In Washington haben zwei von drei Richtern dem US-Verteidigungsministerium recht gegeben, die dritte Richterin hat widersprochen.

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Was der Senat entschieden hat

Die Mehrheitsmeinung schrieb Richter Gregory Katsas, Richterin Neomi Rao schloss sich an. Beide wurden laut CNBC und CP24 von Präsident Trump ernannt. Abweichend stimmte Richterin Karen LeCraft Henderson, die laut CP24 von George H. W. Bush ernannt wurde. Zurückgewiesen hat der Senat laut CNBC das Argument von Anthropic, das Verbot der Claude-Modelle sei willkürlich, nicht vom Gesetz gedeckt und verfassungswidrig.

Die Begründung liegt im Original auf Englisch vor. Sinngemäß heißt es in der Mehrheitsmeinung, das Ministerium habe ausreichende Grundlage für den Schluss gehabt, dass die weitere Einbindung von Claude in seine Systeme ein Sicherheitsrisiko im Sinne des Gesetzes darstelle, gleich ob das Ministerium selbst oder seine Auftragnehmer die Modelle einbinden.

Auf die Motive des Unternehmens kommt es dabei laut CP24 nicht an, maßgeblich sei, was Anthropic tut.

Die Richter hätten, so CP24 in sinngemäßer Wiedergabe, keinen Grund, an den guten Absichten von Anthropic zu zweifeln. Bewertet wurde damit eine behördliche Einstufung. Über die Technik der Modelle hat der Senat nicht geurteilt.

Worum der Streit geht

Eingestuft hat das Ministerium Anthropic laut CNBC im März. Streitpunkt war nach dem Bericht, dass Anthropic Zusicherungen verlangte, seine Technik werde nicht für vollautonome Waffen oder für Massenüberwachung im Inland eingesetzt. Aus der Einstufung folgt laut CNBC zweierlei: Das US-Militär darf die Modelle von Anthropic nicht nutzen, und Rüstungsauftragnehmer dürfen sie bei ihrer Arbeit für das Ministerium nicht verwenden.

Weiter reicht das Urteil nicht. Laut CP24 sind die Produkte von Anthropic dadurch nicht für die gesamte US-Bundesverwaltung gesperrt.

Zwei Einstufungen vor zwei Gerichten

Wer die Nachrichtenlage der letzten Wochen verfolgt hat, stolpert an dieser Stelle. Im Vormonat hatte ein Bundesrichter in San Francisco laut CNBC eine Einstufung des Ministeriums für rechtswidrig erklärt, darüber haben wir im Artikel Bundesrichterin kippt Pentagon-Einstufung von Anthropic als Sicherheitsrisiko berichtet. Ein Widerspruch im selben Fall ist das nicht. Das Ministerium stützte sich laut CNBC auf zwei getrennte Einstufungen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage, die vor zwei verschiedenen Gerichten verhandelt werden. Das Gericht in San Francisco hat die eine beanstandet, das Berufungsgericht in Washington hat am 25. September 2026 die andere gestützt.

Abgeschlossen ist das Verfahren damit nicht. Der Senat hat laut CNBC die sofortige Wirkung seiner Entscheidung aufgeschoben, damit Anthropic eine erneute Verhandlung beantragen kann, entweder vor demselben Senat oder vor allen Richtern des Gerichts. Anthropic könnte laut CNBC auch den Supreme Court anrufen.

Anthropic erklärte laut CNBC und CP24 sinngemäß, man sei mit der Entscheidung respektvoll nicht einverstanden. Das Unternehmen verwies auf das Urteil aus San Francisco und prüft nach eigener Aussage alle Optionen, einschließlich einer weiteren Überprüfung.

Was davon in Deutschland ankommt

Unmittelbar nichts. Das Urteil betrifft das US-Militär und dessen Auftragnehmer, nicht Unternehmen in Deutschland, und wer Claude im Büro für Texte, Auswertungen oder Programmcode nutzt, muss deswegen nichts umstellen.

Anders kann es für Betriebe aussehen, die selbst Aufträge von Behörden oder Rüstungsunternehmen haben. Dort können eigene Vorgaben zur eingesetzten Software gelten, und die stehen in den jeweiligen Verträgen und Ausschreibungen. Wer in solchen Lieferketten arbeitet, sollte aus unserer Sicht nachsehen, ob der Auftraggeber zu KI-Werkzeugen etwas festgelegt hat. Eine Rechtsauskunft ersetzt dieser Hinweis nicht.

Unsere Einschätzung

Lehrreich ist der Fall trotzdem, und zwar für jeden Betrieb, der mit KI arbeitet. Die Verfügbarkeit eines Modells hing hier an einer Entscheidung, die weder mit seiner Qualität noch mit seinem Preis zu tun hatte. Das kann einen Betrieb in Deutschland aus ganz anderen Gründen treffen: Ein Anbieter ändert seine Bedingungen, stellt ein Modell ein oder ist in einem Land nicht mehr erhältlich. Wer seine Abläufe fest auf ein einziges Modell gebaut hat, merkt dann erst, wie viel daran hängt. Aus unserer Sicht gehört deshalb zu jeder KI-Einführung eine ehrliche Antwort auf die Frage, was ein Wechsel kosten würde. Gemeint ist vor allem der Aufwand an Arbeit, den ein Umstieg im Alltag verursachen würde. Wie viele Anweisungen, Vorlagen und eingespielte Abläufe müssten neu geschrieben werden, und wer im Betrieb wüsste überhaupt, wo sie liegen? Wir würden Prompts und Vorlagen so ablegen, dass sie auch mit einem anderen Anbieter funktionieren, also als gepflegte Textdateien an einem gemeinsamen Ort statt verstreut in den Chatverläufen einzelner Mitarbeiter.

Aus unserer Sicht ist dieser Aufwand am Anfang überschaubar und zahlt sich bei jedem späteren Wechsel aus.

Wie das Verfahren in den USA weitergeht, ist offen. Ob der eigene Betrieb einen Anbieterwechsel verkraften würde, lässt sich dagegen heute schon prüfen.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 27. September 2026):

Häufige Fragen

Was hat das US-Berufungsgericht am 25. September 2026 entschieden?

Ein Senat des U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit hat mit 2 zu 1 Stimmen die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das US-Verteidigungsministerium gestützt. Die Mehrheitsmeinung schrieb Richter Gregory Katsas, Richterin Karen LeCraft Henderson stimmte abweichend. Zurückgewiesen wurde laut CNBC das Argument von Anthropic, das Verbot sei willkürlich, nicht gedeckt und verfassungswidrig.

Welche Folgen hat die Einstufung als Lieferkettenrisiko?

Laut CNBC darf das US-Militär die Modelle von Anthropic nicht nutzen, und Rüstungsauftragnehmer dürfen sie für ihre Arbeit für das Ministerium nicht einsetzen. Laut CP24 sind die Produkte von Anthropic durch dieses Urteil nicht für die gesamte US-Bundesverwaltung gesperrt.

Ist die Entscheidung schon wirksam?

Nein. Der Senat hat laut CNBC die sofortige Wirkung aufgeschoben, damit Anthropic eine erneute Verhandlung vor demselben Senat oder vor allen Richtern des Gerichts beantragen kann. Anthropic könnte laut CNBC auch den Supreme Court anrufen. Eine zweite, getrennte Einstufung hatte ein Bundesrichter in San Francisco im Vormonat für rechtswidrig erklärt.

Muss ein Betrieb in Deutschland jetzt handeln?

Unmittelbar nicht, denn das Urteil betrifft das US-Militär und dessen Auftragnehmer. Wer Aufträge von Behörden oder Rüstungsunternehmen hat, sollte aus unserer Sicht prüfen, ob dort Vorgaben zu eingesetzter Software gelten. Unabhängig davon empfehlen wir, Anweisungen und Vorlagen so abzulegen, dass sie auch mit einem anderen KI-Anbieter funktionieren.

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Zuletzt aktualisiert: 27. September 2026. Stand der Recherche: 27. September 2026.