Der Druckdienstleister MSP Druck und Medien aus Mudersbach im Westerwald hat am 28. April 2026 Insolvenzantrag gestellt. Rund 110 Beschäftigte und drei Auszubildende arbeiten trotzdem uneingeschränkt weiter, das Unternehmen beschreibt seine Auftragslage sogar als sehr gut. Das berichten unter anderem t-online und der AK-Kurier. Wenn du bei MSP Druck und Medien arbeitest, ordnet dieser Leitfaden deine nächsten Schritte.
Vorab: Dieser Text ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Bei Fragen zu Insolvenzgeld, deinem Arbeitsverhältnis oder einem Aufhebungsvertrag ist der Insolvenzverwalter, die Mitarbeitervertretung oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege stehen dir aber offen.
Auf einen Blick: MSP Druck und Medien aus Mudersbach hat am 28. April 2026 beim Amtsgericht Betzdorf Insolvenz beantragt, rund 110 Beschäftigte und drei Auszubildende sind betroffen. Der Betrieb läuft uneingeschränkt weiter, die Auftragslage gilt nach Unternehmensangaben als sehr gut. Das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III sichert die Gehälter von Mai bis Juli, danach zahlt das Unternehmen wieder selbst. Wer die Stelle verliert, sichert ALG 1 und kann eine geförderte Weiterbildung nutzen.
Was bei MSP Druck und Medien gerade passiert
MSP Druck und Medien ist ein Komplettanbieter für Druck-, Verpackungs- und Fulfillment-Lösungen mit Hauptsitz in Mudersbach und einem zweiten Standort in Elz. Am 28. April 2026 stellte das Unternehmen beim Amtsgericht Betzdorf einen Insolvenzantrag, Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser von der Kanzlei Lieser wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Trotz des Insolvenzantrags läuft der Geschäftsbetrieb nach Unternehmensangaben uneingeschränkt und in vollem Umfang weiter. MSP beschreibt die aktuelle Auftragslage sogar als sehr gut, zahlreiche Kundinnen, Kunden und Lieferanten hätten bereits signalisiert, die bestehenden Geschäftsbeziehungen fortsetzen zu wollen. Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung gegeben, das Unternehmen habe eine stabile operative Basis, eine gute Auftragslage, zufriedene Kunden und gut qualifizierte Beschäftigte.
Für die rund 110 Beschäftigten und drei Auszubildenden heißt das: Die Insolvenz ist in diesem Fall eher ein rechtliches Sanierungsinstrument als ein Vorbote der Schließung. Trotzdem lohnt es sich, die eigenen Ansprüche zu kennen, während das Verfahren läuft.
Deine Gehälter sind über das Insolvenzgeld gesichert
Für die Monate Mai bis Juli 2026 sind die Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III gesichert, danach zahlt MSP nach Unternehmensangaben wieder selbst. Den Antrag auf Insolvenzgeld stellst du bei der Agentur für Arbeit, innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis, falls dein Arbeitgeber das nicht bereits organisiert hat.
Solltest du dennoch eine Kündigung oder ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag erhalten, lass es vor der Unterschrift prüfen. Eine selbst herbeigeführte Beendigung kann eine Sperrzeit beim ALG 1 von bis zu zwölf Wochen auslösen.
Falls es zur Beendigung kommt: ALG 1 absichern
Endet dein Arbeitsverhältnis, meldest du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend, sonst droht eine Sperre. Die Agentur für Arbeit erreichst du kostenlos unter 0800 4 5555 00.
ALG 1 beträgt 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent, gezahlt bis zu 24 Monate je nach Alter und Einzahldauer.
Die Zeit für eine geförderte Weiterbildung nutzen
Wer in der Druck- und Medienbranche in Produktion, Fulfillment oder Logistik gearbeitet hat, bringt strukturiertes Arbeiten und Prozesswissen mit, das branchenübergreifend gefragt ist, gerade wenn es um Prozessautomatisierung und den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz geht. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten einer zugelassenen Weiterbildung.
Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein ALG 1 nach § 144 SGB III weiter, dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat sowie 1.000 Euro bei der Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (§ 87a SGB III). Kinderbetreuung wird mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (§ 87 SGB III).
Der Digitalisierungsmanager ist ein möglicher Weg: vier Monate, komplett online, mit Bildungsgutschein 0 Euro Eigenanteil, mit Fokus auf Prozessautomatisierung und den praktischen Einsatz von KI in Geschäftsprozessen. Wer eher in die kaufmännische Führung will, findet im Wirtschaftsfachwirt (IHK) eine Alternative über das Aufstiegs-BAföG.
Häufige Fragen
Läuft der Betrieb bei MSP Druck und Medien noch weiter?
Ja, nach Unternehmensangaben läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt und in vollem Umfang weiter, die Auftragslage gilt als sehr gut.
Wie viele Beschäftigte sind betroffen?
Rund 110 Beschäftigte und drei Auszubildende an den Standorten Mudersbach und Elz.
Bekomme ich mein Gehalt weiterhin?
Für die Monate Mai bis Juli 2026 sind die Löhne über das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III gesichert, danach zahlt das Unternehmen nach eigenen Angaben wieder selbst.
Was kostet mich der Digitalisierungsmanager?
Bei bewilligtem Bildungsgutschein nichts. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Lehrgangskosten. Der Kurs dauert vier Monate und läuft komplett online.
Quellen
- t-online: MSP Druck und Medien, Druckdienstleister aus Westerwald insolvent
- AK-Kurier: MSP Druck und Medien GmbH aus Mudersbach meldet Insolvenz an
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