Das Wichtigste in Kürze


Geringfügige Beschäftigung und Weiterbildung: Passt das zusammen? Du arbeitest auf 556-Euro-Basis und fragst dich, ob du Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung hast? Oder du überlegst, welche Förderungen dir als geringfügig Beschäftigte oder Beschäftigter überhaupt offenstehen? Dann bist du hier richtig.

Die gute Nachricht: Beides passt zusammen. Aber nicht automatisch. Welche Türen dir offenstehen, hängt von deiner genauen Situation ab. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Förderungen es 2026 gibt, welche Fallen du vermeiden solltest und wie du den besten Weg in deine Weiterbildung findest.

Du willst direkt wissen, wie du an einen Bildungsgutschein kommst? Hier geht es zu unserem Schritt-für-Schritt-Ratgeber.

Was zählt als geringfügige Beschäftigung?

Geringfügige Beschäftigung bedeutet: Du verdienst maximal 556 Euro pro Monat (Stand: aktuelle Mindestlohn-Regelung, Änderungen möglich) oder arbeitest kurzfristig (höchstens 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr). Umgangssprachlich heißt das Minijob.

Seit 2022 ist die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Grenze. Deshalb hat sich der Betrag in den letzten Jahren mehrfach geändert:

Jahr Mindestlohn Minijob-Grenze
2022 12,00 Euro 520 Euro
2024 12,41 Euro 538 Euro
2025 12,82 Euro 556 Euro

Quelle: Minijob-Zentrale / Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wer also noch von "520-Euro-Job" oder "538-Euro-Job" spricht, nutzt veraltete Zahlen. Seit Januar 2025 liegt die Grenze bei 556 Euro.

Wichtig für die Weiterbildung: Geringfügig Beschäftigte sind nicht sozialversicherungspflichtig. Das hat Folgen für den Zugang zu bestimmten Förderungen. Dazu gleich mehr.

Können geringfügig Beschäftigte einen Bildungsgutschein bekommen?

Ja, aber nicht allein aufgrund des Minijobs. Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III. Er richtet sich an Personen, die arbeitssuchend gemeldet sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder deren Qualifikation nicht mehr zum Arbeitsmarkt passt.

Entscheidend ist nicht, ob du einen Minijob hast. Entscheidend ist dein Status bei der Agentur für Arbeit.

Wann du als Minijobber einen Bildungsgutschein beantragen kannst

Du hast Zugang zum Bildungsgutschein, wenn eine dieser Situationen auf dich zutrifft:

  1. Du bist arbeitssuchend gemeldet und der Minijob ist dein einziges Einkommen. Dann bist du formal arbeitssuchend und hast Zugang zur Berufsberatung und zum Bildungsgutschein.
  2. Du beziehst ALG I oder Bürgergeld und verdienst nebenbei im Minijob dazu. Der Minijob ändert nichts an deinem Anspruch auf Förderung.
  3. Du bist von Arbeitslosigkeit bedroht. Zum Beispiel, weil dein befristeter Arbeitsvertrag (auch ein Minijob-Vertrag) ausläuft.

Wann du keinen Bildungsgutschein bekommst

Wenn du nur einen Minijob hast, aber nicht arbeitssuchend gemeldet bist und auch kein ALG I oder Bürgergeld beziehst, hast du keinen direkten Zugang zum Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit sieht dich dann nicht als ihre Kundin oder ihren Kunden.

Was du tun kannst: Melde dich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit. Das geht auch, wenn du aktuell einen Minijob hast. Du musst dafür nicht arbeitslos sein. Arbeitssuchend und arbeitslos sind zwei verschiedene Dinge. Arbeitssuchend bedeutet nur: Du suchst eine bessere Beschäftigung oder willst deine berufliche Situation verbessern.

Nach der Meldung bekommst du ein Beratungsgespräch. Dort kannst du deinen Weiterbildungswunsch erklären und den Bildungsgutschein beantragen.

Alle Kurse von SkillSprinters sind AZAV-zugelassen und DEKRA-zertifiziert. Das ist die Voraussetzung, damit der Bildungsgutschein greift. Mehr dazu auf unserer Bildungsgutschein-Seite.

Welche Förderungen gibt es für geringfügig Beschäftigte?

Nicht jede Förderung steht Minijobbern offen. Hier die Übersicht der wichtigsten Programme und ob sie für geringfügig Beschäftigte gelten:

Förderung Für Minijobber? Bedingung
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) Ja, wenn arbeitssuchend gemeldet AZAV-zertifizierter Kurs, Beratungsgespräch
Qualifizierungschancengesetz (QCG) Nein Nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Aufstiegs-BAföG (AFBG) Ja Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt, Meister)
Bildungsprämie Eingestellt seit 2021 War auch für Minijobber möglich
Länderprogramme (z. B. Bildungsscheck NRW) Teilweise Je nach Bundesland unterschiedlich

Die zwei relevantesten Optionen für geringfügig Beschäftigte sind der Bildungsgutschein (über Arbeitsuchendmeldung) und das Aufstiegs-BAföG (bei Aufstiegsfortbildungen wie dem Fachwirt).

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Qualifizierungschancengesetz?

Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Er wird von der Agentur für Arbeit an die Einzelperson ausgegeben. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich an Beschäftigte in einem festen Arbeitsverhältnis. Hier beantragt der Arbeitgeber die Förderung.

Für Minijobber ist das QCG nicht nutzbar. Das Gesetz setzt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung voraus. Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Praktikanten sind ausgeschlossen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Das bedeutet: Wenn du einen Minijob hast und dich weiterbilden willst, ist der Bildungsgutschein dein Weg. Nicht das QCG.

Wie läuft der Weg zum Bildungsgutschein als Minijobber?

Hier ist der konkrete Ablauf in 5 Schritten:

Schritt 1: Arbeitssuchend melden.
Gehe online auf arbeitsagentur.de oder ruf bei deiner örtlichen Agentur für Arbeit an. Melde dich arbeitssuchend. Das kostet nichts und hat keine negativen Folgen für deinen Minijob.

Schritt 2: Beratungsgespräch vereinbaren.
Nach der Meldung bekommst du einen Termin bei deinem Arbeitsvermittler. Bereite dich vor: Warum willst du dich weiterbilden? Welcher Kurs passt zu dir? Welche Jobchancen ergeben sich daraus?

Schritt 3: Kurs auswählen.
Wähle einen AZAV-zugelassenen Kurs bei einem zertifizierten Bildungsträger. Bring die Kursinfos zum Beratungsgespräch mit: Dauer, Inhalte, Kosten, Zertifizierung. Je konkreter, desto besser.

Schritt 4: Bildungsgutschein beantragen.
Dein Arbeitsvermittler prüft, ob die Weiterbildung sinnvoll ist und deine Jobchancen verbessert. Wenn ja, bekommst du den Bildungsgutschein. Er ist in der Regel 3 Monate gültig.

Schritt 5: Kurs starten.
Melde dich beim Bildungsträger an und löse den Gutschein ein. Die Kurskosten werden zu 100 % von der Agentur für Arbeit übernommen.

Eine ausführliche Anleitung mit Tipps für das Beratungsgespräch findest du in unserem Ratgeber: Bildungsgutschein beantragen.

Kann ich meinen Minijob während der Weiterbildung behalten?

Grundsätzlich ja. Ein Minijob ist auch während einer geförderten Weiterbildung erlaubt. Aber es gibt Einschränkungen.

Bei einer Vollzeit-Weiterbildung (wie den Kursen von SkillSprinters, Mo bis Fr) bleibt zeitlich wenig Spielraum. Der Kurs geht den ganzen Tag. Abende und Wochenenden sind möglich, aber du solltest ehrlich mit dir sein, ob du das durchhältst.

Wenn du ALG I beziehst, darfst du maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche nebenbei arbeiten (§ 138 SGB III). Ab 15 Wochenstunden giltst du nicht mehr als arbeitslos.

Beim Bürgergeld gibt es keine feste Stundengrenze, aber Einkommen wird angerechnet. Die ersten 100 Euro sind frei. Darüber wird der Verdienst teilweise auf deine Leistung angerechnet.

Die wichtigste Regel: Die Weiterbildung hat immer Vorrang. Fehlzeiten wegen deines Minijobs sind kein gültiger Grund. Wer regelmäßig fehlt, riskiert den Abbruch der Förderung.

Du suchst eine Weiterbildung, die komplett online läuft? Alle Kurse von SkillSprinters sind 100 % Live-Online via Zoom. Kein Pendeln, keine Fahrkosten. Schau dir den Digitalisierungsmanager/in (IHK) oder den Social Media Manager (IHK) an.

Welche Weiterbildungen lohnen sich für geringfügig Beschäftigte?

Wenn du aktuell nur auf Minijob-Basis arbeitest, lohnt sich eine Weiterbildung besonders dann, wenn sie dir den Sprung in eine sozialversicherungspflichtige Stelle ermöglicht. Denn: Von 556 Euro im Monat kannst du weder Rente aufbauen noch vernünftig leben.

Drei Kurse, die mit Bildungsgutschein 100 % kostenlos sind:

Digitalisierungsmanager/in (IHK)

Du lernst KI-Tools, Prozessautomatisierung und digitale Transformation. Unternehmen suchen genau diese Fähigkeiten. Alle Details auf der Kursseite Digitalisierungsmanager/in (IHK).

Social Media Manager mit KI-Tools (IHK)

Social Media Management mit KI-Kompetenz ist auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Mehr auf der Kursseite Social Media Manager (IHK).

Fachkraft Online-Marketing

Der schnellste Einstieg ins Online-Marketing. In rund 8 Wochen lernst du SEO, Google Ads und Social Media Advertising. Mehr auf der Kursseite Fachkraft Online-Marketing.

Geringfügige Beschäftigung und Weiterbildung: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn du einen Bildungsgutschein bekommst: keine. Der Bildungsgutschein deckt 100 % der Kurskosten ab. Bei SkillSprinters sind das 9.700 Euro pro Kurs. Du zahlst davon keinen Cent.

Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit folgende Kosten übernehmen:

Bei Online-Kursen wie den Weiterbildungen von SkillSprinters fallen Fahrt- und Unterkunftskosten weg. Du lernst von zu Hause aus.

Kein Weiterbildungsgeld für Zertifikatskurse: Das Weiterbildungsgeld (150 Euro/Monat zusätzlich, § 87a SGB III) gibt es nur bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen wie Umschulungen ab 2 Jahren Dauer. Kürzere Zertifikatskurse (wie die Kurse von SkillSprinters) qualifizieren sich nicht dafür. Das ändert aber nichts daran, dass die Kurskosten komplett übernommen werden.

Lohnt sich eine Weiterbildung mehr als ein Minijob?

Klare Antwort: Ja. Die Rechnung ist simpel.

Ein Minijob bringt dir maximal 556 Euro im Monat. Keine Rentenansprüche (außer du zahlst freiwillig ein). Keine Krankengeldansprüche. Keine berufliche Entwicklung.

Eine 4-monatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) kostet dich 0 Euro (mit Bildungsgutschein). Danach liegt das Einstiegsgehalt laut Stepstone und Gehalt.de bei 48.000 bis 65.000 Euro brutto pro Jahr. Das sind 4.000 bis 5.400 Euro im Monat. Sozialversicherungspflichtig, mit Rentenaufbau, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Minijob Nach Weiterbildung (DigiMan)
Monatsverdienst max. 556 Euro ca. 4.000 bis 5.400 Euro
Rentenaufbau Minimal/optional Volle Beiträge
Krankenversicherung Selbst/familienversichert Über Arbeitgeber
Aufstiegschancen Keine Teamleitung, Projektleitung
Investition 0 Euro 0 Euro (Bildungsgutschein)

4 Monate Weiterbildung statt jahrelang Minijob. Die Entscheidung liegt bei dir.

Häufige Fragen

Kann ich mit einem Minijob einen Bildungsgutschein bekommen?

Ja, wenn du dich arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit meldest. Der Minijob allein reicht nicht aus. Aber als arbeitssuchend Gemeldete oder Gemeldeter mit Minijob hast du Zugang zum Bildungsgutschein. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann 100 % der Kurskosten für AZAV-zertifizierte Weiterbildungen.

Muss ich meinen Minijob für eine Weiterbildung aufgeben?

Nicht zwingend. Du kannst deinen Minijob grundsätzlich neben einer Weiterbildung weiterführen. Bei einer Vollzeit-Weiterbildung (Mo bis Fr) bleibt allerdings zeitlich wenig Spielraum. Abende und Wochenenden sind möglich. Die Weiterbildung hat aber immer Vorrang.

Gilt das Qualifizierungschancengesetz für Minijobber?

Nein. Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich ausschließlich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Praktikanten sind davon ausgeschlossen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Wie hoch ist die Minijob-Grenze aktuell?

Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 556 Euro pro Monat (Jahresgrenze: 6.672 Euro). Die alte 520-Euro-Grenze gilt seit Oktober 2022 nicht mehr. Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn (Quelle: Minijob-Zentrale).

Bekomme ich Weiterbildungsgeld, wenn ich einen Minijob habe?

Das Weiterbildungsgeld (150 Euro/Monat, § 87a SGB III) hat nichts mit dem Minijob zu tun. Es wird nur bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt, also bei Umschulungen mit mindestens 2 Jahren Dauer. Kürzere Zertifikatskurse qualifizieren sich nicht, unabhängig davon ob du einen Minijob hast oder nicht.

Was passiert mit meinem Minijob, wenn ich mich arbeitssuchend melde?

Nichts. Du kannst deinen Minijob behalten. Arbeitssuchend und arbeitslos sind zwei verschiedene Dinge. Eine Arbeitsuchendmeldung bedeutet nur, dass du eine bessere Beschäftigung suchst. Dein bestehender Minijob wird dadurch nicht berührt. Du bist aber verpflichtet, den Minijob der Agentur für Arbeit zu melden.

Welche Weiterbildungen kann ich mit Bildungsgutschein machen?

Der Bildungsgutschein gilt für alle Weiterbildungen bei AZAV-zugelassenen Bildungsträgern, die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Beispiele: Digitalisierungsmanager/in (IHK), Social Media Manager (IHK), Fachkraft Online-Marketing. Die Agentur für Arbeit übernimmt 100 % der Kosten.

Bin ich als Minijobber krankenversichert während der Weiterbildung?

Das hängt von deinem Status ab. Wenn du ALG I oder Bürgergeld beziehst, bist du über die Leistung krankenversichert. Wenn du nur einen Minijob hast und keine Leistungen beziehst, musst du dich selbst versichern (z. B. freiwillig gesetzlich oder über die Familienversicherung). Dein Minijob allein begründet keinen Krankenversicherungsschutz.


Du willst raus aus dem Minijob und rein in einen echten Beruf? Starte jetzt deine geförderte Weiterbildung. Alle Kurse von SkillSprinters sind AZAV-zugelassen und mit Bildungsgutschein zu 100 % kostenlos: Digitalisierungsmanager/in (IHK), Social Media Manager (IHK) oder Fachkraft Online-Marketing. 4 Monate. Online. 0 Euro.

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