Auf einen Blick: Alleinerziehende im Bürgergeld erhalten nach § 21 Abs. 3 SGB II zwischen 12 und 60 Prozent Mehrbedarf vom Eckregelsatz (2026: 563 EUR). Das sind monatlich 67,56 bis 337,80 EUR zusätzlich zum Regelbedarf. Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder. Der Antrag läuft in der Regel automatisch beim Bürgergeld-Antrag.
Wer das erste Mal beim Jobcenter sitzt und das Bürgergeld beantragt, übersieht den Mehrbedarf für Alleinerziehende häufig. Das Formular zur Bedarfsgemeinschaft fragt zwar die Kinder ab, aber die genaue Berechnung des Mehrbedarfs nach § 21 Abs. 3 SGB II steht selten im Vordergrund. Dabei macht der Betrag einen spürbaren Unterschied: zwischen 67,56 EUR und 337,80 EUR pro Monat, je nach Lebenssituation.
Dieser Artikel erklärt sachlich, wie die Stufen funktionieren, was der Eckregelsatz 2026 ist und was beim Antrag oft schiefläuft. Wenn Unsicherheit besteht, lohnt sich ein Termin bei einer Sozialberatung von Caritas, Diakonie oder AWO. Auch der Sozialverband VdK oder Arbeitsloseninitiativen beraten kostenlos.
Wer als alleinerziehend gilt
§ 21 Abs. 3 SGB II definiert es nüchtern: Alleinerziehend ist, wer ohne Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Kind im Haushalt zusammenlebt und allein für die Pflege und Erziehung sorgt. Quelle: gesetze-im-internet.de.
Praktisch heißt das: das Kind lebt überwiegend bei dir, und du bist nicht in einer verheirateten oder verpartnerten Beziehung im selben Haushalt. Eine neue Beziehung außerhalb des Haushalts macht dich nicht zum Nicht-Alleinerziehenden. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft im selben Haushalt aber sehr wohl, denn dann liegt eine Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II vor und die Mehrbedarfs-Logik greift nicht mehr in derselben Form.
Bei geteilter Sorge (Wechselmodell oder zumindest regelmäßiger Aufenthalt beim anderen Elternteil) wird es differenzierter. Der Mehrbedarf geht an den Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt. Bei echter 50/50-Aufteilung, wo beide Elternteile gleich viel Verantwortung tragen, wird er anteilig gewährt. Hier kommt es auf die genaue Aufteilung an, und das Jobcenter prüft das im Einzelfall.
Die Stufen 2026
Der Mehrbedarf wird in Prozent vom Eckregelsatz (Regelbedarfsstufe 1) gerechnet. Eckregelsatz 2026 für Alleinstehende: 563 EUR pro Monat. Daraus ergeben sich die folgenden Beträge.
| Stufe | Voraussetzung | Berechnung | Betrag/Monat |
|---|---|---|---|
| 12 Prozent | 1 Kind ab 7 Jahre | 0,12 × 563 EUR | 67,56 EUR |
| 12 Prozent | 2 oder 3 Kinder, alle ab 16 Jahre | 0,12 × 563 EUR | 67,56 EUR |
| 36 Prozent | 1 Kind unter 7 Jahren | 0,36 × 563 EUR | 202,68 EUR |
| 36 Prozent | 2 Kinder unter 16 Jahren | 0,36 × 563 EUR | 202,68 EUR |
| 48 Prozent | 3 Kinder | 0,48 × 563 EUR | 270,24 EUR |
| 60 Prozent | 4 oder mehr Kinder | 0,60 × 563 EUR | 337,80 EUR |
Die Stufen sind so gestaffelt, dass entweder die Anzahl oder das Alter der Kinder den Anspruch erhöht. Wer ein Kleinkind unter 7 Jahren hat, bekommt mehr als jemand mit einem 12-jährigen Schulkind, weil die Betreuungsleistung intensiver ist. Wer viele Kinder hat, bekommt mehr, weil der Aufwand mit jedem Kind steigt.
Eine Sondersituation: Schwangerschaft. § 21 Abs. 2 SGB II gewährt ab der 13. Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent vom maßgeblichen Regelbedarf, also 95,71 EUR. Das ist ein eigener Mehrbedarf, der ZUSÄTZLICH zum Alleinerziehenden-Mehrbedarf gezahlt wird, falls beides zutrifft.
Beispielrechnungen
Beispiel A: Eine alleinerziehende Mutter mit einem 4-jährigen Kind. Mehrbedarf 36 Prozent (1 Kind unter 7 Jahren). 202,68 EUR im Monat zusätzlich zum Regelbedarf der Mutter (563 EUR) und Regelbedarf des Kindes.
Beispiel B: Alleinerziehender Vater mit zwei Kindern, 8 und 13 Jahre alt. Mehrbedarf 36 Prozent (2 Kinder unter 16 Jahren). 202,68 EUR pro Monat.
Beispiel C: Alleinerziehende mit drei Kindern, 5, 9 und 15 Jahre. Mehrbedarf 48 Prozent (3 Kinder). 270,24 EUR pro Monat. Die jüngeren Kinder unter 7 Jahren erhöhen den Anspruch nicht weiter, weil die Drei-Kinder-Stufe greift.
Beispiel D: Alleinerziehende mit vier Kindern, alle zwischen 6 und 14 Jahren. Mehrbedarf 60 Prozent (4 Kinder). 337,80 EUR pro Monat. Höhere Stufe nicht möglich, das ist die Höchstgrenze.
Beispiel E: Alleinerziehender mit zwei erwachsenen Kindern (18 und 20), die nicht mehr im Haushalt sind. Kein Anspruch, weil keine minderjährigen oder jugendlichen Kinder im Haushalt leben. Der Mehrbedarf entfällt mit dem Auszug der Kinder.
So läuft der Antrag
Der Mehrbedarf wird in der Regel automatisch berücksichtigt, sobald das Jobcenter den Bürgergeld-Antrag mit den Geburtsurkunden der Kinder erhält. Es gibt kein separates Formular "Antrag Mehrbedarf". Trotzdem lohnt sich der Blick auf den Bescheid: ist die Stufe richtig? Steht der Mehrbedarf im monatlichen Bescheid sauber als eigener Posten?
Wer eine Veränderung hat (zweites Kind geboren, Kind zieht aus, Wechsel der Sorgerechtsregelung), muss das Jobcenter informieren. Sonst gibt es entweder Nachzahlungen oder, schlimmer, Rückforderungen. Eine schriftliche Mitteilung mit Datum reicht in der Regel.
Was beim Antrag oft schiefläuft: bei geteiltem Sorgerecht trägt der Antragsteller den Anspruch nicht ausreichend vor und das Jobcenter setzt den Mehrbedarf entweder gar nicht an oder gewährt ihn anteilig deutlich niedriger als rechnerisch korrekt. In dem Fall lohnt sich Widerspruch. Frist: einen Monat ab Zustellung des Bescheids (§ 84 SGB).
In der Praxis sehen wir, dass viele Alleinerziehende den Mehrbedarf wegen Unkenntnis schlechter ausgeschöpft haben als rechtlich möglich. Wer im Bescheid keinen Mehrbedarf findet oder sich unsicher ist, ob die Stufe stimmt, sollte das prüfen lassen. Sozialberatungsstellen tun das kostenlos.
Praxis-Beispiel: Sandra Weber, 33, aus Magdeburg
Sandra hat im Juli 2025 ihre Stelle als Verkäuferin verloren. Zwei Kinder, 4 und 9 Jahre, alleinerziehend nach Trennung im Januar 2024. Beim ersten Bürgergeld-Termin im August 2025 hat das Jobcenter den Antrag bearbeitet, im Bescheid stand jedoch nur 12 Prozent Mehrbedarf (67,56 EUR). Sandra hat den Bescheid bei einer Sozialberatung der Caritas vorgelegt, weil ihr die niedrige Zahl seltsam vorkam.
Bei der Beratung wurde klar: bei zwei Kindern unter 16 Jahren, davon eines unter 7, hätte sie Anspruch auf 36 Prozent Mehrbedarf (202,68 EUR). Differenz: 135,12 EUR pro Monat. Die Sozialberatung hat einen Widerspruch nach § 84 SGB binnen Monatsfrist eingelegt. Begründung kurz und sachlich: die Stufenvoraussetzung nach § 21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II sei nicht korrekt geprüft worden. Das Jobcenter hat dem Widerspruch nach drei Wochen abgeholfen und 135,12 EUR pro Monat nachgezahlt.
Sandras Fall ist nicht außergewöhnlich. Falsche oder zu niedrige Mehrbedarfs-Ansätze passieren regelmäßig, vor allem in den ersten Bescheiden, wenn die Akte beim Jobcenter noch nicht vollständig ist. Ein Widerspruch ist nicht aggressive Konfrontation, sondern oft einfach das richtige Verfahren.
Was viele übersehen
Der Mehrbedarf ist eine zusätzliche Geldleistung, keine Aufrechnung gegen andere Hilfen. Wer Kindergeld bekommt (eigene Leistung der Familienkasse, nicht im Bürgergeld), wer Unterhaltsvorschuss bekommt (eigene Leistung des Jugendamts), oder wer Bildungs- und Teilhabe-Paket-Leistungen für die Kinder beantragt, bekommt das alles parallel und unabhängig vom Mehrbedarf nach § 21 SGB II.
Was angerechnet wird, ist Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder anderen Quellen. Wer als Alleinerziehende neben dem Bürgergeld eine geringe Erwerbsstelle hat, behält bis zu bestimmten Freibeträgen das Einkommen zusätzlich. Das ist eigene Materie der Einkommensanrechnung nach § 11 SGB II und sprengt diesen Artikel.
Wer im Verlauf einer Weiterbildung steht (etwa eine Umschulung über § 16 SGB II in Anbindung an § 81 SGB III Bildungsgutschein), behält den Mehrbedarf weiter. Die Weiterbildungs-Förderung ändert daran nichts.
Wo es sich lohnt zu rechnen
Wer als Alleinerziehende den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben überlegt, sollte die Rechnung mit und ohne Mehrbedarf nebeneinanderlegen. Der Mehrbedarf entfällt grundsätzlich nicht, wenn du arbeitest. Er ist an die Alleinerziehenden-Situation gebunden, nicht an die Erwerbslosigkeit. Wer also einen Halbtags-Job aufnimmt und damit über die Bürgergeld-Schwelle kommt, verliert das Bürgergeld inklusive Regelbedarf, aber NICHT automatisch den Anspruch auf andere Sozialleistungen.
Was häufig der Knackpunkt ist: Kinderbetreuung. Eine Vollzeit-Stelle ohne verlässliche Kinderbetreuung ist mit einem 4-Jährigen kaum machbar. Wer eine Weiterbildung über das Jobcenter macht (§ 16 SGB II in Verbindung mit § 81 SGB III), bekommt unter Umständen Kinderbetreuungskosten erstattet. Quelle: § 87 SGB III, 160 EUR pro Kind und Monat seit 01.08.2022.
Für Alleinerziehende, die eine berufliche Neuorientierung suchen, ist eine kompakte Weiterbildung oft realistischer als eine zweijährige Umschulung. Drei- bis sechsmonatige Maßnahmen, die zum Bildungsgutschein passen, gibt es im Büro-, Pflege- und KI-Anwender-Bereich.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Abs. 3 SGB II)
- 12 bis 60 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs zusätzlich, abhängig von Anzahl und Alter der Kinder.
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft (§ 21 Abs. 2 SGB II)
- 17 Prozent des Regelbedarfs zusätzlich für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche.
- Regelbedarf 2026 (§ 20 SGB II)
- 563 Euro pro Monat für Alleinstehende, unverändert gegenüber 2025.
- Weiterbildung neben dem Bürgergeld (§ 16 SGB II)
- Das Jobcenter kann auch Alleinerziehenden im Bürgergeldbezug eine geförderte Weiterbildung über einen Bildungsgutschein bewilligen.
Häufige Fragen
Bekomme ich den Mehrbedarf auch, wenn ich mit dem neuen Partner zusammenwohne?
Nein, das ist die zentrale Voraussetzung in § 21 Abs. 3 SGB II. Wer in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II lebt, gilt nicht als alleinerziehend im Sinn des Gesetzes, auch wenn der neue Partner nicht der leibliche Elternteil des Kindes ist. Das gilt selbst dann, wenn der neue Partner nicht für das Kind unterhaltspflichtig ist. Eine getrennte Wohnung mit gemeinsamer Beziehung außerhalb des Haushalts ist dagegen unproblematisch.
Wann darf ich Widerspruch einlegen, wenn der Mehrbedarf falsch berechnet ist?
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids, § 84 SGG. Schriftlich, formlos, am besten per Einschreiben oder per Fax mit Sendebestätigung. Wer die Frist verpasst, kann nicht mehr widersprechen. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Beispiel: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Begründung: Der Mehrbedarf nach § 21 Abs. 3 SGB II wurde nicht korrekt nach Stufe Y berechnet." Sozialberatung von Caritas, Diakonie, AWO oder VdK hilft kostenlos beim Aufsetzen.
Bleibt der Mehrbedarf, wenn das Kind 16 Jahre alt wird?
Nein. Mit dem 16. Geburtstag des Kindes prüft das Jobcerntum den Anspruch neu. Wenn nur ein Kind im Haushalt lebt und es 16 Jahre alt wird, fällt die 36-Prozent-Stufe (Voraussetzung: unter 7 oder zwei Kinder unter 16) weg. Es kann auf die 12-Prozent-Stufe abgesenkt werden, wenn mindestens ein Kind unter 18 noch im Haushalt lebt. Wer zwei jüngere Kinder hat und ein älteres wird 16, bleibt in der 36-Prozent-Stufe, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist der Mehrbedarf bei der Steuer relevant?
Nein. Bürgergeld inklusive Mehrbedarfsleistungen sind nach § 3 EStG steuerfrei und müssen in der Einkommensteuererklärung nicht als Einkommen angegeben werden. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, wenn du im selben Jahr auch steuerpflichtiges Einkommen hast (etwa aus einem Nebenjob). Im Zweifel: Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater einbeziehen.
Was kann ich tun, wenn das Jobcenter unkooperativ ist?
Wer das Gefühl hat, dass die Sachbearbeitung nicht sauber arbeitet, sollte erstens schriftlich kommunizieren (E-Mail oder Brief, alles dokumentieren), zweitens bei Bedarf einen Termin mit dem Teamleiter erbitten und drittens Sozialberatung einbeziehen. Wer Widersprüche einlegt und Ablehnungen erhält, kann beim Sozialgericht Klage einreichen. Die Sozialgerichtsbarkeit ist gerichtskostenfrei nach § 183 SGG. Anwaltszwang besteht nicht, ein Beratungsschein hilft trotzdem oft.
Bereit für den nächsten Schritt? Wer als Alleinerziehende eine berufliche Neuorientierung sucht, kann mit unserem Bildungsgutschein-Ratgeber starten oder kostenlos den KI-Schnupperkurs ausprobieren, fünf Lektionen ohne Vorkenntnisse. Bei Unsicherheiten zu deinem konkreten Bescheid hilft eine Sozialberatung von Caritas, Diakonie oder AWO am ehesten weiter.
Über den Autor
Dr. Jens Aichinger ist promovierter Wirtschaftspädagoge, Erwachsenenbildner und Geschäftsführer von SkillSprinters by Dr. Aichinger. Er bildet seit über 15 Jahren Berufstätige, Fachkräfte und Quereinsteiger weiter, hat über 70 Fachbücher zu Prüfungsvorbereitung und Karrierethemen veröffentlicht und betreibt mit SkillSprinters einen der digital am stärksten wachsenden Bildungsträger im DACH-Raum.
Zuletzt geprüft am 22. Mai 2026. Quellen: gesetze-im-internet.de (§ 21 SGB II, § 7 SGB II, § 84 SGG), arbeitsagentur.de, BMAS, Stand Mai 2026. Diese Darstellung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Sozial- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Bescheid-Fragen bitte Caritas, Diakonie, AWO, VdK oder einen Anwaltsverein konsultieren.
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