Eine Software, die Führungskräften nur Zeitpläne vorschlägt und ganz ohne KI arbeitet, zählt in dieser Umfrage zum algorithmischen Management.

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Wer gefragt wurde und was der Begriff umfasst

Hinter der Pressemitteilung IP/26/2160 steht eine Telefonumfrage im Auftrag der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Inklusion, im Datenanhang als Flash Eurobarometer 578 geführt. Die Interviews liefen vom 20. März bis 13. April 2026, je Land rund 500, in drei Staaten rund 250. Es handelt sich um Selbstauskünfte der Unternehmen.

Algorithmisches Management meint laut Kommission digitale Systeme, die Führungskräften helfen, die Belegschaft zu organisieren, oder ihre Entscheidungen über Aufgaben, Zeitpläne, Leistung oder Personal unterstützen. Solche Systeme können mit KI arbeiten oder ohne, und sie können selbst entscheiden oder nur Empfehlungen geben.

Die 42 Prozent aus der Überschrift schließen deshalb Systeme ohne KI ein, worauf retail-news.de am 15. Oktober eigens hinweist.

Zwischen Versuch und Planung

Laut Kommission nutzen 42 Prozent der befragten KMU und Midcaps in der EU solche Systeme bereits, nach ihren Angaben größtenteils begrenzt und experimentell. Weitere 21 Prozent planen den Einsatz. Im Datenanhang, bezogen auf alle Befragten, nutzen EU-weit 12 Prozent die Werkzeuge ausgiebig und 30 Prozent begrenzt oder versuchsweise. Weder Nutzung noch Pläne melden 35 Prozent. In Deutschland nutzen 9 Prozent solche Systeme ausgiebig und 23 Prozent begrenzt oder versuchsweise. Weder Nutzung noch Pläne melden hier 40 Prozent. Bei rund 500 Interviews je Land sind die deutschen Werte unsicherer als der EU-Schnitt.

Bei den Einsatzbereichen nennt die Kommission Kundenservice und Kundenbeziehungen mit 47 Prozent, die Überwachung von Leistung und Produktivität mit 36 Prozent sowie Logistik, Planung und Personaleinsatzplanung mit 30 Prozent. Sie schreibt dazu „der befragten Unternehmen“, der Datenanhang nennt die engere Gruppe der Unternehmen, die KI oder automatisierte Systeme nutzen oder planen. The Brussels Times ordnet sie am 14. Oktober den Nutzern zu. Für Deutschland stehen im Datenanhang in dieser Gruppe:

Wer am Ende entscheidet

Unternehmen, die solche Systeme einsetzen, sagen laut Kommission zu 90 Prozent, dass Menschen die Entscheidungen treffen; vollständig automatisiert sind nur 2 Prozent der Entscheidungen. Im Datenanhang sieht das so aus (EU, in Klammern Deutschland):

Eigene Rechnung: 52 plus 38 ergibt die 90 Prozent der Kommission.

Die Vertrauensfrage ging an alle Befragten. Laut Kommission vertraut fast die Hälfte, 49 Prozent, KI oder automatisierten Systemen bei Entscheidungen über Belegschaft oder Personal nicht. Im Datenanhang vertrauen EU-weit 3 Prozent voll und ganz, 41 Prozent eher, 28 Prozent eher nicht und 21 Prozent überhaupt nicht. In Deutschland sind es in derselben Reihenfolge 2, 20, 37 und 38 Prozent.

Hürden bei Personalthemen und ein angekündigtes Gesetz

Auch die Frage nach Hürden ging an alle Befragten, laut Fragetext nach Schwierigkeiten bei der Einführung in Bereichen, die mit der Belegschaft oder mit Personalangelegenheiten zu tun haben. Um KI im Allgemeinen geht es dabei nicht. Die Kommission nennt hohe Investitionskosten mit 50 Prozent und Rechtsunsicherheit mit 49 Prozent, fehlendes Fachwissen kommt auf 48 Prozent. Rechtsunsicherheit halten EU-weit 21 Prozent für eine sehr wichtige und 28 Prozent für eine eher wichtige Schwierigkeit, in Deutschland 25 und 25 Prozent.

Freundlicher fallen die Erwartungen aus. Laut Kommission sagen 61 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, KI helfe ihnen bei Entscheidungen, und 75 Prozent der befragten Unternehmen glauben, KI und algorithmisches Management würden die Arbeitsplatzqualität verbessern.

Neben dem Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung und die KI-Verordnung kündigt die Kommission ein Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze an, den Quality Jobs Act. Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu sagte laut Pressemitteilung sinngemäß, man wolle Unternehmen damit klarere Regeln und Beschäftigten Vertrauen geben. Inhalt und Termin nennt die Mitteilung nicht.

Als allgemeiner Hinweis für deutsche Betriebe: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen mitzubestimmen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

Unsere Einschätzung

Beim Vertrauen in Personalfragen sind die befragten deutschen Betriebe deutlich zurückhaltender als der EU-Schnitt, auch wenn rund 500 Interviews eine gewisse Unschärfe mitbringen. Wir halten das für einen vernünftigen Reflex.

Wer Leistung oder Produktivität mit Software misst, ist in einem Betrieb mit Betriebsrat schnell bei der Mitbestimmung. Bei der Auswahl von Bewerbern und bei Personalentscheidungen treffen Fehleinschätzungen unmittelbar Menschen. Eine deutsche Erhebung speziell zum Bewerbungsprozess haben wir im Beitrag zur Bitkom-Umfrage zu KI im Bewerbungsprozess beschrieben.

Aus unserer Sicht gehört KI zuerst dorthin, wo die befragten deutschen Betriebe sie am häufigsten einsetzen oder planen: in den Kundendienst und in Logistik und Einsatzplanung. Für Personalthemen würden wir vorher eine Regel aufschreiben. Die Software darf vorschlagen, entscheiden und begründen muss ein Mensch. Den ersten Teil davon geben 54 Prozent der deutschen Betriebe, die solche Systeme einsetzen, schon als ihre Praxis an.

Auf das angekündigte Gesetz muss dafür niemand warten. Solange Inhalt und Termin offen sind, bleibt es eine Ankündigung.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 17. Oktober 2026):

Häufige Fragen

Was versteht die EU-Kommission unter algorithmischem Management?

Gemeint sind laut Kommission digitale Systeme, die Führungskräften helfen, die Belegschaft zu organisieren, oder ihre Entscheidungen über Aufgaben, Zeitpläne, Leistung oder Personal unterstützen. Solche Systeme können mit KI arbeiten oder ohne. Erfasst sind Werkzeuge, die selbst entscheiden, und solche, die nur Empfehlungen geben.

Wie wurde das Flash Eurobarometer 578 erhoben?

Zwischen dem 20. März und dem 13. April 2026 wurden 12.826 Telefoninterviews mit Unternehmen mit 1 bis 749 Beschäftigten in allen 27 EU-Staaten geführt, je Land rund 500, in drei Staaten rund 250. Auftraggeber war die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Inklusion der EU-Kommission. Die Ergebnisse beruhen auf Selbstauskünften der Unternehmen und wurden am 14. Oktober 2026 veröffentlicht.

Wie stehen die befragten deutschen Unternehmen zu KI bei Personalentscheidungen?

Unter allen Befragten in Deutschland vertrauen 2 Prozent KI oder automatisierten Systemen bei Entscheidungen über Belegschaft oder Personal voll und ganz und 20 Prozent eher. Eher nicht vertrauen 37 Prozent, überhaupt nicht 38 Prozent, 3 Prozent wissen es nicht. EU-weit vertraut laut Kommission fast die Hälfte, nämlich 49 Prozent, solchen Systemen dabei nicht. Weil je Land nur rund 500 Interviews geführt wurden, sind die deutschen Werte unsicherer als der EU-Schnitt.

Muss ein Betrieb wegen der Umfrage jetzt etwas regeln?

Inhalt und Termin des angekündigten Gesetzes über hochwertige Arbeitsplätze nennt die Kommission in ihrer Mitteilung nicht. Als allgemeiner Hinweis: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht, bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen mitzubestimmen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Aus unserer Sicht lohnt für Personalthemen schon jetzt eine feste Regel, nach der die Software nur vorschlägt und ein Mensch entscheidet und begründet.

Wer entscheidet im Betrieb, wenn eine Software einen Vorschlag zur Einsatzplanung macht?

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026. Stand der Recherche: 17. Oktober 2026.