Wer über Facebook, Instagram, WhatsApp oder Messenger geschäftlich auftritt, soll Meta ab dem 30. Oktober 2026 erlauben, die eigene verlinkte Webseite mit automatisierter Software auszulesen.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Was die Klausel erlaubt
Die Regel steht in der Vorschaufassung der Meta Commercial Terms, also der Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Meta-Produkten zu geschäftlichen Zwecken. Betroffen sind laut The Verge Geschäftskonten, die ihre Inhalte über Facebook, Instagram, WhatsApp und Messenger verbreiten. Ob für Geschäftskunden in Deutschland oder der EU eine abweichende Fassung oder ein anderer Vertragspartner gilt, geht aus den ausgewerteten Quellen nicht hervor.
Sinngemäß erlaubt der Kunde Meta oder einem Beauftragten, automatisierte Software wie Web-Scraper, Bots, Crawler und Ähnliches einzusetzen und Test-Zugangsdaten anzulegen. Erfasst werden dürfen Domains und Webseiten, die mit den Produkten oder Dienstleistungen des Kunden verbunden sind oder über Meta-Produkte bereitgestellt werden, samt der darüber erreichbaren Inhalte. Meta soll sie indexieren, speichern, analysieren, abrufen oder crawlen und regelmäßig Aktualisierungen abholen dürfen.
Was Meta mit den Test-Zugangsdaten konkret anlegt, beschreibt der Text nicht.
Zwischen zwei Archivständen verschwand das Training
Eine Stelle der Vorschau hat Meta inzwischen geändert. Im Archivstand der Vorschauseite vom 16. Oktober 2026, 16:20 Uhr UTC, durfte Meta jegliche Inhalte dieser Seiten nutzen, um Produkte und Dienste von Meta bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen, zu trainieren und ihre Integrität zu wahren. Im Archivstand vom 17. Oktober, 03:19 Uhr UTC, lautet der Zweck, Werbe- und Geschäftsprodukte bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu pflegen sowie die Integrität und Sicherheit der Meta-Produkte zu wahren. Laut Klammerzusatz zählen dazu unter anderem Produkte, mit denen Kunden Anzeigen und andere kommerzielle Inhalte erstellen und ausspielen. Das englische Wort „train“ kommt im Stand vom 16. Oktober einmal vor, im Stand vom 17. Oktober und bei unserem eigenen Abruf am Abend desselben Tages gar nicht mehr. Die Erlaubnis für automatisierte Software und Test-Zugangsdaten ist geblieben.
Laut The Verge ist damit die Formulierung entfernt, die nach Einschätzung von Fachleuten das Auslesen von Nachrichtenseiten für KI-Training erlaubt hätte. Im selben Bericht vom 17. Oktober erklärte Meta, man habe die Kritik gehört. Die zusammengeführten Crawling-Bedingungen hätten nur für Werbe- und Geschäftsprodukte gegolten, das sei jetzt in den Bedingungen selbst klargestellt. Am Umgang mit Webcrawlern ändere sich nichts, Inhaber könnten ihre Wünsche wie immer über robots.txt angeben. Ähnlich äußerte sich ein Meta-Sprecher schon im Bericht vom 16. Oktober.
Wie weit der Begriff der Werbe- und Geschäftsprodukte reicht, sagt Meta nicht genauer als im Klammerzusatz. Ob auch KI-Funktionen für Anzeigen darunterfallen, steht nicht ausdrücklich im Text.
Zustimmen heißt weiternutzen
Einen Ausstieg erlaubt die Änderung laut Ars Technica nicht. Die Vorschaufassung sagt sinngemäß, wer Meta-Produkte nach einer Mitteilung über eine Änderung weiter geschäftlich nutzt, ist an die neuen Bedingungen gebunden; wer nicht zustimmt, kann die geschäftliche Nutzung einstellen. Laut PPC Land gilt die Zustimmung damit passiv durch weitere Nutzung, ein teilweiser Ausstieg ist nicht vorgesehen.
Auf robots.txt verweist Meta nur in seiner Erklärung gegenüber The Verge. In den Bedingungen selbst kommt die Datei laut PPC Land nicht vor.
Ganz neu sind die Test-Zugangsdaten nach Darstellung des Konzerns nicht. Laut Ars Technica verwies Meta auf seine Vereinbarung für Verkäufer im Onlinehandel, nach der Meta schon mit automatisierter Software und Test-Zugangsdaten Informationen von angegebenen URLs abrufen darf. Drei von Nieman Lab befragte Juristen hielten es laut Ars Technica für unklar, ob ein Gericht die Bedingungen durchsetzen würde; ihre Einschätzung bezog sich auf die Fassung mit dem Trainingssatz. Ob die Klausel in der jetzigen Form wirksam ist, bleibt offen.
Wer trägt das Risiko bei Metas KI-Funktionen?
Neben dem Crawling enthält die Vorschaufassung einen Absatz zu KI-gestützten Funktionen, die Meta anbieten kann. Der Kunde erkennt darin an, dass solche Funktionen Fehler machen und nicht immer genaue, vollständige oder passende Ergebnisse liefern können. Für diese Funktionen und die damit erzeugten Inhalte trägt er laut Text allein die Verantwortung und die Risiken. Wasserzeichen oder Metadaten zur Echtheit, die eine KI erzeugt hat, darf er weder verändern noch entfernen.
Alle Angaben zur Vorschaufassung geben den Abruf vom 17. Oktober 2026 wieder. Bis zum 30. Oktober kann sich der Text erneut ändern.
Unsere Einschätzung
Die Debatte drehte sich um Nachrichtenseiten. Die Klausel selbst erfasst jede Seite, die mit den Produkten oder Dienstleistungen eines Geschäftskunden verbunden ist, also auch die Preisliste oder die Produkttexte eines Handwerksbetriebs, der auf Facebook zur eigenen Webseite verlinkt. Der gestrichene Trainingssatz nimmt dem Thema die Schärfe, die Erlaubnis zum automatischen Auslesen bleibt.
Aus unserer Sicht lohnt deshalb ein kurzer Blick darauf, was auf der eigenen Webseite öffentlich erreichbar ist. Ebenso auf die robots.txt: Dort gibt ein Betreiber an, welche Crawler was dürfen, und auf genau diese Datei verweist Meta selbst, auch wenn sie laut PPC Land im Vertragstext fehlt. Was beim Sperren von Crawlern zu bedenken ist, haben wir am Beispiel von Cloudflare und den KI-Crawlern beschrieben.
Mindestens ebenso ernst nehmen würden wir den Absatz zu den KI-Funktionen. Das Risiko für das Ergebnis liegt laut Text beim Kunden. Eine Anzeige, die ein Werkzeug von Meta formuliert hat, gehört deshalb vor der Freigabe in dieselbe Prüfung wie jeder selbst geschriebene Werbetext.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 17. Oktober 2026):
- Meta: Meta Commercial Terms, Fassung ab 30. Oktober 2026
- The Verge: Meta’s new terms may allow it to train AI on news sites for free
- The Verge: Meta removes language that may have allowed it to scrape news sites
- Ars Technica: Meta may use sweeping new commercial TOS to avoid millions in AI licensing fees
- PPC Land: Meta grants itself the right to crawl advertisers' websites for AI
Häufige Fragen
Ab wann gelten Metas neue Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden?
Laut Meta soll die neue Fassung der Meta Commercial Terms ab dem 30. Oktober 2026 gelten, die derzeit geltenden Commercial Terms tragen das Datum 6. März 2024. Der neue Text liegt als Vorschaufassung vor und kann sich bis zum Stichtag noch ändern, Stand ist der Abruf vom 17. Oktober 2026. Ob für Geschäftskunden in der EU eine abweichende Fassung gilt, sagen die ausgewerteten Quellen nicht.
Darf Meta die Inhalte verlinkter Webseiten zum KI-Training nutzen?
Im Archivstand der Vorschau vom 16. Oktober 2026 stand das Training noch unter den erlaubten Zwecken. Im Stand vom 17. Oktober nennt der Text als Zweck Werbe- und Geschäftsprodukte sowie die Integrität und Sicherheit der Meta-Produkte, das englische Wort „train“ kommt darin nicht mehr vor. Wie weit der Begriff der Werbe- und Geschäftsprodukte reicht, erläutert Meta nur in einem Klammerzusatz.
Kann ein Geschäftskunde dem automatischen Auslesen widersprechen?
Laut Ars Technica erlaubt die Änderung keinen Ausstieg. Nach der Vorschaufassung ist an die neuen Bedingungen gebunden, wer Meta-Produkte nach einer Mitteilung über die Änderung weiter geschäftlich nutzt; wer nicht zustimmt, kann die geschäftliche Nutzung einstellen. Ob ein Gericht solche Bedingungen durchsetzen würde, hielten drei von Nieman Lab befragte Juristen laut Ars Technica für unklar; sie bezogen sich auf die Fassung mit dem Trainingssatz.
Was sollte ein Betrieb mit Facebook-Seite oder Instagram-Konto jetzt regeln?
Aus unserer Sicht lohnt ein Blick darauf, was auf der eigenen Webseite öffentlich erreichbar ist, und auf die robots.txt. Meta erklärte laut The Verge, Inhaber könnten ihre Wünsche wie immer über robots.txt angeben, im Vertragstext steht das laut PPC Land nicht. Wer Metas KI-Funktionen für Anzeigen nutzt, trägt laut Vorschaufassung selbst die Verantwortung für die erzeugten Inhalte und darf KI-Wasserzeichen nicht entfernen.
Wer im Betrieb weiß, was auf der eigenen Webseite für fremde Crawler offen liegt?
Im kostenlosen KI-Schnupperkurs zeigen wir in fünf Lektionen, wie kleine und mittlere Firmen KI im Alltag einsetzen. Tiefer und praxisnah geht es im Vollkurs Digitalisierungsmanager, DEKRA-zertifiziert und förderfähig über den Bildungsgutschein.
Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026. Stand der Recherche: 17. Oktober 2026.