Digitalisierung kostet Geld. KI-Tools, Automatisierungssoftware, Schulungen, externe Beratung. Viele Unternehmen schieben das Thema vor sich her, weil sie die Investition scheuen. Was dabei oft übersehen wird: Der Staat übernimmt einen erheblichen Teil der Kosten. Teilweise bis zu 100 Prozent.

Allerdings hat sich die Förderlandschaft 2025 und 2026 stark verändert. Einige beliebte Programme sind ausgelaufen. Andere wurden aufgestockt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen aktuellen Überblick: Was gibt es noch? Was ist neu? Und wie kommen Sie an die Förderung?

Überblick: Was hat sich geändert?

Zwei viel genutzte Bundesprogramme sind nicht mehr verfügbar:

Die gute Nachricht: Die verbleibenden Programme sind für viele Unternehmen sogar attraktiver, weil sie höhere Fördersätze und breitere Einsatzmöglichkeiten bieten.

Bundesprogramme 2026

1. Qualifizierungschancengesetz (QCG): Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten

Das Qualifizierungschancengesetz ist der stärkste Förderhebel für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in KI und Digitalisierung schulen wollen. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Lohnkostenzuschuss.

Förderquoten nach Unternehmensgröße:

Unternehmensgröße Lehrgangskosten Lohnkostenzuschuss
Unter 10 Mitarbeiter Bis zu 100 % Bis zu 75 %
10 bis 249 Mitarbeiter Bis zu 100 % (50-100 % je nach Fall) Bis zu 50 %
250 bis 2.499 Mitarbeiter Bis zu 50 % Bis zu 25 %
Ab 2.500 Mitarbeiter Bis zu 25 % Bis zu 25 %

Voraussetzungen:

Rechenbeispiel (Unternehmen mit 15 Mitarbeitern):

Wir haben die Beantragung des QCG in einem eigenen Artikel Schritt für Schritt beschrieben: Qualifizierungschancengesetz beantragen: Anleitung für Arbeitgeber.

2. Bildungsgutschein (für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte)

Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit übernimmt 100 % der Weiterbildungskosten für Personen, die arbeitssuchend sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z.B. bei angekündigter Kündigung oder Auslaufen eines befristeten Vertrags).

Für Unternehmen relevant, wenn:

Voraussetzung: AZAV-zertifizierter Bildungsträger und AZAV-zertifizierte Maßnahme.

3. Weiterbildung während Kurzarbeit

Unternehmen in Kurzarbeit können die Ausfallzeiten für Weiterbildung nutzen. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten vollständig, sofern die Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet.

4. KfW-Förderkredite für Digitalisierung

Seit Juli 2025 können Unternehmen und Freiberufler die zinsgünstigen ERP-Förderkredite der KfW für Digitalisierungsmaßnahmen nutzen. Hierunter fallen:

Konditionen:

5. BAFA-Förderung Unternehmensberatung

Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung läuft noch bis zum 31.12.2026. Sie bezuschusst professionelle Beratungsleistungen für KMU, darunter auch Digitalisierungsberatung.

Förderhöhe:

6. Förderprogramm "Entwicklung digitaler Technologien"

Dieses BMWK-Programm ist bis zum 30. Juni 2026 befristet und fördert Projekte in KI, Cybersicherheit, Blockchain und 5G/6G. KMU erhalten bis zu 50 % der Projektkosten als Zuschuss.

Hinweis: Dieses Programm richtet sich an Unternehmen, die digitale Technologien entwickeln, nicht an reine Anwender. Es ist vor allem für IT-Unternehmen und technologieorientierte KMU relevant.

Länderprogramme: Die wichtigsten Digitalfördermittel nach Bundesland

Neben den Bundesprogrammen bieten die meisten Bundesländer eigene Förderprogramme für Digitalisierung. Die Programme ändern sich häufig. Prüfen Sie daher immer den aktuellen Stand bei der jeweiligen Landesförderbank.

Bayern: Digitalbonus

Nordrhein-Westfalen: Mittelstand Innovativ & Digital (MID)

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie

Hessen: Digitalbonus Hessen (Distr@l)

Sachsen: Digitalisierung in KMU

Berlin: Transferbonus

Niedersachsen: Digitalbonus.Niedersachsen

Weitere Bundesländer

Jedes Bundesland hat eine eigene Förderbank, die eine aktuelle Übersicht aller Digitalisierungsprogramme bereithält. Eine gute Einstiegsrecherche bietet die Förderdatenbank des Bundes, in der Sie nach Bundesland und Förderbereich filtern können.

ESF-Förderung (Europäischer Sozialfonds)

Der ESF+ kofinanziert zahlreiche Weiterbildungsprogramme auf Bundes- und Länderebene. Unternehmen profitieren davon indirekt: Viele der oben genannten Programme (QCG, Länderprogramme) werden aus ESF-Mitteln mitfinanziert. Ein direkter Zugang zum ESF als Einzelunternehmen ist in der Regel nicht möglich.

Welches Programm passt zu Ihrem Vorhaben?

Ihr Vorhaben Empfohlenes Programm Förderquote
Mitarbeiter in KI/Digitalisierung schulen QCG Bis zu 100 %
Arbeitssuchenden Mitarbeiter umschulen Bildungsgutschein 100 %
Kurzarbeit für Weiterbildung nutzen Weiterbildung in Kurzarbeit 100 %
Neue Software oder IT-Systeme einführen Digitalbonus (Landesebene) 30-50 %
IT-Sicherheit verbessern Digitalbonus + KfW 30-50 % + günstige Kredite
Externe Beratung Digitalisierung BAFA Unternehmensberatung Bis zu 80 %
Digitale Produkte/Services entwickeln Entwicklung digitaler Technologien Bis zu 50 %

So gehen Sie vor: 4 Schritte zum Förderantrag

Schritt 1: Bedarf klären

Was wollen Sie digitalisieren? Mitarbeiter schulen, Software einführen, Prozesse automatisieren? Die Antwort bestimmt, welches Programm in Frage kommt.

Schritt 2: Förderprogramm identifizieren

Nutzen Sie die Förderdatenbank des Bundes und die Website Ihrer Landesförderbank. Für Weiterbildung: Prüfen Sie als erstes das QCG, weil es die höchsten Förderquoten bietet.

Schritt 3: Kontakt aufnehmen

Schritt 4: Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen

Bei fast allen Förderprogrammen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer erst die Software kauft und danach den Förderantrag einreicht, geht leer aus.

Kombination mehrerer Programme

Förderprogramme lassen sich teilweise kombinieren. Beispiel: Sie nutzen das QCG für die Schulung Ihrer Mitarbeiter (Bund zahlt Lehrgangskosten) und den Digitalbonus Bayern für die Einführung der zugehörigen Software. Achten Sie dabei auf die Kumulierungsregeln: Die Gesamtförderung darf in der Regel 80 % der Gesamtkosten nicht überschreiten.

KI-Weiterbildung: 0 EUR mit der richtigen Förderung

Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters ist AZAV-zertifiziert und damit über das QCG und den Bildungsgutschein förderfähig. 720 Unterrichtseinheiten, 4 Monate, komplett online, DEKRA-zertifiziert.

Für Unternehmen unter 10 Mitarbeitern: Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Lehrgangskosten plus bis zu 75 % des Lohnkostenzuschusses.

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