Bosch baut sein Geschäft in Deutschland deutlich um, vor allem in der Mobility-Sparte. Nach einer Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat im März 2026 und Berichten unter anderem des Handelsblatts sollen bis 2030 rund 22.000 Stellen in Deutschland wegfallen, das ist fast ein Drittel der etwa 70.000 Beschäftigten im deutschen Mobilitätsgeschäft. Wenn du in Feuerbach, Schwieberdingen, Bühl oder Homburg arbeitest, hilft dir dieser Leitfaden, die nächsten Schritte zu sortieren.
Vorab: Dieser Artikel ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Sozialplan, Abfindung oder einem Aufhebungsvertrag sprich mit dem Betriebsrat, der IG Metall oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege kannst du aber selbst nutzen.
Auf einen Blick: Bosch will bis 2030 rund 22.000 Stellen in Deutschland abbauen, mit Schwerpunkt in der Mobility-Sparte. Der Abbau soll möglichst sozialverträglich erfolgen, eine Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat steht. Wer betroffen ist, hat Anspruch auf ALG 1 (60 Prozent Netto, 67 Prozent mit Kind) und kann nach § 81 SGB III einen Bildungsgutschein bekommen. Während einer geförderten Weiterbildung läuft das ALG 1 weiter (§ 144 SGB III). Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat und die Prämien von 1.000 und 1.500 Euro nach § 87a SGB III setzen allerdings eine Umschulung in einen anerkannten Ausbildungsberuf voraus und fallen bei einer viermonatigen Weiterbildung nicht an.
Was bei Bosch gerade passiert (Stand Juni 2026)
Der Umbau bei Bosch hat einen klaren Hintergrund: Der Übergang zur Elektromobilität läuft langsamer als erwartet, gleichzeitig wächst der Wettbewerbsdruck aus China. Bosch selbst spricht in seinen Mitteilungen davon, eine Kostenlücke schließen zu müssen, ein weiterer Stellenabbau sei unvermeidbar.
In der dritten Märzwoche 2026 hat sich Bosch mit dem Gesamtbetriebsrat für fast alle deutschen Standorte auf den Abbau geeinigt. Genannt werden vor allem traditionelle Industriestandorte in Baden-Württemberg und im Saarland. Im Stammwerk Stuttgart-Feuerbach sollen nach langem Ringen rund 2.500 Stellen wegfallen, in Schwieberdingen etwa 1.750, in Bühl und Bühlertal rund 1.550 und in Homburg rund 1.250 Stellen bis Ende 2030.
Wichtig für dich: Eine Einigung mit dem Betriebsrat bedeutet in der Regel, dass der Abbau über sozialverträgliche Wege laufen soll, also über Altersteilzeit, Abfindungsangebote, das Auslaufen befristeter Verträge und Versetzungen. Trotzdem solltest du deine eigene Situation aktiv klären, statt abzuwarten.
Dein erster Schritt: ALG 1 absichern
Sobald die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses feststeht, meldest du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend, sonst droht eine Sperre. Diese Drei-Tage-Frist gilt, wenn zwischen der Kenntnis vom Ende und dem Ende selbst weniger als drei Monate liegen. Steht das Enddatum früher fest, ist die Meldung nach § 38 SGB III spätestens drei Monate vor dem Ende fällig. Die Agentur für Arbeit erreichst du kostenlos unter 0800 4 5555 00.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent, und wird je nach Alter und Einzahldauer bis zu 24 Monate gezahlt. Diese Zeit ist dein Polster, um den nächsten Schritt sauber zu planen.
Aufhebungsvertrag und Abfindung: erst prüfen
Bekommst du ein Abfindungsangebot oder einen Aufhebungsvertrag, gilt: nichts ungeprüft unterschreiben. Eine selbst herbeigeführte Beendigung ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit beim ALG 1 von bis zu zwölf Wochen auslösen, bei einer betriebsbedingten Lösung mit Sozialplan ist die Bewertung anders.
Lass den Vertrag vor der Unterschrift vom Betriebsrat oder einem Fachanwalt prüfen und kläre, ob für dich eine Transfergesellschaft günstiger ist. Dort läuft dein Beschäftigungsverhältnis befristet weiter, du bekommst Transfer-Kurzarbeitergeld nach § 111 SGB III und kannst die Zeit für eine Qualifizierung nutzen.
Die Zeit für eine geförderte Weiterbildung nutzen
Der Wandel in der Automobil- und Zulieferindustrie trifft viele technische und kaufmännische Profile. Wer jetzt eine Qualifikation in Digitalisierung und Prozessautomatisierung draufsetzt, bleibt für die Industrie attraktiv und öffnet sich neue Branchen. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III macht das möglich: Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Lehrgangskosten einer zugelassenen Weiterbildung.
Während einer geförderten Weiterbildung läuft dein ALG 1 nach § 144 SGB III weiter. Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat und die Prämien von 1.000 und 1.500 Euro nach § 87a SGB III setzen allerdings eine Umschulung in einen anerkannten Ausbildungsberuf voraus und fallen bei einer viermonatigen Weiterbildung nicht an. Betreuungskosten für Kinder werden mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (§ 87 SGB III).
Gut passt der Digitalisierungsmanager: vier Monate, komplett online, mit Bildungsgutschein 0 Euro Eigenanteil. Inhalt sind Prozessautomatisierung und der praktische Einsatz von Künstlicher Intelligenz, also genau die Kompetenzen, die in der Industrie gerade gesucht werden. Wer eher in die kaufmännische Führung will, schaut sich den Wirtschaftsfachwirt (IHK) an, der über das Aufstiegs-BAföG läuft und nicht über den Bildungsgutschein.
Häufige Fragen
Wie viele Stellen baut Bosch in Deutschland ab?
Nach der Einigung mit dem Gesamtbetriebsrat und mehreren Berichten sollen bis 2030 rund 22.000 Stellen in Deutschland wegfallen, mit Schwerpunkt in der Mobility-Sparte. Betroffen sind unter anderem Feuerbach, Schwieberdingen, Bühl und Homburg.
Läuft der Abbau bei Bosch sozialverträglich?
Bosch und der Gesamtbetriebsrat haben sich auf den Abbau geeinigt, was in der Regel sozialverträgliche Wege wie Altersteilzeit, Abfindungen und Versetzungen bedeutet. Die konkrete Ausgestaltung an deinem Standort klärst du am besten über Betriebsrat und IG Metall.
Bekomme ich während einer Weiterbildung weiter ALG 1?
Ja. Bei einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung läuft das ALG 1 nach § 144 SGB III weiter. Weiterbildungsgeld und Prämien nach § 87a SGB III setzen dagegen eine Umschulung in einen anerkannten Ausbildungsberuf voraus.
Was kostet mich der Digitalisierungsmanager?
Bei bewilligtem Bildungsgutschein nichts. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten vollständig. Der Kurs dauert vier Monate und läuft komplett online.
Quellen
- Handelsblatt: Bosch-Betriebsrat verkündet Einigung zu Stellenabbau an Standorten
- Bosch Media Service: Maßnahmen zur Schließung der Kostenlücke bei Bosch Mobility
- automobil-produktion: Bosch baut bisher 6.000 Stellen in Deutschland ab
- elektronikpraxis: Bosch Mobility will 13.000 Stellen bis 2030 abbauen
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