Ein KI-Agent hat keinen eigenen Willen, und wer ihn anweist, soll für seine Schäden einstehen: In diese Richtung weist laut Reuters, was der Chef der US-Handelsbehörde am 25. September 2026 in Austin gesagt hat.

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Was Ferguson in Austin gesagt hat

Andrew Ferguson ist Vorsitzender der FTC. Am Freitag, dem 25. September 2026, sprach er auf der Veranstaltung Reuters Momentum AI in Austin. Laut Reuters will er sich dagegen wehren, KI-Agenten als autonome Akteure mit eigenem Willen zu beschreiben. Solange er Vorsitzender sei, wolle er sich der Vermenschlichung dieser Werkzeuge widersetzen, so seine Worte sinngemäß übersetzt.

Die Haftungsfolge leitet Reuters aus diesen Aussagen ab: Haften sollen demnach die Entwickler, die den Agenten Anweisungen geben.

Die Unterscheidung klingt nach Wortklauberei und hat trotzdem Folgen. Als KI-Agent bezeichnet man Software, die eigenständig Arbeitsschritte ausführt, etwa eine Bestellung auslöst oder Daten in ein anderes System überträgt. Wer ein solches System als Akteur mit eigenem Willen beschreibt, legt den Gedanken nahe, es sei für seine Fehler selbst verantwortlich. Genau diese Deutung lehnt Ferguson ab. Für ihn bleibt der Agent ein Werkzeug.

Das Argument steckt in den Protokollen

Seine Begründung ist handfest. Laut Ferguson hätten spätere Prüfungen von Protokollen, im Englischen Audit-Trails genannt, gezeigt, dass Systeme, die angeblich außer Kontrolle waren, Anweisungen ausführten, die sie bekommen hatten. Welche Fälle er damit meinte, geht aus den Berichten nicht hervor. Der Gedanke dahinter ist einfach. Wer im Nachhinein sehen kann, welche Anweisung ein Agent erhielt und was er daraufhin tat, kann die Geschichte vom eigenmächtigen System überprüfen. In den Fällen, auf die sich Ferguson bezog, hielt sie der Prüfung laut seiner Darstellung nicht stand. Damit wird das Protokoll zum eigentlichen Beweisstück. Fehlt es, steht am Ende Aussage gegen Aussage. Liegt es vor, lässt sich die Kette von der Anweisung bis zur Aktion nachzeichnen.

Bei den Mitteln setzt Ferguson auf das, was schon da ist. Die USA sollten laut Reuters vorhandene Rechtsinstrumente nutzen. Als Beispiel nannte er die Befugnis der FTC gegen Firmen, die Datenpannen nicht offenlegen: Sie könne auch KI-Entwickler erfassen.

Wie viel Gewicht die Aussage hat

Gesagt wurde das auf einer Konferenz. Ein Verfahren steht nicht dahinter.

Forkast ordnet die Äußerung als politische Position ein. Eine formelle Regel oder einen bindenden Präzedenzfall sieht das Portal darin ausdrücklich nicht, und eine eigene Haftungsregel der FTC für autonome Agenten gibt es laut Forkast derzeit nicht. Das Portal weist außerdem auf eine Spannung hin. Die FTC hat kürzlich ihre Anordnung gegen das Unternehmen Rytr aufgehoben und dabei die Auffassung zurückgewiesen, ein generatives KI-Werkzeug sei schon deshalb rechtswidrig, weil es für Täuschung genutzt werden könnte. Wie weit die Verantwortung der Entwickler nach Fergusons Vorstellung reichen soll, bleibt damit offen.

Hinzu kommt der Rahmen. Es geht um eine US-Behörde und um US-Recht, über die Rechtslage in Deutschland oder in der EU sagt die Äußerung nichts. Wer sich mit der Haftungsfrage aus Sicht eines Betriebs beschäftigen will, findet eine Einordnung in unserem Artikel Wenn der KI-Agent Mist baut: Wer haftet?, eine Rechtsberatung für den Einzelfall ersetzt auch der nicht.

Unsere Einschätzung

Ob sich Fergusons Linie in den USA durchsetzt, ist offen. Für einen Betrieb in Deutschland ist sie ohnehin keine Rechtsgrundlage, bemerkenswert ist das Argument, auf das er sich stützt.

Aus unserer Sicht ist die praktische Lehre unabhängig von der Rechtslage dieselbe. Wer Agenten einsetzt, sollte Anweisungen, Freigaben und Aktionen protokollieren lassen. Das klingt nach Verwaltungsaufwand. Wir würden vor dem Einsatz klären, ob das Werkzeug überhaupt ein Protokoll schreibt, das sich später lesen lässt, und wie lange es aufbewahrt wird. Ebenso würden wir für jeden Agenten im Betrieb festhalten, wer für ihn zuständig ist und welche Schritte eine menschliche Freigabe brauchen. Geht etwas schief, dürfte die erste Frage lauten, wer was angewiesen hat. Ohne Protokoll lässt sie sich nur aus der Erinnerung beantworten, und die ist nach ein paar Wochen selten zuverlässig.

Die Rede vom Agenten, der eigenmächtig gehandelt hat, ist auch im Betrieb bequem, weil sie alle Beteiligten entlastet. Für die Verbesserung von Abläufen halten wir sie trotzdem für eine schwache Grundlage. Aus ihr lernt niemand, welche Anweisung oder welche fehlende Freigabe den Fehler erst möglich gemacht hat.

Ferguson hat das für die USA politisch formuliert. Im eigenen Betrieb lässt es sich organisatorisch umsetzen, ohne auf eine Regel zu warten.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 27. September 2026):

Häufige Fragen

Was hat FTC-Chef Andrew Ferguson zu KI-Agenten gesagt?

Andrew Ferguson, Vorsitzender der US-Handelsbehörde FTC, sprach am 25. September 2026 auf der Veranstaltung Reuters Momentum AI in Austin. Laut Reuters will er sich dagegen wehren, KI-Agenten als autonome Akteure mit eigenem Willen zu beschreiben. Das deutet laut Reuters darauf hin, dass die Entwickler, die den Agenten Anweisungen geben, für Schäden haften sollen.

Ist die Aussage von Ferguson eine verbindliche Regel?

Laut Forkast handelt es sich um eine politische Position, weder um eine formelle Regel noch um einen bindenden Präzedenzfall. Eine eigene Haftungsregel der FTC für autonome Agenten gibt es laut Forkast derzeit nicht. Die Äußerung fiel auf einer Konferenz und betrifft eine US-Behörde und US-Recht.

Welche Rolle spielen Protokolle in Fergusons Argument?

Laut Ferguson hätten spätere Prüfungen von Protokollen, sogenannten Audit-Trails, gezeigt, dass Systeme, die angeblich außer Kontrolle waren, Anweisungen ausführten, die sie bekommen hatten. Auf diese Nachvollziehbarkeit stützt er seine Haltung, KI-Agenten als Werkzeuge zu behandeln.

Was sollte ein Betrieb, der KI-Agenten einsetzt, jetzt regeln?

Aus unserer Sicht sollten Anweisungen, Freigaben und Aktionen der Agenten protokolliert werden, und für jeden Agenten sollte feststehen, wer im Betrieb zuständig ist. Das gilt unabhängig von der Rechtslage, denn Fergusons Äußerung betrifft US-Recht und sagt nichts über Deutschland oder die EU. Rechtliche Fragen im Einzelfall gehören in eine Rechtsberatung.

Wer im Betrieb kann für jeden KI-Agenten sagen, was er angewiesen bekam und was er daraufhin tat?

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Zuletzt aktualisiert: 27. September 2026. Stand der Recherche: 27. September 2026.