Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte will vor allem sagen, was geht und wie es geht, und bei Künstlicher Intelligenz trotzdem Grenzen ziehen.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Ein Rechtswissenschaftler übernimmt das Amt
Moritz Hennemann ist 41 Jahre alt und Rechtswissenschaftler. Der Bundestag hat ihn im Juni gewählt, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat ihn am 29. September ernannt, und seit dem 1. Oktober 2026 führt er die Behörde. Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider, die sich laut BfDI aus gesundheitlichen Gründen zurückzieht. Seine Ämter an der Universität Freiburg und am Oberlandesgericht Karlsruhe ruhen.
Fünf Tage nach dem Amtsantritt stand er in der Bundespressekonferenz.
Laut Pressemitteilung 15/2026 standen dort eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung, die digitale Souveränität Deutschlands und der EU sowie die frühzeitige datenschutzrechtliche Einordnung bedeutsamer Technologiesprünge im Mittelpunkt. Sinngemäß lautet der Leitsatz: weniger darüber reden, was nicht geht, und vor allem darüber, was geht und wie es geht.
Vorfahrtsstraßen und Stoppschilder
Am deutlichsten wird Hennemann im Redemanuskript beim Thema KI. Technologiesprünge gelte es früh zu erkennen, „insbesondere für Künstliche Intelligenz in ihren immer neuen Generationen“. Nötig seien strategische Vorausschau und regulatorische Begleitung, auch um nicht akzeptablen Nutzungen Einhalt zu gebieten, also „Vorfahrtsstraßen im Datenverkehr genauso festzulegen wie Stoppschilder“. Sein Anspruch ist, Innovation zu ermöglichen und zugleich Grundrechte wirksam zu schützen. Die Behörde arbeite selbst daran, KI verantwortungsvoll einzusetzen, etwa in der Aufsicht und im Beschwerdemanagement, genannt werden TechLab und ReguLab.
Welche KI-Nutzungen ein Stoppschild bekommen sollen, sagt er nicht. Das Bild beschreibt eine Haltung, eine konkrete Maßnahme ist es bisher nicht.
Mehr Gewicht für Betriebe haben die Reformen, die er anspricht. Hennemann begrüßt „ausdrücklich“ die Debatten zum Digital Omnibus auf EU-Ebene und zu einem nationalen Datengesetzbuch. Das Datenschutzrecht sei „sehr auslegungsbedürftig“ und solle klarer, zeitgemäßer und praktikabler werden. Weitere Aussagen fielen erst im Fragenteil und sind nur über netzpolitik.org belegt. Laut netzpolitik.org hofft er etwa, dass Rechtsunsicherheiten beim KI-Training ausgeräumt werden, und zeigte sich offen für eine abgestufte Regulierung, strenger für datenintensive Geschäftsmodelle und lockerer für risikoarme. Seine Aufsicht wolle er, ebenfalls laut netzpolitik.org, „weder besonders hart noch besonders lasch, sondern ausgewogen“ wahrnehmen. Dieselbe Behörde und der Digital Omnibus waren schon Thema im Artikel Cookie-Banner: BfDI-Empfehlung ändert vorerst nichts.
Eine Bündelung, über die noch gestritten wird
Für Unternehmen steckt die eigentliche Nachricht in einem Satz des Redemanuskripts: „Erwogen wird aktuell auch eine Bündelung der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft beim BfDI.“ Hennemann ergänzt: „Ich persönlich halte eine Bündelung für zweckmäßig.“ Im Falle des Falles werde man Unternehmen praxisnah beraten, und er gehe davon aus, dass eine Bündelung mit einer Anpassung der Ressourcen einhergehe. Ein Zeitplan oder ein Gesetzentwurf findet sich in den gelesenen Quellen nicht. Erwogen heißt erwogen. Laut netzpolitik.org strebt die Bundesregierung die Zusammenlegung an, die Bundesländer und die Landesdatenschutzbehörden lehnen die Zentralisierung ab. Wer sich durchsetzt, ist offen.
Heute gilt: Privatunternehmen werden laut BfDI-Website meist von den Landesbehörden beaufsichtigt, mit einigen Ausnahmen. Laut netzpolitik.org hat Hennemann selbst daran erinnert, dass die Aufsicht über die Wirtschaft bislang überwiegend bei den Landesdatenschutzbehörden liegt.
Als gleich wichtige Teile der Regulierung nennt er Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt, BSI und Zivilgerichte. Laut dpa-AFX und Redemanuskript kritisierte er außerdem Vorschläge zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes und äußerte verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Reform der Nachrichtendienstgesetze.
Was der Branchenverband dazu sagt
Der Digitalverband Bitkom hat am 6. Oktober 2026 reagiert und eine eigene Umfrage angeführt. Befragt wurden 605 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, telefonisch zwischen Kalenderwoche 28 und Kalenderwoche 33 2026. Von ihnen halten 90 Prozent eine Reform der DSGVO und 93 Prozent eine Reform der Datenschutzaufsicht für notwendig. Susanne Dehmel von Bitkom sagte, gerade Mittelstand und Startups bräuchten praxisnahe Orientierungshilfen und schnelle, rechtssichere Antworten. Einordnen sollte man die Zahlen als das, was sie sind: die Umfrage eines Verbands, der selbst eine Reform fordert.
Unsere Einschätzung
Für einen kleinen Betrieb ändert sich mit dem 6. Oktober nichts. Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist in der Regel weiterhin die Landesbehörde im eigenen Bundesland, und eine Bündelung ist bislang eine Erwägung, gegen die sich laut netzpolitik.org die Länder stellen. Eine Auskunft zur Zuständigkeit im Einzelfall ersetzt dieser Artikel nicht. Interessant finden wir den Ton. Ein Bundesbeauftragter, der vorrangig sagen will, was geht, könnte auf Dauer zu einheitlicheren Antworten beitragen, ebenso eine gebündelte Aufsicht, falls sie kommt. Gerade bei KI-Werkzeugen wäre das hilfreich. Ob es so kommt, lässt sich am 7. Oktober 2026 nicht sagen.
Aus unserer Sicht sollte niemand darauf warten. Wir würden jetzt festhalten, welche Daten in welches KI-Werkzeug gehen und auf welcher Grundlage, und die Hinweise der eigenen Landesbehörde kennen.
Wer das schriftlich hat, ist aus unserer Sicht gut vorbereitet, wo auch immer die Stoppschilder am Ende stehen.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 7. Oktober 2026):
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: BfDI Moritz Hennemann stellt Schwerpunkte seiner Amtszeit vor (Pressemitteilung 15/2026)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Datenschutz und Informationsfreiheit: Grundrechtsschutz und digitale Souveränität (Eröffnungsworte in der Bundespressekonferenz am 6. Oktober 2026)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Moritz Hennemann tritt Amt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an (Pressemitteilung 14/2026)
- netzpolitik.org: Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter: „Weder besonders hart, noch besonders lasch, sondern ausgewogen“
- onvista (dpa-AFX): Datenschutzbeauftragter: Bei KI auch Stopp-Schilder nötig
- Bitkom: Bitkom zu den Schwerpunkten des neuen Bundesdatenschutzbeauftragten
Häufige Fragen
Wer ist der neue Bundesdatenschutzbeauftragte?
Prof. Dr. Moritz Hennemann ist seit dem 1. Oktober 2026 Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Der 41-jährige Rechtswissenschaftler wurde im Juni vom Bundestag gewählt und am 29. September von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt. Er folgt auf Louisa Specht-Riemenschneider.
Was meint Hennemann mit „Stoppschildern“ für KI?
Im Redemanuskript zur Bundespressekonferenz am 6. Oktober 2026 spricht er davon, bei KI „Vorfahrtsstraßen im Datenverkehr genauso festzulegen wie Stoppschilder“, um nicht akzeptablen Nutzungen Einhalt zu gebieten. Welche KI-Nutzungen gemeint sind, sagt er nicht. Das Bild beschreibt eine Haltung, eine konkrete Maßnahme ist damit bisher nicht verbunden.
Ist die Datenschutzaufsicht über Unternehmen jetzt beim Bund gebündelt?
Nein. Laut Redemanuskript wird eine Bündelung der Datenschutzaufsicht über die Wirtschaft beim BfDI erwogen, Hennemann persönlich hält sie für zweckmäßig. Ein Zeitplan oder Gesetzentwurf ist in den Quellen nicht genannt. Laut netzpolitik.org strebt die Bundesregierung die Zusammenlegung an, die Bundesländer und die Landesdatenschutzbehörden lehnen sie ab.
Muss ein Betrieb wegen der Ankündigungen jetzt etwas ändern?
Unmittelbar nicht, Privatunternehmen werden laut BfDI-Website meist von den Landesbehörden beaufsichtigt. Aus unserer Sicht lohnt es sich trotzdem, festzuhalten, welche Daten in welche KI-Werkzeuge gehen und auf welcher Grundlage, und die Hinweise der eigenen Landesbehörde zu kennen. Eine Auskunft zur Zuständigkeit im Einzelfall ist das nicht.
Steht im Betrieb schriftlich fest, welche Daten in welches KI-Werkzeug dürfen?
Im kostenlosen KI-Schnupperkurs zeigen wir in fünf Lektionen, wie kleine und mittlere Firmen KI im Alltag einsetzen. Tiefer und praxisnah geht es im Vollkurs Digitalisierungsmanager, DEKRA-zertifiziert und förderfähig über den Bildungsgutschein.
Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026. Stand der Recherche: 7. Oktober 2026.