Auf die Schnelle: Eine geförderte Umschulung in Deutschland läuft über vier Träger mit jeweils eigenen Voraussetzungen: Agentur für Arbeit (§ 81 SGB III), Jobcenter (§ 16 SGB II), Deutsche Rentenversicherung (§ 49 SGB IX bei drohender Erwerbsminderung), Berufsgenossenschaft (§ 35 SGB VII bei Berufskrankheit). Eine starre Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, dass die Restförderzeit zur Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt führt. Persönliche Eignung, AZAV-Zertifizierung der Maßnahme und ein realistisches Berufsziel sind die drei Hürden, die alle Träger prüfen. Diese Seite zeigt die vier Förderwege im Detail, was bei welchem Träger zählt, wie der Antrag läuft und was bei Ablehnung möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Umschulung erfüllen?
Vier Hauptfälle: 1) Arbeitslos oder Arbeitslosigkeit droht (Bildungsgutschein § 81 SGB III), 2) Erwerbsminderung nach Krankheit (LTA § 49 SGB IX über Rentenversicherung), 3) Beschäftigt mit Qualifizierungsbedarf (QCG § 82 SGB III über Arbeitgeber), 4) Selbstzahler ohne Förderung. Vermittler oder Reha-Berater entscheiden im Einzelfall.
Ist eine Umschulung mit 55 noch möglich?
Ja, es gibt keine starre Altersgrenze. Die AfA fördert Umschulungen bei realistischer Vermittlungsperspektive, was bei 55+ in Mangelberufen (Pflege, IT, Handwerk) gegeben ist. DRV-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA § 49 SGB IX) haben ebenfalls keine Altersgrenze, sondern prüfen die individuelle Reha-Notwendigkeit. Bei 55-65 lohnt der DRV-Weg oft, wenn eine gesundheitliche Komponente vorliegt.
Wer bezahlt eine Umschulung in 2026?
Je nach Status: AfA bei Arbeitslosigkeit, Rentenversicherung bei gesundheitsbedingter Umschulung, Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall (§ 35 SGB VII), Jobcenter (bald Grundsicherungs-Träger) bei Bürgergeld-Bezug, Arbeitgeber im Rahmen QCG. Bei AfA und DRV läuft typischerweise das Einkommen weiter (ALG 1 oder Übergangsgeld), bei QCG zahlt der Arbeitgeber Lohn weiter (mit Zuschuss).
Was ist die Altersgrenze für eine Umschulung über die Rentenversicherung?
Keine harte Altersgrenze. Anspruch nach § 9 SGB VI besteht, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist und die berufliche Eingliederung wahrscheinlich ist. Theoretisch bis zur Regelaltersgrenze, praktisch oft bis ~60 Jahre wirtschaftlich sinnvoll. DRV-Reha-Berater prüfen den Einzelfall, kostenfrei beantragbar (Servicetelefon 0800 1000 4800).
Umschulung oder Weiterbildung: Begriffsklärung
Im Behördendeutsch sind Umschulung und Weiterbildung zwei verschiedene Dinge.
Umschulung ist nach § 1 Abs. 5 BBiG die Befähigung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit als der bisher ausgeübten. Sie führt in der Regel zu einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO). Die Dauer ist auf maximal zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt (§ 4 Abs. 1 BBiG). Eine Bürokaufmann-Umschulung dauert also nicht drei, sondern zwei Jahre. Am Ende steht eine IHK- oder HwK-Prüfung mit Kammerzertifikat.
Weiterbildung ist nach § 1 Abs. 4 BBiG die Erhaltung, Anpassung oder Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Sie führt nicht zu einem neuen Ausbildungsberuf, sondern zu einer Zusatzqualifikation. Eine vier-monatige Digitalisierungsmanager-Weiterbildung ist keine Umschulung im engen Sinne, sondern eine berufliche Weiterbildung (FbW = Förderung der beruflichen Weiterbildung).
Beides läuft förderrechtlich über § 81 SGB III, mit unterschiedlichen Anforderungen. Wer im allgemeinen Sprachgebrauch "Umschulung" sagt, meint meist auch FbW-Weiterbildung. Im Folgenden verwenden wir den Begriff in der erweiterten Bedeutung.
Die vier Förderwege und ihre Voraussetzungen
Förderweg 1: Agentur für Arbeit (§ 81 SGB III)
Die häufigste Konstellation. Anspruchsberechtigt sind Arbeitslose mit ALG-I-Bezug und Beschäftigte mit drohender Arbeitslosigkeit (siehe auch Bildungsgutschein-Pfad).
| Voraussetzung | Konkret |
|---|---|
| Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit | ALG-I-Bezug oder konkrete Bedrohung bei laufender Beschäftigung |
| Notwendigkeit | Weiterbildung muss zur Eingliederung führen oder fehlenden Berufsabschluss nachholen |
| Eignung Teilnehmer | Körperliche, geistige, sprachliche Fähigkeiten zur Bewältigung der Maßnahme |
| Eignung Maßnahme | AZAV-zertifiziert (Träger + Maßnahme) |
| Vermittlungsvorrang | Wenn konkrete zumutbare Stelle vermittelbar, geht Stelle vor (§ 4 SGB III) |
Förderung umfasst Kursgebühr (100 Prozent), Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung, Kinderbetreuung 160 EUR/Kind/Monat (§ 87 SGB III), ALG I läuft parallel (§ 144 SGB III), zusätzlich Weiterbildungsgeld 150 EUR/Monat plus Prüfungsprämien bei abschlussorientierten Maßnahmen (§ 87a SGB III).
Förderweg 2: Jobcenter / Bürgergeld (§ 16 SGB II)
Wer Bürgergeld bezieht, beantragt beim Jobcenter, nicht bei der AfA. Rechtsgrundlage § 16 SGB II in Verbindung mit § 81 SGB III. Die Bedingungen sind ähnlich der AfA, die Praxis unterscheidet sich:
- Jobcenter haben oft engere Budgets und höhere Vermittlungsdruck-Quoten
- Längere Vollzeitmaßnahmen werden bei Bürgergeld-Empfängern kritischer geprüft als bei klassischen ALG-I-Beziehern
- Wer beim Jobcenter eine Umschulung anstrebt, sollte vorher den Kooperationsplan nach § 15 SGB II prüfen und die Maßnahme dort als gemeinsames Ziel verankern lassen
- Bürgergeld läuft während der Maßnahme weiter (analog ALG I)
Förderweg 3: Deutsche Rentenversicherung (§ 49 SGB IX)
Wer aus gesundheitlichen Gründen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, beantragt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bei der Deutschen Rentenversicherung. Rechtsgrundlage § 49 SGB IX in Verbindung mit § 9 SGB VI.
Voraussetzungen:
- Mindestens 15 Jahre Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (Wartezeit)
- Eine ärztliche Stellungnahme oder Reha-Gutachten, dass der bisherige Beruf gesundheitlich nicht mehr ausgeübt werden kann
- Erwerbsminderung droht oder ist bereits eingetreten
- Die Umschulung muss die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen oder erhalten
Die DRV zahlt Kurskosten, Lebenshaltung über Übergangsgeld (in der Regel 68 Prozent des Nettos, mit Kind 75 Prozent), Reisekosten, Unterkunft. Häufige Berufsfelder: kaufmännische Umschulung für Personen mit Rücken- oder Schulterproblemen aus körperlichen Berufen, IT-Umschulung nach Burnout oder Depression.
Die Beantragung läuft über die Reha-Berater bei der DRV. Hotline 0800 1000 4800. Eine Online-Antragsstellung ist möglich, persönlicher Beratungstermin aber dringend empfohlen.
Förderweg 4: Berufsgenossenschaft (§ 35 SGB VII)
Wer einen Arbeitsunfall hatte oder eine anerkannte Berufskrankheit hat, beantragt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Rechtsgrundlage § 35 SGB VII (Berufshelfer und Leistungen zur Teilhabe).
Voraussetzungen:
- Anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit (BK-Listen-Verordnung)
- BG-Anerkennungsverfahren abgeschlossen
- Bisheriger Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden
- Reha-Maßnahmen waren vorgängig erfolglos oder nicht ausreichend
Die BG übernimmt die gesamten Kosten der Umschulung plus Lebenshaltung über Verletztengeld (ähnlich Übergangsgeld der DRV). Berufshelfer der BG begleitet den gesamten Prozess persönlich, oft inklusive Praktikumsvermittlung bei kooperierenden Unternehmen.
Persönliche Voraussetzungen: was alle Träger prüfen
Unabhängig vom Förderweg prüfen alle Träger drei persönliche Faktoren.
1. Eignung im engeren Sinne. Hast du die kognitiven, sprachlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen, um die Maßnahme durchzustehen? Bei einer kaufmännischen Umschulung sind Mathematik, Deutsch und Konzentrationsfähigkeit zentral. Wer mit Deutsch B1 oder schlechter startet, bekommt häufig zunächst einen Sprachkurs vor der Umschulung.
2. Motivation und Durchhaltevermögen. Die Träger fragen nicht direkt, beobachten aber das Auftreten im Gespräch. Wer mit klarem Berufsziel und konkreter Argumentation kommt, kommt durch. Wer sich allgemein "umschulen lassen will", bekommt häufig eine Absage.
3. Realismus der Anschluss-Perspektive. Eine Umschulung zum Lokführer mit 60 ist faktisch chancenlos. Eine Umschulung zum Buchhalter mit 55 ist realistisch. Eine Umschulung zum IT-Sicherheits-Manager mit 50 ist gut machbar, weil der Markt Fachkräfte zwingend braucht.
Gibt es eine Altersgrenze?
Gesetzlich nein. § 81 SGB III enthält keine Altersgrenze. In der Praxis prüft die AfA die Restförderzeit: Reicht die zu erwartende Berufstätigkeit nach der Umschulung aus, um die Investition zu rechtfertigen?
| Alter | Realistische Bewilligungschance |
|---|---|
| Bis 45 | Hoch, breite Auswahl an Berufen |
| 45-50 | Mittel-hoch, klare Begründung der Anschluss-Perspektive nötig |
| 50-55 | Mittel, Berufswahl muss zu Arbeitsmarkt passen, kürzere Maßnahmen bevorzugt |
| 55-58 | Eingeschränkt, häufig Verweis auf Bürgergeld-Anschluss |
| Ab 58 | Selten, außer in stark gesuchten Berufen oder bei DRV-Reha |
Die Faustregel der AfA: Mindestens 5 Jahre Berufstätigkeit nach der Umschulung sollten möglich sein. Bei 55 mit zweijähriger Umschulung wären das Berufseintritt mit 57 und Arbeit bis 62. Das passt in der Regel.
Wer mit 55+ eine Umschulung anstrebt, sollte zwei Argumente in das Beratungsgespräch mitbringen: nachweisbare körperliche Fitness für den Zielberuf und konkrete Stellenangebote in der eigenen Region für das Berufsziel.
Umschulung ohne Ausbildung: ja, mit Bedingung
Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hat, ist sogar bevorzugte Zielgruppe von § 81 Abs. 2 SGB III. Voraussetzung ist langjährige Berufstätigkeit (typisch mindestens 3 Jahre) in einem Berufsfeld, in dem du das Berufsziel anstrebst.
Beispiel: Wer 8 Jahre als angelernter Bürokraft gearbeitet hat, kann ohne erste Berufsausbildung eine Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement (IHK) machen. Das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III greift dann zusätzlich.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: Wer im Ausland einen Berufsabschluss hat, beantragt zunächst beim IQ-Netzwerk eine Anerkennung. anabin.kmk.org gibt die Erstinformation. Wenn der Abschluss anerkannt wird, gilt er als deutsche Berufsausbildung. Wenn nicht oder nur teilweise anerkannt, läuft die Umschulung als Anpassungsqualifikation oder Vollumschulung.
Anspruch in 5 Schritten prüfen
Schritt 1: Förderweg klären. Bist du arbeitslos oder beschäftigt? Hast du gesundheitliche Einschränkungen? Beziehst du Bürgergeld? Diese Antworten bestimmen, ob AfA, Jobcenter, DRV oder BG der richtige Ansprechpartner ist. Bei Doppelfällen (gesundheitliche Einschränkung plus Arbeitslosigkeit) entscheidet die DRV erst, ob LTA greift; die AfA wartet ab.
Schritt 2: Berufsziel präzisieren. Schreib in zwei Sätzen auf, welche Tätigkeit du nach der Umschulung ausüben willst und warum diese Tätigkeit gerade gefragt ist. Wer "etwas mit Computern" sagt, scheitert. Wer "Digitalisierungsmanager mit Schwerpunkt Prozessautomatisierung im Mittelstand" sagt, kommt weiter.
Schritt 3: Maßnahme suchen. Im KURSNET der AfA (kursnet-finden.arbeitsagentur.de) suchst du nach AZAV-zertifizierten Maßnahmen. Filter setzen: Online oder Präsenz, Vollzeit oder Teilzeit, Region. Mindestens drei Maßnahmen vergleichen, beim Träger nach Maßnahmennummer und Trägerzulassung fragen.
Schritt 4: Beratungstermin buchen. Anruf bei der Hotline 0800 4 5555 00 (AfA) oder direkt im Jobcenter, DRV 0800 1000 4800, BG je nach Branche. Wartezeit 1 bis 4 Wochen. Beim Gespräch das Berufsziel und die ausgewählte Maßnahme konkret vortragen.
Schritt 5: Antrag und Bewilligung. Bei Bewilligung bekommst du den Bildungsgutschein (AfA/Jobcenter) oder einen schriftlichen Bewilligungsbescheid (DRV/BG). Innerhalb der Gültigkeit (typisch 3 Monate) meldest du dich beim Bildungsträger. Maßnahmenstart in der Regel mit dem nächsten Kurs.
Fünf Hebel, die deine Bewilligungschance erhöhen
Konkrete Stellenangebote vorlegen. Drei aktuelle Stellenausschreibungen aus der Jobbörse der AfA, die dein Berufsziel exakt treffen. Das macht "Notwendigkeit" und "Marktnachfrage" auf einen Schlag plausibel.
Praktikum oder Hospitation absolvieren. Wer vor dem Antrag eine Woche Hospitation bei einem Unternehmen im Zielberuf vorweist, bekommt vom Vermittler oft deutlich mehr Vertrauen. Das beweist Realismus.
Online-Selbstlernkurs als Vorlauf. Wer einen kostenlosen Online-Schnupperkurs absolviert hat (Coursera-Zertifikat, kostenloser KI-Schnupperkurs, Microsoft Learn), zeigt Initiative ohne Investition. Das hat in der Beratung Gewicht.
Beratungstermin gut vorbereiten. Argumentationsblatt mit drei Punkten: Berufsziel, Marktbedarf (Statistik plus Stellenangebote), eigene Qualifikationslücke. Vermittler lieben strukturierte Gespräche.
Auf die richtige Frage stellen. Nicht "Ich brauche eine Umschulung" sagen, sondern "Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit Sie mir einen Bildungsgutschein für die Maßnahme [Name] ausstellen?" Diese Frage signalisiert Lösungsorientierung und führt fast immer zu konkreten Antworten.
Was bei Ablehnung möglich ist
Schriftliche Ablehnung als Bescheid abwarten. Mit dem Bescheid läuft die Widerspruchsfrist: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 84 SGG, Bekanntgabe-Vermutung 4 Tage nach Versand).
Widerspruch schriftlich, mit folgenden Punkten:
- Bezug auf den Bescheid (Datum, Aktenzeichen)
- Konkrete Auseinandersetzung mit den Ablehnungsgründen
- Beleg-Anlagen, die die Ablehnungsgründe widerlegen (Stellenangebote, ärztliche Atteste, Trägerzulassung)
- Hilfsweise Antrag auf erneute Beratung und alternative Maßnahmen
Der Widerspruch wird nicht vom selben Sachbearbeiter geprüft, sondern von einer Widerspruchsstelle. Bei sauberer Belegführung erhält ein nennenswerter Teil der Widersprüche eine zweite Chance.
Bei zweiter Ablehnung: Klage beim Sozialgericht. Klagefrist 1 Monat nach Widerspruchsbescheid (§ 87 SGG). Gerichtskostenfrei. Rechtsschutzversicherung mit Sozialrecht-Baustein zahlt einen Anwalt. Verfahrensdauer typisch 9 bis 24 Monate.
Was die anderen oft nicht sagen
In der Praxis sehen wir bei unseren Bewerbern drei Muster, die zu vermeidbaren Ablehnungen führen.
Zum einen: Bewerbungen, die zu spät kommen. Wer 2 Wochen vor Maßnahmenstart erstmals zur AfA geht, hat schlechte Karten. Der Vermittler braucht Vorlauf für die interne Genehmigung. 6 bis 8 Wochen vor gewünschtem Start ist realistisch.
Zum anderen: Maßnahmen ohne klares Berufsziel. Eine "KI-Weiterbildung" ohne nachgelagerte Stellenrecherche wirkt wie Beschäftigungstherapie. Eine "Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager mit Anschluss-Stellen in 12 Unternehmen meiner Region" wirkt wie ein Eingliederungs-Plan.
Und dann: Maßnahmen, die das eigene Profil nicht ergänzen. Wer als Bürokauffrau eine Umschulung zur Erzieherin macht, hat es schwerer als jemand, der als Bürokauffrau eine Aufstockung zum Digitalisierungsmanager macht. Anschlussfähigkeit zur bisherigen Berufsbiographie wertet der Vermittler hoch.
Häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für eine geförderte Umschulung?
Bei der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III: drohende oder bestehende Arbeitslosigkeit, persönliche Eignung, AZAV-zertifizierte Maßnahme, Notwendigkeit der Weiterbildung zur Wiedereingliederung. Bei der DRV: 15 Jahre Versicherungspflicht plus drohende Erwerbsminderung. Bei der Berufsgenossenschaft: anerkannter Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Bei den Jobcentern: Bezug von Bürgergeld plus § 81 SGB III analog.
Gibt es eine Altersgrenze für eine Umschulung?
Keine gesetzliche. Faktisch sinken die Bewilligungschancen ab 55, weil die AfA die Restförderzeit prüft (typisch 5 Jahre Berufstätigkeit nach Maßnahmenende). Mit 55-58 sind kürzere Maßnahmen und gut nachgefragte Berufsziele realistisch. Ab 58 nur in Ausnahmefällen über die AfA, häufiger über DRV-Reha.
Wer hat Anspruch auf eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen?
Bei der Deutschen Rentenversicherung über LTA nach § 49 SGB IX, wenn 15 Jahre Versicherungspflicht erfüllt sind, ärztlich belegt der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann und Erwerbsminderung droht. Bei der Berufsgenossenschaft nach § 35 SGB VII bei Arbeitsunfall oder anerkannter Berufskrankheit. Bei der AfA möglich, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung in die Arbeitsmarktfähigkeit eingeordnet wird, aber keine Reha-Indikation vorliegt.
Kann ich ohne Ausbildung eine Umschulung machen?
Ja. § 81 Abs. 2 SGB III nennt Personen ohne erste Berufsausbildung als bevorzugte Zielgruppe. Voraussetzung ist typischerweise mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit. Das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III greift dann zusätzlich (150 EUR/Monat plus Prüfungsprämien).
Wie lange dauert eine Umschulung?
Abhängig von der Maßnahme. Klassische Umschulung in einen anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Kaufmann für Büromanagement) dauert zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit, also 2 Jahre statt 3 Jahre (§ 4 BBiG). Aufbauweiterbildungen ohne Berufsabschluss sind kürzer (4 bis 12 Monate üblich). Umschulungen mit Kammerprüfung dauern in der Regel mindestens 12 Monate Vollzeit.
Bekomme ich während der Umschulung Geld?
Über die AfA läuft ALG I in voller Höhe weiter (§ 144 SGB III), die Bezugsdauer ruht für die Maßnahmenzeit. Bei abschlussorientierten Maßnahmen kommt Weiterbildungsgeld 150 EUR/Monat plus 1.000 EUR Zwischenprüfung plus 1.500 EUR Abschluss dazu (§ 87a SGB III). Bei Bürgergeld läuft das Bürgergeld weiter. Bei der DRV kommt Übergangsgeld (in der Regel 68 Prozent des Nettos). Bei der BG kommt Verletztengeld.
Ist eine Online-Umschulung gleichwertig zur Präsenz-Umschulung?
Ja, wenn AZAV-zertifiziert. Die Anerkennung ist identisch, der Kammerabschluss bei Umschulungen in anerkannte Berufe ebenso. Wichtig: AZAV-Zertifizierung explizit auf "online" oder "hybrid" prüfen. Viele Online-Anbieter haben die Zulassung in den letzten Jahren ergänzt.
Was ist der Unterschied zwischen Umschulung und Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist das Förderinstrument, die Umschulung ist die Maßnahme. Wer eine Umschulung über die AfA gefördert bekommt, bekommt einen Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein kann aber auch für kürzere Weiterbildungen ohne Kammerabschluss gelten. Umschulungen über DRV oder BG laufen nicht über Bildungsgutscheine, sondern über direkte Bewilligungsbescheide.
Welche Berufe sind aktuell besonders gesuchte Umschulungsziele?
KI- und Digitalisierungsberufe (Digitalisierungsmanager, KI-Manager, Cyber-Security-Manager, Data-Analyst-Junior), IT-Berufe (Fachinformatiker, Web-Developer), Pflegeberufe (Pflegefachhelfer, Pflegefachkraft), kaufmännische Aufstiegsausbildungen (Bilanzbuchhalter, Personalfachkaufmann), Logistik (Berufskraftfahrer, Fachkraft Lagerlogistik). Die genaue Nachfrage variiert regional, die Jobbörse der AfA gibt den aktuellen Stand für die eigene Region.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge und Geschäftsführer von SkillSprinters. SkillSprinters ist DEKRA-zertifizierter Bildungsträger nach AZAV (Trägernummer 31T0922097). Die hier dargestellten Bewilligungswahrscheinlichkeiten basieren auf Erfahrungen aus der Praxis und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine Vermittlung in eine Anschlussbeschäftigung können wir nicht garantieren. Bei Reha-Anträgen oder Widerspruchsverfahren empfehlen wir die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Sozialrecht.
Zuletzt geprüft: 23.05.2026. Quellen: § 81/83/87/87a/144 SGB III, § 16 SGB II, § 49 SGB IX, § 9 SGB VI, § 35 SGB VII, § 1/4 BBiG, § 84/87 SGG.
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KI-Weiterbildung, oft zu 100 Prozent gefördert.
Ob über Bildungsgutschein oder das Qualifizierungschancengesetz: Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager kann komplett gefördert werden. Starte mit dem kostenlosen Schnupperkurs.