Berlin ist die Hauptstadt der Gründer, der Startups und der Fachkräftelücke. Über 200.000 offene Stellen meldet die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg regelmässig, gleichzeitig fehlt vielen Unternehmen das Know-how für KI, Automatisierung und digitale Prozesse. Die gute Nachricht: Berlin bietet neben den bundesweiten Programmen wie dem Qualifizierungschancengesetz mehrere landeseigene Fördertöpfe, die viele Betriebe nicht auf dem Schirm haben. Digitalprämie, Bildungszeit, ESF+-Mittel und Transferzuschüsse ergeben zusammen einen Fördermix, der Weiterbildungskosten auf ein Minimum drücken kann.
Trotzdem bleiben Millionen ungenutzt. Laut einer Bitkom-Erhebung kennen nur 36 Prozent der Unternehmen die verfügbaren Förderprogramme. In Berlin ist die Quote kaum besser, obwohl die Senatsverwaltung für Arbeit und die Investitionsbank Berlin (IBB) aktiv informieren. Zwischen "schon mal gehört" und "Antrag gestellt" klafft eine grosse Lücke.
Dieser Artikel zeigt dir alle Programme, die 2026 für Berliner Unternehmen relevant sind. Mit Förderhöhen, Voraussetzungen, Antragsstellen und einem konkreten Praxisbeispiel, wie ein Berliner KMU mehrere Programme kombiniert hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Qualifizierungschancengesetz (QCG): Bis zu 100 Prozent der Kurskosten plus bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss. Wird über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Berlin beantragt.
- Bildungsgutschein: 100 Prozent der Kurskosten für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte. Voraussetzung: AZAV-zertifizierter Bildungsträger.
- Qualifizierungsgeld: Lohnersatzleistung (60/67 Prozent) für Unternehmen im Strukturwandel. Seit April 2024 verfügbar.
- Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft): Bis zu 17.000 Euro Zuschuss (50 Prozent) für Digitalisierungsprojekte. Nur für Berliner KMU und Soloselbstständige. Über die IBB beantragt.
- Berliner Bildungszeit: 5 Arbeitstage pro Jahr bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen. Zusammenfassung von bis zu 10 Tagen über zwei Jahre möglich.
- ESF+-Förderung Berlin: EU-Mittel für Qualifizierung und Fachkräftesicherung, verwaltet durch die IBB.
- Transferzuschüsse Berlin: Bis zu 1.000 Euro pro Beschäftigtem in Transfergesellschaften für Qualifizierungsmassnahmen.
- Meisterbonus nur für Handwerk in Berlin. Berlin zahlt seit November 2024 den Meister- und MeisterinnenBONUS: 5.000 EUR für Handwerksmeister (6.000 EUR für Frauen in männertypischen Berufen). IHK-Fachwirte wie der Wirtschaftsfachwirt sind jedoch nicht berechtigt. Anders als Bayern (3.000 Euro) oder Niedersachsen (4.000 Euro) zahlt Berlin keine pauschale Prämie für bestandene Fachwirt- oder Meisterprüfungen.
- Programme sind kombinierbar: z.B. QCG für die Weiterbildung plus Digitalprämie für die zugehörige Software.
Alle Programme im Überblick
| Programm | Förderhöhe | Was wird gefördert | Antragsstelle |
|---|---|---|---|
| QCG | Bis 100 % Kurskosten + 75 % Lohn | Weiterbildung Beschäftigter | Agentur für Arbeit Berlin |
| Bildungsgutschein | 100 % Kurskosten | Weiterbildung Arbeitssuchender | Agentur für Arbeit / Jobcenter |
| Qualifizierungsgeld | 60/67 % Nettoentgelt | Lohnersatz bei Strukturwandel | Agentur für Arbeit Berlin |
| Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) | Bis 17.000 EUR (50 %) | Digitalisierung, IT, Software | IBB Business Team |
| Berliner Bildungszeit | Lohnfortzahlung (5-10 Tage) | Anerkannte Weiterbildungen | Arbeitnehmer beim Arbeitgeber |
| ESF+ Berlin | Projektabhängig | Qualifizierung, Fachkräfte | IBB / Senatsverwaltung |
| Transferzuschüsse | Bis 1.000 EUR/Person | Qualifizierung in Transfergesellschaften | zgs consult GmbH |
| Aufstiegs-BAföG | 50 % Zuschuss + Darlehen | Aufstiegsfortbildungen (IHK) | Amt für Ausbildungsförderung |
Bundesprogramme in Berlin
1. Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Das QCG ist der stärkste Förderhebel für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in KI, Digitalisierung oder anderen Zukunftsthemen schulen wollen. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Grossteil der Lehrgangs- und Lohnkosten.
Förderhöhe nach Unternehmensgrösse:
| Unternehmensgrösse | Lehrgangskosten | Lohnkostenzuschuss |
|---|---|---|
| Unter 10 Beschäftigte | Bis zu 100 % | Bis zu 75 % |
| 10 bis 249 Beschäftigte | 50 bis 100 % | Bis zu 50 % |
| 250 bis 2.499 Beschäftigte | Bis zu 50 % | Bis zu 25 % |
| Ab 2.500 Beschäftigte | Bis zu 25 % | Bis zu 25 % |
Für Beschäftigte über 45 Jahre und Menschen mit Behinderung können in Betrieben unter 250 Mitarbeitern bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden, unabhängig von der regulären Quote.
Voraussetzungen: - Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger - Mindestens 120 Stunden Umfang - Berufsabschluss des Mitarbeiters mindestens vier Jahre her - Kompetenzen gehen über eine reine Anpassungsqualifizierung hinaus
Antragsstelle in Berlin: Gemeinsamer Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit Berlin. Zuständig ist die Agentur am Betriebssitz: Berlin Mitte, Berlin Nord oder Berlin Süd.
Den kompletten Antragsprozess haben wir hier beschrieben: QCG beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Arbeitgeber.
2. Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein übernimmt 100 Prozent der Weiterbildungskosten. Er richtet sich an Personen, die arbeitssuchend sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen wollen.
Für Unternehmen relevant, wenn: - Ein Personalabbau ansteht und Mitarbeiter vor der Kündigung umgeschult werden - Beschäftigte in Transfergesellschaften qualifiziert werden sollen - Kurzarbeit läuft und die Ausfallzeiten für Weiterbildung genutzt werden
Voraussetzung: Bildungsträger und Massnahme müssen AZAV-zertifiziert sein. Der Bildungsgutschein ist nach Bewilligung maximal drei Monate gültig.
Antragsstelle: Persönliches Gespräch mit dem Arbeitsvermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Berlin hat drei Agenturen für Arbeit (Mitte, Nord, Süd) und zwölf Jobcenter.
3. Qualifizierungsgeld
Das Qualifizierungsgeld ist seit April 2024 verfügbar und richtet sich an Unternehmen, deren Arbeitsplätze durch den Strukturwandel gefährdet sind. Statt Mitarbeiter zu entlassen, werden sie während einer Weiterbildung vom Staat bezahlt.
Höhe: 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (67 Prozent mit Kind).
Voraussetzungen: - Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 Prozent der Belegschaft (ab 250 Beschäftigten) oder 10 Prozent (unter 250 Beschäftigte) - Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung - Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag über den Qualifizierungsbedarf - Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger mit mindestens 120 Stunden - Antrag spätestens drei Monate vor Weiterbildungsbeginn
Maximale Förderdauer: Bis zu 3,5 Jahre.
Praxishinweis: Das Qualifizierungsgeld ist besonders interessant für Berliner Unternehmen in der Industrie und im verarbeitenden Gewerbe, die durch Automatisierung oder KI-Einführung Arbeitsplätze umstrukturieren. In Berlin betrifft das unter anderem die Bereiche Elektrotechnik, Maschinenbau und Logistik.
Berlin-spezifische Programme
4. Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft)
Die Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) ist eines der attraktivsten Landesprogramme für Berliner Unternehmen. Sie fördert die Digitalisierung von Geschäftsprozessen in kleinen und mittleren Betrieben.
Förderhöhe:
| Kriterium | Detail |
|---|---|
| Maximaler Zuschuss | 17.000 EUR |
| Fördersatz | Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten |
| Mindestinvestition | 2.000 EUR |
| Antragsberechtigt | Berliner KMU (bis 249 Beschäftigte) und Soloselbstständige |
| Häufigkeit | Einmalig pro Unternehmen |
Was wird gefördert: - Einführung oder Verbesserung digitaler Geschäftsprozesse - Software, Cloud-Lösungen, Lizenzen - IT-Sicherheitsmassnahmen - Schulungsmassnahmen für Mitarbeiter zur Nutzung digitaler Werkzeuge - Beratungsleistungen zur Digitalisierung
Was wird nicht gefördert: - Hardware (nur in Ausnahmefällen als Teil eines Gesamtprojekts) - Vorhaben, die vor dem Zuwendungsbescheid begonnen wurden - Laufende Betriebskosten
Antragstellung: Ausschliesslich digital über die IBB Business Team GmbH. Das Vorhaben darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gestartet werden.
Wichtig: Die Digitalprämie fördert keine reinen Personalkosten für Weiterbildungen. Sie lässt sich aber hervorragend mit dem QCG kombinieren: QCG für die Schulung der Mitarbeiter, Digitalprämie für die Software und die zugehörige Beratung. Mehr dazu in unserem Überblick: Fördermittel Digitalisierung 2026: Alle Programme für Unternehmen.
5. Berliner Bildungszeit (Bildungsurlaub)
Seit dem Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) vom 5. Juli 2021 haben Beschäftigte in Berlin einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung. Das betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen.
Eckdaten:
| Kriterium | Detail |
|---|---|
| Anspruch | 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr bei Vollzeit |
| Zusammenfassung | Bis zu 10 Tage über zwei Kalenderjahre (mit Vereinbarung) |
| Wartezeit | 6 Monate Betriebszugehörigkeit |
| Antragsfrist | Spätestens 6 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber |
| Übertragung | Nicht genutzter Anspruch verfällt zum Jahresende |
Für Unternehmen bedeutet das: - Mitarbeiter haben ein Recht auf bezahlte Freistellung. Arbeitgeber können den Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. - Die Weiterbildung muss als Bildungszeit anerkannt sein. Die Anerkennung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung. - Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, trägt aber keine Kurskosten.
Strategischer Einsatz: Kluge Arbeitgeber nutzen die Bildungszeit proaktiv und lenken sie in Richtung betrieblich relevanter Qualifizierungen. Das kostet nur das Gehalt (das ohnehin gezahlt wird) und bringt kompetentere Mitarbeiter zurück. Kombiniert mit dem QCG (das die Kurskosten übernimmt) wird die Weiterbildung für den Arbeitgeber nahezu kostenlos.
Anerkennung beantragen: berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/
6. ESF+-Förderung Berlin
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) stellt für die Förderperiode 2021 bis 2027 erhebliche Mittel für Berlin bereit. Die Verwaltung läuft über die Investitionsbank Berlin (IBB).
Drei Förderschwerpunkte: - Bildung: Rund die Hälfte der ESF+-Mittel fliesst in diesen Bereich - Fachkräftesicherung: Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden - Soziale Inklusion: Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt
Für Unternehmen relevante Förderbereiche: - Qualifizierung von Beschäftigten in Bereichen mit Fachkräftemangel - Projekte zur Digitalisierung und KI-Kompetenzaufbau - Massnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt (über das IQ-Netzwerk Berlin)
Antragstellung: Die konkreten Förderprojekte werden über die IBB ausgeschrieben. Unternehmen können sich als Projektteilnehmer oder als Projektträger bewerben. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe informiert über aktuelle Ausschreibungen.
7. Transferzuschüsse Berlin
Berlin gewährt Zuschüsse für Qualifizierungsmassnahmen in Transfergesellschaften. Wenn ein Unternehmen Stellen abbaut und die betroffenen Beschäftigten in eine Transfergesellschaft überführt, gibt es zusätzlich zum bundesweiten Transferkurzarbeitergeld landesspezifische Mittel.
Berliner Landesförderung: - Bis zu 1.000 Euro pro Beschäftigtem für Qualifizierungsmassnahmen - Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Berlin, Beschäftigter steht für Coaching und Vermittlung zur Verfügung - Antragstellung durch den Träger der Transfergesellschaft bei der zgs consult GmbH
Bundesförderung (Transferkurzarbeitergeld): - Überbrückt den Verdienstausfall der betroffenen Beschäftigten - Wird über die Agentur für Arbeit beantragt - Laufzeit: Bis zu 12 Monate
Praxishinweis: Für Unternehmen in Restrukturierung ist die Kombination aus Transferkurzarbeitergeld (Bund) und Transferzuschuss (Land Berlin) plus QCG-geförderter Weiterbildung ein starker Hebel. Die Beschäftigten nutzen die Übergangszeit für eine vollwertige Qualifizierung und treten mit neuem Abschluss in den Arbeitsmarkt ein.
8. IQ-Netzwerk Berlin: Qualifizierung für Fachkräfte mit ausländischem Abschluss
Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) wird vom BMAS und der EU über ESF+ finanziert und läuft in der Förderrunde 2026 bis 2028 weiter. In Berlin gibt es seit 2026 drei Regionale Integrationsnetzwerke (RIN), die von Migrantenorganisationen koordiniert werden.
Für Unternehmen relevant, wenn: - Mitarbeiter mit ausländischen Berufsabschlüssen beschäftigt werden - Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen anstehen - Anpassungsqualifizierungen zur vollen Anerkennung benötigt werden
Leistungen: - Kostenlose Beratung zu Anerkennungsverfahren - Anpassungslehrgänge (teilweise AZAV-zertifiziert) - Brückenqualifizierungen für akademische Berufe
Kontakt: Regionales Integrationsnetzwerk Berlin oder über netzwerk-iq.de.
Praxisbeispiel: Berliner Dienstleister kombiniert drei Programme
Die Firma Neumann IT-Services GmbH (fiktives Beispiel, 22 Mitarbeiter, Sitz in Berlin-Kreuzberg) betreibt einen Managed-Services-Helpdesk und will ihr Geschäftsmodell um KI-gestützte Prozessautomatisierung erweitern. Drei Mitarbeiter sollen qualifiziert werden, gleichzeitig braucht das Unternehmen neue Automatisierungssoftware.
Schritt 1: QCG für die Weiterbildung Zwei Mitarbeiter absolvieren eine 4-monatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und KI bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Kosten pro Person: 9.700 Euro. Bei 22 Mitarbeitern greift die Förderquote von bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten plus 50 Prozent Lohnkostenzuschuss.
Schritt 2: Bildungszeit für den dritten Mitarbeiter Ein dritter Mitarbeiter nutzt seine Bildungszeit (10 Tage, zusammengefasst über zwei Jahre) für einen anerkannten Kompaktkurs zu KI-Grundlagen. Die Kurskosten trägt der Mitarbeiter selbst oder werden über das Aufstiegs-BAföG gefördert. Der Arbeitgeber zahlt lediglich das reguläre Gehalt weiter.
Schritt 3: Digitalprämie für die Software Parallel beantragt das Unternehmen die Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) für die Einführung einer KI-gestützten Automatisierungsplattform. Investition: 12.000 Euro für Lizenzen, Cloud-Infrastruktur und Beratung. Zuschuss: 6.000 Euro (50 Prozent).
Gesamtrechnung:
| Position | Investition | Förderung | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| 2x Digitalisierungsmanager | 19.400 EUR | 19.400 EUR (QCG) | 0 EUR |
| Lohnkosten 4 Monate (2 MA) | ~20.000 EUR | ~10.000 EUR (QCG) | ~10.000 EUR |
| Bildungszeit (10 Tage, 1 MA) | ~2.500 EUR Gehalt | Lohnfortzahlung (Pflicht) | ~2.500 EUR |
| Automatisierungssoftware | 12.000 EUR | 6.000 EUR (Digitalprämie) | 6.000 EUR |
| Gesamt | ~53.900 EUR | ~35.400 EUR | ~18.500 EUR |
Das Unternehmen investiert effektiv rund 18.500 Euro und bekommt dafür zwei voll ausgebildete KI-Experten, einen Mitarbeiter mit KI-Grundlagenwissen und eine neue Automatisierungsplattform. Ohne Förderung wären es knapp 54.000 Euro gewesen.
Kombinierbarkeit der Programme
Nicht alle Programme lassen sich frei kombinieren. Die wichtigsten Regeln:
Kombinierbar: - QCG plus Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) (unterschiedliche Fördergegenstände: Personal vs. Technik) - QCG plus Bildungszeit (für verschiedene Mitarbeiter) - Aufstiegs-BAföG plus Bildungszeit (Kurskosten vs. Freistellung) - Transferkurzarbeitergeld plus Transferzuschuss Berlin plus QCG-Weiterbildung
Nicht kombinierbar: - QCG und Bildungsgutschein für dieselbe Person (entweder Beschäftigter oder Arbeitssuchender) - QCG und Qualifizierungsgeld für dieselbe Massnahme (unterschiedliche Rechtsgrundlagen, gleiche Leistung) - Doppelförderung derselben Kosten aus zwei Programmen (Kumulierungsverbot bei gleichen Ausgaben)
Grundregel: Verschiedene Programme für verschiedene Kostenpositionen kombinieren funktioniert fast immer. Dieselben Kosten doppelt fördern lassen funktioniert nie.
Antragsstellen in Berlin
| Programm | Wo beantragen | Kontakt |
|---|---|---|
| QCG / Bildungsgutschein / Qualifizierungsgeld | Agentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service) | 0800 4 5555 20 (kostenlos) |
| Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) | IBB Business Team GmbH (online) | ibb-business-team.de |
| ESF+ Berlin | IBB / Senatsverwaltung Wirtschaft | ibb.de |
| Transferzuschüsse | zgs consult GmbH | berlin.de |
| Bildungszeit (Anerkennung) | Senatsverwaltung Arbeit | berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/ |
| Aufstiegs-BAföG | Amt für Ausbildungsförderung | aufstiegs-bafoeg.de |
| Weiterbildungsdatenbank Berlin | Allgemeine Übersicht + Beratung | wdb-berlin.de |
Häufige Fehler bei der Antragstellung
- Zu spät beantragen. QCG und Qualifizierungsgeld müssen VOR Beginn der Weiterbildung beantragt werden. Die Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) muss vor Projektstart beantragt werden. Wer schon angefangen hat, bekommt nichts mehr.
- Falschen Bildungsträger wählen. Für QCG, Bildungsgutschein und Qualifizierungsgeld muss der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sein. Ohne Zertifizierung keine Förderung.
- Bildungszeit nicht kennen. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass das Berliner Bildungszeitgesetz seit 2021 gilt. Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf 5 Tage pro Jahr. Wer das aktiv in betriebliche Qualifizierung lenkt, profitiert davon.
- Programme nicht kombinieren. Die Kombination QCG plus Digitalprämie ist der häufigste blinde Fleck. QCG zahlt die Weiterbildung, Digitalprämie zahlt die Software. Zusammen deckt das fast die gesamte Digitalisierung ab.
- Keine Beratung nutzen. Die Weiterbildungsdatenbank Berlin bietet kostenlose Fördermittelberatung für Unternehmen. Trotzdem rufen die wenigsten dort an.
FAQ
Welche Förderung für Weiterbildung gibt es speziell in Berlin? Berlin bietet neben den Bundesprogrammen (QCG, Bildungsgutschein) die Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) (bis 17.000 EUR (ACHTUNG: Fördermittel aktuell erschöpft, keine neuen Anträge möglich. Alternative: Berliner InvestitionsBONUS) Euro für Digitalisierungsprojekte), die Berliner Bildungszeit (5 Tage bezahlte Freistellung pro Jahr), ESF+-Mittel über die IBB und Transferzuschüsse für Beschäftigte in Transfergesellschaften. Eine pauschale Meisterprämie wie in Bayern oder Niedersachsen gibt es in Berlin nicht.
Kann ich als Arbeitgeber die Weiterbildung meiner Mitarbeiter zu 100 Prozent fördern lassen? Ja, über das Qualifizierungschancengesetz. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten bekommen bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent der Lohnkosten erstattet. Auch grössere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen 100 Prozent erhalten, etwa bei Beschäftigten über 45 Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen QCG und Qualifizierungsgeld? Das QCG fördert die Weiterbildung einzelner Beschäftigter. Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Unternehmen, bei denen ein erheblicher Teil der Belegschaft (10 bis 20 Prozent) durch den Strukturwandel betroffen ist. Beim Qualifizierungsgeld übernimmt die Agentur für Arbeit den Lohnausfall als Lohnersatzleistung (60/67 Prozent), ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld.
Wie viele Tage Bildungszeit haben Mitarbeiter in Berlin? Vollzeitbeschäftigte in Berlin haben Anspruch auf 5 Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr (Berliner Bildungszeitgesetz, BiZeitG). Mit Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem können bis zu 10 Tage über zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden. Der Anspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit und muss 6 Wochen vor Beginn beantragt werden.
Kann ich QCG und Digitalprämie Berlin (Fördermittel aktuell erschöpft) kombinieren? Ja, das ist eine der stärksten Kombinationen. QCG für die Schulung der Mitarbeiter (Personalkosten), Digitalprämie für die zugehörige Software und Beratung (Sachkosten). Die Programme fördern unterschiedliche Kostenpositionen und schliessen sich nicht gegenseitig aus.
Was passiert, wenn ich die Bildungszeit meiner Mitarbeiter ablehne? Du kannst den Antrag nur aus dringenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen. Der Anspruch verfällt dadurch nicht, sondern verschiebt sich. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht.
Nächster Schritt: Fördercheck für dein Unternehmen
Du willst wissen, welche Programme für dein Unternehmen in Berlin in Frage kommen? Es gibt zwei schnelle Wege:
-
Weiterbildungsdatenbank Berlin nutzen: Kostenlose Fördermittelberatung über wdb-berlin.de. Die Berater kennen alle Programme und helfen bei der Orientierung.
-
Direkt mit einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger sprechen: SkillSprinters ist ein DEKRA-zertifizierter Bildungsträger mit Sitz in Bayreuth. Wir bieten den Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und KI als 4-monatige Online-Weiterbildung an. 100 Prozent über Bildungsgutschein oder QCG förderfähig. Wir unterstützen bei der Beantragung.
Weitere Informationen zu Förderprogrammen findest du in unserem Überblicksartikel: Fördermittel Digitalisierung 2026: Alle Programme für Unternehmen.
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