Auf einen Blick: WeGebAU wurde am 1. Januar 2019 durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG, § 82 SGB III) abgelöst. Pflegebetriebe bekommen heute je nach Beschäftigtenzahl 25 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten plus anteiligen Lohnzuschuss. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

Wer in der Pflege heute "WeGebAU" sucht, sucht eigentlich eine Förderung, die es so nicht mehr gibt. WeGebAU stand für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen" und war bis 2018 der Standardweg, um älteren Mitarbeitern oder Geringqualifizierten in kleinen Betrieben eine Weiterbildung zu finanzieren. Zum 1. Januar 2019 wurde das Programm durch das Qualifizierungschancengesetz ersetzt, das den Zugang deutlich geöffnet hat. Der Begriff lebt in Suchanfragen weiter, in der Förderpraxis nicht mehr.

Das ist mehr als eine kosmetische Änderung. WeGebAU war an enge Voraussetzungen geknüpft (Alter ab 45 Jahre, Geringqualifiziert-Status, Kleinbetrieb), das QCG ist branchen- und altersoffen. Für Pflegebetriebe ist das relevant, weil dort genau die Mischung aus älteren Mitarbeitern, Geringqualifizierten und akutem Qualifizierungsbedarf vorliegt, die das alte Programm bedient hat. Die neue Förderung greift jetzt auch für 35-jährige Pflegehelfer und für mittelgroße Pflegeketten mit 800 Mitarbeitern.

Wir gehen die wichtigsten Punkte durch: Wer förderfähig ist, was das QCG für Pflegebetriebe konkret zahlt, wie der Antrag läuft und welche Spezialförderungen es zusätzlich gibt. Stand Mai 2026.

Was sich seit 2019 geändert hat

Das QCG ist im Sozialgesetzbuch III verankert (§ 82 SGB III). Quelle: gesetze-im-internet.de. Es fördert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden kann oder die in einer vom Strukturwandel betroffenen Branche arbeiten. Die Pflege erfüllt beide Kriterien (Digitalisierung der Dokumentation, Personalmangel, Strukturwandel) und ist deshalb eine der Branchen mit hoher Bewilligungsquote.

Drei Punkte unterscheiden das QCG vom alten WeGebAU:

Erstens die Altersoffenheit. WeGebAU verlangte für den Vollzuschuss, dass der Mitarbeiter mindestens 45 Jahre alt war (Ausnahme: Kleinbetriebe unter 10 Mitarbeiter, da galt das nicht). Das QCG hat keine Altersgrenze. Eine 28-jährige Pflegehilfe, die zum Pflegefachhelfer aufqualifiziert wird, ist genauso förderfähig wie eine 55-jährige Stationsleitung im Aufbaustudium.

Zweitens die Betriebsgröße. WeGebAU war primär ein Kleinbetriebs-Instrument. Das QCG staffelt die Förderquote nach Beschäftigtenzahl, schließt aber niemanden aus. Auch ein Pflegekonzern mit 3.000 Mitarbeitern bekommt 25 Prozent Zuschuss, mit Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sogar 30 Prozent.

Drittens der Lohnzuschuss. Sowohl WeGebAU als auch QCG decken den Lohnausfall während der Weiterbildung. Das QCG hat hier aber klarere Berechnungsmuster, und seit 2024 gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III als Lohnersatzleistung bei strukturwandelbedingten Weiterbildungen.

Förderquote QCG nach Mitarbeiterzahl

Die zentrale Tabelle, wenn ein Pflegebetrieb plant: Wie viel übernimmt die Agentur für Arbeit?

Betriebsgröße Lehrgangskosten Standard mit Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung
unter 50 Beschäftigte bis 100 Prozent bis 100 Prozent
50 bis unter 500 Beschäftigte 50 Prozent 55 Prozent
500 oder mehr Beschäftigte 25 Prozent 30 Prozent

Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt bekommen, gestaffelt nach den gleichen Schwellen (§ 82 Abs. 2 SGB III). Bei sehr kleinen Pflegediensten unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur damit faktisch sowohl die Weiterbildungskosten als auch den Lohn während der Schulungszeit. Bei mittelgroßen Pflegeheimen mit 50 bis 200 Beschäftigten landet die Förderung typischerweise bei 50 Prozent Lehrgangskosten plus 50 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.

Tarifvertrag in der Altenpflege spielt hier eine echte Rolle. Die Pflegekommission hat 2023 einen branchenweiten Mindestlohn-Tarifvertrag verlängert (AVPflegeArbbV), der für viele Betriebe gilt. Wo ein einrichtungsbezogener Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung existiert, springt die Förderquote um 5 Prozentpunkte (§ 82 Abs. 2 Satz 3 SGB III). In der Klasse 50 bis unter 500 Beschäftigte werden aus 50 Prozent damit 55 Prozent. Pflegebetriebe unter 50 Beschäftigten liegen ohnehin schon bei bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten plus bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.

Was wirklich bewilligt wird

Aus den eigenen Beratungsmandaten in Pflegebetrieben sehen wir Bewilligungen vor allem bei Weiterbildungen, die eine konkrete Anschlussqualifikation haben. Es geht um Maßnahmen mit klarem Kompetenzgewinn, weniger um die teuersten Lehrgänge:

Was eher selten durchkommt: Generische "Digital-Kompetenz"-Kurse ohne Pflegebezug, ungefähre Soft-Skill-Trainings, allgemeine Coaching-Ausbildungen. Die AfA-Vermittler haben gelernt, dass solche Maßnahmen schwer als arbeitsplatzrelevant nachzuweisen sind.

Bei der Digitalisierung der Pflegedokumentation und KI-Anwendungen wird es interessanter. Wer einen pflegespezifischen KI-Kurs sauber als Qualifizierungs-Investition im Sinne von § 82 Abs. 1 SGB III darstellt (zum Beispiel: Bedienung digitaler Pflegedokumentations-Systeme, Umgang mit KI-gestützten Anamnese-Tools, Datenschutz nach DSGVO und EU AI Act), bekommt auch das durch. Wir sehen das über Maßnahmen wie unseren Digitalisierungsmanager, den Pflegebetriebe inzwischen für ihre Verwaltungs- und Leitungskräfte buchen.

Praxis-Beispiel: Pflegedienst Hartmann Augsburg

Pflegedienst Hartmann in Augsburg, 38 Mitarbeiter, ambulante Pflege plus eine Tagespflege-Einrichtung. Geschäftsführerin Stefanie Hartmann wollte zwei Mitarbeiter zur Pflegedienstleitung qualifizieren, eine dritte zur Hygienebeauftragten und parallel ihren Büro-Mitarbeiter zur digitalen Dokumentations- und KI-Kompetenz weiterbilden.

Der Antrag über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Augsburg lief in drei Schritten: erster Beratungstermin im Februar, formaler Antrag mit Maßnahmebeschreibung und Bildungsträger-Bestätigung im März, Bewilligungsbescheid Ende April. Förderquote: 100 Prozent Lehrgangskosten plus bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss für die Pflegedienstleitungs-Weiterbildung (gestaffelt nach 38 Beschäftigten, Betriebsgröße unter 50).

Die beiden Pflegedienstleitungs-Maßnahmen kosteten insgesamt 8.400 Euro Lehrgangskosten. Davon übernahm die AfA die vollen 8.400 Euro. Beim Arbeitsentgeltzuschuss kamen weitere 4.200 Euro für die Zeit der Präsenztage hinzu (75 Prozent der rund 5.600 Euro Lohnkosten). Aus 14.000 Euro Brutto-Investition wurden 1.400 Euro Netto-Belastung für den Pflegedienst. Der KI-Kurs lief separat über Bildungsgutschein der einzelnen Mitarbeiterin, weil sie kurzfristig Bürgergeld bezog.

Hartmann sagt rückblickend: "Wir hätten das ohne die Förderung nicht gemacht. Mit vollem Eigenanteil ja, aber mit 10 Prozent rechnet es sich auch betriebswirtschaftlich." Genau das ist das Ziel des QCG: die Schwelle so niedrig setzen, dass kleinere Pflegebetriebe überhaupt in Weiterbildung investieren.

Antragsweg in fünf Schritten

Wer als Pflegebetrieb das QCG nutzen will, geht so vor:

  1. Beratungstermin beim Arbeitgeber-Service der örtlichen AfA. Diese Vorab-Beratung ist nicht formal vorgeschrieben, in der Praxis aber dringend zu empfehlen. Der Vermittler prüft die Maßnahme grob auf Förderfähigkeit und gibt Hinweise zu fehlenden Unterlagen.
  2. Maßnahmebeschreibung vom Bildungsträger anfordern: AZAV-Zertifikatsnummer, Maßnahmenummer, Lehrplan, Dauer, Kosten, Qualifikationsziel. Ohne diese Unterlagen wird der Antrag zurückgegeben.
  3. Antragsformular ausfüllen (BA-Vordruck). Der formale Antrag enthält Angaben zum Betrieb, zu den Mitarbeitern, zur Maßnahme und zur erwarteten Förderhöhe.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten. Bei vollständigen Unterlagen liegt der typische Bearbeitungszeitraum zwischen vier und acht Wochen.
  5. Abrechnung nach Maßnahmeende beim Arbeitgeber-Service einreichen. Lehrgangskosten gegen Rechnungsnachweis, Arbeitsentgeltzuschuss gegen Lohnnachweis.

Der zentrale Unterschied zum Bildungsgutschein für Beschäftigungslose: das QCG läuft über den Arbeitgeber, der Antrag wird vom Betrieb gestellt. Das ist administrativ aufwändiger, aber die Förderhöhe ist oft höher.

Wenn der Mitarbeiter Bürgergeld bekommt

Pflegekräfte mit Bezug von Bürgergeld fördert nicht das QCG, sondern das Jobcenter über § 16 SGB II in Verbindung mit § 81 SGB III. Das ist der klassische Bildungsgutschein-Weg. Quelle: gesetze-im-internet.de.

Hier ist die Förderhebel simpler: 100 Prozent der Lehrgangskosten plus weiter laufendes Bürgergeld während der Weiterbildung. Lebensunterhalt ist gesichert, der Bildungsträger rechnet direkt mit dem Jobcenter ab. Praktisch ist das oft der einfachste Weg, weil weniger Voraussetzungen geprüft werden müssen.

Wer als Pflegehelfer ohne formalen Berufsabschluss zur Pflegefachperson umschulen will, kann das nach § 81 SGB III plus § 16 SGB III fördern lassen. Die generalistische Pflegeausbildung dauert 3 Jahre (Pflegeberufegesetz, in Kraft seit 2020). Während dieser Zeit fliesst Bürgergeld weiter, plus Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III (150 Euro pro Monat plus Prämien bei Zwischenprüfung und Abschluss). Das ist der wirtschaftlich attraktivste Pfad für Quereinsteiger in die Pflege.

Tarifvertrag als Förderhebel

In der Praxis sehen wir, dass Pflegebetriebe den Tarifvertrag-Hebel häufig übersehen, obwohl er bei größeren Häusern einen Unterschied macht. Das QCG erhöht die Förderquote um 5 Prozentpunkte, wenn ein einrichtungsbezogener Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung existiert. Bei Pflegebetrieben mit 50 bis 200 Beschäftigten hebt das die Quote von 50 auf 55 Prozent. Den größten Hebel haben kleinere Pflegebetriebe ohnehin schon: Unter 50 Beschäftigten liegt die Förderung bei bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten plus bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.

Wer als Pflegedienst noch keine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung hat, kann das relativ einfach nachholen. Eine kurze Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder, bei nicht-tarifgebundenen Betrieben, eine schriftliche einrichtungsbezogene Weiterbildungsregelung reicht. Wichtig ist, dass die Vereinbarung VOR dem Förderantrag existiert.

Wer das unterschätzt: Wir haben in den letzten Monaten zwei Pflegedienste mit jeweils über 50 Beschäftigten beraten, bei denen ein Pflegedienstleitungs-Antrag mit 50 Prozent Förderung durchging, der mit existierender Betriebsvereinbarung 55 Prozent geworden wäre. Bei 8.000 Euro Lehrgangskosten sind das 400 Euro Differenz pro Maßnahme. Noch deutlicher rechnet es sich für kleinere Häuser: Pflegebetriebe unter 50 Beschäftigten bekommen ohnehin bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten plus bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.

Mehr Detailtiefe zum QCG-Antragsprozess und zu den Voraussetzungen findest du in unserem QCG-Pillarartikel. Wer als Arbeitssuchender oder Bürgergeld-Empfänger über den Bildungsgutschein fördern will, sieht in diesem Artikel den Antragsweg.

Häufige Fragen

Gibt es WeGebAU 2026 noch?

Nein. WeGebAU wurde am 1. Januar 2019 durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG, § 82 SGB III) abgelöst. Wer den Begriff sucht, sucht eigentlich nach Förderwegen, die heute unter QCG laufen. Die Förderung ist branchen- und altersoffen geworden, die alten engen Voraussetzungen (Alter ab 45, Geringqualifiziert-Status) sind weggefallen.

Wie hoch ist die QCG-Förderquote für einen Pflegedienst mit 30 Mitarbeitern?

Mit 30 Beschäftigten fällt der Betrieb in die Klasse unter 50 Beschäftigte. Das bedeutet bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten plus bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss. Erst ab 50 Beschäftigten greift die Staffelung, dort hebt ein einrichtungsbezogener Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung die Quote um 5 Prozentpunkte an (§ 82 Abs. 2 Satz 3 SGB III).

Kann ein Mitarbeiter selbst den QCG-Antrag stellen?

Nein. Das QCG ist eine arbeitgeberseitige Förderung. Der Antrag wird vom Betrieb beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit gestellt. Mitarbeiter können die Idee einbringen, der formale Antrag muss aber vom Arbeitgeber kommen. Wer als Mitarbeiter ohne Arbeitgeber-Beteiligung fördern will, geht über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III oder über Aufstiegs-BAföG.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Bei vollständigen Unterlagen typisch 4 bis 8 Wochen. Bei Rückfragen oder fehlenden Dokumenten verlängert sich das auf bis zu 12 Wochen. Die Vorab-Beratung beim Arbeitgeber-Service spart hier in der Regel Zeit, weil viele Klärungsfragen vorab schon gelöst sind.

Welche Pflege-Weiterbildungen haben die höchste Bewilligungschance?

Praxisanleitung in der Pflege, Wundmanagement, Hygienebeauftragter, Demenz-Fachkraft, Schmerzmanagement und Pflegedienstleitung haben in unserer Beratungspraxis die höchste Bewilligungsquote. Diese Maßnahmen sind klar abgegrenzt, haben einen direkten Pflegebezug und sind durch berufsrechtliche Vorgaben gestützt. Generische Soft-Skill- oder Coaching-Trainings ohne Pflegebezug werden seltener bewilligt.


Bereit für den nächsten Schritt? Wenn dein Pflegebetrieb Mitarbeiter qualifizieren will und die QCG-Förderung im Detail durchgehen möchte, ist unser QCG-Pillarartikel der nächste Halt. Für Mitarbeiter mit Bildungsgutschein lohnt sich ein Blick auf den Digitalisierungsmanager, den wir auch für Verwaltungs- und Leitungskräfte in Pflegebetrieben anbieten.

Über den Autor

Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Geschäftsführer von SkillSprinters by Dr. Aichinger. Er bildet seit über 15 Jahren Berufstätige, Fachkräfte und Quereinsteiger weiter, hat über 70 Fachbücher zu Prüfungsvorbereitung und Karrierethemen veröffentlicht und betreibt mit SkillSprinters einen der digital am stärksten wachsenden Bildungsträger im DACH-Raum.

Zuletzt geprüft am 22. Mai 2026. Quellen: gesetze-im-internet.de, arbeitsagentur.de, DRV-Servicetelefon, DIHK, IHK-Standorte, Stand Mai 2026.

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