Die Hamburger Confiserie Paulsen hat nach fast 100 Jahren Insolvenz angemeldet. Wenn dich die Confiserie Paulsen Insolvenz 2026 als Beschäftigter trifft, ordnet dieser Leitfaden deine nächsten Schritte. Den Antrag stellte die Betreibergesellschaft Biebl Handelsgesellschaft mbH beim Amtsgericht Hamburg, betroffen sind 14 Beschäftigte.

Dieser Text ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Arbeitsverhältnis, zum Insolvenzgeld oder einem Aufhebungsvertrag sind der Insolvenzverwalter, dein Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege für Weiterbildung und Neuorientierung stehen dir aber offen.

Auf einen Blick: Die Betreibergesellschaft Biebl Handelsgesellschaft mbH hat für die Hamburger Confiserie Paulsen, einen Schokoladen- und Pralinenhersteller, beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz angemeldet. Betroffen sind 14 Beschäftigte. Als Gründe nennt das Unternehmen explodierende Kakaopreise, stark gestiegene Rohstoff- und Energiekosten sowie eine zurückhaltende Nachfrage und eine immer geringere Marge. Die Löhne der Beschäftigten sind für die nächsten drei Monate gesichert, die Filialen sollen zunächst geöffnet bleiben. Der eingesetzte Insolvenzverwalter Nils Krause prüft verschiedene Möglichkeiten für die Zukunft, auch ein Verkauf ist denkbar.

Was bei der Confiserie Paulsen gerade passiert

Nach fast 100 Jahren hat die Hamburger Confiserie Paulsen Insolvenz angemeldet. Den Antrag stellte die Betreibergesellschaft Biebl Handelsgesellschaft mbH beim Amtsgericht Hamburg. In dem Traditionsbetrieb arbeiten 14 Menschen.

Ein Insolvenzantrag ist noch nicht das Ende. Die Filialen sollen zunächst geöffnet bleiben, der Betrieb läuft also weiter. Der eingesetzte Insolvenzverwalter Nils Krause prüft verschiedene Wege für die Zukunft. Auch ein Verkauf des Unternehmens ist denkbar. Wie es ausgeht, ist offen, und niemand sollte dir das Aus als beschlossene Sache darstellen.

Die Gründe liegen in den Kosten. Die Kakaopreise sind stark gestiegen, dazu kommen höhere Rohstoff- und Energiekosten. Gleichzeitig hält sich die Nachfrage zurück und die Marge wird immer geringer. Diese Mischung trifft viele handwerklich arbeitende Lebensmittelbetriebe, die hochwertige Zutaten verarbeiten und deren Preise sie nicht beliebig an die Kundschaft weitergeben können.

Beruhigend ist ein Punkt: Deine Löhne sind für die nächsten drei Monate gesichert. Damit hast du eine Grundlage, die nächsten Schritte in Ruhe zu ordnen.

Ein Betrieb mit fast 100 Jahren Geschichte hat oft eine treue Kundschaft und einen bekannten Namen. Beides kann bei der Suche nach einem Käufer helfen, denn ein eingeführtes Sortiment und eingespielte Abläufe sind für einen Interessenten mehr wert als ein Neuanfang auf der grünen Wiese. Sicher ist damit nichts, aber es ist kein aussichtsloser Ausgangspunkt. Wichtig für dich ist, in dieser Phase gut informiert zu bleiben und deine Ansprüche im Blick zu behalten.

Deine ersten Schritte

Ordne zuerst deine Papiere. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Nachweise über Urlaub und Überstunden. Diese Unterlagen brauchst du, falls Ansprüche berechnet werden.

In einem kleinen Betrieb mit 14 Beschäftigten gibt es oft keinen Betriebsrat. Umso wichtiger sind deine anderen Ansprechpartner. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist für Beschäftigte in der Lebensmittelherstellung zuständig und berät ihre Mitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen. Auch der Insolvenzverwalter und sein Team sind Ansprechpartner für Fragen zum Verfahren.

Wenn dir ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, unterschreibe ihn nicht ohne Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld auslösen, in der du kein Geld bekommst und die deine Bezugsdauer verkürzt. Ob sich das vermeiden lässt, hängt von der Ausgestaltung ab. Lass den Vertrag deshalb vorher von der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt prüfen.

Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld und Sperrzeit

Deine Löhne sind über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III für bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt abgesichert. Das deckt sich mit der Aussage des Unternehmens, dass die Löhne für die nächsten drei Monate gesichert sind. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Häufig wird die Zahlung über den Verwalter und eine Bank vorfinanziert.

Sobald ein Enddatum für dein Arbeitsverhältnis feststeht, meldest du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Versäumst du die Frist, droht eine Sperrzeit. Die kostenlose Hotline erreichst du unter 0800 4 5555 00.

Das Arbeitslosengeld 1 beträgt rund 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Solange die Filialen geöffnet bleiben und der Verwalter einen Verkauf prüft, ist noch nichts entschieden. Bleib in Kontakt mit dem Verwalter-Team, damit du früh erfährst, wie es weitergeht.

Vom Confiserie-Handwerk zur Digitalisierung

In einer Confiserie steckt viel Können. Wer Pralinen und Schokolade herstellt, Rezepturen führt, Chargen dokumentiert, den Wareneinkauf steuert oder im Verkauf mit Kundschaft und Kasse arbeitet, beherrscht Handwerk und Organisation zugleich. Dieses Wissen ist etwas wert, auch außerhalb der Süßwarenbranche.

In vielen Betrieben verlagert sich gerade viel auf automatisierte Abläufe und KI-gestützte Systeme. Bestellwesen, Lagerplanung, Dokumentation, Kundenkommunikation: Wer die Abläufe aus der Praxis kennt und diese Werkzeuge beherrscht, ist breit einsetzbar. Ein handwerklicher Beruf und digitale Kompetenz schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich.

Der Digitalisierungsmanager knüpft hier an. Die Weiterbildung dauert vier Monate, umfasst 720 Unterrichtseinheiten und läuft komplett online. Programmierkenntnisse brauchst du nicht. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessautomatisierung und dem praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Abschluss ist DEKRA-zertifiziert. Der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten, dein Eigenanteil liegt dann bei 0 Euro. Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein Arbeitslosengeld 1 nach Paragraf 144 SGB III weiter. Dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat sowie 1.000 Euro bei der Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (Paragraf 87a SGB III). Bei Kindern wird die Betreuung mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (Paragraf 87 SGB III).

Weiterbildung ist eine Option, kein Muss

Ob du diesen Weg gehst, entscheidest du. Fachkräfte aus dem Lebensmittelhandwerk und dem Verkauf werden in Hamburg an vielen Stellen gebraucht, ein Wechsel in einen anderen Betrieb ist für viele die naheliegende Lösung. Eine Weiterbildung ist vor allem dann sinnvoll, wenn du dich beruflich neu ausrichten oder breiter aufstellen willst.

Der Weg zum Bildungsgutschein führt über deinen Vermittler bei der Agentur für Arbeit. Einen automatischen Anspruch gibt es nicht, es ist eine Ermessensentscheidung. Es hilft, im Gespräch klar zu sagen, warum die Weiterbildung zu deinem Ziel passt.

Lass dir Zeit. Sprich mit der Agentur und mit Menschen aus dem Berufsfeld, das dich interessiert. Der Digitalisierungsmanager ist eine Möglichkeit unter mehreren, kein Zwang.

Häufige Fragen

Ist die Confiserie Paulsen jetzt endgültig geschlossen?

Nein. Es wurde Insolvenz angemeldet, die Filialen sollen aber zunächst geöffnet bleiben. Der Insolvenzverwalter Nils Krause prüft verschiedene Möglichkeiten für die Zukunft, auch ein Verkauf des Unternehmens ist denkbar. Wie es ausgeht, ist offen.

Bekomme ich mein Gehalt trotz Insolvenz?

Deine Löhne sind für die nächsten drei Monate gesichert. Rechtlich greift dafür das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III, das bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt abdeckt. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis.

Ich arbeite in einem kleinen Betrieb ohne Betriebsrat. An wen wende ich mich?

An die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die für die Lebensmittelherstellung zuständig ist und Mitglieder arbeitsrechtlich berät. Für Fragen zum Verfahren selbst ist der Insolvenzverwalter und sein Team dein Ansprechpartner. Einen Aufhebungsvertrag solltest du zusätzlich von einem Fachanwalt prüfen lassen.

Passt eine KI-Weiterbildung zu einem Beschäftigten aus dem Lebensmittelhandwerk?

Ja. Programmierkenntnisse sind nicht nötig. Der Digitalisierungsmanager setzt auf Prozessautomatisierung und praktischen KI-Einsatz, und dein Wissen über Abläufe im Betrieb ist dabei hilfreich. Die Weiterbildung dauert vier Monate, läuft komplett online und ist DEKRA-zertifiziert. Bei bewilligtem Bildungsgutschein entstehen dir keine Kosten.

Quellen

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