Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist auf den höchsten Stand seit 2013 gestiegen. Laut der unten genannten Auswertung der Wirtschaftsauskunftei Creditreform wurden im ersten Halbjahr 2026 rund 12.900 Unternehmensinsolvenzen registriert, ein Plus von 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Betroffen waren dabei etwa 165.000 Arbeitsplätze. Hinter jeder dieser Zahlen stehen Menschen, die plötzlich vor der Frage stehen, wie es weitergeht. Wenn du dazugehörst, weil dein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat oder Stellen abbaut, ist dieser Leitfaden für dich. Er erklärt, wie dein Einkommen abgesichert ist, welche Fristen zählen und wie du die Situation für einen Neustart nutzt.
Vorab: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Insolvenz oder Stellenabbau sind der Betriebsrat, deine Gewerkschaft und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht deine ersten Ansprechpartner. Eine Vermittlung in einen neuen Job kann niemand garantieren. Die Förderwege dagegen sind klar.
Auf einen Blick: Bei einer Insolvenz ist dein Lohn für die letzten drei Monate über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III abgesichert. Bei Kündigung meldest du dich binnen drei Tagen arbeitsuchend (0800 4 5555 00) und beziehst ALG 1, rund 60 Prozent vom letzten Netto, mit Kind 67 Prozent. Über den Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III zahlt die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung zu 100 Prozent, während ALG 1 weiterläuft.
Warum so viele Betriebe gerade unter Druck stehen
Creditreform nennt als Ursachen die anhaltende Konjunkturschwäche, hohe Kostenbelastungen und die Folgen geopolitischer Krisen. Besonders gestiegene Energie- und Rohstoffpreise haben die Lage vieler Unternehmen verschärft. Stark betroffen ist der Dienstleistungssektor, und auffällig ist, dass auch größere Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten überdurchschnittlich oft in die Insolvenz geraten.
Für dich als Beschäftigten ist die makroökonomische Einordnung zweitrangig. Wichtiger ist, dass du weißt, was dir konkret zusteht und in welcher Reihenfolge du handelst. Genau das schauen wir uns jetzt an.
Insolvenz ist nicht gleich sofort kein Geld
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass bei einer Insolvenz die Löhne sofort ausfallen. In der Regel stimmt das nicht. Über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III ist dein Nettoarbeitsentgelt für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis abgesichert. Gezahlt wird es von der Agentur für Arbeit, häufig über den Insolvenzverwalter und eine Bank vorfinanziert, sodass die Gehälter zunächst weiterlaufen.
Den Antrag auf Insolvenzgeld stellst du innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung. Halte dafür deine Lohnabrechnungen und deinen Arbeitsvertrag bereit. Solange das Verfahren läuft, arbeiten viele Beschäftigte zunächst normal weiter, denn der Insolvenzverwalter prüft, ob sich der Betrieb fortführen oder verkaufen lässt.
Schritt für Schritt: Wenn die Kündigung kommt
Steht fest, dass deine Stelle wegfällt, ist die erste und wichtigste Frist die Sofortmeldung. Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Beendigung arbeitsuchend, telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder online. Versäumst du das, kann das Arbeitslosengeld gemindert werden.
Das ALG 1 beträgt rund 60 Prozent deines letzten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Bei zwölf Monaten Anspruch wird es ein Jahr gezahlt, ab 50 Jahren länger, ab 58 bis zu 24 Monate. In der Insolvenz gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten.
Wenn dir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird, unterschreib nicht sofort. Er kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen auslösen. Lass ihn vom Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt prüfen.
Den Bruch als Chance für eine Weiterbildung nutzen
So bitter eine Pleite oder ein Stellenabbau ist, sie verschafft dir auch etwas, das im Arbeitsalltag fast nie da ist: Zeit für eine echte Qualifizierung. Der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III ist der Schlüssel. Verbessert eine Weiterbildung deine Aussichten, übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten zu 100 Prozent, und das ALG 1 läuft während einer abschlussorientierten Maßnahme nach Paragraf 144 SGB III weiter.
Eine Weiterbildung mit besonders guten Marktchancen ist der Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz. Vier Monate, komplett online, mit Bildungsgutschein kostenlos, ohne dass du programmieren können musst. Du lernst, betriebliche Abläufe zu analysieren und mit moderner Software und KI zu automatisieren. Diese Fähigkeiten werden quer durch fast alle Branchen gesucht, gerade weil so viele Betriebe ihre Prozesse effizienter machen müssen. Im Bereich Digitalisierung und KI sind bundesweit weit über 100.000 Stellen offen, das Einstiegsgehalt liegt bei rund 60.000 Euro.
Wer aus dem kaufmännischen Bereich kommt, kann auch den Wirtschaftsfachwirt (IHK) in Betracht ziehen. Dieser läuft über das Aufstiegs-BAföG, einen eigenen Förderweg, nicht über den Bildungsgutschein.
Wo du dich meldest
Bei einer Insolvenz oder einem Stellenabbau gehst du als Erstes zum Betriebsrat und zu deiner Gewerkschaft. Sie vertreten deine Interessen und kennen die Details des Verfahrens. Für Insolvenzgeld, ALG 1 und Bildungsgutschein ist die Agentur für Arbeit zuständig, für individuelle Rechtsfragen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenn du erst einmal unverbindlich prüfen möchtest, ob eine KI-Weiterbildung zu dir passt, ist unser kostenloser Schnupperkurs ein guter Einstieg. Fünf Lektionen, eine Live-Demo pro Woche, ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Verliere ich bei einer Insolvenz sofort mein Gehalt?
In der Regel nicht. Dein Nettolohn für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ist über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III abgesichert, das die Agentur für Arbeit zahlt. Oft wird es über den Insolvenzverwalter vorfinanziert, sodass die Gehälter zunächst weiterlaufen. Den Antrag stellst du innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung.
Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Innerhalb von drei Tagen, nachdem du von der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses erfahren hast. Das geht telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder online. Diese Sofortmeldung ist unabhängig von deinem letzten Arbeitstag und verhindert eine Minderung des Arbeitslosengeldes.
Was bringt mir eine Weiterbildung in dieser Lage konkret?
Sie nutzt die Zeit zwischen zwei Jobs, um deine Marktchancen zu verbessern, statt nur zu warten. Über den Bildungsgutschein ist sie für dich kostenlos, und dein ALG 1 läuft währenddessen weiter. Gerade Kompetenzen in Digitalisierung und KI sind branchenübergreifend gefragt. Eine konkrete Jobzusage kann dir aber keine Weiterbildung garantieren.
Ich bin schon länger im Beruf, lohnt sich ein Neustart überhaupt?
In den meisten Fällen ja. Berufserfahrung ist ein Wert an sich, und ab 50 Jahren hast du sogar einen längeren ALG-1-Anspruch, der dir Spielraum für eine Weiterbildung gibt. Wer sein vorhandenes Wissen mit aktuellen Digital- und KI-Kompetenzen verbindet, wird für viele Arbeitgeber attraktiver.
Quellen
Die in diesem Artikel genannten Zahlen stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: Juni 2026):
- WirtschaftsWoche: Creditreform, so viele Firmenpleiten wie seit 2013 nicht
- Freie Presse: Creditreform, so viele Firmenpleiten wie seit 2013 nicht
- retail-news.de: Unternehmensinsolvenzen Deutschland H1 2026
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