In vielen Betrieben ändert sich die Arbeit gerade nicht an einem einzelnen Schreibtisch, sondern in ganzen Abteilungen. Die Auftragsannahme läuft über ein neues System, Rechnungen werden automatisch geprüft, der Kundendienst arbeitet mit KI-Assistenten. Wer diese Umstellung mit der eigenen Mannschaft schaffen will, braucht Weiterbildung in größerem Umfang. Dafür ist das Qualifizierungsgeld gedacht.

Wie das Instrument allgemein funktioniert, mit Berechnung, Antragsweg und Beispielen aus der Industrie, erklärt der Beitrag Qualifizierungsgeld bei Strukturwandel: Voraussetzungen und Antrag. Hier geht es um die Frage, wie es bei digitalem Wandel und KI-Einführung trägt.

Zählt KI-Einführung als Strukturwandel?

Das Gesetz spricht von strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf und nennt keine einzelnen Technologien. Das Bundesarbeitsministerium beschreibt als Einsatzfeld Betriebe, in denen sich Produktionsweisen und Tätigkeitsanforderungen im Zuge der Digitalisierung und des Wandels zur Klimaneutralität deutlich verändern. Digitalisierung ist also ausdrücklich mitgedacht.

Entscheidend ist der Umfang. Ein einzelner Mitarbeiter, der einen KI-Kurs braucht, ist kein Fall für das Qualifizierungsgeld. Dafür gibt es das Qualifizierungschancengesetz nach § 82 SGB III. Das Qualifizierungsgeld zielt auf Lagen, in denen ein spürbarer Teil der Belegschaft neue Aufgaben übernimmt oder alte verliert.

Vom Fachartikel zur eigenen Anwendung

Über Digitalisierung zu lesen ist das eine, sie im Arbeitsalltag umzusetzen das andere. Der KI-Schnupperkurs zeigt in fünf kurzen Lektionen, wie Prozesse mit KI und Automatisierung konkret aussehen. Wer danach tiefer einsteigen will, findet im Digitalisierungsmanager die Weiterbildung dazu, bei bewilligtem Bildungsgutschein ohne Kosten für dich.

Kostenlos reinschnuppern

Der Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Die Schwellen in Zahlen

§ 82a SGB III verlangt, dass strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe mindestens 20 Prozent der Arbeitnehmer betreffen. In Betrieben mit weniger als 250 Arbeitnehmern reichen 10 Prozent. Festgehalten werden muss das in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag, bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.

Dazu kommen Anforderungen an die Weiterbildung. Sie muss mehr als 120 Stunden umfassen und Fähigkeiten vermitteln, die über eine kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen. Der Träger muss für die Förderung zugelassen sein. Die Kosten der Weiterbildung trägt der Arbeitgeber.

Ein kurzer Workshop zum neuen Ticketsystem erfüllt diese Hürde nicht. Eine mehrmonatige Weiterbildung zu Prozessautomatisierung, Datenarbeit und KI-Anwendung kann sie erfüllen.

Was die Beschäftigten bekommen

Während der Weiterbildung zahlt die Agentur für Arbeit das Qualifizierungsgeld. Es beträgt nach § 82b SGB III 60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, 67 Prozent für Beschäftigte, die die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz beim Arbeitslosengeld erfüllen würden, also Beschäftigte mit Kind. Viele Betriebe stocken freiwillig auf, damit die Weiterbildung für die Mitarbeiter finanziell nicht zur Last wird. Das ist kein Muss, beeinflusst aber stark, wie viele mitmachen.

Ein Beispiel aus dem Innendienst

Ein Großhändler mit 120 Beschäftigten führt ein neues Warenwirtschaftssystem mit automatischer Belegerkennung ein und stellt den Kundenservice auf KI-gestützte Anfragebearbeitung um. Betroffen sind der Innendienst mit elf Personen und die Buchhaltung mit fünf, zusammen 16 von 120 Beschäftigten und damit gut 13 Prozent. Die Schwelle von 10 Prozent für Betriebe unter 250 Beschäftigten ist erreicht. Geschäftsleitung und Betriebsrat halten den Qualifizierungsbedarf in einer Betriebsvereinbarung fest. Die Beschäftigten besuchen gestaffelt eine mehrmonatige Weiterbildung zu Prozessautomatisierung und KI bei einem zugelassenen Träger. Die Agentur zahlt das Qualifizierungsgeld, der Betrieb die Kursgebühren. Wichtig ist die Staffelung: Würden alle 16 gleichzeitig fehlen, stünde der Laden still.

Das Beispiel ist konstruiert, die Rechnung aber typisch. Aus Gesprächen mit Betrieben wissen wir, dass die Prozentschwelle selten das Problem ist. Häufiger scheitert es an der Betriebsvereinbarung, weil sie zu spät angestoßen wird. Wer eine KI-Einführung plant, sollte den Betriebsrat deshalb früh einbinden, auch weil er bei der Einführung technischer Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle ohnehin mitbestimmt.

Lage im BetriebPassendes Instrument
Einzelne Beschäftigte brauchen KI-KenntnisseQualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Mindestens 10 bzw. 20 Prozent der Belegschaft betroffenQualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)
Kurzer Einführungsworkshop zu einem neuen WerkzeugBetriebliche Schulung, keine Förderung nach SGB III

Beide Förderungen lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. § 82a Abs. 5 SGB III schließt das Qualifizierungsgeld aus, wenn für die gleiche Maßnahme bereits Leistungen nach § 82 beantragt wurden. Die Entscheidung für einen Weg fällt also vor dem Antrag.

Welche Inhalte eine passende Weiterbildung hat

Für KI-bedingte Umstellungen haben sich Weiterbildungen bewährt, die Werkzeuge und Prozessdenken verbinden. Die Teilnehmer lernen, Abläufe aufzunehmen, Schwachstellen zu erkennen und Teilschritte mit Automatisierungswerkzeugen und KI-Assistenten umzusetzen. Hinzu kommen Datenschutz, Informationssicherheit und der verantwortliche Umgang mit KI-Ergebnissen. Ein Beispiel für eine solche Maßnahme ist der Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und KI, der online und in Vollzeit läuft.

Häufige Fragen

Kann ein Betrieb Qualifizierungsgeld für einen einzelnen KI-Kurs beantragen?

Nein, wenn nur einzelne Beschäftigte betroffen sind. Das Qualifizierungsgeld setzt voraus, dass mindestens 20 Prozent der Beschäftigten Qualifizierungsbedarf haben, in Betrieben unter 250 Beschäftigten 10 Prozent. Für Einzelfälle ist das Qualifizierungschancengesetz gedacht.

Wer zahlt die Kursgebühren beim Qualifizierungsgeld?

Der Arbeitgeber. Die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil des ausfallenden Nettoentgelts, 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz oder 67 Prozent beim erhöhten Leistungssatz.

Wie lang muss die Weiterbildung sein?

Mehr als 120 Stunden. Sie muss außerdem über eine kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsschulung hinausgehen und bei einem zugelassenen Träger stattfinden.

Kann ich Qualifizierungsgeld und QCG für dieselbe Weiterbildung kombinieren?

Nein. Wurden für die gleiche Maßnahme Leistungen nach § 82 SGB III beantragt, ist das Qualifizierungsgeld ausgeschlossen.

Wenn du als Geschäftsführer oder Personalverantwortlicher prüfen willst, ob dein Vorhaben die Schwellen erreicht, buche ein kostenloses Beratungsgespräch. Verbindlich entscheidet der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

Weiterbildung ansehen WhatsApp