Kamerabrillen sind laut dem Europäischen Datenschutzausschuss kaum von normalen Brillen zu unterscheiden und erlauben deshalb eine nahezu unsichtbare Aufnahme.
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Vorläufige Überlegungen aus der Plenarsitzung
Angenommen hat der EDSA (englisch European Data Protection Board) die Erklärung auf seiner Plenarsitzung, veröffentlicht wurde sie am 13. Oktober 2026 zusammen mit einem Bericht. Gemeint sind Brillen, die oft wie normale Brillen oder Sonnenbrillen aussehen und Kamera, Lautsprecher, Mikrofon und Software mitbringen, einschließlich KI-Systemen etwa zum Übersetzen oder zum Erkennen von Gegenständen. Die Erklärung selbst spricht von vorläufigen Überlegungen, Al Jazeera mit AFP nennt sie eine unverbindliche Empfehlung. Laut ppc.land ist sie keine Leitlinie, eine öffentliche Konsultation gab es nicht. Was davon später in Leitlinien steht, ist offen.
Einen Termin für weitere Hinweise nennt die Erklärung nicht.
Der Begleitbericht „The connected gaze. Video recording, surveillance and administering evidence in the age of smart glasses“ stammt vom Soziologen Dr. Yann Bruna (Universität Paris-Nanterre), erstellt im Expertenprogramm des EDSA und auf dessen Seite auf den 1. Oktober 2026 datiert. Die Position des Ausschusses gibt er ausdrücklich nicht wieder. Laut Mitteilung werden Smart Glasses nach seinem Befund teils zu Werkzeugen gegenseitiger Überwachung und der Beweissicherung.
Wie Umstehende eine Aufnahme bemerken sollen
Beim Bild bleibt es nicht. Manche Brillen haben laut Erklärung Mikrofone, die auch Gespräche im Hintergrund aufnehmen, an denen der Träger nicht beteiligt ist, und die Kombination mit Gesichts- oder Stimmerkennung bewertet der EDSA als hohes Risiko für Rechte und Freiheiten im öffentlichen Raum.
KI-Funktionen und Übersetzungen können für Umstehende besonders unsichtbar sein. Die Anzeigen an den Brillen lassen nach heutigem Stand der Technik laut EDSA viele Umstehende im Unklaren. Vorgeschlagen wird deshalb eine Kombination von Signalen:
- eine gut sichtbare Leuchtanzeige, ohne Aufnahme, wenn sie verdeckt ist,
- Tonsignale oder Sprachbefehle,
- Benachrichtigungen auf Smartphones in der Nähe, nie als einzige Methode,
- eine Gestaltung, an der man die Brille als solche erkennt.
Weiße Leuchten können laut einer Fußnote mit einem Sonnenreflex verwechselt werden und sind für sehbehinderte Menschen schwer erkennbar. Technische Maßnahmen müssen laut Erklärung wirksam und schwer zu umgehen sein und auf aktuellem Stand bleiben. Der EDSA empfiehlt dafür branchenweite Standards.
Wer ist verantwortlich, wenn die Brille filmt?
Die Antwort des EDSA hängt von der Lage ab. Neben dem Träger können der Hersteller oder der Anbieter einer verbundenen App oder eines Dienstes verantwortlich sein, ausdrücklich auch der Anbieter von KI-Systemen, allein oder gemeinsam. Rein private Nutzung, etwa ein Foto an Familie oder Freunde, fällt unter die Haushaltsausnahme, die laut EDSA eng auszulegen ist. Wer die Brille beruflich, dienstlich, politisch oder sonst nicht privat einsetzt, ist Verantwortlicher und muss alle Pflichten der DSGVO erfüllen, vor allem die zur Transparenz. Ein KI-Anbieter kann etwa selbst Verantwortlicher sein, wenn er ein Kamerabild mit anderen Personen darin auswertet, um dem Träger eine Antwort über seine Umgebung zu geben. Für ihre eigenen Pflichten sollen sich Hersteller und Anbieter nicht auf das Verhalten der Träger verlassen.
Schwierig wird es bei der Rechtsgrundlage. Eine Einwilligung von Umstehenden ist für Hersteller oder KI-Anbieter laut EDSA schwer zu bekommen; eine nachträgliche Einwilligung, etwa nach der Aufnahme, ist nicht wirksam. Ein berechtigtes Interesse verlangt eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall und ist laut EDSA besonders schwer darzulegen für weitergehende kommerzielle Zwecke oder für KI-Training.
Empfohlen werden außerdem Schutzmaßnahmen. Daueraufnahmen sollen begrenzt sein; ständiges Filmen anderer soll ein Träger nicht allein mit allgemeiner Sorge um die eigene Sicherheit begründen. Die Verarbeitung soll möglichst auf dem Gerät laufen, die dauerhafte Speicherung bei reinen Assistenzfunktionen standardmäßig aus sein. Dazu kommen das Unkenntlichmachen Umstehender und ortsbezogene Sperren für sensible Orte (Geofencing).
Ein Absatz zum Arbeitsplatz
Dem Arbeitsplatz widmet die Erklärung ihren Absatz 10. Der Einsatz dort kann laut EDSA Fragen der Beschäftigtenüberwachung und der Vertraulichkeit von Unternehmensinformationen einschließlich Geschäftsgeheimnissen aufwerfen. In sensiblen Situationen kann eine Aufnahme unangemessen oder nach nationalem Recht oder örtlichen Regeln verboten sein. Laut einer Fußnote haben manche Einrichtungen die Nutzung in ihren Räumen bereits eingeschränkt.
Die EDSA-Vorsitzende Anu Talus nennt in der Mitteilung Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsplätze als Umgebungen mit noch höherem Risiko.
Jenseits des Datenschutzes können manche Nutzungen laut EDSA nach Straf-, Zivil- oder Arbeitsrecht oder nach Branchenregeln verboten sein. Eine eigene Regel, wann ein Betrieb solche Brillen einsetzen darf, stellt die Erklärung allerdings nicht auf, und deutsches Arbeitsrecht behandelt sie nicht. Die Pressemitteilung der deutschen Datenschutzkonferenz vom 24. September 2026 behandeln wir im Beitrag Kamerabrillen im Betrieb: Was die Datenschutzkonferenz jetzt klarstellt.
Unsere Einschätzung
Für Betriebe zählt vor allem die Einordnung der Träger: Wer eine Kamerabrille dienstlich trägt, fällt aus Sicht des EDSA aus der Haushaltsausnahme heraus und muss Umstehende informieren können.
Aus unserer Sicht gehört das vor jede Anschaffung, zusammen mit einem Blick in die Einstellungen. Zu klären ist, welche KI-Funktion Bilder an den Anbieter schickt und ob sich die Speicherung abschalten lässt. Wer das nicht weiß, kann Umstehenden auch nicht erklären, was mit ihrem Bild geschieht.
Zusätzlich würden wir Bereiche festlegen, in denen die Brille abgenommen wird, etwa dort, wo Angebote oder Kundendaten offen liegen. Wer Kundenverkehr hat, sollte aus unserer Sicht auch für Besucher festlegen, ob in den eigenen Räumen gefilmt werden darf, und das sichtbar machen.
Der EDSA will die Fragen weiter analysieren, weitere Hinweise könnten folgen. Für die Regeln im eigenen Betrieb muss aus unserer Sicht niemand darauf warten.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 14. Oktober 2026):
- European Data Protection Board: Statement on Smart glasses
- European Data Protection Board: EDPB publishes statement on the data protection challenges of smart glasses
- Al Jazeera: EU watchdog urges smart glasses to clearly signal when recording
- PPC Land: EDPB says smart glasses makers can't rely on wearers to meet GDPR duties
Häufige Fragen
Was hat der Europäische Datenschutzausschuss zu Smart Glasses beschlossen?
Der EDSA hat auf seiner Plenarsitzung eine Erklärung zu Smart Glasses angenommen, die auf den 13. Oktober 2026 datiert ist und am selben Tag mit einem Begleitbericht veröffentlicht wurde. Die Erklärung beschreibt sich selbst als vorläufige Überlegungen. Al Jazeera mit AFP nennt sie eine unverbindliche Empfehlung, laut ppc.land ist sie keine Leitlinie.
Welche Aufnahmesignale schlägt der EDSA für Kamerabrillen vor?
Der EDSA schlägt eine Kombination vor: eine gut sichtbare Leuchtanzeige, bei deren Verdecken nicht aufgenommen wird, Tonsignale oder Sprachbefehle, Benachrichtigungen auf Smartphones in der Nähe und eine erkennbare Gestaltung. Benachrichtigungen aufs Smartphone sollen nie die einzige Methode sein. Technische Maßnahmen müssen laut Erklärung wirksam und schwer zu umgehen sein, der EDSA empfiehlt branchenweite Standards.
Sind auch Hersteller und KI-Anbieter für Aufnahmen verantwortlich?
Je nach Lage können laut EDSA neben dem Träger auch der Hersteller oder der Anbieter einer verbundenen App oder eines Dienstes verantwortlich sein, ausdrücklich auch Anbieter von KI-Systemen, allein oder gemeinsam. Das gilt etwa, wenn ein KI-Anbieter ein Kamerabild mit anderen Personen darin auswertet, um dem Träger eine Antwort über seine Umgebung zu geben. Für ihre eigenen Pflichten sollen sich Hersteller und Anbieter nicht auf das Verhalten der Träger verlassen.
Muss ein Betrieb wegen der Erklärung sofort handeln?
Die Erklärung ist vorläufig und laut Al Jazeera mit AFP unverbindlich, einen Termin für weitere Hinweise nennt sie nicht. In ihr ordnet der EDSA berufliche Träger als Verantwortliche ein, die alle Pflichten der DSGVO erfüllen müssen, vor allem die Transparenz. Für den Arbeitsplatz nennt sie Fragen der Beschäftigtenüberwachung und der Vertraulichkeit von Unternehmensinformationen einschließlich Geschäftsgeheimnissen, eine eigene Regel für den Einsatz im Betrieb stellt sie nicht auf.
Wer im Betrieb entscheidet, ob eine Kamerabrille dienstlich getragen werden darf?
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Zuletzt aktualisiert: 14. Oktober 2026. Stand der Recherche: 14. Oktober 2026.