Wer „raus aus der Pflege“ in die Suche tippt, sucht selten einen Traumberuf aus dem Katalog. Meist geht es um etwas Greifbares: keine Nachtdienste mehr, ein Rücken, der nicht mehr mitspielt, oder die Müdigkeit nach Jahren des Einspringens.

Bist du gerade krankgeschrieben oder am Ende deiner Kräfte, gehört der erste Termin in die Hausarztpraxis, bei seelischer Belastung auch in eine psychotherapeutische Praxis. Eine Weiterbildung ersetzt keine Behandlung. Zu Reha-Leistungen beraten deine Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung am kostenfreien Servicetelefon 0800 1000 4800.

Was genau aufhören soll

Die Antwort auf „aber wohin“ hängt davon ab, was du loswerden willst. Das klingt banal. Es entscheidet trotzdem über den Weg, über die Förderung und darüber, wie lange du brauchst.

Trägt dich vor allem der Schichtdienst nicht mehr, kann ein anderes Umfeld innerhalb der Pflege reichen, etwa die Tagespflege, die naturgemäß tagsüber arbeitet. Anders liegt der Fall, wenn der Körper das Problem ist. Wer wegen Rücken, Gelenken oder einer psychischen Erkrankung dauerhaft keine Pflegearbeit mehr leisten kann, braucht einen Beruf ohne körperliche Pflege, und für genau diese Lage gibt es eigene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Und dann gibt es die dritte Gruppe: Menschen, die gesund genug wären, die Pflege als Ganzes aber nicht mehr wollen, mit ihrem Zeitdruck, der Nähe zu Leid und dem Gefühl, nie fertig zu werden. Für sie hilft ein anderes Haus wenig. Hier geht es um einen echten Berufswechsel, und der braucht mehr Planung als eine Bewerbung. Eine Mischung aus allen drei Lagen ist genauso möglich. Hilfreich ist nur, dass du vor dem ersten Gespräch mit einer Behörde weißt, welche davon überwiegt.

Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden

Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir ohne Kosten und ohne Verpflichtung an, wie sie läuft: fünf Lektionen plus Live-Demo. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.

Kostenlos reinschnuppern

Der Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Wege, die mit Pflegeerfahrung offenstehen

Der naheliegende Weg führt weg vom Bett, aber nicht aus dem Gesundheitswesen. Praxisanleitung, Qualitätsmanagement, Hygiene, Entlassmanagement oder Pflegeberatung sind Funktionen, in denen deine Fachlichkeit gebraucht wird. Für die Pflegeberatung bei den Pflegekassen nennt das Gesetz Pflegefachpersonen ausdrücklich als geeignetes Personal, mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation (§ 7a Abs. 3 SGB XI). Solche Wege setzen meist eine Zusatzqualifikation voraus und bleiben oft im selben Betrieb. Was eine Weiterbildung zur Praxisanleitung umfasst, haben wir getrennt beschrieben.

Ein Studium, etwa in Pflegemanagement oder Pflegepädagogik, passt eher, wenn du langfristig in Leitung oder Lehre willst. Dafür brauchst du mehrere Jahre.

Ein weiterer Weg führt ins Büro. Als Quereinsteiger aus der Pflege bringst du mehr mit, als es auf den ersten Blick scheint: Du hast jahrelang dokumentiert und Übergaben nach festen Standards organisiert. Das sind Prozesse, auch wenn das in keinem Arbeitsvertrag so hieß. Mit einer Weiterbildung in Prozessorganisation und Digitalisierung lässt sich darauf eine Bürotätigkeit aufbauen, zum Beispiel in der Verwaltung oder in Digitalisierungsprojekten von Kliniken und Pflegediensten. Wie so ein Wechsel praktisch aussehen kann, zeigt unser Artikel Von der Pflegekraft ins Büro.

Wer einen neuen anerkannten Berufsabschluss will, landet bei einer Umschulung. Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Gesundheitswesen dauert regulär drei Jahre (§ 2 KflDiAusbV). Damit eine Umschulung in Vollzeit gefördert werden kann, ist sie nach § 180 Abs. 4 SGB III in der Regel um mindestens ein Drittel kürzer als die Ausbildung, hier also rund zwei Jahre, und sie endet mit der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf. Umschulungen bieten andere Bildungsträger an, wir nicht. Den Unterschied zwischen Umschulung und Weiterbildung erklärt unsere Übersicht zur Umschulung.

Wer den Wechsel bezahlt

Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist kein Anspruch. Die Agentur „kann“ fördern, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Die Weiterbildung ist notwendig, um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Die Agentur hat dich vor Beginn beraten. Und Kurs und Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen. Von Arbeitslosigkeit bedroht ist nach § 17 SGB III, wer versicherungspflichtig beschäftigt ist, bald mit dem Ende der Beschäftigung rechnen muss und danach voraussichtlich arbeitslos wird, etwa nach einer Kündigung oder mit einem auslaufenden befristeten Vertrag.

Solange du ungekündigt und gesund in der Pflege arbeitest, trifft das in der Regel nicht zu. Die Agentur prüft außerdem, ob eine Vermittlung in eine neue Stelle Vorrang hat (§ 4 SGB III). Anders kann es aussehen, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst; das belegst du mit ärztlichen Unterlagen. Für Menschen in der Grundsicherung ist das Jobcenter die erste Anlaufstelle; den Bildungsgutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit aus (§ 66a SGB II). Mit dem Jobcenter erarbeitest du dort einen Kooperationsplan, der das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte festhält (§ 15 SGB II); ein Weiterbildungswunsch lässt sich dort als Schritt besprechen.

Über den Arbeitgeber, wenn du im Betrieb bleibst

Willst du weg vom Bett, aber beim Arbeitgeber bleiben, etwa in einem Digitalisierungsprojekt des Hauses, greift § 82 SGB III. Gefördert werden Weiterbildungen im bestehenden Arbeitsverhältnis, die mehr als 120 Stunden dauern und zugelassen sind. Hast du eine Ausbildung von mindestens zwei Jahren abgeschlossen, muss dieser Abschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen, und du darfst in den letzten zwei Jahren keine Förderung nach dieser Vorschrift bekommen haben. Wie viel der Betrieb selbst trägt, hängt von seiner Größe ab: Unter 50 Beschäftigten soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden, von 50 bis unter 500 beteiligt sich der Arbeitgeber mit 50 Prozent der Lehrgangskosten, ab 500 mit 75 Prozent. Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung, sinkt der Anteil um fünf Prozentpunkte. In Betrieben unter 500 Beschäftigten soll die Beteiligung außerdem entfallen, wenn du bei Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert bist.

Bei Pflegeketten und Klinikverbünden zählt das Gesetz alle Beschäftigten des Unternehmens, bei einem Konzern die des gesamten Konzerns (§ 82 Abs. 6 SGB III).

Rehabilitation, wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht

Kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten, kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX in Frage, dazu gehört auch die berufliche Weiterbildung. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn du bei Antragstellung 15 Jahre Wartezeit erfüllt hast oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehst (§ 11 Abs. 1 SGB VI). Sie leistet außerdem, wenn ohne die Hilfe eine solche Rente fällig würde oder wenn die Leistung direkt an eine medizinische Reha der Rentenversicherung anschließen muss (§ 11 Abs. 2a SGB VI). Sonst kann die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Rehabilitationsträger sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX). Mehr dazu im Glossar zur Teilhabe am Arbeitsleben und in unserem Artikel zum Ausstieg nach Burnout.

Erst reden, dann kündigen

Der teuerste Fehler passiert oft ganz am Anfang. Wer selbst kündigt und dadurch arbeitslos wird, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Sie dauert bei einer Arbeitsaufgabe zwölf Wochen, in bestimmten Fällen kürzer (§ 159 Abs. 3 SGB III). Einen wichtigen Grund, der die Sperrzeit verhindert, musst du selbst darlegen und nachweisen, soweit die Tatsachen in deinem Bereich liegen. Dazu kommt die Meldepflicht: Arbeitsuchend melden musst du dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III). Wer das versäumt, riskiert eine weitere Sperrzeit. Die Agentur erreichst du kostenfrei unter 0800 4 5555 00.

Aus unserer Sicht ist die Reihenfolge deshalb wichtiger als die Wahl des Kurses. Erst ärztlich klären, was gesundheitlich noch geht. Dann mit der Agentur oder der Rentenversicherung sprechen, welcher Weg in deiner Lage trägt. Danach den Bildungsweg wählen. Die Kündigung kommt zuletzt, und zwar erst, wenn du weißt, wie du die Monate bis zum neuen Job finanzierst. Diese Reihenfolge fühlt sich langsam an, wenn man eigentlich schon innerlich gegangen ist. Sie schützt dich aber vor dem Szenario, in dem du ohne Arbeitslosengeld und ohne Bildungsgutschein dastehst, weil ein Schritt zu früh kam.

Wo der Digitalisierungsmanager passt und wo nicht

Eine der Möglichkeiten für den Weg ins Büro ist unsere Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz. Sie umfasst 720 Unterrichtseinheiten, live online, in Vollzeit montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr über 4 Monate (Maßnahmenummer 723/0097/2026) oder in Teilzeit dienstags bis donnerstags über rund 27 Wochen (723/197/26). Die ersten drei Module drehen sich um Geschäftsprozesse, Prozessaufnahme und Prozessanalyse, zusammen 180 Unterrichtseinheiten. Die Lehrgangskosten laut Zulassung liegen bei 9.662,40 Euro; bei bewilligtem Bildungsgutschein übernimmt sie die Agentur, für dich bleiben dann 0 Euro.

Zur Orientierung beim Gehalt: StepStone nennt für Digitalisierungsmanager ein Mediangehalt von 53.500 Euro brutto im Jahr und ein Einstiegsgehalt von etwa 48.000 Euro (abgerufen am 19.09.2026). Ob das über deinem heutigen Einkommen mit Schicht- und Wochenendzuschlägen liegt, rechnest du am besten einmal nüchtern nach. Im Büro fallen diese Zuschläge weg.

Wer nah an Menschen und ihrer Versorgung bleiben will, ist mit dem Kurs schlecht beraten. Das gilt auch, wenn du einen anerkannten Berufsabschluss brauchst, denn er endet mit einem Trägerzertifikat, nicht mit einer Kammerprüfung. Und acht Stunden am Bildschirm muss man mögen. Eine Vermittlung in eine neue Stelle kann niemand garantieren, auch wir nicht. Passt der Kurs nicht zu deiner Lage, sagen wir dir das im Gespräch.

Quellen

Die Rechtsangaben stützen sich auf den Wortlaut der Gesetze, abgerufen am 19. September 2026:

Häufige Fragen

Bekomme ich als Pflegekraft einen Bildungsgutschein, obwohl ich noch arbeite?

Nur wenn die Agentur für Arbeit die Voraussetzungen des § 81 SGB III sieht, meist eine drohende Arbeitslosigkeit, etwa nach einer Kündigung. Der Wunsch, den Beruf zu wechseln, reicht dafür allein nicht. Wer im Betrieb bleibt, kann über den Arbeitgeber nach § 82 SGB III gefördert werden.

Muss ich kündigen, um aus der Pflege rauszukommen?

Nein, und eine vorschnelle Eigenkündigung kann teuer werden. Ohne wichtigen Grund droht beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Sprich vorher mit der Agentur für Arbeit und melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend.

Welche Tätigkeiten gibt es für Pflegekräfte außerhalb der Pflege am Bett?

Innerhalb des Gesundheitswesens etwa Praxisanleitung, Qualitätsmanagement, Hygiene, Entlassmanagement oder Pflegeberatung, meist mit Zusatzqualifikation. Außerhalb davon führt eine Weiterbildung in Prozessorganisation und Digitalisierung ins Büro, eine Umschulung zu einem neuen Ausbildungsberuf wie Kaufmann im Gesundheitswesen.

Wer zahlt, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Pflege arbeiten kann?

Dann kommen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX in Frage. Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn du unter anderem 15 Jahre Wartezeit erfüllt hast (§ 11 SGB VI), sonst kann die Agentur für Arbeit Rehabilitationsträger sein. Beraten lässt du dich am Servicetelefon der Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Ist der Digitalisierungsmanager eine Umschulung?

Nein. Er ist eine Weiterbildung mit 720 Unterrichtseinheiten und endet mit einem Trägerzertifikat; einen Berufsabschluss oder eine Kammerprüfung gibt es dabei nicht. Mit bewilligtem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten, eine Vermittlung in eine Stelle kann niemand garantieren.

Du willst deine Lage einmal in Ruhe durchsprechen?

Im kostenlosen KI-Schnupperkurs siehst du in fünf Lektionen, wie der Unterricht abläuft, ohne dich zu etwas zu verpflichten. Ob ein Bildungsgutschein in deiner Situation realistisch ist, klären wir gern in einem Beratungsgespräch oder am Telefon unter 0160 1215470. Über die Förderung entscheidet immer die Agentur für Arbeit im Einzelfall.


Zuletzt geprüft: 19. September 2026.