Was jemand ChatGPT über seine Gesundheit, seine Stimmung oder seine Pläne schreibt, könnte bald mitbestimmen, welche Anzeige er dort sieht.
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Zwei Behörden, eine Warnung
Am 1. Oktober 2026 veröffentlichte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper, eine Pressemitteilung zu personalisierter Werbung in KI-Chatbots und dazu eine eigene Hinweisseite. Einen Tag später zog der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nach, Überschrift: „Profiling im Chatbot: ChatGPT läuft in Europa bald mit hyperpersonalisierter Werbung“. Laut datensicherheit.de vom 4. Oktober 2026 äußerte sich auch die Berliner Beauftragte Meike Kamp in dieselbe Richtung und betonte, es handle sich „nicht um eine anonyme Kommunikation“.
Die Behörden geben damit Hinweise an Nutzer. Eine Anordnung gegen OpenAI oder ein Verfahren ist in den Mitteilungen nicht genannt.
Eine Stellungnahme von OpenAI zu den Hinweisen liegt in den gelesenen Quellen nicht vor.
Was OpenAI laut den Behörden plant
Nach Darstellung der beiden Aufsichtsbehörden will OpenAI in ChatGPT „in Kürze“ auch in Europa personalisierte Werbung zeigen, so wie in den USA seit Februar 2026. Ausgewertet werden sollen dafür frühere und aktuelle Chats sowie Geräte- und Kontextinformationen. Grundlage soll eine Einwilligung sein, also ein Opt-in. Betroffen sind die kostenlose Variante und ChatGPT Go, laut LfD ein Abo für 8 Euro im Monat. Seine Datenschutzrichtlinie hat OpenAI laut der Hamburger Behörde bereits Ende August angepasst. Wann die Personalisierung in Europa startet, steht in keiner der gelesenen Quellen: Die Behörden schreiben „zeitnah“ und „in Kürze“, die Richtlinie von OpenAI sinngemäß „soweit verfügbar“.
Ohne Einwilligung bleibt es bei der Werbung, die es seit August gibt. Ausgewählt wird sie nach dem aktuellen Chat und nach Grundangaben wie ungefährem Standort oder Sprache, ein Nutzerprofil entsteht dabei nach Angaben von OpenAI nicht. OpenAI stützt sich hier auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Auch diese Anzeigen beziehen sich nach Angaben der Hamburger Behörde auf den Inhalt des Chats. Wie diese Werbung in Deutschland gestartet ist, beschreibt unser früherer Artikel ChatGPT zeigt seit dem 24. August Werbung in Deutschland; damals hieß es, personalisierte Anzeigen gebe es im EWR zum Start nicht.
Die europäische Datenschutzrichtlinie von OpenAI, auf Englisch verfasst, bestätigt die Grundzüge sinngemäß. Mit Einwilligung werden Anzeigen personalisiert und frühere Chats genutzt. Für die allgemeine Werbung nennt OpenAI begrenzte Angaben wie den aktuellen Chat, den Standort und die Tageszeit. Wer Free oder Go nutzt, kann die Werbeeinstellungen im Konto steuern. Ausgenommen sind laut Richtlinie Inhalte, die OpenAI für Kunden seiner Geschäftsangebote verarbeitet, etwa über die API.
Warum die Aufsicht das kritisch sieht
ChatGPT werde in allen Lebensbereichen genutzt, auch zu höchstpersönlichen Themen, so die Begründung. Lehmkemper sagt, Nutzer vertrauten Chatbots „häufig sehr intime Gedanken an, etwa zur Gesundheit, zu Stimmungen und ihren Plänen“. Stimmungen ließen sich laut LfD und Hamburger Behörde sogar in Echtzeit feststellen. Der LfD verweist außerdem auf eine Auswertung von OpenAI, nach der etwa die Hälfte der Nachrichten (49 Prozent) in die Kategorie „Fragen“ fällt. Wer fragt, verrät, was ihn beschäftigt.
Betroffen sind laut der Hamburger Behörde Millionen Nutzer, weil ChatGPT der meistgenutzte KI-Chatbot in Deutschland sei.
Die Empfehlungen im Einzelnen
Die Hinweisseite des LfD und die Hamburger Meldung empfehlen weitgehend dasselbe:
- ChatGPT in den werbefreien Varianten Plus, Pro, Business, Enterprise oder Edu nutzen
- keine Einwilligung in personalisierte Werbung erteilen und die Werbepersonalisierung in den Datenschutzeinstellungen prüfen und abschalten
- die Funktion „Erinnerungen“ abschalten und vorhandene Erinnerungen löschen
- die Nutzung der Chats zur Modellverbesserung abschalten
- für sensible Themen den „Temporären Chat“ verwenden
- keine vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Informationen eingeben
Die Hamburger Behörde rät zusätzlich, den Chatverlauf regelmäßig zu löschen. Aus Datenschutzsicht hält der LfD Produkte mit weitreichenden Privacy-Funktionen und europäische Anbieter für vorzugswürdig, ohne einzelne Namen zu nennen.
Unsere Einschätzung
Für Betriebe ist das vor allem eine Tariffrage.
Der wichtigste Satz in den Behördenhinweisen ist aus unserer Sicht der zu den werbefreien Varianten. Wer Mitarbeiter mit der kostenlosen ChatGPT-Variante arbeiten lässt, gibt die Entscheidung über die Werbeeinstellungen an jeden einzelnen Nutzer ab. Mit Einwilligung des jeweiligen Nutzers könnte daraus künftig ein Werbeprofil entstehen, das sich aus Arbeitsfragen speist: Angebotsentwürfe, Kundenanfragen, Formulierungshilfen für schwierige Gespräche. Ob ein Mitarbeiter diese Einwilligung in seinem privaten Konto erteilt, sieht der Betrieb nicht. Genau deshalb gehört die Entscheidung in eine Regel und nicht in die Hand jedes Einzelnen. Ein langes Regelwerk braucht es dafür nicht.
Wir würden in einer kurzen KI-Richtlinie festhalten, welcher Tarif oder welches Werkzeug dienstlich verwendet wird und dass Kunden- und Personaldaten nicht in private Konten gehören. Dazu gehört ein Name: Wer prüft die Einstellungen zu Erinnerungen und Modellverbesserung einmal zentral? Der Hinweis des LfD auf europäische Anbieter ist ein guter Anlass, bei der nächsten Auswahl auch diese in den Vergleich zu nehmen. Ob und wann die Personalisierung startet, ändert an dieser Regel wenig.
Quellen
Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 7. Oktober 2026):
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: LfD Niedersachsen weist auf Datenschutzrisiken von personalisierter Werbung in KI-Chatbots hin
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: ChatGPT mit personalisierter Werbung künftig auch in Europa
- Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: Profiling im Chatbot: ChatGPT läuft in Europa bald mit hyperpersonalisierter Werbung
- OpenAI: Europe privacy policy
- datensicherheit.de: Personalisierte ChatGPT-Werbung: Berliner Datenschutzbeauftragte warnt vor neuer Datennutzung
Häufige Fragen
Welche ChatGPT-Varianten sind von der personalisierten Werbung betroffen?
Laut den Datenschutzbehörden aus Niedersachsen und Hamburg betrifft die Planung die kostenlose Variante und das Abo ChatGPT Go, das laut LfD Niedersachsen 8 Euro im Monat kostet. Als werbefreie Varianten nennen die Behörden Plus, Pro, Business, Enterprise und Edu.
Läuft die personalisierte Werbung in ChatGPT in Europa schon?
Ein Starttermin steht in den Quellen nicht. Die Behörden schreiben „zeitnah“ und „in Kürze“, die europäische Datenschutzrichtlinie von OpenAI sinngemäß „soweit verfügbar“. Die Personalisierung soll nur mit Einwilligung der Nutzer kommen.
Gehen die Datenschutzbehörden gegen OpenAI vor?
Nein, nach den vorliegenden Mitteilungen handelt es sich um Hinweise an Nutzer. Eine Anordnung oder ein Verfahren gegen OpenAI wird darin nicht genannt. Eine Stellungnahme von OpenAI zu den Hinweisen liegt in den gelesenen Quellen nicht vor.
Was sollte ein Betrieb jetzt regeln?
Aus unserer Sicht gehört in eine kurze KI-Richtlinie, welcher Tarif oder welches Werkzeug dienstlich genutzt wird und dass Kunden- und Personaldaten nicht in private Konten gehören. Dazu sollte jemand die Einstellungen zu Erinnerungen und Modellverbesserung einmal zentral prüfen. Die Behörden raten außerdem, keine vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Informationen einzugeben.
Ist im Betrieb festgelegt, mit welchem KI-Tarif dienstlich gearbeitet wird?
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Zuletzt aktualisiert: 7. Oktober 2026. Stand der Recherche: 7. Oktober 2026.