Eine Nebentätigkeit als Arbeitnehmer ist grundsätzlich erlaubt. Das Grundgesetz (Art. 12 GG) garantiert jedem die freie Berufswahl. Trotzdem gibt es klare Regeln. Dein Arbeitgeber darf den Zweitjob nicht pauschal verbieten. Aber er darf ihn in bestimmten Fällen ablehnen. Hier erfährst du, was du darfst, was nicht und worauf du achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

Ist eine Nebentätigkeit als Arbeitnehmer grundsätzlich erlaubt?

Ja. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, neben dem Hauptjob einer weiteren Beschäftigung nachzugehen. Das ergibt sich aus der Berufsfreiheit nach Art. 12 Grundgesetz. Ein pauschales Nebentätigkeitsverbot im Arbeitsvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung unwirksam (BAG, Urteil vom 11.12.2001, Az. 9 AZR 464/00).

Dein Arbeitgeber kann also nicht einfach schreiben: "Nebentätigkeiten sind verboten." So eine Klausel hat vor Gericht keinen Bestand. Was er aber verlangen darf, ist eine Genehmigung oder Anzeige. Dazu gleich mehr.

Ein Nebenjob als Arbeitnehmer kann viele Formen haben. Klassische Beispiele:

Für alle Formen gelten dieselben arbeitsrechtlichen Grundregeln.

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Muss ich meinen Arbeitgeber über den Nebenjob informieren?

In den meisten Fällen: Ja. Auch wenn du grundsätzlich das Recht auf einen Zweitjob hast, besteht in der Regel eine Anzeigepflicht. Das bedeutet: Du musst deinen Arbeitgeber informieren, bevor du die Nebentätigkeit aufnimmst.

Die Anzeigepflicht ergibt sich aus zwei Quellen:

  1. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Klausel wie "Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers." Das ist rechtlich zulässig.
  2. Treuepflicht: Auch ohne ausdrückliche Klausel musst du deinen Arbeitgeber informieren, wenn die Nebentätigkeit seine berechtigten Interessen berühren könnte.

Genehmigungspflicht vs. Anzeigepflicht

Es gibt einen wichtigen Unterschied:

Anzeigepflicht Genehmigungspflicht
Was muss ich tun? Arbeitgeber informieren Arbeitgeber um Erlaubnis bitten
Darf ich sofort starten? Ja, nach Information Erst nach Zustimmung
Kann der AG ablehnen? Nur bei berechtigtem Interesse Nur bei berechtigtem Interesse
Häufigkeit Standard in modernen Verträgen Noch in vielen älteren Verträgen

Wichtig: Selbst bei einer Genehmigungspflicht darf dein Arbeitgeber die Zustimmung nicht grundlos verweigern. Liegen keine berechtigten Einwände vor, muss er die Nebentätigkeit genehmigen (LAG Köln, Az. 11 Sa 915/12).

Wann darf der Arbeitgeber den Nebenjob verbieten?

Dein Arbeitgeber darf dir den Zweitjob nicht einfach so untersagen. Aber es gibt konkrete Situationen, in denen er das Recht dazu hat. Hier die häufigsten Gründe:

1. Konkurrenz zum Arbeitgeber

Das Wettbewerbsverbot gilt automatisch für jedes Arbeitsverhältnis (§ 60 HGB). Du darfst keinen Nebenjob annehmen, der direkt mit dem Geschäft deines Arbeitgebers konkurriert.

Beispiel: Du arbeitest in einer Marketingagentur und nimmst nebenher eigene Kunden an. Das ist ein klarer Verstoß.

2. Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

Die Arbeitszeiten aus Haupt- und Nebenjob werden zusammengerechnet. Die Grenze liegt bei 48 Stunden pro Woche (§ 3 ArbZG). Vorübergehend sind bis zu 60 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 48 Stunden eingehalten wird.

Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG). Das gilt auch zwischen Hauptjob und Nebenjob.

Rechenbeispiel: Du arbeitest Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr (40 Stunden). Dann darfst du maximal 8 Stunden pro Woche im Nebenjob arbeiten. Und: Wenn dein Hauptjob um 17 Uhr endet, darfst du im Nebenjob frühestens um 4 Uhr morgens beginnen.

3. Beeinträchtigung der Arbeitsleistung

Wenn dein Nebenjob dazu führt, dass du im Hauptjob schlechter wirst, kann dein Arbeitgeber eingreifen. Zum Beispiel wenn du regelmäßig übermüdet zur Arbeit erscheinst.

4. Imageschaden

Eine Nebentätigkeit, die dem Ruf deines Arbeitgebers schadet, ist unzulässig. Das betrifft vor allem Branchen mit hohen ethischen Standards.

Wenn du dich beruflich verändern möchtest, statt dich mit einem Nebenjob zu belasten, kann eine geförderte Weiterbildung der bessere Weg sein. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit sind Weiterbildungen wie der Digitalisierungsmanager/in (IHK) komplett kostenlos.

Welche Arbeitszeiten gelten bei einem Nebenjob?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist arbeitnehmerbezogen, nicht arbeitsplatzbezogen. Das bedeutet: Alle deine Jobs zählen zusammen. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:

Regel Grenzwert Rechtsgrundlage
Tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden (bis zu 10 mit Ausgleich) § 3 ArbZG
Wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden (Durchschnitt über 6 Monate) § 3 ArbZG
Ruhezeit zwischen Einsätzen Mindestens 11 Stunden § 5 ArbZG
Sonntagsarbeit Grundsätzlich verboten (Ausnahmen möglich) § 9 ArbZG

Wer ist verantwortlich?

Beide Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sicherzustellen. In der Praxis bist aber du als Arbeitnehmer dafür verantwortlich, deine Arbeitszeiten korrekt zu melden. Verschweigst du deinem Arbeitgeber einen Nebenjob und es kommt zu einem Arbeitszeitverstoß, kann das eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

Bußgeld: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen (§ 22 ArbZG). Bei vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung droht sogar eine Freiheitsstrafe.

Darf ich während Krankheit oder Urlaub einem Nebenjob nachgehen?

Diese Frage stellen sich viele Arbeitnehmer. Die Antwort ist differenziert.

Nebenjob bei Krankschreibung

Grundsätzlich gilt: Bist du krankgeschrieben, musst du alles tun, um schnell wieder gesund zu werden. Eine Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit ist nur dann zulässig, wenn sie den Heilungsprozess nicht verzögert.

Erlaubt: Du bist wegen einer Beinverletzung krankgeschrieben und arbeitest nebenher ein paar Stunden am Computer von zu Hause.

Nicht erlaubt: Du bist wegen Rückenproblemen krankgeschrieben und jobbst am Wochenende als Umzugshelfer.

Arbeitest du trotz Krankschreibung in einem genesungswidrigen Nebenjob, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt (Az. 11 Sa 915/12).

Nebenjob im Urlaub

§ 8 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verbietet während des Urlaubs jede Erwerbstätigkeit, die dem Urlaubszweck (Erholung) widerspricht. Aber: Eine bereits genehmigte Nebentätigkeit darfst du auch im Urlaub im gewohnten Umfang ausüben. Der Nebenjob im Einzelhandel an zwei Abenden pro Woche ist also kein Problem, auch wenn du Urlaub hast.

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Was passiert, wenn ich den Nebenjob nicht melde?

Wenn dein Arbeitsvertrag eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht enthält und du sie ignorierst, riskierst du ernsthafte Konsequenzen:

  1. Abmahnung: In den meisten Fällen der erste Schritt. Dein Arbeitgeber weist dich schriftlich auf den Pflichtverstoß hin.
  2. Ordentliche Kündigung: Bei wiederholtem Verstoß oder nach Abmahnung kann eine verhaltensbedingte Kündigung folgen.
  3. Fristlose Kündigung: In schweren Fällen (z. B. Konkurrenztätigkeit, Arbeit trotz Krankschreibung) kann der Arbeitgeber sogar fristlos kündigen.
  4. Schadensersatz: Wenn dem Arbeitgeber durch deine Nebentätigkeit ein nachweisbarer Schaden entsteht, kann er Schadensersatz fordern.

Typische Kündigungsgründe bei Nebentätigkeiten

Wie melde ich eine Nebentätigkeit richtig an?

So gehst du Schritt für Schritt vor:

Schritt 1: Arbeitsvertrag prüfen. Lies deinen Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag. Steht dort eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht?

Schritt 2: Schriftlich informieren. Teile deinem Arbeitgeber die Nebentätigkeit schriftlich mit. Nenne Art, Umfang und Arbeitgeber der Nebentätigkeit.

Schritt 3: Auf Antwort warten. Bei Genehmigungspflicht: Warte die Zustimmung ab, bevor du startest. Bei Anzeigepflicht: Du kannst nach Information beginnen, sofern keine berechtigten Einwände vorliegen.

Schritt 4: Dokumentation aufbewahren. Hebe die schriftliche Mitteilung und die Antwort deines Arbeitgebers auf.

Musterformulierung für die Anzeige

Sehr geehrte/r [Name], hiermit zeige ich an, dass ich ab dem [Datum] eine Nebentätigkeit als [Bezeichnung] bei [Arbeitgeber/selbstständig] im Umfang von [X Stunden/Woche] aufnehmen möchte. Die Tätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu meiner Haupttätigkeit und beeinträchtigt weder meine Arbeitsleistung noch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Was ist bei einem Minijob als Nebentätigkeit zu beachten?

Ein Minijob (bis 556 Euro/Monat, Stand 2026) ist die häufigste Form der Nebentätigkeit. Hier die wichtigsten Punkte:

Wenn du mehr verdienen möchtest als im Minijob, denk über eine berufliche Weiterbildung nach. Eine Qualifikation wie der Social Media Manager mit KI-Tools (IHK) kann dein Gehalt dauerhaft steigern.

Nebentätigkeit und Weiterbildung: Geht beides?

Ja. Eine Weiterbildung neben dem Beruf ist sogar eine der klügsten Formen der "Nebentätigkeit". Du investierst deine Freizeit in deine Karriere statt in einen Zweitjob mit begrenztem Verdienst.

Allerdings gelten auch hier die Regeln des Arbeitszeitgesetzes. Die Weiterbildungszeit selbst zählt zwar nicht als Arbeitszeit (außer dein Arbeitgeber ordnet sie an). Aber du musst trotzdem fit genug für deinen Hauptjob bleiben.

Wer arbeitssuchend ist, hat es noch einfacher. Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit kannst du eine zertifizierte Weiterbildung komplett kostenlos absolvieren. SkillSprinters bietet drei AZAV-zertifizierte Kurse an:

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Häufige Fragen

Darf mein Arbeitgeber mir einen Nebenjob generell verbieten?

Nein. Ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Das Grundgesetz garantiert die freie Berufswahl. Dein Arbeitgeber darf den Nebenjob nur ablehnen, wenn berechtigte Interessen vorliegen, z. B. Konkurrenztätigkeit oder Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Muss ich meinen Nebenjob dem Arbeitgeber melden?

In der Regel ja. Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Auch ohne solche Klausel musst du den Arbeitgeber informieren, wenn seine Interessen berührt sein könnten. Melde den Nebenjob am besten immer schriftlich an.

Wie viele Stunden darf ich im Nebenjob arbeiten?

Die Arbeitszeiten aus Haupt- und Nebenjob werden zusammengerechnet. Die Grenze liegt bei 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt (§ 3 ArbZG). Bei 40 Stunden Hauptjob bleiben also maximal 8 Stunden pro Woche für den Nebenjob.

Darf ich während der Krankschreibung im Nebenjob arbeiten?

Nur wenn die Nebentätigkeit deine Genesung nicht verzögert. Eine Bürotätigkeit bei einer Beinverletzung kann zulässig sein. Körperliche Arbeit bei Rückenproblemen nicht. Im Zweifelsfall droht eine fristlose Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens.

Was passiert, wenn ich den Nebenjob nicht melde und erwischt werde?

Es drohen Abmahnung, ordentliche Kündigung oder in schweren Fällen sogar fristlose Kündigung. Zusätzlich kann dein Arbeitgeber Schadensersatz fordern, wenn ihm ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Kann mein Arbeitgeber eine bereits erteilte Genehmigung widerrufen?

Ja. Der Arbeitgeber kann die Genehmigung widerrufen, wenn sich die Umstände ändern. Zum Beispiel wenn ein neues Wettbewerbsverhältnis entsteht oder deine Arbeitsleistung nachlässt. Der Widerruf muss aber verhältnismäßig sein.

Darf ich im Urlaub meinem Nebenjob nachgehen?

Grundsätzlich ja, wenn die Nebentätigkeit bereits genehmigt ist und im gewohnten Umfang ausgeübt wird. Der Nebenjob darf aber nicht dem Urlaubszweck (Erholung) widersprechen. Einen völlig neuen Nebenjob darfst du im Urlaub nicht aufnehmen.

Zählt eine ehrenamtliche Tätigkeit als Nebentätigkeit?

Ja, auch ehrenamtliche Tätigkeiten können als Nebentätigkeit gelten, besonders wenn sie mit einer Aufwandsentschädigung verbunden sind. Die Regeln zur Anzeigepflicht, zum Arbeitszeitgesetz und zum Konkurrenzverbot gelten grundsätzlich auch hier.


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