Stand der Recherche: 10. Mai 2026. Steuerliche Aussagen ersetzen keine individuelle Beratung. Vor Investitionsentscheidungen den Steuerberater einbeziehen.

Am 7. Mai 2026 hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die Ergebnisse der 170. Steuerschätzung vorgestellt. Bund, Länder und Gemeinden müssen gegenüber der Oktober-Schätzung 2025 mit 87,5 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen bis 2030 rechnen. Allein der Bund verliert 52,3 Milliarden. Ursache: schwächere Wachstumserwartungen wegen Iran-Krieg und höherer Energiepreise. Für 2026 prognostiziert der Arbeitskreis nur noch 0,5 Prozent reales Wachstum, für 2027 magere 0,9 Prozent. Klingt nach Krisenstimmung. Ist aber für mittelständische Unternehmen die paradoxe Einladung, jetzt in KI zu investieren, weil das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung das in 2026 und 2027 steuerlich so attraktiv macht wie nie zuvor.

Was die Steuerschätzung konkret aussagt

Die 170. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen tagte vom 5. bis 7. Mai 2026. Das Ergebnis wurde direkt im Anschluss von Klingbeil veröffentlicht.

Kennzahl Wert
Steuereinnahmen 2026 (Bund + Länder + Gemeinden) 998,7 Mrd EUR
Mindereinnahmen bis 2030 (gegenüber Okt 2025) 87,5 Mrd EUR
Mindereinnahmen Bund bis 2030 52,3 Mrd EUR
Reales BIP-Wachstum 2026 0,5 Prozent
Reales BIP-Wachstum 2027 0,9 Prozent
Mindereinnahmen Gemeinden 2026 rund 220 Mio EUR
Mindereinnahmen Gemeinden 2027 rund 234 Mio EUR
Mindereinnahmen Gemeinden 2028 rund 241 Mio EUR
Mindereinnahmen Gemeinden 2029 rund 265 Mio EUR

Die 998,7 Milliarden für 2026 sind nominal höher als in den Vorjahren. Der Punkt ist: gegenüber der Oktober-Schätzung 2025 fehlen Mittel, weil die Konjunktur schwächer läuft. Der Konsolidierungsdruck bleibt hoch.

Was bedeutet das für deinen Mittelstandsbetrieb? Auf den ersten Blick nichts. Du zahlst nicht mehr und nicht weniger Steuern, nur weil der Staat weniger einnimmt. Auf den zweiten Blick eine Menge. Denn die Bundesregierung hat schon im Sommer 2025 antizyklische Vorkehrungen getroffen. Das Investitionssofortprogramm aus dem Wachstumschancengesetz 2.0 läuft jetzt auf Hochtouren und macht KI-Investitionen 2026 und 2027 zu einem der attraktivsten Steuerhebel überhaupt.

Der Investitionsbooster und die degressive AfA mit 30 Prozent

Mit dem Investitionssofortprogramm hat der Gesetzgeber die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter befristet wieder eingeführt. Für Anschaffungen oder Herstellung nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 gilt: Du kannst mit dem 3-fachen des linearen AfA-Satzes abschreiben, gedeckelt bei maximal 30 Prozent pro Jahr.

Konkret: Ein KI-System mit fünf Jahren Nutzungsdauer hätte linear 20 Prozent pro Jahr abgeschrieben. Mit der degressiven AfA sind es im ersten Jahr 30 Prozent. Im zweiten Jahr nochmal 30 Prozent vom Restbuchwert. Erst nach drei Jahren lohnt sich der Wechsel zur linearen AfA.

Für KMU mit Vorjahresgewinn bis 200.000 Euro greift zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 EStG: bis zu 40 Prozent auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter. Kombiniert mit der 30-prozentigen degressiven AfA auf den Restwert lassen sich im Anschaffungsjahr mehr als die Hälfte der Kosten absetzen.

Das ist der eine Hebel. Der zweite ist noch besser. Für reine Computerhardware und Software gilt seit dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Hardware und Software lassen sich vollständig im Anschaffungsjahr abschreiben. Keine Aufteilung über drei oder fünf Jahre. Komplett sofort. Die Regel gilt nach unserem Recherchestand auch in 2026 weiter, unabhängig vom Investitionssofortprogramm.

Was als KI-Investition zählt, und was nicht

Hier wird es interessant für die Praxis. Die 1-Jahres-Nutzungsdauer für Computerhardware und Software erfasst genau die Anschaffungen, die du für KI im Mittelstand brauchst:

KI-Investition Steuerliche Behandlung
Neuer Server für lokale KI-Inferenz 1-Jahres-AfA, voll im Jahr absetzbar
Workstation mit GPU für KI-Entwicklung 1-Jahres-AfA, voll absetzbar
Microsoft 365 Copilot Lizenz (Jahresvertrag) Sofort als Betriebsausgabe
ChatGPT Enterprise Lizenzen Sofort als Betriebsausgabe
n8n Self-Hosted Server-Setup 1-Jahres-AfA Hardware, Lizenz als Betriebsausgabe
Eigenentwickelte KI-Software (Aktivierungspflicht) 1-Jahres-AfA, voll absetzbar
Schulung Mitarbeiter für KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO Sofort als Betriebsausgabe

Ein häufiges Missverständnis: Cloud-Abos wie ChatGPT Enterprise oder Copilot sind keine Investitionen, sondern laufende Betriebsausgaben. Die mindern sofort und in voller Höhe deinen Gewinn. Da gibt es nichts zu verteilen, weil sie kein bilanzierungspflichtiges Wirtschaftsgut darstellen.

Für GWG, also Geringwertige Wirtschaftsgüter unter 800 Euro netto, gilt nach § 6 Absatz 2 EStG ohnehin die volle Sofortabschreibung. Die GWG-Grenze ist 2026 weiterhin bei 800 Euro, also nicht erhöht worden, anders als manche Lobbygruppen gefordert hatten. Tablets, Webcams, Headsets für die KI-Schulung fallen typischerweise in diese Kategorie.

Für Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro netto kannst du alternativ den Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG bilden und über fünf Jahre auflösen. Die Grenzen 250 und 1.000 Euro sind unverändert, der Sammelposten muss über fünf Jahre, nicht über drei, aufgelöst werden. Hier kursieren falsche Werte (5.000 Euro / 3 Jahre), die nicht greifen, weil sie im Vermittlungsausschuss gestrichen wurden.

Praxisbeispiel: Mittelstandsbetrieb plant KI-Tool-Investition 12.000 Euro

Die Reinhardt Maschinenbau GmbH in Schwarzenberg im Erzgebirge (fiktiv, exemplarisch für einen mittelständischen Maschinenbauer mit 47 Mitarbeitern und 9,2 Mio Euro Jahresumsatz) entscheidet sich Mitte Mai 2026 für ein KI-System, das eingehende Lieferanten-Rechnungen automatisch ausliest, kategorisiert und ins Buchhaltungssystem überträgt. Die Investition gliedert sich in:

Gesamtinvestition 13.500 Euro netto. Vorjahresgewinn der GmbH 2025: 178.000 Euro. Damit unter der 200.000-Euro-Schwelle für die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5.

Steuerlicher Effekt für 2026:

Position Brutto Sofort absetzbar 2026
Server-Hardware (1-Jahres-AfA Computer) 8.000 EUR 8.000 EUR
KI-Software (aktivierungspflichtig, 1-Jahres-AfA) 4.000 EUR 4.000 EUR
Mitarbeiterschulung (Betriebsausgabe) 1.500 EUR 1.500 EUR
Summe absetzbar 13.500 EUR 13.500 EUR

Die GmbH setzt 100 Prozent der Investition im Anschaffungsjahr ab. Bei einer Steuerbelastung aus Körperschaftsteuer (15 Prozent), Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer mit Hebesatz 380 Prozent ergibt sich eine Gesamtbelastung von rund 30 Prozent auf den Gewinn.

Steuerersparnis: 13.500 Euro x 30 Prozent = 4.050 Euro. Die echte Belastung der GmbH liegt bei 9.450 Euro netto. Bei zwei Stunden eingesparter Buchhaltungszeit pro Woche und einem Vollkostensatz von 55 Euro amortisiert sich die Investition binnen rund 20 Monaten.

Hätte sich die GmbH erst im Januar 2028 entschieden, wäre die 1-Jahres-AfA für Software weiter möglich, aber die degressive AfA mit 30 Prozent für andere bewegliche Wirtschaftsgüter wäre weg.

Eigene Haltung: Warum gerade jetzt

Es gibt einen Effekt, den wir bei Mittelstandsgeschäftsführern regelmäßig beobachten. Wenn die Steuerschätzung schlecht aussieht, werden Investitionen zurückgestellt. Konjunkturängste sind real, Liquiditätsplanung muss strenger sein als 2023. Steuerlich gedacht ist das Verhalten trotzdem genau falsch.

Wer in einer schwächeren Konjunktur in Effizienz investiert, gewinnt doppelt. Die Steuerlast sinkt sofort durch hohe Abschreibungen. Die Effizienz steigt mittelfristig durch Automatisierung. Beides zusammen entlastet die Liquidität, statt sie zu belasten. Wer dagegen abwartet, zahlt 2026 die volle Steuerlast auf einen ohnehin schwächeren Gewinn und investiert dann 2028, wenn die Sondervergünstigungen ausgelaufen sind.

Die zweite Beobachtung: Mittelständler unterschätzen den Anteil der KI-Schulungen. Eine 12.000-Euro-Investition in KI-Tools ist wertlos, wenn die Mitarbeiter sie nicht bedienen können. Die 1.500 bis 3.000 Euro für eine Schulung sind Pflichtinvestition, weil Artikel 4 der KI-Verordnung seit dem 2. Februar 2025 eine dokumentierte KI-Kompetenzpflicht für alle Mitarbeiter mit KI-Berührung vorschreibt. Wer das ignoriert, hat im Schadensfall ein Compliance-Problem zusätzlich zum Effizienzproblem.

Was du in den nächsten 60 Tagen tun solltest

Drei Schritte, in dieser Reihenfolge.

Erstens: Mache mit deinem Steuerberater eine Bestandsaufnahme der geplanten KI-Investitionen für 2026 und 2027. Welche Tools, welche Hardware, welche Schulungen, welche Lizenzen? Nicht für die nächsten zwölf Monate, sondern für die nächsten 24 Monate. Weil die degressive AfA nach Investitionsbooster nur noch bis 31. Dezember 2027 läuft.

Zweitens: Prüfe, ob deine GmbH die Schwelle für die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 EStG einhält. Wenn dein Vorjahresgewinn unter 200.000 Euro liegt, kannst du zusätzlich bis zu 40 Prozent Sonderabschreibung in den Jahren 1 bis 5 nach Anschaffung beanspruchen. Das ist ein eigener Hebel, der mit der degressiven AfA kombinierbar ist.

Drittens: Nimm die KI-Schulung als festen Posten ins Investitionsbudget auf. Pflicht, nicht Kür. Weil die Compliance-Belege für Artikel 4 der KI-Verordnung sonst fehlen und im Streitfall teuer werden.

FAQ

Profitiert mein Unternehmen von der schlechteren Steuerschätzung Mai 2026?

Nein, direkt nicht. Du zahlst nicht weniger Steuern, nur weil der Staat weniger einnimmt. Was aber gilt: Die Bundesregierung hat das Investitionssofortprogramm im Sommer 2025 antizyklisch aufgelegt, also ausdrücklich für genau diese Konjunkturlage. Wer jetzt investiert, nutzt höhere Abschreibungssätze. Wer aufschiebt, verpasst die Frist 31. Dezember 2027 für die degressive AfA mit 30 Prozent.

Können wir Cloud-Abos wie ChatGPT Enterprise auch über die degressive AfA absetzen?

Nein. Cloud-Abos sind keine Investitionen, sondern laufende Betriebsausgaben. Sie mindern sofort und in voller Höhe deinen Gewinn im Jahr der Zahlung. Es gibt nichts zu verteilen. Anders bei aktivierungspflichtiger Eigenentwicklung von KI-Software: Hier greift die 1-Jahres-AfA aus dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, sodass die volle Anschaffungssumme im Jahr aktiviert und sofort wieder abgeschrieben wird.

Gilt die 1-Jahres-Nutzungsdauer für Software und Hardware auch in 2026 noch?

Nach unserem Recherchestand ja. Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 gilt unverändert weiter und wird in der Praxis breit angewendet. Die Regelung erfasst Computerhardware und Anwender-Software, einschließlich ERP-Systemen, KI-Software und Standardsoftware. Bei Streitfragen zur Aktivierungspflicht den Steuerberater einbeziehen.

Was ist der Unterschied zwischen Sammelposten und GWG?

GWG nach § 6 Absatz 2 EStG: Anschaffungskosten bis 800 Euro netto, voll im Anschaffungsjahr absetzbar. Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG: Anschaffungskosten zwischen 250 und 1.000 Euro netto, Auflösung über fünf Jahre. Die häufig kursierenden Werte 5.000 Euro Sammelposten und 3 Jahre Auflösung wurden im Vermittlungsausschuss gestrichen und gelten nicht. Welche Variante günstiger ist, hängt von deiner Steuerprogression und Liquiditätsplanung ab.

Wie wirkt sich die Mindereinnahmen-Prognose auf zukünftige KI-Förderprogramme aus?

Schwer zu sagen. Mit 87,5 Milliarden Euro weniger Einnahmen bis 2030 wird der Konsolidierungsdruck im Bundeshaushalt steigen. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verlängerung der Investitionsbooster-Regelungen über den 31. Dezember 2027 hinaus sinkt. Wer auf eine Anschlussregelung hofft, sollte vorsichtig sein. Realistischer ist, dass nach 2027 wieder die normale lineare AfA gilt.

Mehr zu konkreten KI-Investitionsstrategien für KMU findest du in unserer Analyse zu Microsoft 365 Copilot vs. Claude im Mittelstand.

Zuletzt geprüft am 10. Mai 2026.


Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Geschäftsführer von SkillSprinters. Er bildet seit über 15 Jahren Berufstätige und Quereinsteiger weiter, davon 5 Jahre in der staatlich geförderten Weiterbildung mit AZAV-zertifizierten Maßnahmen. SkillSprinters ist DEKRA-zertifizierter Bildungsträger. Mehr als 70 Sachbücher zu Weiterbildung, KI und Karriere auf Amazon KDP.

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