Weiterbildung während Arbeitslosigkeit ist eine der besten Chancen, die du in dieser Phase nutzen kannst. Statt nur Bewerbungen zu schreiben, kannst du dich gezielt qualifizieren und deine Jobchancen deutlich verbessern. Dabei hast du klare Rechte, bekommst finanzielle Unterstützung und kannst sogar dein Arbeitslosengeld verlängern. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du dazu wissen musst.

Das Wichtigste in Kürze

Habe ich ein Recht auf Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit?

Ja, du hast ein Recht auf Beratung und Förderung. Die gesetzliche Grundlage ist §81 SGB III. Danach können Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden, wenn die Maßnahme notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kurs oder einen Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. In der Praxis heißt das: Wenn du ein gutes Argument hast, warum eine bestimmte Weiterbildung deine Jobchancen verbessert, stehen die Chancen gut.

Was dein Berater prüft

Dein Berater bei der Agentur für Arbeit prüft vor der Genehmigung drei Dinge:

  1. Notwendigkeit: Ist die Weiterbildung nötig, um dich beruflich einzugliedern?
  2. Eignung: Passt die Weiterbildung zu deinem Profil und deinen Vorkenntnissen?
  3. Zulassung: Ist der Bildungsträger AZAV-zertifiziert und die Maßnahme zugelassen?

Wenn alle drei Punkte erfüllt sind, steht einer Förderung wenig im Weg. Tipp: Informiere dich vorher über konkrete Weiterbildungen und bringe einen Vorschlag mit ins Beratungsgespräch.

Tipp: Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) ist AZAV-zugelassen und wird mit Bildungsgutschein zu 100 % gefördert. 4 Monate, komplett online, keine Programmierkenntnisse nötig.

Was passiert mit meinem ALG 1 während einer Weiterbildung?

Dein Arbeitslosengeld 1 läuft während einer geförderten Weiterbildung in voller Höhe weiter. Du bekommst den gleichen Betrag wie vorher. Daran ändert sich nichts.

Noch besser: Es gilt die sogenannte 2:1 Regel nach §148 SGB III. Für je zwei Tage Weiterbildung wird nur ein Tag von deinem ALG-1-Anspruch abgezogen. Konkret bedeutet das:

Weiterbildungsdauer Tatsächlicher ALG-1-Verbrauch
2 Monate (60 Tage) 30 Tage
4 Monate (120 Tage) 60 Tage
6 Monate (180 Tage) 90 Tage

Schutzregel bei niedrigem Restanspruch

Hast du bei Beginn der Weiterbildung weniger als 90 Tage Restanspruch, greift eine Schutzregel. Die Minderung wird gestoppt, sobald dein Anspruch unter 90 Tage fällt. Bei Weiterbildungen mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten wird dein Restanspruch sogar einmalig auf 90 Tage aufgestockt, wenn er unter 3 Monate liegt (§148 Abs. 2 SGB III).

Das heißt: Eine Weiterbildung kostet dich kein Arbeitslosengeld. Im Gegenteil, du sparst Anspruchstage.

Welche Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit?

Die Agentur für Arbeit übernimmt bei einer geförderten Weiterbildung deutlich mehr als nur die Kursgebühren. Hier die vollständige Übersicht:

Kostenart Übernahme
Lehrgangsgebühren 100 % (direkt an den Bildungsträger)
Fahrtkosten Bis zu 588 EUR pro Monat
Auswärtige Unterbringung Bis zu 60 EUR pro Tag
Verpflegung (bei Auswärtigkeit) Bis zu 24 EUR pro Tag
Kinderbetreuung Bis zu 160 EUR pro Monat
Prüfungsgebühren Ja, bei zugelassenen Maßnahmen
Lernmaterial Ja, soweit maßnahmenbedingt

Bei einer Online-Weiterbildung wie den Kursen von SkillSprinters entfallen die Kosten für Fahrt und Unterbringung. Du lernst von zu Hause. Die Lehrgangsgebühren werden komplett übernommen.

Gut zu wissen: Die Weiterbildung zur Fachkraft Online-Marketing dauert nur ca. 2 Monate und wird ebenfalls zu 100 % über den Bildungsgutschein gefördert. Ideal, wenn du schnell wieder einsteigen willst.

Kann die Arbeitsagentur mich zu einer Weiterbildung zwingen?

Nein, eine direkte Pflicht zur Teilnahme an einer bestimmten Weiterbildung gibt es nicht. Die Agentur für Arbeit kann dir aber eine Weiterbildung vorschlagen. Und hier wird es wichtig: Lehnst du ein zumutbares Angebot ab, kann eine Sperrzeit drohen.

Sperrzeit bei Ablehnung

Nach §159 SGB III tritt eine Sperrzeit ein, wenn du dich ohne wichtigen Grund weigerst, an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Die Dauer:

Während der Sperrzeit bekommst du kein Arbeitslosengeld. Außerdem verkürzt sich dein Gesamtanspruch um die Dauer der Sperrzeit.

Wichtiger Grund als Schutz

Du kannst eine Weiterbildung ablehnen, wenn du einen wichtigen Grund hast. Beispiele:

Dokumentiere deinen Grund schriftlich und reiche ihn bei der Agentur ein. Im Zweifelsfall kannst du gegen einen Sperrzeitbescheid innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.

Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist dein Ticket zur kostenlosen Weiterbildung. So gehst du vor:

Schritt 1: Beratungsgespräch vereinbaren

Ruf bei deiner Agentur für Arbeit an oder buche online einen Termin. Sag direkt, dass du dich über Weiterbildungsmöglichkeiten informieren willst.

Schritt 2: Weiterbildung recherchieren

Suche dir vorher eine konkrete Weiterbildung heraus. Achte darauf, dass der Träger AZAV-zertifiziert ist. Bring den Kursplan und die Details mit ins Gespräch.

Schritt 3: Antrag im Gespräch stellen

Im Beratungsgespräch stellst du den Antrag auf einen Bildungsgutschein. Erkläre, warum die Weiterbildung deine Jobchancen verbessert. Konkrete Stellenangebote als Beleg sind Gold wert.

Schritt 4: Bildungsgutschein einlösen

Der Gutschein ist maximal 3 Monate gültig. Wähle innerhalb dieser Frist deinen Kurs und melde dich an. Der Bildungsträger rechnet direkt mit der Agentur ab.

Alle Details zum Antrag findest du in unserem Ratgeber: Bildungsgutschein beantragen: So geht es Schritt für Schritt.

Klingt gut? Die Weiterbildung zum Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) ist in 4 Monaten abgeschlossen, komplett online und wird zu 100 % gefördert. IHK-Abschluss inklusive.

Welche Weiterbildungen lohnen sich bei Arbeitslosigkeit besonders?

Nicht jede Weiterbildung bringt dich gleich weit. Entscheidend ist, dass du dich in einem Bereich qualifizierst, in dem Fachkräfte gesucht werden. Hier drei Bereiche mit starker Nachfrage:

Digitalisierung und KI

Laut Bitkom sind in Deutschland über 100.000 IT-Stellen unbesetzt (Bitkom 2025). Als Digitalisierungsmanager/in hilfst du Unternehmen, ihre Prozesse zu automatisieren und KI sinnvoll einzusetzen. Einstiegsgehälter liegen bei 48.000 bis 65.000 EUR brutto pro Jahr (laut Stepstone/Gehalt.de).

Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) dauert 4 Monate, ist komplett online und braucht keine Programmierkenntnisse. DEKRA-zertifiziert, AZAV-zugelassen, IHK-Abschluss.

Social Media und Online-Marketing

Unternehmen brauchen Menschen, die Social Media, Content und KI-Tools wie ChatGPT und Canva professionell nutzen können. Gehälter im Social Media Management liegen bei 38.000 bis 55.000 EUR brutto pro Jahr.

Die Weiterbildung zum Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) verbindet klassisches Social Media Management mit modernen KI-Tools. 4 Monate, online, IHK-Abschluss.

Online-Marketing Grundlagen

Wenn du schneller wieder einsteigen willst, ist die Fachkraft Online-Marketing eine Option. In ca. 2 Monaten lernst du SEO, Google Ads, E-Mail-Marketing und Webanalyse. Gehaltsspanne: 35.000 bis 50.000 EUR brutto pro Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildung und Umschulung?

Eine Weiterbildung baut auf vorhandenen Kenntnissen auf und dauert in der Regel 2 bis 6 Monate. Eine Umschulung führt zu einem komplett neuen Berufsabschluss und dauert in der Regel 2 bis 3 Jahre.

Merkmal Weiterbildung Umschulung
Dauer 2 bis 6 Monate 2 bis 3 Jahre
Abschluss Zertifikat (z.B. IHK) Berufsabschluss
Förderung Bildungsgutschein (100 %) Bildungsgutschein (100 %)
Weiterbildungsgeld (150 EUR/Monat) Nein Ja, bei berufsabschlussbezogenen Umschulungen
Zielgruppe Berufserfahrene, Quereinstieg Kompletter Berufswechsel

Wichtig: Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 EUR pro Monat (§87a SGB III) wird nur bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt. Das sind in der Regel Umschulungen mit einer Dauer von mindestens 2 Jahren, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Kürzere Weiterbildungen wie Zertifikatskurse (2 bis 6 Monate) fallen nicht darunter.

Welche Fristen muss ich bei der Arbeitsagentur beachten?

Fristen sind bei der Agentur für Arbeit entscheidend. Verpasst du eine, kann das Geld kosten. Hier die wichtigsten:

Frist Details
Arbeitslosmeldung Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich
Arbeitssuchend melden Mindestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
Bildungsgutschein einlösen Innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung
Widerspruch gegen Bescheid Innerhalb von 1 Monat nach Zustellung
Klage (Sozialgericht) Innerhalb von 1 Monat nach Widerspruchsbescheid

Tipp: Melde dich so früh wie möglich arbeitssuchend. So hast du genug Zeit, eine Weiterbildung zu planen und den Bildungsgutschein zu beantragen.

Kann ich mich auch ohne Bildungsgutschein weiterbilden?

Ja, du kannst dich auch ohne Bildungsgutschein weiterbilden. Du musst nur sicherstellen, dass du weiterhin den Pflichten als Arbeitsloser nachkommst:

Eine Online-Weiterbildung lässt sich oft gut mit diesen Pflichten vereinbaren. Sprich das aber vorab mit deinem Berater ab, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bereit für den nächsten Schritt? Informiere dich über die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) und starte in 4 Monaten in einen zukunftssicheren Beruf. 100 % kostenlos mit Bildungsgutschein.

7 Tipps für deine Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit

  1. Informiere dich vor dem Beratungsgespräch. Wer mit einem konkreten Vorschlag kommt, hat bessere Karten.
  2. Wähle eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung. Nur dann kann der Bildungsgutschein eingesetzt werden.
  3. Achte auf den IHK-Abschluss. Ein IHK-Zertifikat hat bei Arbeitgebern hohes Ansehen.
  4. Nutze die 2:1 Regel. Dein ALG-1-Anspruch wird nur halb so schnell aufgebraucht.
  5. Bereite Stellenangebote vor. Zeige deinem Berater, dass es Jobs in dem Bereich gibt.
  6. Löse den Bildungsgutschein schnell ein. Er ist nur 3 Monate gültig.
  7. Wähle ein Online-Format. Dann sparst du Fahrtkosten und lernst flexibel von zu Hause.

Häufige Fragen

Bekomme ich ALG 1 weiter, wenn ich eine Weiterbildung mache?

Ja. Während einer geförderten Weiterbildung (mit Bildungsgutschein) erhältst du dein ALG 1 in voller Höhe. Durch die 2:1 Regel (§148 SGB III) wird dein Anspruch sogar langsamer aufgebraucht.

Muss ich eine Weiterbildung machen, die die Arbeitsagentur vorschlägt?

Nicht direkt. Du hast aber eine Mitwirkungspflicht. Lehnst du ein zumutbares Angebot ohne wichtigen Grund ab, droht eine Sperrzeit von 3 bis 12 Wochen.

Wie lange darf eine Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit dauern?

Es gibt keine feste Höchstdauer. In der Praxis werden Weiterbildungen von 2 Monaten bis zu 2 Jahren gefördert. Die Agentur prüft im Einzelfall.

Kann ich mir die Weiterbildung selbst aussuchen?

Ja, du kannst einen Vorschlag machen. Die Agentur prüft, ob die Weiterbildung notwendig und geeignet ist. Bringe konkrete Stellenangebote mit, die zum Kursinhalt passen.

Welche Weiterbildungen werden per Bildungsgutschein gefördert?

Alle Weiterbildungen bei AZAV-zertifizierten Trägern mit zugelassenen Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Kurse im Bereich Digitalisierung, IT, Online-Marketing und Projektmanagement.

Bekomme ich das Weiterbildungsgeld (150 EUR/Monat)?

Das Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III gibt es nur bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen. Das sind Umschulungen mit einer Dauer von in der Regel 2 Jahren oder mehr. Kürzere Zertifikatskurse (2 bis 6 Monate) qualifizieren sich nicht.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit von 3 Wochen auslösen (§159 SGB III). Sprich vorher mit deinem Berater, wenn du Probleme hast.

Kann ich mich auch mit Bürgergeld weiterbilden lassen?

Ja. Auch Bürgergeld-Empfänger können einen Bildungsgutschein erhalten. Die Voraussetzungen sind ähnlich: Die Weiterbildung muss notwendig sein und der Träger AZAV-zertifiziert.


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