In unseren Beratungsgesprächen dreht sich die erste Frage fast immer ums Geld. Wer arbeitslos ist und eine Weiterbildung beginnt, will wissen, ob das Arbeitslosengeld weiterläuft, ob der Anspruch dadurch aufgebraucht wird und was passiert, wenn statt ALG 1 Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) fließt. Dieser Beitrag beantwortet genau diese Fragen, mit den Paragrafen, die dahinterstehen.
Wer zuerst klären will, welche Leistung überhaupt zu ihm passt, findet den Grundlagenvergleich im Artikel ALG 1, ALG 2 und Bürgergeld im direkten Vergleich. Hier geht es um den Schritt danach: den Kurs.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
Das Gesetz kennt dafür eine eigene Leistung. § 144 SGB III regelt das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Anspruch hat, wer die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld allein deshalb nicht erfüllt, weil er an einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung teilnimmt. Übersetzt: Du stehst dem Arbeitsmarkt während des Kurses nicht zur Verfügung, und das schadet dir nicht, solange die Agentur für Arbeit die Weiterbildung fördert.
Die Förderung nach § 81 ist der Bildungsgutschein. Ohne ihn gibt es auch kein Arbeitslosengeld bei Weiterbildung. Wer auf eigene Faust einen Vollzeitkurs bucht, riskiert deshalb seinen Anspruch.
Gezahlt wird in derselben Höhe wie vorher. Du bekommst also weiter 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. An der Berechnung ändert der Kurs nichts.
Wie stark der Anspruch schrumpft
Hier liegt der Punkt, den viele falsch einschätzen. Jeder Kurstag zählt nur halb. § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III mindert die Anspruchsdauer um einen Tag für jeweils zwei Tage, an denen du Arbeitslosengeld bei Weiterbildung bezogen hast.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar. Du hast noch zwölf Monate Anspruch und beginnst eine viermonatige Vollzeit-Weiterbildung. Die vier Monate Kurs kosten dich rechnerisch zwei Monate Anspruch. Nach dem Kurs bleiben dir also rund zehn Monate für die Jobsuche, obwohl vier Monate vergangen sind.
Dazu kommen zwei Schutzregeln. Nach § 148 Abs. 2 Satz 3 unterbleibt die Minderung, soweit sich dadurch eine Anspruchsdauer von weniger als drei Monaten ergäbe. Und § 148 Abs. 3 sieht vor, dass nach einer mindestens sechsmonatigen Förderung ein Restanspruch von unter drei Monaten einmalig auf drei Monate verlängert wird. Wer eine lange Weiterbildung macht, steht danach also nicht mit leeren Händen da.
| Situation | Was mit dem Anspruch passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| Kurs mit Bildungsgutschein | Zwei Kurstage mindern den Rest um einen Tag | § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III |
| Minderung würde unter drei Monate führen | Minderung entfällt insoweit | § 148 Abs. 2 SGB III |
| Förderung mindestens sechs Monate, Rest unter drei Monaten | Einmalige Verlängerung auf drei Monate | § 148 Abs. 3 SGB III |
| Kurs ohne Bildungsgutschein in Vollzeit | Kein Arbeitslosengeld bei Weiterbildung | § 144 SGB III |
Mit Grundsicherungsgeld in den Kurs
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Für Weiterbildungen hat sich schon vorher etwas Grundlegendes geändert. Seit dem 1. Januar 2025 stellt die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein aus, auch für Menschen, die Leistungen vom Jobcenter beziehen. Das Jobcenter bleibt trotzdem deine erste Anlaufstelle, denn dort wird der Kooperationsplan geführt, und dein Ansprechpartner kann die Weiterbildung bei der Agentur befürworten.
Der Lebensunterhalt läuft währenddessen über das Jobcenter weiter. Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und Mehrbedarfe fallen durch den Kurs nicht weg. Eine Minderung wie beim ALG 1 gibt es hier nicht, weil Grundsicherungsgeld keine feste Anspruchsdauer hat.
Viele beziehen beides nacheinander oder sogar gleichzeitig, wenn das ALG 1 niedrig ist und aufgestockt wird. Dann sind zwei Stellen beteiligt, und beide wollen wissen, dass du im Kurs sitzt. Kläre deshalb vorher, wer welche Nachweise bekommt.
Welche Kosten zusätzlich übernommen werden
Der Bildungsgutschein deckt mehr als die Lehrgangsgebühr. Nach § 83 SGB III gehören auch Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kosten für die Betreuung von Kindern zu den Weiterbildungskosten. Für die Kinderbetreuung zahlt die Agentur nach § 87 SGB III bis zu 160 Euro je Kind und Monat.
Bei einem Online-Kurs fallen Fahrkosten meist weg. Dafür wird eine andere Frage wichtig: Hast du einen Rechner und eine stabile Verbindung? Frag den Träger vor dem Start, ob er Leihgeräte stellt. Bei unserem Digitalisierungsmanager ist das der Fall.
Eine Sache wird oft verwechselt. Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat und die Prämien von 1.000 und 1.500 Euro setzen eine geförderte Umschulung in einen Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer voraus (§ 87a SGB III). Für kürzere Weiterbildungen mit Trägerzertifikat gibt es sie nicht.
KI- und Digitalisierungskurse während der Arbeitslosigkeit
Warum ausgerechnet digitale Themen? Weil sie in fast jedem Beruf gebraucht werden und in wenigen Monaten lernbar sind. Eine Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager dauert bei uns vier Monate in Vollzeit, läuft komplett online über Zoom und umfasst 720 Unterrichtseinheiten. Bei bewilligtem Bildungsgutschein zahlst du dafür 0 Euro, die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Wir erleben regelmäßig, dass Interessenten den Kurs um einen Monat verschieben wollen, um erst noch Bewerbungen abzuwarten. Rechnerisch lohnt sich das selten. Jeder Monat ohne Kurs kostet einen vollen Monat Anspruch, jeder Monat im Kurs nur einen halben. Wer ohnehin plant, sich weiterzubilden, schont seinen Anspruch also, indem er früher anfängt. Eine Stelle danach garantiert das nicht, eine Vermittlung kann niemand zusagen. Für die Entscheidung über den Starttermin hilft die Rechnung trotzdem.
Ob ein Kurs zu dir passt, kannst du vorab kostenlos im KI-Schnupperkurs testen.
So läuft der Weg zum Kurs
Erst das Gespräch, dann der Gutschein. § 81 Abs. 1 SGB III verlangt ausdrücklich, dass die Agentur dich vor Beginn der Teilnahme berät. Bring zu diesem Termin eine konkrete Maßnahme mit, am besten mit Maßnahmennummer und Startdatum, und begründe, warum dich genau diese Weiterbildung schneller in Arbeit bringt.
Der Bildungsgutschein kann nach § 81 Abs. 4 befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Achte deshalb auf das Datum, bis zu dem du beginnen musst. Der Träger legt den Gutschein vor Kursbeginn der Agentur vor.
Während des Kurses gilt: Anwesenheit zählt. Fehlzeiten meldest du dem Träger und der Agentur am selben Tag, bei Krankheit mit ärztlicher Feststellung. Wer die Maßnahme ohne wichtigen Grund abbricht, riskiert eine Sperrzeit.
Unsicher, ob du überhaupt Anspruch hast? Die Agentur für Arbeit erreichst du unter 0800 4 5555 00, das Jobcenter vor Ort. Die Einzelheiten zur Anspruchsdauer findest du auch im Glossar zum Arbeitslosengeld 1.
Häufige Fragen
Bekomme ich während der Weiterbildung weniger Arbeitslosengeld?
Nein, die Höhe bleibt gleich. Das Arbeitslosengeld wird während einer mit Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach § 144 SGB III weitergezahlt. Es gelten dieselben 60 oder 67 Prozent wie vorher.
Wie viel Anspruch verbraucht ein viermonatiger Kurs?
Rechnerisch etwa zwei Monate. Nach § 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III mindern zwei Tage Arbeitslosengeld bei Weiterbildung die Anspruchsdauer um einen Tag. Eine Minderung unter drei Monate Restanspruch findet nicht statt.
Muss ich mich während des Kurses weiter bewerben?
Während einer geförderten Vollzeit-Weiterbildung steht die Teilnahme im Vordergrund, genau dafür gibt es das Arbeitslosengeld bei Weiterbildung. Was im Einzelnen vereinbart ist, steht in deiner Eingliederungsvereinbarung bei der Agentur oder im Kooperationsplan beim Jobcenter. Frag im Zweifel dort nach.
Wer stellt den Bildungsgutschein aus, wenn ich Grundsicherungsgeld bekomme?
Seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit. Das Jobcenter bleibt deine erste Anlaufstelle und kann die Weiterbildung befürworten, der Lebensunterhalt wird während des Kurses weiter vom Jobcenter gezahlt.
Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?
Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.