Snap hat am 31. Juli 2026 angekündigt, vollständig KI-generierte Videos nicht mehr für Empfehlungen in Spotlight zuzulassen. Hochladen bleibt erlaubt, solche Videos erreichen dann aber nur noch die eigenen Follower. Mit Snapchats eigenen KI-Werkzeugen bearbeitete Videos bleiben empfehlungsfähig und bekommen Transparenzhinweise. Am selben Tag führte LinkedIn einen Meldeknopf mit dem Wortlaut "Seems like AI slop" ein. Laut LinkedIn blockiert die Plattform täglich hunderttausende automatisierte Kommentarversuche.
Zwei Plattformen, ein Tag, dieselbe Stoßrichtung. Am 31. Juli 2026 hat Snap seine Empfehlungsregeln für Spotlight geändert und LinkedIn einen neuen Meldeknopf freigeschaltet. Für Firmenkonten, die Social Media mit KI-Unterstützung bespielen, ändert das die Rechnung.
Was Snap konkret geändert hat
In der eigenen Ankündigung schreibt Snap, dass vollständig KI-generierte Videos nicht mehr für Empfehlungen in Spotlight in Frage kommen. Spotlight ist der Bereich, über den Snapchat Inhalte an Leute ausspielt, die dem Konto nicht folgen.
Hochladen darf man solche Videos weiterhin. Sie landen dann bei den eigenen Followern und sonst nirgends.
Anders behandelt Snap Videos, die mit den plattformeigenen KI-Werkzeugen bearbeitet oder verbessert wurden. Die bleiben empfehlungsfähig und bekommen Transparenzhinweise. Als Begründung nennt Snap das Ziel, Spotlight als Ort für Kreativität echter Menschen zu erhalten. Die Zahl der Spotlight-Beitragenden weltweit liegt nach Angaben des Unternehmens um mehr als 120 Prozent über dem Vorjahr.
LinkedIns Meldeknopf
Bei LinkedIn findet sich im Optionsmenü eines Beitrags seit dem 31. Juli der Eintrag "Seems like AI slop". Er steht neben den bestehenden Meldegründen für Spam und schlechte Inhalte.
Hari Srinivasan, Chief Product Officer bei LinkedIn, nennt dazu Zahlen: Die Plattform blockiere täglich hunderttausende automatisierte Versuche, solche Kommentare abzusetzen, und habe in den vergangenen Monaten Milliarden weiterer Automatisierungsversuche unterbunden. Die Meldungen der Nutzer sollen helfen, die eigenen Modelle nachzujustieren.
Ein eigener Knopf für ein Problem einzurichten sagt mehr über dessen Größe als jede Pressemitteilung.
Wie LinkedIn mit gemeldeten Beiträgen genau verfährt, hat das Unternehmen nicht im Detail beschrieben. Srinivasan spricht davon, dass die Meldungen in die eigene Modellpflege einfließen. Praktisch heißt das für ein Firmenkonto: Die Bewertung, ob ein Beitrag nach Automatik aussieht, liegt künftig auch bei den Lesern, und die urteilen schneller und strenger als jeder Filter. Ein Beitrag, der mit drei Emojis beginnt, in Dreierlisten denkt und mit einer rhetorischen Frage endet, wird als Maschinenware gelesen, selbst wenn ein Mensch ihn getippt hat.
Was das für ein Firmenkonto heißt
Die praktische Konsequenz ist überschaubar, wenn man ehrlich hinschaut, wie in kleinen Betrieben tatsächlich gearbeitet wird.
Der übliche Ablauf sieht so aus: Jemand nimmt mit dem Handy dreißig Sekunden aus der Werkstatt auf, lässt sich von einem Sprachmodell drei Textvorschläge schreiben, sucht sich einen aus, ändert zwei Sätze und stellt das Ganze online. Dieser Ablauf ist von beiden Änderungen nicht betroffen. Das Video ist echt, der Text ist überarbeitet, die Person ist real.
Betroffen ist der andere Ablauf. Ein Werkzeug erzeugt aus einem Stichwort ein komplettes Video mit generierter Stimme und generierten Bildern, ein zweites Werkzeug schreibt die Bildunterschrift, ein Zeitplaner stellt es ein, und niemand sieht es sich vorher an. Genau diese Kette verliert gerade auf mehreren Plattformen ihre Reichweite.
Wer das für seinen Betrieb einordnen will, findet in unserem Beitrag zum KI-gestützten Social-Media-Betrieb im Mittelstand die Arbeitsweise, die dabei trägt.
Eine Nebenwirkung der Snap-Regel ist noch wenig beachtet. Wer die plattformeigenen KI-Werkzeuge nutzt, behält die Empfehlung, bekommt aber einen sichtbaren Transparenzhinweis. Wer außerhalb der Plattform generiert, verliert die Empfehlung ganz. Damit belohnt Snap die eigenen Werkzeuge und bindet Ersteller enger an das Haus. Das ist verständliches Geschäftsverhalten und trotzdem ein Punkt, den man kennen sollte, bevor man seine Produktion darauf ausrichtet, denn die Regel kann sich ändern, sobald sich die Interessenlage ändert.
Der regulatorische Rahmen daneben
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Künstlich erzeugte Bild-, Ton- und Videoinhalte müssen als solche erkennbar gemacht werden. Für Systeme, die vorher schon im Einsatz waren, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Die Plattformentscheidungen von Snap und LinkedIn sind davon rechtlich unabhängig. Sie sind Hausrecht, keine Umsetzung einer Vorschrift. In der Wirkung laufen beide Entwicklungen aber auf dasselbe hinaus: Wer KI einsetzt, muss damit rechnen, dass es sichtbar wird, und sollte den Umgang damit vorher festlegen statt hinterher. Wie die Kennzeichnungspflicht im Detail aussieht, haben wir im Beitrag zur Kennzeichnung von KI-Inhalten aufgeschrieben.
Unsere Einschätzung
Wir sehen bei Betrieben regelmäßig denselben Verlauf. Der Wunsch nach mehr Sichtbarkeit trifft auf wenig Zeit, ein Werkzeug verspricht dreißig fertige Beiträge im Monat, und drei Monate später steht ein Konto da, das regelmäßig veröffentlicht und niemanden erreicht. Die Reichweite war schon vorher weg, die Plattformregeln machen es jetzt nur offiziell. Was in der Zwischenzeit fehlt, ist das, wofür Leute einem Handwerksbetrieb oder einer Kanzlei überhaupt folgen: ein Gesicht, eine Stimme und eine Sache, die nur dieser Betrieb erzählen kann.
KI ist an dieser Stelle trotzdem nützlich. Sie taugt für den Entwurf, für Varianten einer Überschrift, für die Übersetzung, für die Frage, was an einem Text unverständlich ist. Sie taugt nicht als Ersatz für den Teil, der Arbeit macht.
Rechne einmal nach, wie viel Zeit dreißig automatisch erzeugte Beiträge im Monat wirklich sparen, wenn keiner davon jemanden erreicht. Vier gute Beiträge, bei denen jemand vor der Kamera steht und etwas erklärt, kosten zusammen vielleicht zwei Stunden. Das ist die realistische Vergleichsgröße, und sie fällt in der Praxis fast immer zugunsten der vier Beiträge aus.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 4. August 2026):
- Snap Newsroom: Rewarding Authentic Creativity on Spotlight (Empfehlungsregeln, Transparenzhinweise, Wachstum)
- Fortune: LinkedIn führt den Meldeknopf "Seems like AI slop" ein
- TechCrunch: Snapchat belohnt vollständig KI-generierte Spotlight-Inhalte nicht mehr
Häufige Fragen
Was hat Snap an Spotlight geändert?
Seit dem 31. Juli 2026 sind vollständig KI-generierte Videos nicht mehr für Empfehlungen in Spotlight zugelassen. Hochladen bleibt erlaubt, solche Videos erreichen dann aber nur die eigenen Follower. Videos, die mit Snapchats eigenen KI-Werkzeugen bearbeitet wurden, bleiben empfehlungsfähig und bekommen Transparenzhinweise.
Was ist der neue Meldeknopf bei LinkedIn?
LinkedIn hat im Optionsmenü eines Beitrags den Eintrag "Seems like AI slop" ergänzt. Nach Angaben von Chief Product Officer Hari Srinivasan blockiert die Plattform täglich hunderttausende automatisierte Kommentarversuche und hat zuletzt Milliarden weiterer Automatisierungsversuche unterbunden. Die Meldungen sollen helfen, die eigenen Modelle nachzujustieren.
Verliert ein Firmenkonto jetzt Reichweite, wenn es KI nutzt?
Nur wenn ganze Beiträge generiert werden. Wer echtes Material aufnimmt und einen KI-Entwurf überarbeitet, ist von beiden Änderungen nicht betroffen. Betroffen ist die vollautomatische Kette aus generiertem Video, generierter Stimme, generiertem Text und Zeitplaner, die niemand vor der Veröffentlichung ansieht.
Gilt seit August eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Künstlich erzeugte Bild-, Ton- und Videoinhalte müssen als solche erkennbar gemacht werden, für vorher eingesetzte Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die Plattformregeln von Snap und LinkedIn sind davon rechtlich unabhängig.
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Zuletzt aktualisiert: 4. August 2026. Stand der Recherche: 4. August 2026.