Nach fast 230 Jahren ist das Hamburger Handelshaus Wachsmuth & Krogmann insolvent. Eine Sanierung ist gescheitert, rund 48 Beschäftigte haben ihre Kündigung erhalten. Wesentliche Teile des Non-Food-Geschäfts wurden an die Hamburger Wünsche-Gruppe verkauft. Das berichten unter anderem t-online und der Verlag INDat. Wenn du bei Wachsmuth & Krogmann gearbeitet hast, ordnet dieser Leitfaden deine nächsten Schritte.
Vorab: Dieser Text ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Bei Fragen zu Insolvenzgeld, offenen Ansprüchen oder deinem Arbeitsverhältnis sind der Insolvenzverwalter, dein Betriebsrat, die Gewerkschaft ver.di oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege stehen dir aber offen.
Auf einen Blick: Über die Außenhandelsgesellschaft Wachsmuth & Krogmann ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, zum Insolvenzverwalter wurde Nils Krause bestellt. Eine Sanierung ist gescheitert, rund 48 Beschäftigte haben ihre Kündigung erhalten. Wesentliche Teile des Non-Food-Geschäfts gingen an die Wünsche-Gruppe. Das Traditionshaus belieferte große Handelsketten unter anderem mit Haushaltswaren, Beleuchtung, Spielwaren und Dekoartikeln.
Was bei Wachsmuth & Krogmann passiert ist
Wachsmuth & Krogmann gehörte über Jahrzehnte zu den bekannten Hamburger Außenhandelshäusern. Das Unternehmen kaufte Waren im großen Stil ein und belieferte große Handelsketten, von Haushaltswaren über Beleuchtung und Spielwaren bis zu Dekoartikeln und Lebensmitteln. Nach fast 230 Jahren ist damit Schluss. Nachdem sich das Unternehmen nicht sanieren ließ, wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, für rund 48 Beschäftigte fand sich keine Lösung, sie haben ihre Kündigung erhalten.
Dem Insolvenzverwalter Nils Krause gelang immerhin, wesentliche Teile des Non-Food-Geschäfts an die Wünsche-Gruppe zu verkaufen, über einzelne verbleibende Bereiche wurde weiter gesprochen. Für dich als betroffenen Beschäftigten ist der Verkauf einzelner Geschäftsteile zweitrangig. Wichtiger ist, dass du deine Ansprüche sicherst und deinen nächsten Schritt planst.
Deine Löhne und offenen Ansprüche
Das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III sichert bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt ab. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit, innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Der Insolvenzverwalter unterstützt bei den Bescheinigungen. Offene Ansprüche, die über diesen Zeitraum hinausgehen, meldest du als Forderung im Insolvenzverfahren an. Wie viel davon ausgezahlt wird, hängt vom Verfahren ab, deshalb ist eine vollständige Anmeldung wichtig.
Arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld
Nach Erhalt der Kündigung meldest du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Kündigungstermins arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit. Die Agentur für Arbeit erreichst du kostenlos unter 0800 4 5555 00. Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Ob deine Kündigung und die Fristen sauber sind, prüfst du am besten mit der ver.di oder einem Fachanwalt.
Handels-Know-how in die Digitalisierung
Wer im Groß- und Außenhandel gearbeitet hat, kennt Beschaffung, Kalkulation, Logistik und den Umgang mit vielen Partnern gleichzeitig. Das ist Prozessarbeit, und Prozesse digitalisieren gerade alle Branchen. Deine Erfahrung mit Warenströmen, Daten und Abläufen ist eine hervorragende Grundlage, um in ein zukunftssicheres Feld zu wechseln, statt im schrumpfenden klassischen Handel den nächsten Umbruch abzuwarten.
Der Digitalisierungsmanager macht daraus ein neues Berufsprofil: vier Monate, 720 Unterrichtseinheiten, komplett online, ohne Programmierkenntnisse, mit Schwerpunkt auf Prozessautomatisierung und dem praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten. Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein Arbeitslosengeld 1 nach Paragraf 144 SGB III weiter, dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat sowie 1.000 Euro bei der Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (Paragraf 87a SGB III). Kinderbetreuung wird mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (Paragraf 87 SGB III).
Häufige Fragen
Wie viele Beschäftigte haben ihren Job verloren?
Für rund 48 Beschäftigte fand sich im Insolvenzverfahren keine Lösung, sie haben ihre Kündigung erhalten. Wesentliche Teile des Non-Food-Geschäfts wurden an die Wünsche-Gruppe verkauft.
Bekomme ich mein Gehalt weiter?
Bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt sind über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III gesichert. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Weitergehende Ansprüche meldest du als Forderung im Verfahren an.
Was ist mit dem verkauften Geschäftsteil?
Der Insolvenzverwalter hat wesentliche Teile des Non-Food-Geschäfts an die Wünsche-Gruppe verkauft. Für die gekündigten Beschäftigten ändert das nichts an ihrer Situation, es geht dabei um die Fortführung von Geschäftsbereichen, nicht um die betroffenen Arbeitsplätze.
Was kostet mich der Digitalisierungsmanager?
Bei bewilligtem Bildungsgutschein nichts. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten. Der Kurs dauert vier Monate und läuft komplett online.
Quellen
- t-online: Handelshaus Wachsmuth & Krogmann insolvent, nach fast 230 Jahren
- Verlag INDat: Wachsmuth & Krogmann, Betrieb wird stillgelegt, wesentliche Non-Food-Sparte verkauft
- RWS Verlag: Wachsmuth & Krogmann, Betrieb wird stillgelegt, Non-Food-Sparte verkauft
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