Beim Volkswagen-Konzern verdichten sich die Berichte über einen deutlich größeren Stellenabbau, als bisher vereinbart war. Laut einem Bericht des Manager Magazin könnten in den kommenden Jahren bis zu 100.000 der weltweit rund 657.000 Konzernstellen wegfallen, das wäre etwa das Doppelte des bisherigen Programms. Wenn du in Wolfsburg, Hannover, Zwickau, Emden oder bei einer Konzernmarke arbeitest und dir gerade die Frage stellst, was das für dich heißt, findest du hier die nächsten Schritte. ALG 1 sichern, Aufhebungsvertrag richtig bewerten, Weiterbildung mit Bildungsgutschein nutzen.

Vorab: Dieser Artikel ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Sozialplan, Abfindung oder einem Aufhebungsvertrag sprich mit dem Betriebsrat, der IG Metall oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege sind aber klar und du kannst sie selbst in die Hand nehmen.

Auf einen Blick: VW hat die genannte Zahl von 100.000 Stellen nicht offiziell bestätigt, der Betriebsrat hat nach eigenen Angaben keine konkreten Zielzahlen erhalten. Fest steht eine ältere Vereinbarung: Bis 2030 sollen rund 35.000 Stellen in Deutschland sozialverträglich abgebaut werden, davon waren bis Juni 2026 über 28.000 vereinbart. Wer seinen Job verliert, hat Anspruch auf ALG 1 (60 Prozent Netto, 67 Prozent mit Kind) und kann nach § 81 SGB III einen Bildungsgutschein bekommen. Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft das ALG 1 weiter (§ 144 SGB III), dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat plus 1.000 Euro bei der Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (§ 87a SGB III).

Was bei VW gerade passiert (Stand Juni 2026)

Konzernchef Oliver Blume hat in einer Vorstandssitzung am 24. Juni ein Restrukturierungsprogramm mit dem Arbeitstitel "Group Target Picture 2030" vorgestellt, das am 9. Juli dem Aufsichtsrat präsentiert werden soll. Mehrere Medien, darunter ZDFheute und die Personalwirtschaft, berichten unter Berufung auf das Manager Magazin von einer möglichen Größenordnung von bis zu 100.000 Stellen weltweit.

Wichtig zur Einordnung: Das ist bisher ein Bericht, keine bestätigte Konzernentscheidung. Der VW-Betriebsrat hat öffentlich erklärt, dass er trotz eines umfangreichen Antwortpakets des Vorstands keine konkreten Zielzahlen für einen neuen Abbau erhalten hat. Du solltest die 100.000 also als Worst-Case aus der Berichterstattung lesen, nicht als feste Vorgabe.

Was dagegen vereinbart ist: Aus der Tarifeinigung von Ende 2024 stammt das Ziel, bis 2030 rund 35.000 Stellen in Deutschland sozialverträglich zu reduzieren, vor allem über Altersteilzeit, Abfindungsprogramme und das Auslaufen befristeter Verträge. Bis Juni 2026 waren davon über 28.000 Abgänge vereinbart. In der Berichterstattung tauchen außerdem vier deutsche Werke auf, die mittelfristig zur Disposition stehen sollen: die VW-Standorte Hannover, Zwickau und Emden sowie das Audi-Werk in Neckarsulm mit zusammen rund 40.000 Beschäftigten.

Hintergrund ist die schwache Auslastung in Europa, der Nachfragerückgang in China und der teure Umbau auf Elektromobilität. Für dich als Beschäftigten heißt das vor allem eines: Warte nicht, bis die Zahlen feststehen, sondern kläre deine Optionen, solange du Zeit und einen Betriebsrat an der Seite hast.

Dein erster Schritt: ALG 1 absichern

Sobald du weißt, dass dein Arbeitsverhältnis endet, meldest du dich arbeitsuchend. Diese Sofortmeldung muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Beendigung erfolgen, sonst droht eine Sperre. Erreichbar ist die Agentur für Arbeit kostenlos unter 0800 4 5555 00.

Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Wer lange eingezahlt hat und älter ist, bekommt es bis zu 24 Monate. Bei einem großen Industriearbeitgeber wie VW liegt der Bezug für viele am oberen Ende der Bemessung, das verschafft dir Luft für eine echte Neuorientierung statt einer Notlösung.

Aufhebungsvertrag und Abfindung: erst prüfen, dann unterschreiben

In Abbauprogrammen werden oft Aufhebungsverträge mit Abfindung angeboten. Das kann attraktiv sein, hat aber einen Haken: Wer ohne wichtigen Grund selbst aufhebt, riskiert eine Sperrzeit beim ALG 1 von bis zu zwölf Wochen. Bei einer betriebsbedingten Beendigung mit Sozialplan ist das anders gelagert, und genau diese Unterscheidung solltest du nicht allein treffen.

Lass jeden Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift vom Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ansehen. Es geht um die Höhe der Abfindung, den Beendigungszeitpunkt, eine mögliche Sperrzeit und um die Frage, ob für dich eine Transfergesellschaft günstiger wäre. In einer Transfergesellschaft läuft dein Beschäftigungsverhältnis befristet weiter, du bekommst Transfer-Kurzarbeitergeld nach § 111 SGB III und kannst die Zeit für Qualifizierung nutzen, statt sofort in die Arbeitslosigkeit zu wechseln.

Die Zeit für eine geförderte Weiterbildung nutzen

Der Stellenabbau in der Autoindustrie trifft viele klassische Profile in Produktion, Verwaltung und Entwicklung. Wer jetzt eine Qualifikation in einem wachsenden Feld draufsetzt, verbessert seine Position deutlich. Genau dafür gibt es den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III: Die Agentur für Arbeit übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten einer zugelassenen Weiterbildung.

Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein ALG 1 normal weiter (§ 144 SGB III). Zusätzlich gibt es 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat, dazu 1.000 Euro bei bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (§ 87a SGB III). Hast du Kinder, werden Betreuungskosten mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (§ 87 SGB III).

Inhaltlich passt zu vielen aus dem VW-Umfeld der Digitalisierungsmanager: vier Monate, komplett online, mit Bildungsgutschein 0 Euro Eigenanteil. Der Kurs vermittelt Prozessautomatisierung und den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz, also genau die Kompetenzen, die in der Industrie gerade gesucht werden. Wer eher in Richtung kaufmännische Führung gehen will, schaut sich den Wirtschaftsfachwirt (IHK) an. Der läuft allerdings nicht über den Bildungsgutschein, sondern über das Aufstiegs-BAföG, die beiden Förderwege darf man nicht verwechseln.

Häufige Fragen

Stimmt es, dass VW 100.000 Stellen streicht?

Die Zahl stammt aus einem Bericht des Manager Magazin und beschreibt eine mögliche Größenordnung über mehrere Jahre weltweit. VW hat sie nicht offiziell bestätigt, und der Betriebsrat hat nach eigenen Angaben keine konkreten Zielzahlen erhalten. Bestätigt ist bisher nur das ältere Ziel von rund 35.000 sozialverträglichen Abgängen in Deutschland bis 2030.

Soll ich den Aufhebungsvertrag mit Abfindung annehmen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Abfindung kann sinnvoll sein, eine selbst herbeigeführte Beendigung kann aber eine Sperrzeit beim ALG 1 auslösen. Lass den Vertrag vor der Unterschrift vom Betriebsrat oder einem Fachanwalt prüfen und kläre, ob eine Transfergesellschaft die bessere Variante ist.

Bekomme ich während einer Weiterbildung weiter ALG 1?

Ja. Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft das ALG 1 nach § 144 SGB III weiter. Zusätzlich gibt es Weiterbildungsgeld und Prämien für Zwischen- und Abschlussprüfung nach § 87a SGB III.

Was kostet mich der Digitalisierungsmanager?

Bei bewilligtem Bildungsgutschein zahlst du nichts. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten vollständig. Der Kurs dauert vier Monate und läuft komplett online.

Quellen

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