Auf die Schnelle

Ab dem 2. August 2026 greift Artikel 50 der KI-Verordnung. Wer mit einem KI-Chatbot, einem Voicebot oder KI-Bildern im Marketing arbeitet, muss die Nutzer darüber informieren, dass hier eine KI im Spiel ist. Für einen Chatbot reicht oft ein klarer Hinweissatz beim Start des Gesprächs. Diese Frist ist nicht vom Digital Omnibus verschoben worden, sie gilt. Was hier steht, ist keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung.

Viele kleine Firmen haben in den letzten Monaten einen KI-Chatbot auf ihre Website gesetzt, der Fragen beantwortet oder Termine vereinbart. Das ist praktisch und spart Zeit am Telefon. Ab Anfang August kommt dazu eine Pflicht, die leicht zu erfüllen ist, wenn man sie kennt, und teuer werden kann, wenn man sie übersieht: die Transparenzpflicht der europäischen KI-Verordnung.

Was ab dem 2. August gilt

Die KI-Verordnung der EU regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in mehreren Stufen. Ein Teil davon sind die Transparenzpflichten in Artikel 50, und die treten am 2. August 2026 in Kraft. Der Kerngedanke ist einfach: Menschen sollen wissen, wann sie es mit einer Maschine zu tun haben und wann ein Inhalt von einer KI erzeugt wurde.

Sobald ein Nutzer direkt mit einem KI-System interagiert, also etwa mit einem Chatbot auf deiner Website schreibt, muss er darüber informiert werden, dass er mit einer KI spricht. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das ohnehin offensichtlich ist. Diese Pflicht trifft zunächst die Anbieter der KI-Systeme, praktisch betrifft sie aber auch dich, wenn du einen Chatbot auf deiner Seite betreibst. Denn am Ende verantwortest du, was auf deiner Website passiert.

Mehr als nur der Chatbot

Die Transparenzpflicht umfasst vier Bereiche. Der erste ist der Hinweis beim Chatbot, den die meisten kleinen Firmen betrifft. Der zweite ist die technische Markierung synthetischer Inhalte, also von Bildern, Audio oder Video, die eine KI erzeugt hat. Der dritte ist die Offenlegung von Deepfakes. Der vierte betrifft KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Für einen typischen Handwerksbetrieb oder eine kleine Agentur ist vor allem der erste Bereich relevant, dazu oft der zweite. Wenn du im Marketing KI-generierte Bilder einsetzt, etwa für Social Media oder die Website, fällst du in den Bereich der synthetischen Inhalte. Wenn du einen Voicebot am Telefon hast, gilt die Hinweispflicht ebenso. Die Verordnung trifft also jeden, der KI sichtbar im Kundenkontakt einsetzt.

Wie du es löst

Die gute Nachricht für den Chatbot: Die Lösung ist überschaubar. Es genügt in der Regel ein klarer Hinweis, sobald das Gespräch beginnt, etwa ein kurzer Satz wie der, dass hier ein KI-Assistent antwortet und bei Bedarf ein Mensch übernimmt. Wichtig ist, dass der Hinweis bei der ersten Interaktion sichtbar ist und nicht im Kleingedruckten der Datenschutzerklärung versteckt liegt.

In unseren DigiMan-Kursen sehen wir, dass viele Betriebe diesen Punkt unterschätzen, weil er so klein wirkt. Dabei ist er in zehn Minuten erledigt. Bei KI-generierten Bildern im Marketing wird es etwas aufwendiger, weil hier eine technische Markierung gefordert ist. Halte am besten fest, wo in deinem Betrieb KI sichtbar nach außen wirkt, und arbeite die Liste vor August ab. Welche Markierung im Einzelfall ausreicht, klärst du mit einem Fachanwalt oder einer Datenschutzberatung. Das hier ist keine Rechtsberatung.

Warum die Frist trotz Digital Omnibus steht

Rund um die KI-Verordnung gab es viel Bewegung. Der sogenannte Digital Omnibus hat einige Pflichten verschoben, vor allem im Bereich der Hochrisiko-Systeme. Daraus ziehen manche den Schluss, dass alles später kommt. Das stimmt für die Transparenzpflichten nicht. Artikel 50 bleibt beim Termin 2. August 2026. Wer darauf wartet, dass auch diese Frist rutscht, wartet vergeblich.

Für dich heißt das: Behandle den 2. August als festen Stichtag. Es ist weniger eine Frage des großen Aufwands als eine Frage der Aufmerksamkeit. Wer weiß, dass die Pflicht existiert, erfüllt sie nebenbei.

Was bei Verstößen droht

Die Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten spürbare Bußgelder vor. Möglich sind nach den vorliegenden Angaben bis zu fünfzehn Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. In der Praxis trifft ein solcher Rahmen vor allem große Anbieter, und Aufsicht und Durchsetzung müssen sich erst einspielen. Trotzdem ist die Botschaft klar: Die Pflicht ist nicht freiwillig, und ein fehlender Hinweis am Chatbot ist ein vermeidbares Risiko.

Für einen kleinen Betrieb steht weniger die ganz große Strafe im Vordergrund als die Abmahngefahr und der Vertrauensverlust, wenn Kunden sich getäuscht fühlen. Ein ehrlicher Hinweis, dass hier eine KI antwortet, schadet dem Geschäft erfahrungsgemäß nicht. Er schafft Klarheit, und Klarheit zahlt sich im Kundenkontakt aus.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: Juni 2026):

Häufige Fragen

Ab wann muss ich meinen KI-Chatbot kennzeichnen?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung treten am 2. August 2026 in Kraft. Ab diesem Tag müssen Nutzer, die mit einem KI-Chatbot interagieren, darüber informiert werden, dass sie mit einer KI sprechen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das ohnehin offensichtlich ist.

Wie kennzeichne ich einen Chatbot richtig?

In der Regel genügt ein klarer Hinweis beim Start des Gesprächs, etwa ein kurzer Satz, dass hier ein KI-Assistent antwortet. Wichtig ist, dass der Hinweis bei der ersten Interaktion sichtbar ist und nicht im Kleingedruckten versteckt liegt. Welche Lösung im Einzelfall ausreicht, klärst du mit einer Datenschutzberatung. Das ist keine Rechtsberatung.

Gilt das auch für KI-Bilder im Marketing?

Ja. Die Transparenzpflicht umfasst neben dem Chatbot-Hinweis auch die Markierung synthetischer Inhalte. Wer KI-generierte Bilder, Audio oder Video einsetzt, fällt in diesen Bereich. Auch Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind erfasst. Halte fest, wo in deinem Betrieb KI sichtbar nach außen wirkt.

Wurde die Frist durch den Digital Omnibus verschoben?

Nein. Der Digital Omnibus hat vor allem Pflichten im Bereich der Hochrisiko-Systeme verschoben. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bleiben beim Termin 2. August 2026. Wer darauf wartet, dass auch diese Frist rutscht, wartet vergeblich.

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Zuletzt aktualisiert: 29. Juni 2026. Stand der Recherche: 29. Juni 2026.