Seit dem Veranlagungsjahr 2025 kannst du 80 Prozent deiner Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Vorher waren es zwei Drittel und höchstens 4.000 Euro. Für Eltern, die neben Familie und Job eine Online-Weiterbildung machen, ist das ein spürbarer Unterschied, weil gerade in der Lernphase zusätzliche Betreuungsstunden anfallen.

Dieser Beitrag zeigt, wie der Steuerabzug funktioniert, welche Belege das Finanzamt sehen will und wie du eine Online-Weiterbildung so planst, dass möglichst wenig zusätzliche Betreuung nötig ist.

Die Regel im Einkommensteuergesetz

Grundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Abziehbar sind 80 Prozent der Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, höchstens 4.800 Euro je Kind. Das Kind muss zu deinem Haushalt gehören und darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder, die wegen einer vor dem 25. Lebensjahr eingetretenen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, gilt die Altersgrenze nicht.

Ob du arbeitest, eine Weiterbildung machst oder beides, spielt für den Abzug keine Rolle. Die Kosten sind Sonderausgaben und keine Werbungskosten der Weiterbildung.

Was zählt und was nicht

Begünstigt ist Betreuung: Kita, Kindergarten, Hort, Tagesmutter, Babysitter, Ganztagsbetreuung an der Schule. Nicht abziehbar sind nach dem Gesetz Aufwendungen für Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für Sport und andere Freizeitbetätigungen. Der Musikunterricht am Nachmittag fällt also heraus, auch wenn er dir in dieser Zeit den Rücken freihält.

Zwei formale Bedingungen entscheiden in der Praxis über den Abzug. Du brauchst eine Rechnung, und du musst auf das Konto des Betreuers oder der Einrichtung gezahlt haben. Bar bezahlte Betreuung erkennt das Finanzamt nicht an, auch dann nicht, wenn es eine Quittung gibt.

Das betrifft vor allem Babysitter und Betreuung durch Bekannte. Wer hier von Anfang an per Überweisung zahlt und sich eine einfache Rechnung geben lässt, verliert später keinen Euro.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, dein Kind ist vier Jahre alt, der Ganztagsplatz kostet 250 Euro im Monat, also 3.000 Euro im Jahr. Davon sind 80 Prozent abziehbar, das sind 2.400 Euro. Wie viel Steuer du damit sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent wären es rund 720 Euro im Jahr. Kostet die Tagesmutter 600 Euro im Monat, ergeben sich 7.200 Euro, 80 Prozent wären 5.760 Euro, abziehbar sind aber höchstens 4.800 Euro.

Ein Zuschuss mindert den Abzug. Was dir die Agentur für Arbeit oder ein Arbeitgeber für die Betreuung erstattet, hast du nicht selbst getragen und kannst es deshalb nicht noch einmal absetzen.

Vom Fachartikel zur eigenen Anwendung

Über Digitalisierung zu lesen ist das eine, sie im Arbeitsalltag umzusetzen das andere. Der KI-Schnupperkurs zeigt in fünf kurzen Lektionen, wie Prozesse mit KI und Automatisierung konkret aussehen. Wer danach tiefer einsteigen will, findet im Digitalisierungsmanager die Weiterbildung dazu, bei bewilligtem Bildungsgutschein ohne Kosten für dich.

Kostenlos reinschnuppern

Der Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Online lernen mit Kind planen

Der größte Hebel liegt vor der Steuererklärung, nämlich bei der Frage, wie viele zusätzliche Betreuungsstunden die Weiterbildung überhaupt auslöst. Ein Präsenzkurs in der nächsten Stadt kostet Fahrzeit am Morgen und am Nachmittag, und genau diese Randzeiten sind bei Kita und Tagesmutter am teuersten und am schwersten zu bekommen. Ein Live-Online-Kurs fällt ohne Fahrweg aus. Du sitzt um 8 Uhr am Laptop und klappst ihn zum Unterrichtsende zu, statt dann erst im Stau zu stehen.

Wie viel das ausmacht, hängt vom Format ab. Unser Digitalisierungsmanager läuft in Vollzeit von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, live über Zoom. Das deckt sich mit einem Ganztagsplatz, verlangt aber in der Regel einen. Der Wirtschaftsfachwirt (IHK) läuft dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr, also dann, wenn viele Kinder schon zu Hause sind und ein Partner übernehmen kann. Welche Form zu deiner Familie passt, ist oft wichtiger als jeder Steuervorteil.

Wir sehen bei Teilnehmern mit kleinen Kindern immer wieder dasselbe Muster. Wer die Betreuung erst nach der Zusage zum Kurs organisiert, bekommt Probleme in den ersten zwei Wochen, weil Kitaplätze und Tagesmütter nicht auf Zuruf verfügbar sind. Wer die Betreuung zuerst klärt und den Kursstart danach wählt, fehlt deutlich seltener. Bei einer Vollzeitmaßnahme mit Anwesenheitspflicht ist das kein Detail. Fehlzeiten wegen Betreuungslücken summieren sich schnell, und bei geförderten Kursen hängt der Abschluss an einer Mindestanwesenheit. Plane deshalb auch eine Vertretung für Krankheitstage des Kindes ein, etwa Großeltern oder einen Babysitter, den du per Überweisung bezahlst.

Zuschüsse neben dem Steuerabzug

Je nach Förderweg gibt es Geld schon während der Weiterbildung. Bei einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Kinderbetreuungskosten pauschal mit 160 Euro im Monat je Kind übernommen werden (§ 87 SGB III). Das musst du im Beratungsgespräch ansprechen.

Beim Aufstiegs-BAföG erhalten Alleinerziehende, die mit Kindern unter 14 Jahren oder mit behinderten Kindern in einem Haushalt leben, einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro im Monat je Kind (§ 10 Abs. 3 AFBG). Das gilt für Voll- und Teilzeitmaßnahmen, also auch für berufsbegleitende Fortbildungen wie den Wirtschaftsfachwirt.

Zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn einen Zuschuss für Kita oder Kindergarten, ist das für nicht schulpflichtige Kinder steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Auch hier gilt, dass du nur den Rest selbst absetzen kannst.

Einen Überblick über alle Zuschüsse, also was Agentur für Arbeit und Amt für Ausbildungsförderung zahlen und wie du sie beantragst, findest du im Beitrag Kinderbetreuung während der Weiterbildung: was Agentur und Amt zahlen.

Häufige Fragen

Wie viel Kinderbetreuung kann ich 2026 absetzen?

80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Das Kind muss zu deinem Haushalt gehören und jünger als 14 sein, bei einer Behinderung gelten Sonderregeln.

Kann ich die Betreuung durch die Oma absetzen?

Nur, wenn es sich um eine echte, vergütete Betreuungsleistung handelt, für die du eine Rechnung hast und auf ihr Konto zahlst. Unentgeltliche Hilfe innerhalb der Familie führt zu keinem Abzug, weil keine Aufwendungen entstehen.

Zählt der Hort am Nachmittag, wenn mein Kind dort auch Hausaufgaben macht?

Ja, der Hort ist Betreuung. Nicht abziehbar sind dagegen Kosten für Nachhilfe, Musikschule oder Sportverein, weil das Gesetz Unterricht und Freizeitbetätigungen ausdrücklich ausnimmt.

Muss ich die Kosten mit der Weiterbildung begründen?

Nein. Der Abzug hängt nicht davon ab, warum du Betreuung brauchst. Er setzt nur voraus, dass das Kind zu deinem Haushalt gehört, die Altersgrenze passt und du Rechnung und Überweisung vorlegen kannst.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

Weiterbildung ansehen WhatsApp