Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Er ist freiwillig und ein praktischer Weg, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act zu erfüllen, die ab dem 2. August 2026 gelten. Für Betriebe wichtig: Die EU stellt kostenlose Icons bereit, mit denen du KI-Texte, KI-Bilder und Chatbots sichtbar kennzeichnen kannst. Wer KI-Inhalte öffentlich nutzt, sollte jetzt einmal festlegen, was gekennzeichnet wird.
Bisher war die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte vor allem ein Paragraf im EU AI Act, mit dem kaum ein kleiner Betrieb etwas anfangen konnte. Seit dem 10. Juni 2026 gibt es dazu konkretes Werkzeug. Die EU-Kommission hat den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten vorgelegt, erarbeitet von sechs unabhängigen Experten unter Beteiligung von über 187 Mitwirkenden. Der wichtigste Teil für dich als Betriebsinhaber: Es gibt jetzt fertige, kostenlose Icons, mit denen du KI-Inhalte sichtbar markieren kannst, ohne selbst ein Symbol erfinden zu müssen.
Was im Kodex steht
Der Kodex ist freiwillig. Niemand zwingt dich, ihm beizutreten. Er ist aber der von der Kommission anerkannte Weg, die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act in der Praxis zu erfüllen. Diese Pflichten gelten ab dem 2. August 2026, und sie betreffen weit mehr Betriebe, als viele denken.
Inhaltlich teilt sich der Kodex in zwei Abschnitte, die zwei unterschiedliche Rollen ansprechen. Abschnitt 1 richtet sich an die Anbieter generativer KI, also an die Firmen, die solche Modelle bauen. Sie sollen KI-Audio, KI-Bilder, KI-Video und KI-Text technisch so markieren, dass die Markierung maschinenlesbar und über Systeme hinweg erkennbar ist. Das ist Maschinenraum-Arbeit, die im Hintergrund läuft und für den normalen Betrieb erst einmal nicht sichtbar wird.
Abschnitt 2 ist der, der dich direkt angeht. Er richtet sich an die Anwender, im AI Act "Deployer" genannt. Das sind alle, die KI-Inhalte einsetzen und veröffentlichen. Für diese Gruppe stellt die EU die genannten Icons bereit, mit denen sich KI-generierte Inhalte für Menschen sichtbar kennzeichnen lassen. Statt jeder Firma die Aufgabe zu überlassen, einen eigenen Hinweis zu basteln, gibt es jetzt ein einheitliches Bildzeichen, das Kunden und Leser wiedererkennen.
Wer als Deployer gilt und was das heißt
Hier wird es konkret. Du musst kein KI-Modell bauen, um unter die Transparenzpflicht zu fallen. Es reicht, dass du KI-Inhalte öffentlich nutzt. Ein Werbetext, der aus einem Chatbot stammt und so auf deiner Webseite landet. Ein Produktbild, das eine Bild-KI erzeugt hat und im Onlineshop hängt. Ein Chatbot auf der Startseite, der Kundenfragen beantwortet. In allen drei Fällen bist du der Deployer, und ab August musst du transparent kennzeichnen.
Besonders eindeutig ist die Regel beim Chatbot. Wer auf seiner Webseite einen KI-gestützten Assistenten laufen lässt, muss diesen so gestalten, dass sich der Bot als KI zu erkennen gibt. Der Kunde darf nicht im Glauben gelassen werden, er schreibe mit einem Menschen. Das ist keine Schikane, sondern schlicht Information. Wer weiß, dass er mit einer Maschine spricht, ordnet die Antworten anders ein.
In unseren DigiMan-Kursen erleben wir oft, dass Betriebe KI längst nutzen, ohne es als kennzeichnungspflichtig zu sehen. Der Inhaber einer Hausverwaltung lässt seine Exposé-Texte von einem Chatbot vorschreiben, eine kleine Werbeagentur generiert Bildmotive für Kundenposts, ein Pflegedienst beantwortet Standardanfragen über einen Webseiten-Bot. Alle drei sind Deployer im Sinne des AI Act, und alle drei sollten sich vor August anschauen, was bei ihnen unter die Pflicht fällt.
Nicht mit den Hochrisiko-Pflichten verwechseln
An dieser Stelle lohnt eine klare Abgrenzung, weil im Netz vieles durcheinandergeht. Artikel 50, um den es hier geht, regelt die Transparenz und gilt ab dem 2. August 2026. Davon getrennt zu sehen sind die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III des AI Act. Diese wurden durch den sogenannten Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben und betreffen ohnehin nur bestimmte sensible Einsatzfelder, etwa KI im Personalauswahlverfahren oder in der Bonitätsprüfung.
Wer als kleiner Betrieb KI-Texte und KI-Bilder fürs Marketing oder einen FAQ-Chatbot nutzt, landet in aller Regel bei der Transparenzpflicht, nicht in der Hochrisiko-Klasse. Das ist eine wichtige Entlastung. Die Hochrisiko-Anforderungen mit ihren technischen Dokumentationen und Risikomanagement-Systemen sind ein anderes Kaliber als ein sichtbares Icon unter einem KI-generierten Bild.
Schon länger gilt zudem die Pflicht aus Artikel 4, die KI-Kompetenz im Betrieb. Sie ist seit dem 2. Februar 2025 in Kraft und verlangt, dass Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, das nötige Verständnis dafür mitbringen. Kennzeichnung und Kompetenz hängen zusammen: Wer die Regeln kennt, kennzeichnet auch richtig. Wer KI blind einsetzt, übersieht beides.
Was du jetzt konkret tun kannst
Die Umstellung ist überschaubar, wenn du sie als kleine, einmalige Aufräumaktion angehst. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme. Geh einmal durch deine öffentlichen Kanäle und schau, wo KI im Spiel ist: Webseitentexte, Blogartikel, Social-Media-Posts, Produktbilder, der Chatbot. Schreib auf, was davon ganz oder überwiegend KI-generiert ist. Reine Hilfe bei Rechtschreibung oder Formatierung fällt nicht darunter, klar KI-erzeugte oder KI-manipulierte Inhalte schon.
Im zweiten Schritt legst du fest, wie du kennzeichnest. Hier kommen die freien EU-Icons ins Spiel. Du bindest das Bildzeichen dort ein, wo KI-Inhalte stehen, etwa als kleiner Hinweis unter einem generierten Bild oder in der Fußzeile eines KI-geschriebenen Beitrags. Beim Chatbot gehört ein klarer Hinweis an den Anfang des Gesprächs, dass hier eine KI antwortet. Einmal eingerichtet, läuft das ohne weiteren Aufwand mit.
Der dritte Punkt wird gern vergessen: das Team. Wenn mehrere Leute Inhalte erstellen, müssen alle wissen, was gekennzeichnet wird und wie. Eine kurze interne Notiz reicht oft, eine halbe Seite mit zwei, drei Regeln. Wer Texte mit KI schreibt, setzt das Icon. Wer Bilder generiert, ebenso. So bleibt die Kennzeichnung gleichmäßig, statt vom Tagesform jedes Einzelnen abzuhängen.
Ein realistischer Blick zum Schluss dieses Abschnitts: Der Kodex ist freiwillig, und niemand kontrolliert ab dem 2. August jeden Onlineshop. Wer aber öffentlich mit KI arbeitet, ist gut beraten, die Kennzeichnung früh sauber aufzusetzen, statt sie als lästige Pflicht vor sich herzuschieben. Es ist eine Sache von ein paar Stunden, und ein einheitliches Icon schafft beim Kunden eher Vertrauen, als dass es abschreckt. Bei einem Werbetext oder einem Service-Chatbot weiß heute ohnehin fast jeder, dass KI dahinterstecken kann. Die sichtbare Kennzeichnung macht aus diesem Verdacht eine ehrliche Auskunft.
Häufige Fragen
Ab wann muss ich KI-Inhalte in meinem Betrieb kennzeichnen?
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des EU AI Act gelten ab dem 2. August 2026. Wer KI-generierte Texte, Bilder oder einen Chatbot öffentlich einsetzt, sollte bis dahin festgelegt haben, was gekennzeichnet wird. Der am 10. Juni 2026 veröffentlichte EU-Kennzeichnungskodex liefert dafür kostenlose Icons als praktische Hilfe.
Ist der EU-Verhaltenskodex zur KI-Kennzeichnung Pflicht?
Der Kodex selbst ist freiwillig. Er ist von der EU-Kommission als anerkannter Weg gedacht, die ohnehin verbindlichen Transparenzpflichten aus Artikel 50 zu erfüllen. Du musst ihm nicht beitreten, aber wenn du dich an ihn hältst, erfüllst du die gesetzliche Kennzeichnungspflicht auf eine von der Kommission akzeptierte Weise.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für meinen Webseiten-Chatbot?
Ja. Ein KI-gestützter Chatbot muss sich gegenüber dem Nutzer als KI zu erkennen geben. Der Kunde darf nicht im Glauben gelassen werden, er schreibe mit einem Menschen. In der Praxis reicht ein klarer Hinweis am Anfang des Gesprächs, dass hier eine KI antwortet.
Hat die Kennzeichnungspflicht mit den verschobenen Hochrisiko-Regeln zu tun?
Nein, das sind zwei getrennte Dinge. Die Transparenzpflicht nach Artikel 50 gilt ab dem 2. August 2026. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III wurden durch den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben und betreffen nur bestimmte sensible Einsatzfelder. Ein kleiner Betrieb mit KI im Marketing oder einem FAQ-Bot landet in der Regel bei der Transparenzpflicht, nicht in der Hochrisiko-Klasse.
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Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026. Stand der Recherche: 16.06.2026.