Zehn niedersächsische Bäder sollen der Datenschutzaufsicht erklären, was die Kameras über ihren Becken eigentlich auswerten.
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Fünf Fragen an zehn Bäder
Laut der Meldung, die am 25. September 2026 im Virtuellen Datenschutzbüro erschienen ist, will der LfD zunächst klären, ob in den zehn Hallen- und Freibädern überhaupt KI-Systeme zur Überwachung von Schwimmbecken und zur Unterstützung der Schwimmaufsicht laufen. Falls ja, geht es um den Umfang, in dem dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. regionalHeute berichtete am selben Tag. Abgefragt wird bei den Betreibern:
- über welche Funktionen die Systeme verfügen,
- ob sie Live-Videobilder, vektorisierte Körperumrisse oder Bewegungsmuster analysieren,
- welche Bereiche zu welchen Uhrzeiten überwacht werden,
- welche technisch-organisatorischen Maßnahmen die Risiken für Badegäste und Beschäftigte mindern sollen,
- ob personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden.
Dass die Aufsicht zwischen Livebild, Körperumriss und Bewegungsmuster unterscheidet, ist aufschlussreich. Für sie zählt die Art der Auswertung, die Existenz einer Kamera allein beantwortet die Frage noch nicht.
Auffällig ist die vierte Frage. Die Beschäftigten der Bäder stehen dort ausdrücklich neben den Badegästen.
Sicherheit am Becken, Kamera über dem Becken
Den Anlass beschreibt der LfD selbst. Bundesweit haben laut der Behörde in den vergangenen Monaten zahlreiche Schwimmbäder damit begonnen, KI-Systeme einzusetzen, die etwa Personen in Notlage anhand von Bewegungsmustern erkennen und die Badeaufsicht alarmieren können. Den Zweck hält der Landesbeauftragte Denis Lehmkemper für nachvollziehbar. „KI-unterstützte Überwachungssysteme können eine sinnvolle Ergänzung zur Badeaufsicht sein, um die Sicherheit in Schwimmbädern zu erhöhen.“ So steht es in der Meldung. Gleich danach folgt die Einschränkung: „Die dafür notwendige Videoüberwachung von Badegästen ist allerdings ein sensibler Bereich“. Wer schwimmen geht, trägt Badekleidung und kann einer Kamera am Becken kaum ausweichen. Darin liegt die Spannung dieses Falls. Das System soll im Notfall helfen, und dafür beobachtet es Menschen in einer Lage, in der sie besonders ungern beobachtet werden.
Die Antworten stehen noch aus
Ein Ergebnis gibt es noch nicht. Die Rückmeldefrist für die Betreiber läuft laut LfD noch, Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres erfolgen. Ob eines der zehn Bäder etwas falsch macht, lässt sich aus der Meldung deshalb nicht ablesen, und ob die eingesetzten Systeme zulässig sind, ebenso wenig.
Auch die Ausgangslage ist offen. Der LfD will laut Meldung zuerst wissen, ob in den angeschriebenen Bädern überhaupt KI-Systeme zur Beckenüberwachung laufen, und erst danach, welche Daten sie verarbeiten. Die Prüfung setzt also nicht voraus, dass jedes der zehn Bäder ein solches System betreibt.
Als Ziel nennt der LfD, den datenschutzkonformen Einsatz sicherzustellen und die Bäder gegebenenfalls dabei zu unterstützen. Lehmkemper sagt dazu: „Mit unserer Prüfung wollen wir zu einem datenschutzkonformen Einsatz solcher Systeme beitragen.“
Dieselben Fragen im eigenen Betrieb
Schwimmbäder sind ein Sonderfall, die Fragen der Aufsicht sind es kaum. Sie lassen sich fast wörtlich auf jeden Betrieb übertragen, der Kameras mit Auswertungsfunktion betreibt, ob im Fitnessstudio, im Hofladen oder in der Werkhalle. Am Anfang steht die Frage an den Anbieter, was das System tatsächlich analysiert und welche Funktionen es mitbringt, auch solche, die im Alltag niemand bewusst eingeschaltet hat. Danach kommt der Zuschnitt: Welche Bereiche erfasst die Kamera, und zu welchen Uhrzeiten? Wer das festlegt, sollte auch aufschreiben, welche Schutzmaßnahmen gelten.
Die Frage nach Drittländern dürfte für kleine Betriebe die schwierigste sein. Die Antwort liegt meist beim Hersteller, der festgelegt hat, wo sein System rechnet, und nur selten beim Betrieb, der die Kamera an die Wand geschraubt hat.
Um KI-Kameras im öffentlichen Raum ging es bereits in unserem Beitrag zur Videoüberwachung in Berlin am Kottbusser Tor. Welche Rechtsgrundlage im Einzelfall greift, beantwortet die Meldung aus Niedersachsen nicht. Das klärt ein Betrieb mit seinem Datenschutzbeauftragten, am besten mit den Unterlagen des Anbieters auf dem Tisch.
Unsere Einschätzung
Aus unserer Sicht ist die letzte Frage der Aufsicht die wichtigste: Gehen Daten ins Ausland?
Nach unserer Einschätzung werten viele Kamerasysteme nicht vor Ort aus, sondern in fremden Rechenzentren. Wer nicht weiß, wo das geschieht, kann die Frage nach Drittländern nicht beantworten, und genau die stellt der LfD den Bädern. Wir würden deshalb bei jedem geplanten und jedem laufenden System eine schriftliche Auskunft des Anbieters verlangen, wo Bilder und daraus abgeleitete Daten verarbeitet werden. Ein Datenblatt, das dazu schweigt, ist Grund genug zum Nachfragen.
Der zweite Punkt betrifft die eigenen Leute. Eine Kamera, die für Kunden gedacht ist, erfasst häufig auch Arbeitsplätze. Dass die Aufsicht in Niedersachsen die Beschäftigten ausdrücklich mitprüft, sollte jeder Betrieb als Hinweis lesen, diese Gruppe von Anfang an mitzudenken.
Wer die fünf Fragen heute für den eigenen Betrieb beantworten kann, hat für ein Schreiben der Aufsicht das meiste schon beisammen.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 27. September 2026):
- Virtuelles Datenschutzbüro (LfD Niedersachsen): Datenschutzaufsicht prüft KI-gestützte Videoüberwachung in Schwimmbädern
- regionalHeute.de: Datenschutzaufsicht Niedersachsen prüft KI-Videoüberwachung in Schwimmbädern
Häufige Fragen
Was prüft der Datenschutzbeauftragte Niedersachsen in Schwimmbädern?
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine Prüfung begonnen, ob in insgesamt zehn Hallen- und Freibädern KI-Systeme zur Überwachung von Schwimmbecken und zur Unterstützung der Schwimmaufsicht laufen. Wenn ja, will er wissen, in welchem Umfang dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die Meldung wurde am 25. September 2026 im Virtuellen Datenschutzbüro veröffentlicht.
Wer steht bei der Prüfung im Blick, nur die Badegäste?
Nein. Der LfD fragt nach den technisch-organisatorischen Maßnahmen, mit denen die Betreiber Risiken für Badegäste und für Beschäftigte mindern. Die Mitarbeiter der Bäder sind also ausdrücklich mit einbezogen.
Gibt es schon ein Ergebnis der Prüfung?
Nein. Die Rückmeldefrist für die Betreiber läuft noch, Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres erfolgen. Ein Verstoß ist damit nicht festgestellt. Als Ziel nennt der LfD, den datenschutzkonformen Einsatz sicherzustellen und die Bäder gegebenenfalls zu unterstützen.
Was sollte ein Betrieb mit KI-Kameras jetzt klären?
Aus unserer Sicht lohnt es sich, die Fragen der Aufsicht auf den eigenen Betrieb anzuwenden: was das System auswertet, welche Bereiche es zu welchen Zeiten erfasst, welche Schutzmaßnahmen auch für die eigenen Mitarbeiter gelten und ob Daten in Drittländer gehen. Wir würden beim Anbieter schriftlich nachfragen, wo die Auswertung stattfindet. Die rechtliche Einordnung gehört zum Datenschutzbeauftragten, dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer im Betrieb weiß, wo die Bilder der eigenen Kameras ausgewertet werden?
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Zuletzt aktualisiert: 27. September 2026. Stand der Recherche: 27. September 2026.