2026 ist ein hartes Jahr für viele Belegschaften. Die Insolvenzen liegen so hoch wie seit über einem Jahrzehnt nicht, und parallel kündigen große Konzerne Stellenstreichungen an. Dieser Überblick ordnet die Zahlen zu Insolvenzen und Stellenabbau 2026, trennt sie sauber voneinander und zeigt, was du tun kannst, wenn es dich trifft.

Ein Hinweis vorweg. Dieser Text ist ein Ratgeber, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem Arbeitsverhältnis, zu Insolvenzgeld, Sozialplan oder einem Aufhebungsvertrag sind der Insolvenzverwalter beziehungsweise Sachwalter, dein Betriebsrat, die zuständige Gewerkschaft und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtigen Adressen. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren, die Förderwege für Weiterbildung und Neuorientierung stehen dir aber offen.

Auf einen Blick: Im ersten Halbjahr 2026 wurden laut Creditreform rund 12.900 Unternehmensinsolvenzen gezählt, der höchste Wert seit 2013, und davon waren etwa 165.000 Arbeitsplätze betroffen. Getrennt davon haben Konzerne seit Anfang 2025 den Abbau von über 167.000 Stellen angekündigt. Beide Zahlen darf man nicht einfach zusammenzählen, sie messen Unterschiedliches. Am härtesten trifft es Verkehr und Lagerei, das Gastgewerbe, den Bau, die Autoindustrie mit ihren Zulieferern sowie energieintensive Branchen. Wenn dich Insolvenz oder Stellenabbau betrifft, sichern Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld, Transfergesellschaften und geförderte Weiterbildung den Übergang ab.

Wie viele Insolvenzen gibt es 2026?

Die Firmenpleiten haben ein Niveau erreicht, das es lange nicht gab. Creditreform zählte im ersten Halbjahr 2026 rund 12.900 Unternehmensinsolvenzen, ein Plus von 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und der höchste Halbjahreswert seit 2013. Die Schadensumme beziffert Creditreform auf etwa 28,5 Milliarden Euro.

Das IWH aus Halle, das die Insolvenzen monatlich auswertet, kommt zum selben Bild. Im zweiten Quartal 2026 registrierte das Institut 4.996 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften, das ist der höchste Quartalswert seit dem zweiten Quartal 2005. Allein im Juni lag die Zahl 80 Prozent über dem Durchschnitt eines typischen Juni der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019.

Auch die amtliche Statistik bestätigt den Trend. Das Statistische Bundesamt meldete für das erste Quartal 2026 rund 6.275 beantragte Unternehmensinsolvenzen, ein Anstieg von 6,5 Prozent. Im März lag das Plus bei 15,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Die drei Quellen zählen leicht unterschiedlich, weil sie verschiedene Verfahrensarten und Zeitpunkte erfassen. Die Richtung ist bei allen gleich. Nach oben.

Wie viele Arbeitsplätze sind betroffen?

Hier lohnt sich Genauigkeit, denn im Netz kursieren große Zahlen, die oft munter addiert werden. Das ist irreführend. Es gibt drei verschiedene Größen, und jede misst etwas anderes.

Die erste Größe sind die Arbeitsplätze, die von einer Insolvenz betroffen sind. Laut Creditreform waren das im ersten Halbjahr 2026 rund 165.000, nach 143.000 im ersten Halbjahr 2025. Das IWH zählt für das zweite Quartal 2026 etwa 45.500 betroffene Stellen. Betroffen heißt dabei nicht automatisch, dass all diese Stellen wegfallen, denn viele Betriebe werden saniert oder verkauft und ein Teil der Arbeitsplätze bleibt erhalten.

Die zweite Größe ist der angekündigte Stellenabbau in Konzernen, ganz ohne Insolvenz. Nach Auswertungen der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft haben Unternehmen seit Anfang 2025 den Abbau von über 167.000 Stellen angekündigt. Dahinter stehen Namen wie Volkswagen, das bis 2030 rund 35.000 Stellen streichen will, dazu Bosch, Continental, Mercedes-Benz, Audi, Ford, ZF, Schaeffler, SAP, die Commerzbank, BASF, Bayer und viele mehr. Diese Ankündigungen strecken sich teils über mehrere Jahre.

Die dritte Größe sind Prognosen. Der Verband der Automobilindustrie rechnet damit, dass in der Autobranche bis 2035 rund 225.000 Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Das ist ein Blick nach vorn, kein Ist-Wert.

Diese drei Zahlen darf man nicht zusammenzählen. Eine Insolvenz-betroffene Stelle und eine über zehn Jahre gestreckte Konzern-Ankündigung sind nicht dasselbe, und eine Prognose bis 2035 gehört in eine eigene Spalte. Wer sauber rechnen will, nennt sie getrennt. Die verlässlichste Zahl für das laufende Jahr sind die rund 165.000 von Insolvenzen betroffenen Arbeitsplätze im ersten Halbjahr.

Welche Branchen trifft es am härtesten?

Nicht jede Branche steht gleich unter Druck. Das Statistische Bundesamt weist die Insolvenzhäufigkeit je 10.000 Unternehmen aus, und dort zeigt sich ein klares Muster. Im ersten Quartal 2026 lag Verkehr und Lagerei mit 32,1 Fällen vorn, gefolgt vom Gastgewerbe mit 30,3 und dem Baugewerbe mit 26,7.

Bei den großen Beschäftigungsverlusten dominiert die Industrie. Die Autobranche und ihre Zulieferer bauen im Zuge der Umstellung auf Elektromobilität massiv um, das zeigt sich vom Konzern bis zum mittelständischen Autozulieferer. Die energieintensiven Branchen kämpfen mit Strom- und Gaspreisen, das trifft die Stahlindustrie, die Chemieindustrie und die Glasindustrie gleichermaßen.

Andere Branchen leiden an Nachfrage und Strukturwandel. In der Windindustrie und der Solarbranche drücken Auftragslage und internationaler Wettbewerb, bei den Brauereien sinkt der Bierabsatz seit Jahren, und im Apothekenmarkt setzen E-Rezept und stagnierende Honorare den Betrieben zu.

Warum so viele Pleiten und Kündigungen?

Die Ursachen greifen ineinander. Creditreform nennt als Hintergrund eine mehrjährige Schwächephase der Wirtschaft, dazu geopolitische Krisen mit gestiegenen Energie- und Rohstoffpreisen. Viele Betriebe haben in den Krisenjahren ihre Reserven aufgebraucht und geraten jetzt bei jedem weiteren Rückschlag ins Wanken.

Dazu kommt der Umbau ganzer Industrien. Die Autoindustrie stellt auf Elektroantriebe um, die Grundstoffindustrie soll klimaneutral werden, beides kostet viel Geld und Arbeitsplätze der alten Wertschöpfung. Hohe Zinsen bremsen Investitionen zusätzlich, und beim Konsum halten sich die Menschen zurück.

Wir sehen bei unseren Teilnehmern, dass viele diese Lage lange kommen sahen und trotzdem überrascht werden, wenn es den eigenen Standort trifft. Das ist menschlich. Der Unterschied liegt darin, wie schnell man danach handelt. Wer die eigenen Rechte und die Förderwege kennt, verliert weniger Zeit und Geld.

Ein Blick nach vorn stimmt vorsichtig. Nach Einschätzung von Creditreform ist der Höhepunkt der Insolvenzen noch nicht erreicht, eine Stabilisierung sei frühestens 2027 zu erwarten, wenn die Wirtschaft wieder wächst.

Die Fälle 2026 im Überblick

Zu vielen einzelnen Insolvenzen und Stellenabbau-Ankündigungen haben wir eigene Leitfäden geschrieben, jeweils mit den konkreten Schritten für Betroffene. Ein Überblick nach Branchen.

In der Autoindustrie und bei den Zulieferern findest du Leitfäden zu Volkswagen, Mercedes-Benz, Audi, Ford, Bosch, ZF, Schaeffler, Continental, Mahle, Webasto und Porsche.

In der Stahl- und Metallindustrie geht es um Thyssenkrupp, die Dillinger Hütte und Saarstahl, die Salzgitter-Tochter HKM in Duisburg, die Grob-Werke und den frisch insolventen Präzisionstechnik-Zulieferer Aicher in Königsheim.

In der Chemie und Pharmazie betreffen die Leitfäden BASF, Bayer, Evonik, Wacker Chemie und Biontech.

Aus Elektro, Technik und IT stammen die Beiträge zu SAP, Microsoft, Oracle, SMA Solar, Semikron Danfoss und dem Batteriehersteller Varta.

Aus Handel, Konsum und Gesundheit findest du Leitfäden zu IKEA in Dortmund, Miele, Stihl, der Confiserie Paulsen in Hamburg und der Versandapotheke Sanicare. Bei Banken und Versicherern geht es um die Commerzbank und Ergo.

Wenn dein Betrieb hier nicht dabei ist, hilft der allgemeine Leitfaden zur Insolvenzwelle 2026 weiter, der die Schritte unabhängig vom einzelnen Fall erklärt.

Was du als Betroffener jetzt tun kannst

Die folgenden Schritte gelten für die meisten Fälle, egal ob Insolvenz oder Stellenabbau.

Sichere zuerst deine Unterlagen. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Nachweise über Überstunden und Urlaub, Betriebsvereinbarungen. Diese Papiere brauchst du, sobald Ansprüche berechnet werden.

Bei einer Insolvenz sind deine Löhne über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III für bis zu drei Monate rückständiges Nettoentgelt abgesichert. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Häufig wird die Zahlung über den Sachwalter vorfinanziert.

Sobald ein Enddatum für dein Arbeitsverhältnis feststeht, meldest du dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis arbeitsuchend. Versäumst du diese Frist, droht eine Sperrzeit. Die kostenlose Hotline der Agentur für Arbeit erreichst du unter 0800 4 5555 00. Das Arbeitslosengeld 1 beträgt danach rund 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent.

Wird dir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, unterschreib ihn nicht sofort. Ein solcher Vertrag kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen. Lass ihn vorher von Betriebsrat, Gewerkschaft oder einem Fachanwalt prüfen. Kläre außerdem früh, ob ein Sozialplan eine Transfergesellschaft vorsieht. Über das Transfer-Kurzarbeitergeld nach Paragraf 111 SGB III lässt sich der Übergang abfedern, und Qualifizierungen sind dort oft schon eingeplant.

Weiterbildung als ein möglicher Weg

Ein Stellenabbau ist auch ein Moment, in dem sich manche beruflich neu ausrichten. Ob das für dich passt, entscheidest nur du. In vielen Fällen ist der direkte Wechsel zu einem anderen Betrieb die naheliegende Lösung, und Fachkräfte werden trotz der Krise in vielen Bereichen gesucht.

Wenn du dich umorientieren willst, ist eine geförderte Weiterbildung eine Möglichkeit. Der Digitalisierungsmanager greift den wachsenden Bedarf an Digitalisierung und Prozessautomatisierung auf. Die Weiterbildung dauert vier Monate, umfasst 720 Unterrichtseinheiten und läuft komplett online. Programmierkenntnisse brauchst du nicht, der Schwerpunkt liegt auf Prozessautomatisierung und dem praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Der Abschluss ist DEKRA-zertifiziert. Der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III übernimmt bei Bewilligung die kompletten Lehrgangskosten, dein Eigenanteil liegt dann bei 0 Euro. Ob ein Bildungsgutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Während einer abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein Arbeitslosengeld 1 nach Paragraf 144 SGB III weiter. Dazu kommen 150 Euro Weiterbildungsgeld pro Monat sowie 1.000 Euro bei der Zwischenprüfung und 1.500 Euro beim Abschluss (Paragraf 87a SGB III). Hast du Kinder, wird die Betreuung mit 160 Euro je Kind und Monat bezuschusst (Paragraf 87 SGB III).

Lass dir Zeit für die Entscheidung und sprich mit deinem Betriebsrat, mit der Agentur und mit Menschen, die das Berufsfeld kennen. Eine Weiterbildung ist eine Möglichkeit unter mehreren, kein Zwang.

Häufige Fragen

Wie viele Insolvenzen gibt es 2026 in Deutschland?

Im ersten Halbjahr 2026 zählte Creditreform rund 12.900 Unternehmensinsolvenzen, den höchsten Wert seit 2013. Das IWH aus Halle registrierte allein im zweiten Quartal 4.996 Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften, den höchsten Quartalswert seit 2005. Nach Einschätzung von Creditreform ist der Höhepunkt noch nicht erreicht.

Wie viele Arbeitsplätze sind 2026 von Insolvenzen betroffen?

Laut Creditreform waren im ersten Halbjahr 2026 rund 165.000 Arbeitsplätze von Insolvenzen betroffen, nach 143.000 im Vorjahreszeitraum. Betroffen heißt nicht, dass alle diese Stellen wegfallen, denn ein Teil der Betriebe wird saniert oder verkauft.

Darf man Insolvenz-Zahlen und angekündigten Stellenabbau zusammenzählen?

Nein. Die rund 165.000 von Insolvenzen betroffenen Stellen und die über 167.000 seit Anfang 2025 von Konzernen angekündigten Streichungen messen Unterschiedliches und überschneiden sich in den Zeiträumen. Prognosen wie die 225.000 Autoarbeitsplätze bis 2035 gehören noch einmal getrennt betrachtet.

Welche Branchen sind 2026 am stärksten betroffen?

Nach der Insolvenzhäufigkeit des Statistischen Bundesamtes führen Verkehr und Lagerei, das Gastgewerbe und der Bau. Bei den großen Beschäftigungsverlusten dominieren die Autoindustrie mit ihren Zulieferern sowie die energieintensiven Branchen wie Stahl, Chemie und Glas.

Was steht mir bei einer Insolvenz meines Arbeitgebers zu?

Deine Löhne sind für bis zu drei Monate über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III abgesichert, den Antrag stellst du innerhalb von zwei Monaten bei der Agentur für Arbeit. Danach greift Arbeitslosengeld 1 mit rund 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent. Betriebsrat, Gewerkschaft und ein Fachanwalt helfen bei Sozialplan und Aufhebungsvertrag.

Quellen

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