Wer für Outlier KI-Systeme trainiert, soll dabei laut noyb von Dritten beobachtet werden.

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Fünf Beschwerden in vier Ländern

noyb teilte am Dienstag, 27. Oktober 2026, mit, gemeinsam mit Intérêt à Agir, DIPLab und Reversing.Works fünf Beschwerden gegen Scale AI eingereicht zu haben. Sie gingen an Aufsichtsbehörden in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich. Laut Euronews sind es zwei in Österreich und je eine in den drei anderen Ländern. Gegenstand ist Outlier, eine Plattform, auf der laut noyb mehr als 900.000 freiberuflich Arbeitende KI-Systeme trainieren. Das geschieht laut noyb, indem sie Aufgaben lösen, etwa Prompts schreiben oder Antworten in eine Rangfolge bringen. Die Beschwerden sind nach Angaben von noyb Teil einer Initiative zu Arbeitsbedingungen in KI-Wertschöpfungsketten, die AI-WORLD heißt.

noyb tritt dabei als Beschwerdeführer und Interessenvertretung auf, nicht als Behörde.

Drei Vorwürfe laut noyb

Der erste Vorwurf betrifft Tracker. Nach der technischen Analyse von noyb liegen auf den Geräten der Arbeitenden, solange diese auf der Plattform sind, Tracker von Unternehmen, die noyb unter anderem aufführt. Alle paar Sekunden gingen persönliche Daten an Dritte, genannt werden IP-Adressen, Kontaktdaten, Kennungen und Angaben zur besuchten Seite. Diese Daten können laut noyb unter anderem für gezielte Werbung und Profilbildung genutzt werden. Die Beschwerdeführer sehen darin einen Verstoß gegen die DSGVO, weil laut noyb für Tracker ohne Einwilligung keine gültige Rechtsgrundlage vorliege. Zusätzlich machen sie einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung geltend.

Der zweite Vorwurf gilt der Identitätsprüfung. Scale AI verlange wiederholt eine biometrische Prüfung über den Dienstleister Persona, so noyb, mit einer Videoaufnahme des Gesichts und dem Hochladen des Ausweises. Als Gründe nenne das Unternehmen laut noyb Betrugsvorbeugung und die Prüfung der Fähigkeiten der Arbeitenden. noyb hält das für weit über das Nötige hinausgehend.

Drittens: Auf die Auskunftsanfragen der Beschwerdeführer habe Scale AI laut noyb nicht geantwortet.

noyb fordert eine vollständige Untersuchung und regt an, dass die zuständigen Behörden eine Geldbuße verhängen.

Was Scale AI dazu sagt

Scale AI widerspricht. Gegenüber The Register bezeichnete das Unternehmen die Behauptungen als „unfounded and inaccurate“, übersetzt unbegründet und ungenau. Die Praktiken von Outlier würden den Beitragenden offengelegt und setzten deren Einwilligung voraus. Man nutze Standardwerkzeuge, um Identitäten zu prüfen, Betrug zu verhindern, vertrauliche Projektinformationen zu schützen und eine korrekte Bezahlung zu sichern. The Register hat seinen Artikel nach der Erstveröffentlichung um diese Stellungnahme ergänzt.

Beide Seiten beschreiben denselben Betrieb der Plattform. Wo noyb eine fehlende Rechtsgrundlage und ein Übermaß an Daten sieht, spricht Scale AI von Offenlegung, Einwilligung und gängigen Prüfwerkzeugen. Ob eine der beiden Beschreibungen vor einer Aufsichtsbehörde Bestand hat, ist nicht entschieden.

Stand: Beschwerden, keine Entscheidung

Bei den Aufsichtsbehörden liegen Beschwerden, mehr nicht. Die Mitteilungen nennen weder eine Entscheidung noch eine Frist einer Behörde. Ob die Behörden die Beschwerden annehmen, wie lange ein Verfahren dauert und mit welchem Ergebnis es endet, ist offen. Zu keinem der drei Vorwürfe gibt es bisher eine Feststellung einer Behörde oder eines Gerichts.

Unsere Einschätzung

Aus dem Fall folgt aus unserer Sicht eine Fragenliste und keine Rechtsauskunft. Was noyb beanstandet, lässt sich an jede Plattform und jeden Dienstleister richten, über den Beschäftigte oder Auftragnehmer eines Betriebs arbeiten. Welche Drittanbieter-Tracker laufen, während jemand dort arbeitet? Wofür wird eine Gesichts- oder Ausweisprüfung verlangt, und wer ist der Dienstleister dahinter? Wer beantwortet eine Auskunftsanfrage, und wie schnell?

Die Größe des Betriebs spielt dabei aus unserer Sicht keine Rolle. Es reicht, dass Beschäftigte oder Auftragnehmer über eine fremde Plattform arbeiten.

Wir würden diese Fragen vor dem Vertrag stellen, nicht erst, wenn ein Dritter Beschwerde einlegt. Eine schriftliche Antwort des Anbieters ist mehr wert als ein Satz im Prospekt, und sie lässt sich später vorzeigen. Wer KI-Werkzeuge oder Auftragsplattformen einkauft, gewinnt außerdem Zeit, wenn die Antworten bereits in den Unterlagen liegen, bevor jemand danach fragt. Eine Einordnung solcher Prüffragen im Rahmen der DSGVO bietet der Praxisleitfaden zu DSGVO und KI im Mittelstand.

Aufschlussreich ist auch die Form des Streits. Eine Organisation erhebt Vorwürfe, das Unternehmen widerspricht, die Behörden müssen entscheiden. Bis dahin steht Aussage gegen Aussage, und beide verdienen es, so wiedergegeben zu werden. Wer aus einer Beschwerde schon ein Urteil macht, tut dem Anbieter Unrecht, und wer sie als bloßen Lärm abtut, überhört vielleicht eine Frage, die im eigenen Betrieb unbeantwortet ist.

Rechtliche Folgen für einen einzelnen Betrieb lassen sich aus diesem Fall nicht ablesen. Dafür ist der Datenschutzbeauftragte oder ein Anwalt zuständig, mit den Verträgen des Dienstleisters auf dem Tisch.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 29. Oktober 2026):

Häufige Fragen

Was wirft noyb Scale AI vor?

Laut noyb liegen auf den Geräten der Arbeitenden auf der Plattform Outlier Tracker, die alle paar Sekunden persönliche Daten an Dritte senden. Scale AI verlange außerdem wiederholt eine biometrische Prüfung über den Dienstleister Persona, mit Gesichtsvideo und Ausweis. Auf Auskunftsanfragen der Beschwerdeführer habe das Unternehmen laut noyb nicht geantwortet.

Wie reagiert Scale AI auf die Beschwerden?

Scale AI nannte die Behauptungen gegenüber The Register „unfounded and inaccurate“, übersetzt unbegründet und ungenau. Die Praktiken von Outlier würden den Beitragenden offengelegt und erforderten deren Einwilligung. Für Identitätsprüfung, Betrugsvorbeugung und korrekte Bezahlung nutze man Standardwerkzeuge.

Ist über die Beschwerden schon entschieden?

Nein. noyb hat am 27. Oktober 2026 fünf Beschwerden bei Aufsichtsbehörden in Frankreich, Italien, den Niederlanden und Österreich eingereicht. Die Mitteilungen nennen weder eine Entscheidung noch eine Frist einer Behörde. Ob und wie die Behörden die Beschwerden bearbeiten, ist offen.

Was sollte ein Betrieb jetzt regeln?

Aus unserer Sicht lohnt es sich, bei Plattformen und Dienstleistern vor dem Vertrag nachzufragen: welche Drittanbieter-Tracker laufen, wofür Gesichts- oder Ausweisprüfungen verlangt werden und wer Auskunftsanfragen beantwortet. Die Antworten sollten schriftlich vorliegen. Eine Rechtsauskunft liefert der Fall nicht, dafür ist der Datenschutzbeauftragte oder ein Anwalt zuständig.

Wer im Betrieb weiß, welche Tracker und Prüfdienste hinter den eingesetzten KI-Plattformen stehen?

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Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026. Stand der Recherche: 29. Oktober 2026.