Die Begriffe arbeitssuchend und arbeitslos klingen ähnlich, meinen aber rechtlich etwas Verschiedenes. Wer den Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos nicht kennt, riskiert Sperrzeiten und verliert im schlimmsten Fall Geld. In diesem Artikel erfährst du, was die beiden Begriffe bedeuten, welche Fristen gelten und wie du die Übergangszeit sinnvoll nutzen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitssuchend bist du, wenn du noch einen Job hast, aber weißt, dass er bald endet. Du suchst aktiv nach einer neuen Stelle.
- Arbeitslos bist du erst, wenn dein Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist und du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest.
- Arbeitssuchend melden: Spätestens 3 Monate vor Vertragsende oder innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Kündigung (§ 38 SGB III).
- Arbeitslos melden: Am ersten Tag ohne Beschäftigung, persönlich bei der Agentur für Arbeit.
- Verspätete Meldung: Kann eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld bedeuten.
- Weiterbildung nutzen: In beiden Fällen kannst du einen Bildungsgutschein beantragen und dich kostenlos weiterbilden.
Was bedeutet arbeitssuchend?
Arbeitssuchend ist jede Person, die aktiv nach einer neuen Beschäftigung sucht. Du kannst arbeitssuchend sein, obwohl du noch angestellt bist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du eine Kündigung erhalten hast oder dein befristeter Vertrag ausläuft.
Laut § 38 Abs. 1 SGB III bist du verpflichtet, dich frühzeitig arbeitssuchend zu melden. Die Agentur für Arbeit soll genug Zeit haben, dich bei der Jobsuche zu unterstützen. Arbeitssuchend zu sein heißt nicht, dass du arbeitslos bist. Du hast in der Regel noch ein Einkommen und beziehst kein Arbeitslosengeld.
Wichtig: Auch Beschäftigte, die ihren Job wechseln wollen, können sich arbeitssuchend melden. Das ist freiwillig und hat keine negativen Folgen.
Was bedeutet arbeitslos?
Arbeitslos bist du nach § 138 SGB III, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Kein Beschäftigungsverhältnis: Du arbeitest weniger als 15 Stunden pro Woche.
- Eigenbemühungen: Du suchst aktiv nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
- Verfügbarkeit: Du stehst der Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Erst wenn du arbeitslos gemeldet bist, kannst du Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen. Die Höhe liegt bei 60 % des letzten Nettogehalts (67 % mit Kindern). Die Bezugsdauer hängt von deinem Alter und deiner Beitragszeit ab und reicht von 6 bis 24 Monaten.
Wie unterscheiden sich arbeitssuchend und arbeitslos genau?
Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen arbeitssuchend und arbeitslos auf einen Blick:
| Arbeitssuchend | Arbeitslos | |
|---|---|---|
| Definition | Sucht aktiv nach einer neuen Stelle | Hat kein Beschäftigungsverhältnis (unter 15 Std./Woche) |
| Noch angestellt? | Ja, meistens | Nein |
| Einkommen | In der Regel ja (Gehalt) | ALG I, Bürgergeld oder keins |
| Meldepflicht | 3 Monate vor Vertragsende oder 3 Tage nach Kündigung | Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit |
| Meldeweg | Online, telefonisch oder persönlich | Persönlich bei der Agentur für Arbeit |
| Gesetzliche Grundlage | § 38 SGB III | § 138 SGB III |
| Folge bei Versäumnis | 1 Woche Sperrzeit beim späteren ALG-Bezug | Kein Leistungsanspruch ohne Meldung |
| Bildungsgutschein möglich? | Ja (unter bestimmten Voraussetzungen) | Ja |
Kurz gesagt: Arbeitssuchend ist der Vorlauf, arbeitslos ist der Zustand danach. Beides sind getrennte Meldungen mit eigenen Fristen.
Welche Fristen gelten für die Meldung?
Die Fristen sind gesetzlich geregelt und verbindlich.
Arbeitssuchend melden:
- Mehr als 3 Monate bis Vertragsende: Spätestens 3 Monate vor dem letzten Arbeitstag.
- Weniger als 3 Monate bis Vertragsende: Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis (z. B. nach Erhalt der Kündigung).
- Wie: Online unter arbeitsagentur.de, telefonisch (0800 4 555 500, kostenfrei) oder persönlich.
Arbeitslos melden:
- Frist: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- Wie: Persönlich bei deiner Agentur für Arbeit. Online geht nur die Vorabmeldung, nicht die vollständige Arbeitslosmeldung.
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Meldest du dich zu spät arbeitssuchend, droht eine Sperrzeit von einer Woche. Das bedeutet: Dein ALG I wird um eine Woche gekürzt. Bei verspäteter Arbeitslosmeldung bekommst du erst ab dem Tag der Meldung Leistungen, nicht rückwirkend.
Kann ich arbeitssuchend und gleichzeitig angestellt sein?
Ja, und genau das ist sogar der Normalfall. Die meisten Menschen melden sich arbeitssuchend, während sie noch arbeiten. Zum Beispiel nach einer Kündigung oder wenn ein befristeter Vertrag ausläuft.
Arbeitssuchend gemeldet zu sein hat keine negativen Auswirkungen auf dein laufendes Arbeitsverhältnis. Dein Arbeitgeber wird nicht automatisch informiert. Die Meldung dient nur dazu, dass die Agentur für Arbeit dich frühzeitig bei der Stellensuche unterstützen kann.
Auch wenn du selbst kündigen willst, kannst du dich vorher arbeitssuchend melden. Das ist sogar empfehlenswert, weil du so die 3-Monats-Frist einhältst und keine Sperrzeit riskierst.
Welche Rechte hast du als arbeitssuchende oder arbeitslose Person?
In beiden Fällen hast du Anspruch auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit:
Als arbeitssuchende Person:
- Beratung zur Jobsuche und Karriereplanung
- Vermittlungsvorschläge
- Zugang zu Stellenangeboten in der Jobbörse
- Unter bestimmten Voraussetzungen: Bildungsgutschein für eine Weiterbildung
Als arbeitslose Person:
- Alle oben genannten Leistungen
- Arbeitslosengeld I (ALG I) bei ausreichender Beitragszeit
- Bildungsgutschein für AZAV-zertifizierte Weiterbildungen
- Fahrtkostenerstattung für Vorstellungsgespräche
- Bewerbungskostenerstattung (bis zu 260 Euro/Jahr)
Besonders wichtig: In beiden Fällen kannst du eine geförderte Weiterbildung machen. Der Bildungsgutschein deckt 100 % der Kurskosten bei zugelassenen Bildungsträgern.
Wie nutzt du die Übergangszeit sinnvoll?
Die Phase zwischen zwei Jobs muss keine verlorene Zeit sein. Viele nutzen genau diesen Moment für eine berufliche Neuausrichtung. Hier drei konkrete Optionen:
1. Geförderte Weiterbildung starten
Mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit kannst du eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung machen. Bei SkillSprinters stehen dir drei Kurse zur Verfügung:
- Digitalisierungsmanager/in: 4 Monate, Trägerzertifikat und weitere Zertifikate, Einstiegsgehalt ca. 48.000 bis 65.000 Euro/Jahr (laut Stepstone/Gehalt.de)
- Social Media Manager mit KI-Tools: 4 Monate, Trägerzertifikat und weitere Zertifikate, Gehalt ca. 38.000 bis 55.000 Euro/Jahr
- Fachkraft Online-Marketing: ca. 2 Monate, Trägerzertifikat, Gehalt ca. 35.000 bis 50.000 Euro/Jahr
Alle Kurse laufen 100 % online und sind DEKRA-zertifiziert. Maximal 18 Teilnehmer pro Kurs sorgen dafür, dass du individuell betreut wirst.
2. Bildungsgutschein frühzeitig beantragen
Du kannst den Bildungsgutschein schon während der Arbeitssuchend-Phase beantragen. So startest du deine Weiterbildung direkt nach dem letzten Arbeitstag, ohne Wartezeit. Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bildungsgutschein.
3. Beratungstermin bei der Agentur nutzen
Beim Gespräch mit deinem Sachbearbeiter kannst du aktiv nach Weiterbildungsmöglichkeiten fragen. Nenne konkret den Kurs und den Bildungsträger (SkillSprinters, AZAV-zugelassen). Das macht den Antrag einfacher.
Häufige Fragen
Muss ich mich arbeitssuchend melden, wenn ich selbst kündige?
Ja. Auch bei einer Eigenkündigung bist du verpflichtet, dich innerhalb von 3 Tagen arbeitssuchend zu melden. Die Frist beginnt, sobald du die Entscheidung getroffen und den Arbeitgeber informiert hast.
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich nur arbeitssuchend gemeldet bin?
Nein. Arbeitslosengeld gibt es erst nach der Arbeitslosmeldung. Arbeitssuchend gemeldet zu sein reicht nicht aus. Du brauchst beide Meldungen.
Was passiert, wenn ich die 3-Tages-Frist verpasse?
Bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von einer Woche verhängen. Das bedeutet eine Woche weniger ALG I.
Bin ich automatisch arbeitslos, wenn mein Vertrag ausläuft?
Nein. Du musst dich aktiv und persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Ohne diese Meldung bekommst du kein Arbeitslosengeld.
Kann ich als arbeitssuchende Person einen Bildungsgutschein bekommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Besonders wenn du von Arbeitslosigkeit bedroht bist und eine Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Sprich deinen Sachbearbeiter aktiv darauf an.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitslos und erwerbslos?
Arbeitslos ist ein sozialrechtlicher Begriff (SGB III): Du bist bei der Agentur gemeldet und suchst eine Stelle mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Erwerbslos ist ein statistischer Begriff des Statistischen Bundesamts und umfasst alle Personen ohne Erwerbstätigkeit, auch ohne Meldung bei der Agentur.
Kann ich mich online arbeitssuchend melden?
Ja. Die Arbeitssuchendmeldung geht online unter arbeitsagentur.de, telefonisch (0800 4 555 500) oder persönlich. Die Arbeitslosmeldung muss dagegen persönlich erfolgen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Meldung?
Personalausweis, Kündigungsschreiben oder Auflösungsvertrag, Sozialversicherungsnummer und einen aktuellen Lebenslauf. Bei der Arbeitslosmeldung zusätzlich: Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers.
Du willst die Zeit zwischen zwei Jobs nutzen? Starte eine geförderte Weiterbildung bei SkillSprinters. Ob Digitalisierungsmanager/in, Social Media Manager oder Fachkraft Online-Marketing: Alle Kurse sind mit Bildungsgutschein 100 % kostenlos, 100 % online und starten regelmäßig.
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