Das Wichtigste in Kürze

Viele denken, der Bildungsgutschein sei nur für Arbeitslose. Das stimmt nicht. Auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten und sich damit kostenlos weiterbilden. Ob du Angst vor einem Jobverlust hast, dein Berufsfeld sich durch Digitalisierung verändert oder du einfach beruflich vorankommen willst: Die Agentur für Arbeit fördert auch Arbeitnehmer.

In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie der Antrag funktioniert und welche Weiterbildungen für dich in Frage kommen.

Wer bekommt als Beschäftigter einen Bildungsgutschein?

Die Agentur für Arbeit kann Beschäftigten einen Bildungsgutschein ausstellen, wenn mindestens eine dieser Bedingungen zutrifft:

Laut Bundesagentur für Arbeit muss die letzte vergleichbare Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurückliegen. Die neue Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen.

Gut zu wissen: Die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) umfasst 720 Unterrichtsstunden und ist AZAV-zugelassen. Damit erfüllt sie alle Voraussetzungen für den Bildungsgutschein.

Was hat sich 2026 beim Bildungsgutschein für Arbeitnehmer geändert?

Seit 2026 gelten erweiterte Fördermöglichkeiten für Beschäftigte. Die wichtigsten Neuerungen:

Bereich Vor 2026 Ab 2026
Zugang für Geringqualifizierte Eingeschränkt Vereinfacht
Zugang für ältere Arbeitnehmer Eingeschränkt Vereinfacht
Max. Kostenübernahme Bis 100 % Bis 100 % Kurskosten + bis 75 % Lohnkosten
Antragsprozess Komplex Vereinfacht

Besonders profitieren Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung:

Die restlichen Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Für dich als Arbeitnehmer fallen in der Regel 0 EUR an.

Wie funktioniert der Bildungsgutschein für Berufstätige im Vergleich zu Arbeitslosen?

Für Arbeitslose ist der Bildungsgutschein ein reines Einzelgespräch mit dem Sachbearbeiter. Du gehst hin, schilderst deine Situation, bekommst den Gutschein. Für Beschäftigte läuft es etwas anders:

Wichtigster Unterschied: Dein Arbeitgeber muss mitspielen. Er stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit und gibt dich für die Weiterbildung frei. Das ist im Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) geregelt.

Ablauf für Beschäftigte:

  1. Gespräch mit dem Arbeitgeber: Erkläre, warum die Weiterbildung euch beiden nutzt.
  2. Arbeitgeber kontaktiert die Agentur für Arbeit: Der Betrieb stellt den Förderantrag.
  3. Beratungsgespräch: Die Agentur prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Bildungsgutschein erhalten: Nach Genehmigung bekommst du den Gutschein.
  5. Weiterbildung starten: Du meldest dich beim AZAV-zertifizierten Bildungsträger an.

Wichtig: Starte die Weiterbildung nie vor der Genehmigung. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen (laut Bundesagentur für Arbeit).

Wenn du wissen willst, wie du den Bildungsgutschein im Detail beantragst, findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in unserem Ratgeber zum Bildungsgutschein beantragen.

Was zahlt die Agentur für Arbeit bei Beschäftigten genau?

Die Förderung deckt verschiedene Kostenpunkte ab:

Bei einer Weiterbildung, die 9.700 EUR kostet, zahlt die Agentur für Arbeit bei einem Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitern die vollen 9.700 EUR. Dein Arbeitgeber bekommt zusätzlich einen Lohnkostenzuschuss.

Dein nächster Schritt: Schau dir die Weiterbildung zum Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) an. 4 Monate, komplett online, 100 % über den Bildungsgutschein finanzierbar.

Kann ich den Bildungsgutschein auch ohne Zustimmung meines Arbeitgebers bekommen?

Jein. Wenn dein Arbeitgeber nicht mitmacht, wird es beim klassischen Weg über das Qualifizierungschancengesetz schwierig. Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen und dich freistellen.

Es gibt aber Ausnahmen:

In diesen Fällen beantragst du den Bildungsgutschein direkt, genau wie Arbeitssuchende. Alle Details zum Ablauf findest du im Bildungsgutschein-Ratgeber.

Welche Weiterbildungen kommen für Beschäftigte in Frage?

Nicht jede Weiterbildung wird gefördert. Die Voraussetzungen:

Besonders gefragt sind Weiterbildungen in digitalen Bereichen. Der Grund: Digitalisierung und KI verändern fast jeden Beruf. Die Agentur für Arbeit fördert hier besonders großzügig.

Drei Weiterbildungen, die besonders gut passen

1. Digitalisierungsmanager/in (IHK)
- 4 Monate, 720 Unterrichtsstunden, komplett online
- IHK-Zertifikat, keine Programmierkenntnisse nötig
- Gehalt nach Abschluss: ca. 48.000 bis 65.000 EUR brutto/Jahr (laut Stepstone/Gehalt.de)
- Alle Infos zur Weiterbildung

2. Social Media Manager mit KI-Tools (IHK)
- 4 Monate, 720 Unterrichtsstunden, komplett online
- IHK-Zertifikat, inkl. KI-Tools wie ChatGPT und Canva AI
- Gehalt nach Abschluss: ca. 38.000 bis 55.000 EUR brutto/Jahr
- Alle Infos zur Weiterbildung

3. Fachkraft Online-Marketing
- Ca. 2 Monate, komplett online
- Trägerzertifikat (DEKRA-zertifiziert, AZAV-zugelassen)
- Gehalt nach Abschluss: ca. 35.000 bis 50.000 EUR brutto/Jahr
- Alle Infos zur Weiterbildung

Alle drei Weiterbildungen sind AZAV-zugelassen und können zu 100 % über den Bildungsgutschein finanziert werden. Max. 18 Teilnehmer pro Kurs.

Wie überzeuge ich meinen Arbeitgeber von einer Weiterbildung?

Viele Arbeitgeber wissen gar nicht, dass sie von der Förderung profitieren. So argumentierst du:

Argument 1: Es kostet den Betrieb fast nichts. Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Agentur für Arbeit 25 bis 100 % der Kurskosten. Dazu kommt ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 %.

Argument 2: Du bringst neues Wissen mit. Gerade in Bereichen wie Digitalisierung, KI und Online-Marketing fehlen vielen Unternehmen Kompetenzen. Dein Arbeitgeber bekommt quasi kostenlos einen besser qualifizierten Mitarbeiter.

Argument 3: Der Antrag ist einfach. Der Arbeitgeber ruft beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit an (kostenlose Nummer: 0800 4 555520). Ein Berater erklärt alles Weitere.

Tipp: Bereite ein kurzes Dokument vor. Nenne die Weiterbildung, die Kosten (z. B. 9.700 EUR), die Förderhöhe (bis 100 %) und den konkreten Nutzen für den Betrieb.

Muss ich für die Weiterbildung meinen Job aufgeben?

Nein. Die meisten geförderten Weiterbildungen für Beschäftigte laufen so, dass du freigestellt wirst. Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Du bekommst weiter dein Gehalt (ggf. mit Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber).

Bei Online-Weiterbildungen ist das besonders praktisch. Du lernst von zu Hause, sparst dir den Weg und kannst dich voll auf den Kurs konzentrieren. SkillSprinters-Kurse laufen zu 100 % live online via Zoom, Montag bis Freitag. Nach 2 bis 4 Monaten bist du fertig und steigst mit neuen Kompetenzen in deinen Job ein.

Wer sich dafür interessiert, wie die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) im Detail abläuft, findet hier alle Informationen.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Qualifizierungschancengesetz?

Kurz gesagt: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist der rechtliche Rahmen. Der Bildungsgutschein ist das Instrument, das du daraus bekommst.

In beiden Fällen zahlt die Agentur für Arbeit die Weiterbildung. Der Unterschied liegt im Antragsweg und in den Voraussetzungen. Für Beschäftigte läuft es über den Arbeitgeber, für Arbeitslose direkt über den Sachbearbeiter.

Mehr zum Bildungsgutschein allgemein findest du auf unserer Bildungsgutschein-Übersichtsseite.

Schritt-für-Schritt: So bekommst du als Beschäftigter den Bildungsgutschein

  1. Informiere dich: Welche Weiterbildung passt zu deinem Beruf? Schau dir z. B. die Fachkraft Online-Marketing an.
  2. Sprich mit deinem Arbeitgeber: Erkläre den finanziellen Vorteil (bis 100 % Förderung).
  3. Arbeitgeber ruft den Arbeitgeberservice an: Kostenlose Hotline 0800 4 555520.
  4. Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit: Termine online buchbar.
  5. Voraussetzungen werden geprüft: Unternehmensgröße, Branche, Art der Weiterbildung.
  6. Bildungsgutschein wird ausgestellt: Gültig für eine bestimmte Weiterbildung und einen festgelegten Zeitraum.
  7. Weiterbildung starten: Du meldest dich beim Bildungsträger an und legst los.

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.

Häufige Fragen

Kann ich als Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein bekommen?

Ja. Über das Qualifizierungschancengesetz können Beschäftigte einen Bildungsgutschein erhalten. Voraussetzung: Die Weiterbildung dauert mehr als 120 Stunden, ist AZAV-zertifiziert und dein Arbeitgeber stellt den Antrag.

Wer zahlt mein Gehalt während der Weiterbildung?

Dein Arbeitgeber zahlt weiter dein Gehalt. Die Agentur für Arbeit erstattet ihm bis zu 75 % der Lohnkosten als Zuschuss.

Muss ich meinen Job für die Weiterbildung kündigen?

Nein. Du wirst für die Dauer der Weiterbildung freigestellt. Dein Arbeitsverhältnis bleibt bestehen.

Wie hoch ist die Förderung für Beschäftigte?

Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße 25 bis 100 % der Weiterbildungskosten. Bei Betrieben unter 10 Mitarbeitern werden bis zu 100 % übernommen.

Kann ich mir die Weiterbildung selbst aussuchen?

Ja, solange der Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist und die Weiterbildung arbeitsmarktrelevant ist. Du kannst dich z. B. für die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) entscheiden.

Bekomme ich den Bildungsgutschein auch bei einem befristeten Vertrag?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder befristet arbeitest. Die Fördervoraussetzungen gelten gleich.

Wie lange dauert die Beantragung?

In der Regel 2 bis 6 Wochen. Plane genug Vorlauf ein, damit du vor Kursstart den Gutschein hast.

Gibt es eine Altersgrenze für den Bildungsgutschein?

Nein. Es gibt keine Altersgrenze. Ältere Arbeitnehmer erhalten seit 2026 sogar vereinfachten Zugang zur Förderung.


Du willst dich beruflich weiterentwickeln? Informiere dich jetzt über die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK), den Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) oder die Fachkraft Online-Marketing. Alle Kurse sind AZAV-zugelassen, komplett online und zu 100 % über den Bildungsgutschein finanzierbar.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

Weiterbildung ansehen WhatsApp