Die Gewichte und der Quellcode sehr großer KI-Modelle sollen China nach einem Entwurf vom 16. Oktober 2026 nur unter Bedingungen verlassen dürfen.
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Ein Katalog mit 40 Technologien
Herausgegeben haben die Bekanntmachung 2026 Nr. 48 das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie. Darin stellen sie einen Entwurf zur Überarbeitung des Katalogs der Technologien, deren Ausfuhr aus China verboten oder beschränkt ist, zur öffentlichen Stellungnahme. Der Entwurf listet 40 Technologien aus KI, Biomedizin und Photovoltaik. Auf KI entfallen 23 davon, sie betreffen große Modelle, KI-Agenten, Rechencluster und Informationsverarbeitung.
In Fragen und Antworten hat ein Sprecher des Handelsministeriums den Entwurf erläutert. Über alle drei Bereiche hinweg sollen danach 14 Technologien verboten und 26 beschränkt werden. Zu den Verboten gehört laut Sprecher die KI-gesteuerte Erzeugung und Veränderung von Schadcode, zu den Beschränkungen die KI-gestützte Schwachstellensuche.
Technik, die bereits als Open Source oder in wissenschaftlichen Veröffentlichungen öffentlich ist, fällt laut Bekanntmachung nicht unter die Regeln.
Ab wann ein Modell als groß gilt
Für große Modelle unterscheidet Anhang 1 des Entwurfs zwei Fälle. Der erste betrifft Modelle, die mit sogenannten wichtigen Daten Chinas trainiert wurden und darauf Dienste anbieten; für sehr kleine Datenmengen sieht der Anhang unter weiteren Bedingungen eine Ausnahme vor. Der zweite Fall ist die Kerntechnik großer Modelle. Gemeint sind Gewichte, wichtige Checkpoints, Quellcode und Architektur, außerdem die Techniken für Training und Inferenz. Erfasst ist diese Kerntechnik, sobald ein Modell eine von drei Schwellen erreicht. Die erste liegt bei einem Trainingsaufwand ab 10 hoch 26 Gleitkommaoperationen, die zweite bei 2 Billionen Parametern. Die dritte misst die Leistung: Fähigkeiten auf weltweit führendem Niveau, laut Fußnote ein Platz unter den globalen Top 10 öffentlicher Ranglisten zum Zeitpunkt der Ausfuhr. Eine der drei Schwellen genügt.
Welche heute verfügbaren Modelle diese Schwellen erreichen, sagt die Bekanntmachung nicht. Weil beim dritten Kriterium der Ranglistenplatz zum Zeitpunkt der Ausfuhr zählt, kann sich die Antwort für ein und dasselbe Modell mit der Zeit ändern.
Was frei bleiben soll und was nicht
Die Nutzung beschränkter großer Modelle gehört nach Darstellung des Handelsministeriums nicht zur Exportkontrolle für große Modelle. Gemeint sind API-Aufrufe, Apps und Webseiten, SaaS-Anwendungen und abgespeckte lokale Fassungen auf Endgeräten. The Decoder gibt das in seinem Bericht vom 16. Oktober 2026 genauso wieder. Nach Inkrafttreten bleibe der weitaus größte Teil der KI-Technik frei exportierbar, sagt der Sprecher.
Für neue Open-Source-Veröffentlichungen von KI-Technik beschreibt er einen eigenen Weg. Sie sollen über eine automatische Lizenz praktisch sofort freigegeben werden, nach einem Grundsatz, der sinngemäß übersetzt „melden und sofort ausführen“ lautet. Ebenso soll das etwa für eigene Rechenzentren chinesischer Firmen im Ausland gelten. Bereits veröffentlichte Technik ist davon ein getrennter Fall: Sie fällt laut Bekanntmachung gar nicht unter die Regeln, eine neue Veröffentlichung dagegen läuft über die Lizenz, wenn auch automatisch.
Anders liegt der Fall bei der Bereitstellung im Ausland. Wird beschränkte KI-Technik dort lokal bereitgestellt, gehört das laut Sprecher zur Ausfuhrkontrolle. Läuft sie in der eigenen Cloud des chinesischen Anbieters im Ausland, kann eine erleichterte automatische Lizenz gelten.
Noch Entwurf, die Registrierung gilt schon
Stellungnahmen sind vom 16. Oktober bis 15. November 2026 möglich. Es handelt sich um einen Entwurf, geltendes Recht ist der Katalog nicht, und ob er in dieser Form bleibt und wann die endgültige Fassung gilt, ist offen. In Kraft ist vorerst nur die vorläufige Registrierung. Ab der Bekanntmachung bis zum Inkrafttreten des endgültigen Katalogs müssen Ausführer in China die gelisteten Techniken vor der Ausfuhr auf einer Plattform des Handelsministeriums registrieren.
Die Primärtexte liegen nur auf Chinesisch vor, alle Angaben daraus sind hier sinngemäß übersetzt.
Unsere Einschätzung
Was die Regeln für Betriebe in Europa praktisch bedeuten, sagt das Ministerium nicht, das Folgende ist unsere Einordnung. Ein bereits veröffentlichtes offenes Modell aus China, das ein Betrieb auf eigenen Rechnern laufen lässt, liegt nach der Darstellung der Ministerien außerhalb der Regeln. Für die Nutzung über eine Schnittstelle gilt laut Handelsministerium dasselbe. Die Schwellen zielen auf sehr große Modelle und auf die Weitergabe von Gewichten und Trainingstechnik, und einen Anlass zur Eile sehen wir in dem Entwurf deshalb nicht.
Ein Freibrief ist das trotzdem nicht.
Der Entwurf zeigt, dass offene Gewichte eine Entscheidung des Herkunftslandes bleiben, und eine solche Entscheidung kann sich ändern. Aus unserer Sicht spricht das dafür, Automationen nicht an ein einziges Modell zu binden. Wir würden für jede Automation festhalten, welches Modell sie nutzt, und den Wechsel auf ein anderes Modell einmal durchspielen, bevor er nötig wird. Wer überlegt, offene Modelle aus China selbst zu betreiben, sollte bei der Auswahl neben Leistung und Preis auch fragen, ob das Modell in einem Jahr noch in derselben Form verfügbar sein wird. Eine verlässliche Antwort darauf gibt der Entwurf nicht.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 17. Oktober 2026):
- Handelsministerium der Volksrepublik China: Bekanntmachung 2026 Nr. 48 zur Überarbeitung des Katalogs verbotener und beschränkter Exporttechnologien (chinesisch)
- Handelsministerium der Volksrepublik China: Sprecher beantwortet Fragen zur Überarbeitung des Katalogs (chinesisch)
- The Decoder: China will Export von Open-Weight-Modellen und KI-Technologie strenger kontrollieren
Häufige Fragen
Was steht in der chinesischen Bekanntmachung 2026 Nr. 48?
Das chinesische Handelsministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Technologie haben am 16. Oktober 2026 einen Entwurf für einen überarbeiteten Katalog der Technologien veröffentlicht, deren Ausfuhr aus China verboten oder beschränkt ist. Von den 40 gelisteten Technologien entfallen 23 auf KI, etwa große Modelle, KI-Agenten und Rechencluster. Laut Sprecher des Handelsministeriums sollen über alle Bereiche 14 Technologien verboten und 26 beschränkt werden.
Ab wann fällt ein großes KI-Modell unter die geplanten Regeln?
Laut Anhang 1 des Entwurfs ist die Kerntechnik eines großen Modells, darunter Gewichte, Quellcode und Architektur, erfasst, wenn das Modell eine dieser Schwellen erreicht: ein Trainingsaufwand ab 10 hoch 26 Gleitkommaoperationen, mindestens 2 Billionen Parameter oder ein Platz unter den globalen Top 10 öffentlicher Ranglisten zum Zeitpunkt der Ausfuhr. Welche heute verfügbaren Modelle das betrifft, sagt die Bekanntmachung nicht.
Ist die Nutzung chinesischer KI-Modelle per API oder als Open Source betroffen?
Die Nutzung beschränkter großer Modelle über API-Aufrufe, Apps, Webseiten, als SaaS-Anwendung oder als abgespeckte lokale Fassung auf Endgeräten gehört nach Darstellung des Handelsministeriums nicht zur Exportkontrolle für große Modelle. Technik, die bereits als Open Source öffentlich ist, fällt laut Bekanntmachung nicht unter die Regeln. Neue Open-Source-Veröffentlichungen sollen laut Sprecher über eine automatische Lizenz praktisch sofort freigegeben werden.
Muss ein Betrieb in Deutschland jetzt etwas tun?
Der Katalog ist ein Entwurf, Stellungnahmen sind bis 15. November 2026 möglich, und wann die endgültige Fassung gilt, ist offen. In Kraft ist vorerst nur die vorläufige Registrierung vor der Ausfuhr, und die betrifft Ausführer in China. Aus unserer Sicht lohnt es sich trotzdem, festzuhalten, welche Automationen an welchem Modell hängen, und den Wechsel auf ein anderes Modell einmal zu erproben.
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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026. Stand der Recherche: 17. Oktober 2026.