Über den Göttinger Steidl Verlag ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der weltweit für seine Fotobücher und als Verlag von Günter Grass bekannte Betrieb steht vor einer ungewissen Zukunft, mehrere Beschäftigte warten seit Monaten auf ihr Gehalt. Das berichten unter anderem die Volksstimme, die Rhein-Zeitung und weitere Medien unter Berufung auf eine Meldung der dpa. Wenn du beim Steidl Verlag arbeitest, ordnet dieser Leitfaden deine nächsten Schritte.
Vorab: Dieser Text ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Bei Fragen zu Insolvenzgeld, ausstehendem Lohn oder deinem Arbeitsverhältnis sind der vorläufige Insolvenzverwalter, dein Betriebsrat, die Gewerkschaft ver.di oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege stehen dir aber offen.
Auf einen Blick: Das Amtsgericht Göttingen hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren über die Steidl GmbH & Co. OHG eröffnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Stefan Liese bestellt. Hintergrund sind nicht abgeführte Sozialabgaben und ausstehende Lohnzahlungen, einige Beschäftigte warten seit fünf oder sechs Monaten auf Gehalt. Der Verlag hält die weltweiten Rechte am Werk von Günter Grass und nennt die Lage im Buchhandel als sehr schwierig.
Was beim Steidl Verlag gerade passiert
Steidl ist kein gewöhnlicher Verlag, das Haus genießt international einen Ruf für hochwertige Fotobücher und hält die weltweiten Rechte am Werk von Günter Grass. Umso mehr überrascht die wirtschaftliche Schieflage. Das Amtsgericht Göttingen hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Stefan Liese aus Braunschweig bestellt. Auslöser sind nach den Angaben aus seinem Büro nicht abgeführte Abgaben und offene Lohnforderungen.
Besonders belastend für die Belegschaft: Einige Beschäftigte warten seit fünf oder sechs Monaten auf ihr Gehalt, ein Anwalt der Beschäftigten spricht von einem mittleren bis hohen fünfstelligen Betrag an offenen Nettolöhnen. Der Verlag selbst verweist auf die sehr schwierige Lage im Buchhandel. Für dich als Beschäftigten ist jetzt wichtig, deine ausstehenden Ansprüche zu sichern und die nächsten Schritte zu ordnen.
Ausstehender Lohn und Insolvenzgeld
Das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III sichert bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt ab, gerechnet ab dem Insolvenzereignis. Wenn dein Lohn schon länger als drei Monate aussteht, deckt das Insolvenzgeld nicht den gesamten Rückstand. Der darüber hinausgehende Teil wird zur Forderung im Insolvenzverfahren, wie viel davon am Ende ausgezahlt wird, hängt vom Verfahren ab. Genau deshalb solltest du hier nicht abwarten: Lass dir vom vorläufigen Insolvenzverwalter erklären, welcher Zeitraum über das Insolvenzgeld abgedeckt ist, und melde deine offenen Forderungen vollständig an. Ein Fachanwalt oder die ver.di helfen dir dabei.
Falls die Kündigung kommt
Sobald du von einem Kündigungstermin erfährst, meldest du dich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, sonst droht eine Sperrzeit. Die kostenlose Hotline erreichst du unter 0800 4 5555 00. Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind sind es 67 Prozent.
Verlags-Know-how und die nächste Stufe
Wer in einem Verlag gearbeitet hat, kann Projekte steuern, Texte redigieren, mit Dienstleistern jonglieren und Termine halten. Das sind übertragbare Fähigkeiten, gerade in einer Zeit, in der viele Betriebe ihre Kommunikation und ihre Abläufe digitalisieren. Der Buchmarkt ist schwierig, umso mehr lohnt es sich, die eigenen Kompetenzen in ein breiteres Feld zu tragen.
Der Digitalisierungsmanager öffnet dieses Feld: vier Monate, 720 Unterrichtseinheiten, komplett online, ohne Programmierkenntnisse, mit Schwerpunkt auf Prozessautomatisierung und dem praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten. Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein Arbeitslosengeld 1 nach Paragraf 144 SGB III weiter, dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat sowie 1.000 Euro bei der Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (Paragraf 87a SGB III). Kinderbetreuung wird mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (Paragraf 87 SGB III).
Häufige Fragen
Bekomme ich meinen ausstehenden Lohn zurück?
Bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt sind über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III gesichert. Steht dein Lohn schon länger aus, wird der übrige Teil zur Insolvenzforderung. Melde deine offenen Ansprüche vollständig an und lass dich vom Insolvenzverwalter oder einem Fachanwalt beraten.
Was passiert mit dem Verlag?
Über das Vermögen ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Ob und wie der Verlag fortgeführt oder verkauft wird, entscheidet sich im weiteren Verlauf. Der Verlag verweist auf die sehr schwierige Lage im Buchhandel.
An wen wende ich mich zuerst?
An den vorläufigen Insolvenzverwalter für Fragen zu Lohn und Verfahren, an deinen Betriebsrat oder die ver.di für die arbeitsrechtliche Seite und an die Agentur für Arbeit, sobald ein Kündigungstermin feststeht.
Was kostet mich der Digitalisierungsmanager?
Bei bewilligtem Bildungsgutschein nichts. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten. Der Kurs dauert vier Monate und läuft komplett online.
Quellen
- Volksstimme: Göttinger Steidl-Verlag in vorläufiger Insolvenz
- Rhein-Zeitung: Verfahren eröffnet, Göttinger Steidl-Verlag in vorläufiger Insolvenz
- STIMME.de: Göttinger Steidl-Verlag in vorläufiger Insolvenz
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