Wer Werbung auf Facebook oder Instagram schaltet und dabei auf die eigene Website verlinkt, ist Adressat dieser Bedingungen, und deren Start hat Meta nun um drei Wochen verschoben.

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Neuer Termin: 20. November

Ursprünglich sollten die neuen Bedingungen am 30. Oktober 2026 gelten. Laut Engadget vom 24. Oktober teilte ein Meta-Sprecher per E-Mail an zwei Medien mit, das Unternehmen verlege den Termin für die überarbeiteten Commercial Terms und die Self-Serve Ad Terms auf den 20. November. Sinngemäß begründete er das damit, Partnern und Beteiligten mehr Zeit zu geben, um zu erklären, was sich ändert und was nicht.

Eine gesonderte Zustimmung braucht es dafür nicht. Laut TNW akzeptieren Geschäftskunden die Bedingungen schon dadurch, dass sie Metas Geschäftsprodukte weiter nutzen.

Die Bedingungen selbst und die erste Kritik daran haben wir bereits in unserem Artikel zu Metas Geschäftsbedingungen und dem Auslesen verknüpfter Webseiten beschrieben.

Was in den Bedingungen stehen soll

Engadget zitiert aus der angekündigten Fassung. Danach dürfte Meta Domains, Webseiten und URLs, die mit Geschäftskonten auf der Plattform verbunden sind, mit automatisierten Werkzeugen abrufen, indexieren, zwischenspeichern, analysieren, sammeln und crawlen, einschließlich der Inhalte, die darüber erreichbar sind. In der ursprünglichen Fassung stand in der Liste der erlaubten Nutzungen auch das Wort „train“.

Dieses Wort hat Meta nach Kritik von Verlagen und anderen Unternehmen gestrichen, so berichten es Engadget und TNW. TNW zufolge erklärte Meta, die Crawling-Regeln hätten ohnehin immer nur für Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten, das stehe nun ausdrücklich in den Bedingungen. Meta sagte laut TNW außerdem, an der Arbeitsweise seiner Webcrawler ändere sich nichts. Laut Engadget will Meta seinen Partnern erklären, wie es die Crawler einsetzt, und klarstellen, dass Inhaber von Webseiten ihre Wünsche über die Datei robots.txt mitteilen können. Mit dieser Textdatei legt eine Website fest, welche Bereiche automatische Besucher abrufen dürfen. Engadget ergänzt allerdings einen früheren Bericht, nach dem Crawler mehrerer KI-Firmen solche Anweisungen regelmäßig ignorieren. Dieser Bericht betrifft KI-Firmen allgemein, eine Aussage über Meta enthält er nicht.

Den Wortlaut der Bedingungen konnten wir nicht direkt bei Meta abrufen. Was hier dazu steht, stammt aus den Zitaten der Berichte.

Die Kritik der Verlage

Die News/Media Alliance, nach eigenen Angaben der größte Verband der Nachrichtenmedien in den USA, der über 2.000 Verlage von Zeitungen, Magazinen und digitalen Medien vertritt, hat Meta am 22. Oktober einen Brief geschickt. Darin fordert sie, die Crawling-Klausel zurückzunehmen. Laut Verband sehen Rechtsexperten die Rechte, die Meta sich einräumt, weiterhin als zu weit gefasst. Verlage könnten Metas Crawler praktisch nicht aussperren, ohne die Möglichkeit zu verlieren, ihre Inhalte über ein Geschäftskonto zu bewerben. Ein Sprecher des Verbands sagte laut TNW, das Training sei zwar aus der Liste gestrichen, aber nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Zudem stehe in den Bedingungen nicht, dass Meta robots.txt beachtet. Das ist die Sicht des Verbands. Meta verweist darauf, dass die Regeln nur für Werbe- und Geschäftsprodukte gelten, und ob die Klausel KI-Training erlaubt, ist zwischen den Beteiligten umstritten.

Laut Engadget haben potenziell Betroffene inzwischen Beschwerden bei Kartellbehörden eingereicht.

Was der neue Termin bedeutet und was nicht

Verschoben ist nur der Starttermin. Die News/Media Alliance hatte die Rücknahme der Klausel noch vor dem 30. Oktober verlangt, dieser Termin ist nun hinfällig. Die Bedingungen hat Meta nicht zurückgenommen, und ob sich ihr Wortlaut bis zum 20. November noch ändert, ist offen. Ob die Verschiebung mit den Beschwerden bei Behörden zusammenhängt oder Schritte von dort verhindert, belegt keine Quelle.

Unsere Einschätzung

Für kleine und mittlere Betriebe ist der Streit zwischen Meta und großen US-Verlagen weit weg. Die Bedingungen sind es nicht. Wer Werbung über ein Meta-Geschäftskonto schaltet, stimmt ihnen laut TNW schon dadurch zu, dass er weitermacht. Aus unserer Sicht lohnen die gewonnenen drei Wochen deshalb einen kurzen Blick ins eigene Konto. Welche Webseiten sind dort verknüpft, also Shop, Produktkataloge, Landingpages? Und wer im Betrieb hat überhaupt Zugriff auf das Geschäftskonto und liest Mitteilungen über geänderte Bedingungen?

Heikel kann es werden, wo auf diesen Seiten Inhalte liegen, an denen Dritte Rechte haben, etwa Fotos einer Agentur oder Texte freier Autoren. Ob und was dabei zu beachten ist, lässt sich ohne den endgültigen Wortlaut nicht sagen, und eine Rechtsberatung ersetzt diese Einschätzung nicht.

Wir würden den 20. November im Kalender notieren und dann die veröffentlichte Fassung lesen. Bis dahin lohnt es sich, die Verknüpfungen im Geschäftskonto aufzuräumen: Seiten, die längst nicht mehr beworben werden, müssen dort nicht mehr hängen. Und wer für Kunden Werbekonten betreut, etwa als Agentur, sollte die Kunden auf den neuen Termin hinweisen, denn auch sie stimmen durch Weiternutzung zu.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 25. Oktober 2026):

Häufige Fragen

Ab wann sollen Metas neue Geschäftsbedingungen gelten?

Laut einem Meta-Sprecher, zitiert von Engadget am 24. Oktober 2026, sollen die überarbeiteten Commercial Terms und Self-Serve Ad Terms ab dem 20. November 2026 gelten. Ursprünglich war der 30. Oktober geplant.

Worum geht es in dem Streit?

Die Bedingungen sollen Meta laut Engadget erlauben, Webseiten, die mit Geschäftskonten verbunden sind, automatisiert abzurufen, zu indexieren und zu analysieren. Das Wort „train“ hat Meta nach Kritik gestrichen. Die News/Media Alliance fordert, die Crawling-Klausel zurückzunehmen. Meta sagt laut TNW, die Regeln gälten nur für Werbe- und Geschäftsprodukte.

Wie stimmt ein Betrieb den Bedingungen zu?

Laut TNW akzeptieren Geschäftskunden die Bedingungen, indem sie Metas Geschäftsprodukte weiter nutzen. Eine gesonderte Zustimmung nennen die Quellen nicht.

Was sollte ein Betrieb bis zum 20. November tun?

Aus unserer Sicht prüfen, welche eigenen Webseiten mit dem Meta-Geschäftskonto verknüpft sind und wer Mitteilungen über geänderte Bedingungen liest. Ob Inhalte mit Rechten Dritter betroffen sind, lässt sich erst mit dem endgültigen Wortlaut beurteilen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Wer im Betrieb liest eigentlich die Bedingungen der Werbeplattformen?

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Zuletzt aktualisiert: 25. Oktober 2026. Stand der Recherche: 25. Oktober 2026.