriebe nicht, sie betrifft ein laufendes US-Verfahren gegen einen einzelnen Anbieter. Sinnvoll ist trotzdem, im Blick zu behalten, welche KI-Anbieter in Rechtsstreitigkeiten über Trainingsdaten stecken, da milliardenschwere Ansprüche Modellverhalten, Preise oder Verfügbarkeit später verändern können.
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Zuletzt aktualisiert: 31. August 2026. Stand der Recherche: 31. August 2026.