Verbieten kann die Bundestagsverwaltung den Abgeordneten die Nutzung externer KI-Dienste nicht, also bekommen sie ein eigenes Werkzeug mit Regeln.

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Was Lindholz angekündigt hat

Alle Angaben stammen aus einem Interview, das David Grzeschik für die Rheinische Post mit Andrea Lindholz geführt hat, erschienen am 22. September 2026. Lindholz ist Vizepräsidentin des Bundestags und leitet die Kommission des Ältestenrates für Informationstechnologie und Digitalisierung. Heise online hat am 23. September 2026 darüber berichtet, eine eigene Mitteilung des Bundestags gibt es bislang nicht.

Bis Ende des Jahres soll der Chatbot in den Abgeordnetenbüros und in der Verwaltung eingeführt sein, „vorausgesetzt, dass alles so läuft wie vorgesehen“. Angelegt ist der Einsatz zunächst auf zwölf Monate, danach wird ausgewertet.

Lindholz beschreibt den Chatbot als unterstützendes Werkzeug, das menschliche Arbeit nicht ersetzen soll. Als Aufgaben nennt sie Transkription, schriftliche Ausarbeitungen und die Vorbereitung von Vorträgen. Dazu kommt das Sortieren von Standardanfragen. Diesen Punkt begründet sie mit KI-generierten Massenanfragen, mit denen die Büros zuletzt geflutet würden.

Schatten-KI lässt sich im Parlament kaum verbieten

Hinter dem Projekt steht ein Zuständigkeitsproblem. Abgeordnete sind freie Mandatsträger und der Verwaltung gegenüber nicht weisungsgebunden. Nutzt einer von ihnen einen externen KI-Dienst, kann die Verwaltung das laut Lindholz nicht unterbinden. Mit dem eigenen Chatbot soll der Umgang deshalb bewusster, kritischer und sicherer werden. Ihr Satz dazu lautet: „So können wir die bestehende Schatten-KI eindämmen, die vermutlich weit verbreitet ist.“

Wie verbreitet sie tatsächlich ist, sagt das Interview nicht. Das „vermutlich“ stammt von Lindholz selbst.

In Betrieben sieht das Problem ähnlich aus, auch wenn dort ein Weisungsrecht besteht. Wie es sich im Alltag zeigt, beschreibt unser Artikel Schatten-KI: wenn Mitarbeiter heimlich ChatGPT nutzen.

Die Regeln und die Technik dahinter

Die Nutzungsregeln, die Lindholz im Interview nennt, sind knapp und konkret:

Wer sich nicht an die Hinweise hält, dem kann die Nutzungserlaubnis entzogen werden. Die konkrete Nutzung wird laut Lindholz allerdings nicht kontrolliert. Das Modell beruht also auf Unterschrift, Schulung und der Möglichkeit des Entzugs.

Technisch kommt die Lösung laut Lindholz von einem Berliner Start-up. Als Besonderheit nennt sie zwei Eigenschaften. Nutzer können zwischen verschiedenen großen Sprachmodellen wählen. Eine integrierte Maskierung filtert personenbezogene Daten heraus, bevor sie die Anwendung erreichen. Regel und Technik stehen im Interview damit nebeneinander: Das Verbot in den Nutzungshinweisen gilt, die Maskierung ist die technische Absicherung dazu. Den Namen des Start-ups nennt Lindholz nicht, ebenso wenig die Kosten, den Hosting-Ort und die eingesetzten Modelle. Beteiligt waren nach ihren Angaben die Datenschutzbeauftragten und weitere Stellen der Verwaltung. Die Kommission hat den Chatbot getestet, die Rückmeldungen seien überwiegend gut bis sehr gut gewesen, und bei der Beschlussfassung habe es breite Zustimmung gegeben.

Unsere Einschätzung

Der Bundestag hat dasselbe Problem wie viele Betriebe, nur in deutlicherer Form. Ein Inhaber kann seinen Mitarbeitern Anweisungen geben, die Bundestagsverwaltung den Abgeordneten nicht. An der Lage ändert das weniger, als man denkt: Wer ein Verbot ausspricht und kein Werkzeug anbietet, bekommt die Nutzung trotzdem, dann eben über private Konten, von denen niemand weiß.

Aus unserer Sicht ist die Lösung des Bundestags deshalb übertragbar, und zwar fast Baustein für Baustein. Ein freigegebenes Werkzeug für alle tritt an die Stelle vieler privater Konten. Jeder Mitarbeiter bekommt einen eigenen Zugang, das geteilte Passwort für das ganze Büro fällt weg. Eine Nutzungsregel auf einer Seite, die jeder unterschreibt, legt fest, welche Daten nicht hineingehören. Eine kurze Schulung erklärt, warum das so ist und wie das Werkzeug gedacht ist. Und wer einen Text vollständig von der KI schreiben lässt, macht das kenntlich.

Eine Maskierung personenbezogener Daten braucht nicht jeder kleine Betrieb. Die Regel dahinter kostet nichts.

Unterschätzt wird aus unserer Sicht die Kennzeichnung. Wir würden sie im Betrieb vor allem nach innen anwenden: Ein Angebot, eine Kundenmail oder ein Aushang, der vollständig aus der KI kommt, sollte als solcher erkennbar sein, damit ein Mensch ihn vor dem Versand liest und dafür geradesteht.

Bemerkenswert finden wir, dass der Bundestag die konkrete Nutzung nicht kontrolliert. Für einen Betrieb halten wir das für einen vernünftigen Ausgangspunkt. Wer zuerst ein brauchbares Werkzeug und klare Regeln bereitstellt, muss weniger überwachen, und bei einem Verstoß bleibt der Entzug des Zugangs. Wir würden die zwölf Monate Probezeit ebenfalls übernehmen: nach einem Jahr ansehen, wofür das Werkzeug tatsächlich genutzt wird, und die Regel danach anpassen.

Quellen

Die genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: 25. September 2026):

Häufige Fragen

Wann soll der KI-Chatbot im Bundestag eingeführt werden?

Laut Andrea Lindholz ist die Einführung für Abgeordnetenbüros und Verwaltung bis Ende des Jahres geplant, sofern alles wie vorgesehen läuft. Der Einsatz ist zunächst auf zwölf Monate angelegt und wird danach ausgewertet. Die Angaben stammen aus einem Interview mit der Rheinischen Post vom 22. September 2026.

Warum führt der Bundestag einen eigenen Chatbot ein?

Abgeordnete sind freie Mandatsträger und der Verwaltung gegenüber nicht weisungsgebunden, die Nutzung externer KI-Dienste lässt sich laut Lindholz deshalb nicht unterbinden. Mit einem eigenen Werkzeug soll der Umgang bewusster und sicherer werden und die Schatten-KI eingedämmt werden, die nach ihrer Einschätzung vermutlich weit verbreitet ist.

Welche Regeln gelten für die Nutzung?

Laut Lindholz dürfen personenbezogene Daten nicht eingegeben werden, KI-generierte Bilder und vollständig von KI erstellte Texte müssen gekennzeichnet werden. Jeder bekommt einen eigenen Zugang, unterschreibt die Nutzungshinweise und durchläuft eine Schulung. Bei Verstößen kann die Nutzungserlaubnis entzogen werden, die konkrete Nutzung wird aber nicht kontrolliert.

Was sollte ein Betrieb gegen Schatten-KI jetzt regeln?

Aus unserer Sicht lassen sich die Bausteine des Bundestags gut übertragen: ein freigegebenes Werkzeug, eigene Zugänge ohne geteiltes Passwort, eine unterschriebene Nutzungsregel mit dem Satz, welche Daten nicht hineingehören, eine kurze Schulung und eine Kennzeichnung vollständig KI-erstellter Texte. Eine technische Maskierung personenbezogener Daten braucht nicht jeder Betrieb, die Regel dahinter kostet nichts.

Welches KI-Werkzeug ist im eigenen Betrieb freigegeben, und wer hat die Nutzungsregel unterschrieben?

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Zuletzt aktualisiert: 25. September 2026. Stand der Recherche: 25. September 2026.