An einem der bekanntesten Brennpunkte Berlins wertet bald eine Software die Kamerabilder aus: Noch im August startet die Polizei am Kottbusser Tor einen Pilotversuch zur Verhaltens- und Situationserkennung, das berichtet heise online am 4. August 2026.

Was am Kottbusser Tor getestet wird

Den Anfang macht das Kottbusser Tor, in einem zweiten Schritt folgt die Warschauer Straße. Beide gelten als kriminalitätsbelastete Orte.

Ziel des Pilotprojekts ist eine Verhaltens- und Situationserkennung. Die KI soll auffällige Bewegungsmuster im Kamerabild erkennen und Alarm schlagen. Ein exaktes Startdatum nennt die Polizei nicht, es bleibt bei der Angabe, der Start komme noch im August.

Strichmännchen auf dem Monitor

Wie die Auswertung für die Beamten aussieht, hat Innensenatorin Iris Spranger (SPD) beschrieben: Einsatzkräfte sehen demnach nur Strichmännchen und deren Bewegungen. Wörtlich sagte sie: „Das Gesicht wird nicht erkennbar sein. Es geht um die Bewegungsabläufe." Eine Gesichtserkennung findet nach dieser Darstellung nicht statt. Die Senatorin stellt damit die Bewegungsabläufe in den Mittelpunkt, nicht die Identität der gefilmten Personen. Weitere technische Details nennen die Berichte nicht.

Kosten bis 2030 und die Rechtsgrundlage

Der Senat hat das Vorhaben beziffert. Für die KI-Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten stehen nach Senatsangaben für die Jahre 2026 bis 2030 geschätzt 2,47 Millionen Euro Investition und 2,13 Millionen Euro Betriebskosten im Plan. Ab Dezember soll ein zweiter Baustein folgen, ein KI-gestützter Objektschutz an Gebäuden, genannt werden das Rote Rathaus und der Dienstsitz in der Klosterstraße, veranschlagt mit rund 1,76 Millionen Euro Investition und 355.000 Euro Betrieb für 2026 und 2027. Geld fließt also in zwei getrennte Vorhaben, die öffentlichen Plätze und den Schutz einzelner Gebäude, und alle Beträge stammen aus Senatsangaben. Als Rechtsgrundlage nennt der Bericht das Berliner ASOG in der im Dezember 2025 geänderten Fassung.

Was offen bleibt

heise online benennt die offenen Fragen gleich mit: Wie ist „ungewöhnliches Verhalten" überhaupt definiert, und was bedeuten Fehlalarme für die Einsatzkräfte, die jedem Hinweis nachgehen müssen? Grundsätzliche Bedenken gegen solche Systeme gibt es dem Bericht zufolge ebenfalls. Für eine Bewertung fehlt vor allem eine Größe, nämlich die Zahl der Alarme je Tag und der Anteil der Fehlalarme darunter. Solche Zahlen kann erst der laufende Pilotbetrieb liefern.

Ob KI-gestützte Videoüberwachung Kriminalität messbar senkt, lässt sich aus der Ankündigung nicht ablesen. Eine Wirksamkeitsaussage enthalten die Berichte nicht. Auch dazu, wie lange der Pilotversuch laufen soll und wann eine Auswertung ansteht, machen sie keine Angabe. Wer das Projekt beurteilen will, muss auf diese Zahlen warten.

Unsere Einschätzung

Für Betriebe ist der Fall aus zwei Gründen lesenswert, und keiner davon hängt am Kottbusser Tor.

Erstens zeigt er, wie eine öffentliche Stelle ihren KI-Einsatz kommuniziert: mit benanntem Zweck, mit Anonymisierung schon im Sichtfeld der Einsatzkräfte, mit einer ausdrücklich genannten Rechtsgrundlage und mit bezifferten Kosten über mehrere Jahre. Zweitens ist genau das die Messlatte, an der künftig auch private Kameraprojekte gemessen werden. Wer als Firma über intelligente Videoauswertung auf dem Betriebsgelände nachdenkt, sollte deshalb die Berliner Reihenfolge kopieren. Erst den Zweck festlegen und die rechtliche Seite klären, im Zweifel mit fachkundiger Beratung, dann die Technik kaufen. Die Anonymisierung gehört von Anfang an ins Pflichtenheft, als Voraussetzung des Projekts und keinesfalls als Zusatzfunktion, die man später nachrüstet. Dazu gehört auch, die Beschäftigten früh einzubinden und den Zweck intern genauso klar zu benennen wie nach außen. Wer außerdem die Kosten über die gesamte Laufzeit beziffert, so wie es der Senat hier vormacht, erspart sich später die Debatte darüber, ob die Anlage ihr Geld wert ist. In der Praxis begegnet uns oft die umgekehrte Reihenfolge: Erst hängt die Kamera, dann beginnt die Suche nach der Begründung. Das ist der teuerste Weg, denn im schlechtesten Fall endet er mit dem Rückbau der Anlage.

Die saubere Reihenfolge kostet einen Nachmittag Vorarbeit. Ein Rückbau kostet deutlich mehr.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 19. August 2026):

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Häufige Fragen

Wo und wann startet die KI-Videoüberwachung in Berlin?

Das Pilotprojekt der Berliner Polizei beginnt noch im August 2026 am Kottbusser Tor, in einem zweiten Schritt folgt die Warschauer Straße. Beide gelten als kriminalitätsbelastete Orte. Ein exaktes Startdatum wurde nicht genannt.

Setzt die Berliner Polizei dabei Gesichtserkennung ein?

Nach Darstellung von Innensenatorin Iris Spranger nicht. Die Einsatzkräfte sehen auf den Monitoren nur Strichmännchen und deren Bewegungen. Wörtlich sagte sie: „Das Gesicht wird nicht erkennbar sein. Es geht um die Bewegungsabläufe.“

Was kostet das Berliner Projekt und worauf stützt es sich rechtlich?

Für die KI-Videotechnik an kriminalitätsbelasteten Orten nennt der Senat für 2026 bis 2030 geschätzt 2,47 Millionen Euro Investition und 2,13 Millionen Euro Betriebskosten. Für den ab Dezember geplanten KI-gestützten Objektschutz an Gebäuden kommen für 2026 und 2027 rund 1,76 Millionen Euro Investition und 355.000 Euro Betrieb hinzu. Rechtsgrundlage ist das im Dezember 2025 geänderte Berliner ASOG.

Was sollte ein Betrieb regeln, der selbst intelligente Videoauswertung plant?

Zuerst den Zweck festlegen und die rechtliche Seite klären, im Zweifel mit fachkundiger Beratung, erst danach Technik anschaffen. Die Anonymisierung gehört von Anfang an ins Pflichtenheft, ebenso eine Kostenschätzung über die gesamte Laufzeit. Das Berliner Vorgehen mit benanntem Zweck, Rechtsgrundlage und bezifferten Kosten taugt dabei als Muster.

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Zuletzt aktualisiert: 19. August 2026. Stand der Recherche: 19. August 2026.