Das Weiterbildungsgeld 2026 bringt dir 150 Euro extra pro Monat. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Ohne extra Antrag. Klingt gut? Ist es auch. Aber: Nicht jede Weiterbildung qualifiziert dich dafür.
In diesem Artikel erfährst du, wer das Weiterbildungsgeld bekommt, welche Voraussetzungen gelten und wie du das Maximum an Förderung für deine berufliche Weiterbildung herausholst.
Das Wichtigste in Kürze
- Höhe: 150 Euro pro Monat, anrechnungsfrei (kürzt weder ALG noch Bürgergeld)
- Wer: Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- Wofür: Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen (Umschulungen, Teilqualifizierungen, Externenprüfungen)
- Dauer: Gesamte Maßnahmedauer, maximal 3 Jahre
- Antrag: Kein separater Antrag nötig. Wird automatisch geprüft, wenn deine Weiterbildung genehmigt wird
- Rechtsgrundlage: § 87a SGB III
- Zusätzlich möglich: Weiterbildungsprämie (1.000 Euro Zwischenprüfung + 1.500 Euro Abschlussprüfung)
- Bürgergeld-Bonus (75 Euro): Seit April 2024 abgeschafft. Nur das Weiterbildungsgeld (150 Euro) existiert noch
Was genau ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 Euro. Es wurde am 1. Juli 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz eingeführt und ist in § 87a SGB III geregelt.
Der Zuschuss wird zusätzlich zu deinem Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld gezahlt. Er ist anrechnungsfrei. Das bedeutet: Die 150 Euro kürzen keine andere Leistung. Du bekommst sie on top, zur freien Verfügung.
Wichtig: Das Weiterbildungsgeld ist kein Ersatz für den Bildungsgutschein. Es ergänzt ihn. Der Bildungsgutschein übernimmt die Kurskosten. Das Weiterbildungsgeld gibt dir zusätzlich 150 Euro pro Monat zum Leben.
Wer bekommt das Weiterbildungsgeld 2026?
Zwei Personengruppen haben Anspruch auf das Weiterbildungsgeld:
1. Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I)
Du beziehst ALG I und nimmst an einer geförderten, berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teil.
2. Empfänger von Bürgergeld (SGB II)
Du beziehst Bürgergeld und nimmst an einer geförderten, berufsabschlussbezogenen Weiterbildung teil. Auch wenn du in einem bestehenden Arbeitsverhältnis bist (z. B. Aufstockende), hast du unter Umständen Anspruch.
In beiden Fällen gilt: Die Weiterbildung muss von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt sein.
Welche Voraussetzungen gelten für das Weiterbildungsgeld?
Die 150 Euro bekommst du nicht für jede Weiterbildung. Es gibt klare Bedingungen.
Voraussetzung 1: Berufsabschlussbezogene Weiterbildung
Deine Weiterbildung muss zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Konkret: Zu einem Ausbildungsberuf, für den nach Bundes- oder Landesrecht eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist (§ 87a Abs. 1 SGB III).
Beispiele, die qualifizieren:
- Umschulungen (z. B. Kauffrau für Büromanagement, Fachinformatiker)
- Teilqualifizierungen mit Berufsabschluss
- Vorbereitung auf Externen- oder Nichtschülerprüfungen
Beispiele, die NICHT qualifizieren:
- Anpassungsweiterbildungen (z. B. einzelne Zertifikatskurse)
- Kurze Fortbildungen ohne Berufsabschluss
- Sprachkurse oder Bewerbungstrainings
Voraussetzung 2: Förderung durch die Agentur für Arbeit
Die Weiterbildung muss nach § 81 oder § 82 SGB III gefördert sein. In der Praxis heißt das: Du brauchst einen Bildungsgutschein oder eine vergleichbare Förderzusage.
Voraussetzung 3: Leistungsbezug
Du musst während der Weiterbildung Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen.
Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld und wie lange wird es gezahlt?
Die Höhe ist klar geregelt: 150 Euro pro Monat, pauschal. Keine Staffelung, keine Berechnung. Alle bekommen denselben Betrag.
Dauer: Das Weiterbildungsgeld wird für die gesamte Dauer deiner Maßnahme gezahlt. Bei einer zweijährigen Umschulung also 24 Monate. Bei einer dreijährigen Ausbildung 36 Monate. Die maximale Förderdauer beträgt 3 Jahre.
Rechenbeispiel:
| Maßnahme | Dauer | Weiterbildungsgeld gesamt |
|---|---|---|
| Umschulung (2 Jahre) | 24 Monate | 3.600 Euro |
| Berufsausbildung (3 Jahre) | 36 Monate | 5.400 Euro |
| Teilqualifizierung (12 Monate) | 12 Monate | 1.800 Euro |
Auszahlung: Die 150 Euro werden monatlich auf dein Konto überwiesen. Meistens zusammen mit deinem ALG I oder Bürgergeld. Die Auszahlung startet in der Regel im Folgemonat nach Beginn der Weiterbildung.
Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsgeld und Bildungsgutschein?
Viele verwechseln die beiden. Hier die klare Abgrenzung:
| Bildungsgutschein | Weiterbildungsgeld | |
|---|---|---|
| Was wird bezahlt? | Kurskosten, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, ggf. Kinderbetreuung | 150 Euro/Monat zur freien Verfügung |
| Wer bekommt es? | Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, unter Bedingungen auch Beschäftigte | Nur ALG-I- oder Bürgergeld-Empfänger |
| Welche Weiterbildungen? | Alle AZAV-zertifizierten Weiterbildungen | Nur berufsabschlussbezogene (mind. 2 Jahre Ausbildungsdauer) |
| Antrag nötig? | Ja, Beratungsgespräch + Antrag | Nein, automatisch bei genehmigter Maßnahme |
| Rechtsgrundlage | § 81 SGB III | § 87a SGB III |
Die gute Nachricht: Du kannst beides kombinieren. Der Bildungsgutschein zahlt deine Weiterbildung. Das Weiterbildungsgeld zahlt dir 150 Euro extra zum Leben.
Was ist mit der Weiterbildungsprämie?
Neben dem Weiterbildungsgeld (monatlich) gibt es die Weiterbildungsprämie (einmalig). Beide sind im gleichen Paragrafen geregelt (§ 87a SGB III).
Die Weiterbildungsprämie wird gezahlt, wenn du eine Prüfung bestehst:
- Zwischenprüfung bestanden: 1.000 Euro
- Abschlussprüfung bestanden: 1.500 Euro
Insgesamt kannst du also bis zu 2.500 Euro als Prämie bekommen. Plus die monatlichen 150 Euro Weiterbildungsgeld. Bei einer 2-jährigen Umschulung wären das:
3.600 Euro Weiterbildungsgeld + 2.500 Euro Prämie = 6.100 Euro extra
Die Prämie wird nach bestandener Prüfung automatisch gezahlt. Auch hier ist kein separater Antrag nötig.
Wie beantragst du das Weiterbildungsgeld?
Das Beste vorweg: Du musst keinen separaten Antrag stellen. So läuft es:
Schritt 1: Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Du sprichst mit deinem Berater über eine berufliche Weiterbildung. Gemeinsam klärt ihr, welche Maßnahme für dich passt.
Schritt 2: Bildungsgutschein beantragen
Wenn die Voraussetzungen stimmen, bekommst du einen Bildungsgutschein. Damit sind die Kurskosten gedeckt.
Schritt 3: Weiterbildung starten
Du meldest dich beim Bildungsträger an und startest die Maßnahme.
Schritt 4: Weiterbildungsgeld wird automatisch geprüft
Die Agentur für Arbeit prüft automatisch, ob du Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hast. Wenn ja, werden die 150 Euro ab dem Folgemonat überwiesen.
Du musst also nichts extra tun. Sobald deine berufsabschlussbezogene Weiterbildung genehmigt ist, prüft die Agentur von selbst.
Gibt es den Bürgergeld-Bonus (75 Euro) noch?
Nein. Der Bürgergeld-Bonus von 75 Euro pro Monat wurde zum 31. März 2024 abgeschafft. Er war für Teilnehmer an nicht berufsabschlussbezogenen Maßnahmen gedacht.
2026 gibt es nur noch das Weiterbildungsgeld (150 Euro) für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen.
Welche Weiterbildungen werden 2026 über den Bildungsgutschein gefördert?
Auch wenn du keinen Anspruch auf das Weiterbildungsgeld hast: Der Bildungsgutschein deckt deutlich mehr Weiterbildungen ab als nur Umschulungen. Alle AZAV-zertifizierten Kurse können gefördert werden.
Das sind zum Beispiel:
- IHK-Weiterbildungen wie der Digitalisierungsmanager (IHK) (4 Monate, 100 % gefördert)
- Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) wie bei SkillSprinters (4 Monate, 100 % gefördert)
- Fachkraft Online-Marketing als kompakter Einstieg (ca. 2 Monate, 100 % gefördert)
- Umschulungen in kaufmännische oder technische Berufe
- IT-Weiterbildungen, Sprachkurse mit Berufsbezug und vieles mehr
Der Bildungsgutschein übernimmt die kompletten Kosten: Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und bei Bedarf sogar Kinderbetreuung.
Welche Weiterbildungen sich 2026 besonders lohnen, haben wir hier zusammengestellt: Die besten Weiterbildungen mit Bildungsgutschein.
Weiterbildungsgeld und Arbeitslosengeld: Was passiert mit meinem ALG I?
Dein Arbeitslosengeld I läuft während einer geförderten Weiterbildung in der Regel weiter. Du bekommst also:
- ALG I wie bisher (ca. 60 % deines letzten Netto-Gehalts)
- Weiterbildungsgeld von 150 Euro obendrauf (wenn berufsabschlussbezogen)
- Kurskosten über den Bildungsgutschein zu 100 % gedeckt
- Fahrtkosten und ggf. Kinderbetreuung ebenfalls übernommen
Dein ALG-I-Anspruch verlängert sich nicht durch die Weiterbildung. Aber: Die Weiterbildungszeit zählt nicht als "verbrauchte" Anspruchszeit. Das heißt, dein Restanspruch bleibt nach der Weiterbildung bestehen.
Bei Bürgergeld-Empfängern ist es ähnlich: Das Bürgergeld wird weitergezahlt. Die 150 Euro Weiterbildungsgeld kommen zusätzlich dazu und werden nicht als Einkommen angerechnet.
Lohnt sich eine Weiterbildung 2026 finanziell?
Ja. Und zwar deutlich. Schauen wir uns die Gesamtrechnung an:
Beispiel: 4-monatige Weiterbildung mit Bildungsgutschein (z. B. Digitalisierungsmanager IHK)
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kurskosten | 0 Euro (Bildungsgutschein) |
| ALG I / Bürgergeld | Läuft weiter |
| Weiterbildungsgeld* | Nicht bei allen Kursen (siehe Voraussetzungen) |
| Fahrtkosten | Übernommen |
| Kinderbetreuung | Übernommen (bei Bedarf) |
*Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro/Monat gibt es nur bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen mit mindestens 2 Jahren regulärer Ausbildungsdauer. Bei kürzeren Zertifikatskursen wie dem Digitalisierungsmanager (IHK) greift es nicht. Trotzdem: Die Kurskosten werden komplett übernommen und du beziehst weiterhin ALG oder Bürgergeld.
Was du nach der Weiterbildung verdienen kannst:
- Digitalisierungsmanager: ca. 48.000 bis 65.000 Euro brutto/Jahr (Quelle: Stepstone/Gehalt.de)
- Social Media Manager: ca. 38.000 bis 55.000 Euro brutto/Jahr
- Online-Marketing Fachkraft: ca. 35.000 bis 50.000 Euro brutto/Jahr
Die Weiterbildung kostet dich keinen Cent. Dein Lebensunterhalt ist gesichert. Und danach steigt dein Gehalt. Das ist ein ziemlich guter Deal.
Häufige Fragen
Muss ich das Weiterbildungsgeld extra beantragen?
Nein. Wenn deine berufsabschlussbezogene Weiterbildung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt wurde, wird der Anspruch automatisch geprüft. Die 150 Euro werden dann monatlich überwiesen.
Wird das Weiterbildungsgeld auf das Bürgergeld angerechnet?
Nein. Die 150 Euro sind anrechnungsfrei. Sie kürzen weder dein Bürgergeld noch dein ALG I. Du bekommst sie zusätzlich.
Bekomme ich Weiterbildungsgeld auch bei einer IHK-Zertifikatsweiterbildung?
Nicht automatisch. Das Weiterbildungsgeld gilt laut § 87a SGB III nur für Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, für den eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Kürzere Zertifikatskurse qualifizieren in der Regel nicht. Die Kurskosten werden über den Bildungsgutschein aber trotzdem zu 100 % übernommen.
Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie?
Das Weiterbildungsgeld sind 150 Euro monatlich während der Weiterbildung. Die Weiterbildungsprämie ist eine Einmalzahlung nach bestandener Prüfung: 1.000 Euro für die Zwischenprüfung, 1.500 Euro für die Abschlussprüfung.
Gibt es den Bürgergeld-Bonus von 75 Euro noch?
Nein. Der Bürgergeld-Bonus wurde zum 31. März 2024 abgeschafft. 2026 gibt es nur noch das Weiterbildungsgeld (150 Euro) für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen.
Wie lange bekomme ich das Weiterbildungsgeld?
Für die gesamte Dauer deiner Weiterbildungsmaßnahme. Bei einer zweijährigen Umschulung also 24 Monate. Die maximale Förderdauer liegt bei 3 Jahren.
Kann ich Weiterbildungsgeld und Bildungsgutschein gleichzeitig bekommen?
Ja. Das ist sogar die Regel. Der Bildungsgutschein deckt die Kurskosten. Das Weiterbildungsgeld gibt dir 150 Euro extra zum Leben. Beide Förderungen ergänzen sich.
Bekomme ich nach der Weiterbildung sofort einen Job?
Das kann niemand garantieren. Aber: Geförderte Weiterbildungen mit IHK-Abschluss oder in Bereichen wie Digitalisierung, KI und Online-Marketing haben sehr gute Arbeitsmarktchancen. Sprich mit deinem Berater bei der Agentur für Arbeit darüber, welche Berufsfelder in deiner Region gefragt sind.
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