Transfergesellschaft erklärt klingt nach Behördendeutsch. Hinter dem Wort steht eines der wertvollsten Instrumente im deutschen Arbeitsrecht, wenn dein Arbeitgeber Stellen abbaut. Eine Abfindung zieht einen Schlussstrich. Eine Transfergesellschaft verschafft dir Zeit, Geld und eine voll finanzierte Weiterbildung. Dieser Artikel erklärt, was eine Transfergesellschaft genau ist, was sie zahlt, wie du reinkommst und wie du das Beste aus den zwölf Monaten machst.

Die konkreten Bedingungen deiner Transfergesellschaft stehen im Sozialplan deines Betriebs. Diese Zusammenfassung ist ein Überblick, keine Rechtsberatung.

Was eine Transfergesellschaft genau ist

Eine Transfergesellschaft ist ein eigenes Unternehmen, das gegründet wird, wenn ein anderes Unternehmen Stellen abbaut. Die Transfergesellschaft übernimmt die betroffenen Mitarbeiter für eine befristete Zeit und unterstützt sie bei der Weiterbildung und Stellensuche.

Die wichtigsten Akteure:

Rechtlich basiert das System auf §111 und §112 des Betriebsverfassungsgesetzes (Sozialplan bei Betriebsänderung) sowie §110 SGB III (Transfermaßnahmen) und §111 SGB III (Transferkurzarbeitergeld).

Wie du in die Transfergesellschaft kommst

Der Weg in die Transfergesellschaft ist an einen Sozialplan gebunden. Dein Arbeitgeber muss entweder eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG durchführen (Massenentlassung, Werkschließung, Umstrukturierung) und mit dem Betriebsrat einen Sozialplan verhandeln. Darin wird festgelegt, dass betroffene Mitarbeiter in eine Transfergesellschaft wechseln können.

Der typische Ablauf:

  1. Dein Arbeitgeber kündigt eine Betriebsänderung an.
  2. Betriebsrat und Arbeitgeber verhandeln den Sozialplan.
  3. Im Sozialplan wird die Transfergesellschaft als Option festgelegt, inklusive Details zu Dauer, Aufstockungsbetrag, Qualifizierungsbudget.
  4. Du bekommst ein Angebot, in die Transfergesellschaft zu wechseln.
  5. Du unterschreibst einen dreiseitigen Vertrag: Kündigung beim alten Arbeitgeber, gleichzeitig Arbeitsvertrag bei der Transfergesellschaft.
  6. Du startest in der Transfergesellschaft.

Die Teilnahme ist freiwillig. Du kannst das Angebot auch ablehnen und stattdessen eine Abfindung wählen oder den regulären Arbeitsrechtsweg gehen.

Was du in der Transfergesellschaft verdienst

Die Finanzierung läuft über zwei Bausteine.

Transferkurzarbeitergeld

Die Agentur für Arbeit zahlt dir ein sogenanntes Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KUG). Die Höhe entspricht dem regulären Kurzarbeitergeld:

Aufstockungsbetrag aus dem Sozialplan

Die meisten Sozialpläne sehen eine Aufstockung vor, damit du auf ein Niveau von 80 bis 90 Prozent deines letzten Netto-Einkommens kommst. Diese Aufstockung zahlt dein ehemaliger Arbeitgeber über die Transfergesellschaft.

Typisches Beispiel:

Position Betrag
Letztes Netto bei altem Arbeitgeber 2.500 Euro
Transferkurzarbeitergeld (67%) 1.675 Euro
Aufstockung aus Sozialplan 625 Euro
Gesamt in der Transfergesellschaft 2.300 Euro (92%)

Du verlierst also etwas, aber nicht viel. Und du hast in der Transfergesellschaft zusätzlich eine voll finanzierte Weiterbildung, die in Geldwert oft mehrere tausend Euro wert ist.

Was du in der Transfergesellschaft tun darfst und musst

Die Pflicht: Mitwirkungspflichten

Du bist bei der Transfergesellschaft angestellt und musst an den Angeboten aktiv mitwirken. Das heisst:

Wer seine Mitwirkungspflichten verletzt, kann aus der Transfergesellschaft ausgeschlossen werden und dadurch Ansprüche verlieren. Das ist aber selten und passiert meist nur bei offensichtlichen Verweigerungen.

Das Recht: Weiterbildung, Coaching, Jobsuche

Die Transfergesellschaft bietet dir:

Welche Weiterbildungen sich besonders lohnen

Mit dem Qualifizierungsbudget einer Transfergesellschaft kannst du oft eine komplette Umschulung oder Fortbildung finanzieren, die dir sonst Tausende Euro kosten würde. Besonders gefragt sind:

Der Digitalisierungsmanager ist besonders beliebt, weil er mit vier Monaten kurz ist und du ihn innerhalb der Transfergesellschaft komplett abschließen kannst. Danach bleibt dir noch Zeit für die Bewerbung und das Onboarding in einen neuen Job.

Ein konkretes Beispiel

Ein Produktionsmitarbeiter aus einem Automobilzulieferer in Niedersachsen, 44 Jahre, 16 Jahre im Betrieb. Im Rahmen einer Werksschließung wird ihm die Transfergesellschaft angeboten. Er überlegt zunächst, die Abfindung zu nehmen, entscheidet sich aber für die Transfergesellschaft, weil er nicht weiß, wohin.

In der Transfergesellschaft bekommt er etwa 2.400 Euro Netto pro Monat (sein altes Netto war 2.650 Euro). Er macht den Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters, vier Monate online. Parallel bewirbt er sich bei Mittelständlern in der Region. Nach sieben Monaten hat er einen neuen Job als Prozess- und Digitalisierungsberater in einem Werkzeugmaschinenbau mit 250 Mitarbeitern. Sein neues Bruttogehalt liegt drei Prozent unter dem alten, dafür ohne Schichtdienst.

Er sagt später: "Die zwölf Monate Transfergesellschaft waren die beste Auszeit, die ich je hatte. Ich hatte Geld, Zeit, eine Weiterbildung. Und am Ende einen Job, der mehr zu meinem Leben passt."

Die wichtigsten Unterschiede zur Abfindung

Kriterium Transfergesellschaft Abfindung
Laufendes Einkommen 80-90% Netto Keine (dann ALG I)
Weiterbildung Finanziert, begleitet Selbst organisieren
Dauer der Unterstützung Bis 12 Monate 0 Tag
Sperrzeit-Gefahr Nein Ja (je nach Gestaltung)
Schlussstrich Nein (Übergang) Ja
Beste Option wenn Neuorientierung nötig Sofort neuer Job vorhanden

Die Faustregel: Wenn du bereits einen neuen Job oder einen klaren Plan hast, ist die Abfindung attraktiv (Geldsumme, Flexibilität). Wenn du umlernen oder umschulen willst, ist die Transfergesellschaft fast immer die bessere Wahl.

Was du nicht tun solltest

Wir sehen bei unseren Teilnehmern immer wieder dieselben vier Fehler. Der erste ist die spontane Entscheidung am Verhandlungstisch. Nimm dir Zeit, das Angebot zu prüfen. Sprich mit Betriebsrat, Fachanwalt und eventuell einem Bildungsberater. Spontane Entscheidungen kosten oft viel Geld.

Der zweite Fehler ist das Aufschieben der Weiterbildung. Die Zeit in der Transfergesellschaft ist begrenzt. Wer die ersten drei Monate mit "Pause" verbringt, hat am Ende nur noch neun Monate und zu wenig Zeit für eine substanzielle Weiterbildung.

Der dritte Fehler ist, keine Bewerbungen zu schreiben. Die Transfergesellschaft erwartet, dass du aktiv nach neuen Stellen suchst. Wer das ignoriert, gefährdet seinen Status.

Und der vierte Fehler ist das Warten auf den perfekten Job. Realistische Stellen annehmen ist besser als auf Wunsch-Positionen zu warten. Die meisten finden innerhalb der zwölf Monate einen guten Job, nicht den perfekten. Das ist am Anfang oft schwer zu akzeptieren, weil der Kopf noch im alten Job steckt und das Selbstbild aus 16 Jahren Betriebszugehörigkeit stammt. Nach drei Monaten sieht das anders aus.

Passend dazu: Outplacement: Bedeutung und Rechte und Bosch, Continental und ZF Mitarbeiter: Förderung sichern.

Häufige Fragen

Kann ich die Transfergesellschaft vorzeitig verlassen?

Ja, das ist sogar das Ziel. Sobald du einen neuen Job hast, kannst du die Transfergesellschaft verlassen und dort beginnen. Manche Sozialpläne sehen sogar eine Prämie vor, wenn du früh einen Job findest (sogenannter Restabgeltungsbetrag).

Was passiert nach den zwölf Monaten, wenn ich noch keinen Job habe?

Dann fällst du ins Arbeitslosengeld I und bekommst die normalen Leistungen der Agentur für Arbeit. Die Beratung durch die Transfergesellschaft endet, die Beratung durch die Agentur für Arbeit beginnt.

Muss ich während der Transfergesellschaft ins Büro kommen?

Das ist unterschiedlich. Manche Transfergesellschaften haben feste Büros mit Präsenzpflicht für Beratungen, andere organisieren alles per Videokonferenz. Frag bei deinem konkreten Anbieter nach den Bedingungen.

Darf ich nebenbei eine Selbstständigkeit beginnen?

Nebentätigkeiten müssen in der Regel mit der Transfergesellschaft abgesprochen werden. Eine Selbstständigkeit während der Transfergesellschaft ist möglich, aber die Einkünfte können aufs Transferkurzarbeitergeld angerechnet werden. Das ist individuell zu klären.

Wer entscheidet, welche Weiterbildung ich machen darf?

In der Regel du, in Absprache mit deinem Berater in der Transfergesellschaft. Der Berater prüft, ob die Weiterbildung zu deiner Situation und zum Arbeitsmarkt passt. AZAV-zertifizierte Bildungsträger werden fast immer akzeptiert, andere Anbieter nur nach Einzelprüfung.

Ist die Transfergesellschaft nur für Industrie-Betriebe?

Nein. Transfergesellschaften sind überall dort möglich, wo ein Sozialplan gemäss §111 BetrVG greift. Das kann Industrie, Handel, Verwaltung oder Dienstleistung sein. Der Begriff ist branchenunabhängig, nur die konkreten Bedingungen im Sozialplan unterscheiden sich.

Bereit für deinen nächsten Karriereschritt?

Lass dich kostenlos beraten. Wir finden die passende Weiterbildung und Förderung für dich.

Weiterbildung ansehen WhatsApp