Die Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH aus dem Schwarzwald hat Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Rottweil ordnete laut den unten genannten Quellen am 23. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an und setzte den Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Betroffen sind rund 200 Beschäftigte. Wenn du dort arbeitest, ist die wichtigste Nachricht zuerst: Eine Insolvenz bedeutet nicht, dass du sofort kein Geld mehr bekommst und auch nicht zwangsläufig, dass der Betrieb verschwindet. Dieser Leitfaden ordnet ein, was Insolvenzgeld ist, wie es mit deinem Lohn weitergeht und welche Schritte sich jetzt lohnen.

Vorab: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. In der Insolvenz ist der Betriebsrat zusammen mit der Gewerkschaft IGBCE deine erste Anlaufstelle, dazu der Insolvenzverwalter und bei individuellen Fragen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Über die Zukunft des Betriebs entscheidet im weiteren Verfahren der Insolvenzverwalter, nicht ein einzelner Beschäftigter.

Auf einen Blick: Dein Lohn für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ist über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III abgesichert, das die Agentur für Arbeit zahlt. Solange das Verfahren läuft, arbeitest du in der Regel normal weiter. Kommt es später zu Kündigungen, sichern Sofortmeldung, ALG 1 und der Bildungsgutschein die nächste Etappe. Den Antrag auf Insolvenzgeld stellst du innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung.

Was die vorläufige Insolvenz konkret heißt

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung prüft der eingesetzte Verwalter zunächst, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob sich der Betrieb fortführen lässt. Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens sind nur noch mit seiner Zustimmung möglich. Für dich ändert sich im Alltag oft erst einmal wenig: Du gehst weiter zur Arbeit, und dein Lohn ist über das Insolvenzgeld abgesichert.

Viele Beschäftigte unterschätzen, wie viel in dieser Phase noch offen ist. Eine vorläufige Insolvenz ist kein Schlusspunkt, sondern ein Prüfverfahren. Es gibt Fälle, in denen ein Investor einsteigt oder Teile des Betriebs übernommen werden. Genau deshalb ist es wichtig, jetzt nicht in Schockstarre zu verfallen, sondern parallel die eigene Absicherung zu klären.

Schritt 1: Insolvenzgeld sichern

Das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III deckt dein Nettoarbeitsentgelt für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Gezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Den Antrag musst du innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung stellen. In der Praxis organisiert der Insolvenzverwalter zusammen mit der Agentur und oft einer Bank die Vorfinanzierung, sodass die Löhne weiterlaufen.

Wichtig für dich: Halte deine Gehaltsabrechnungen und deinen Arbeitsvertrag bereit. Der Betriebsrat und der Insolvenzverwalter informieren in der Regel über das konkrete Vorgehen und die Fristen. Wenn du unsicher bist, ob alles korrekt läuft, frag aktiv nach, statt abzuwarten.

Schritt 2: Falls es zur Kündigung kommt

Sollte sich im Verfahren herausstellen, dass Stellen abgebaut werden, gilt dasselbe wie bei jedem Stellenabbau. Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Beendigung arbeitsuchend, telefonisch unter 0800 4 5555 00 oder online, sonst kann das Arbeitslosengeld gemindert werden.

Das ALG 1 beträgt rund 60 Prozent deines letzten Nettos, mit Kind 67 Prozent, und wird bei zwölf Monaten Anspruch ein Jahr gezahlt, ab 50 Jahren länger. In der Insolvenz gelten dabei verkürzte Kündigungsfristen von maximal drei Monaten, das schreibt das Insolvenzrecht so vor.

Schritt 3: Die Zeit für eine Weiterbildung nutzen

Die Papier- und Kartonbranche steht seit Jahren unter Kostendruck. Wer aus Produktion, Technik oder Verwaltung kommt, sollte die Gelegenheit nutzen, das eigene Profil breiter aufzustellen. Der Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III macht das möglich: Ist deine Stelle bedroht oder bist du arbeitslos, übernimmt die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung zu 100 Prozent.

Eine Option mit guten Aussichten ist der Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz. Vier Monate, komplett online, mit Bildungsgutschein kostenlos. Du lernst, betriebliche Abläufe zu analysieren und mit moderner Software und KI zu automatisieren, Kompetenzen, die in fast jeder Branche gebraucht werden. Programmierkenntnisse brauchst du dafür nicht. Während der abschlussorientierten Weiterbildung läuft dein ALG 1 nach Paragraf 144 SGB III weiter.

Wer eher aus dem kaufmännischen Bereich kommt, kann auch über den Wirtschaftsfachwirt (IHK) nachdenken. Der läuft allerdings über das Aufstiegs-BAföG, ein anderer Förderweg als der Bildungsgutschein.

Schritt 4: Wo du dich meldest

In der Insolvenz sind Betriebsrat und die Gewerkschaft IGBCE deine wichtigsten Ansprechpartner. Sie kennen das Verfahren, vertreten deine Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter und informieren über Insolvenzgeld und etwaige Transferangebote. Für die Förderung und das ALG 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, für individuelle arbeitsrechtliche Fragen ein Fachanwalt.

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Häufige Fragen

Bekomme ich in der Insolvenz weiter meinen Lohn?

In der Regel ja. Dein Nettolohn für die letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ist über das Insolvenzgeld nach Paragraf 165 SGB III abgesichert, das die Agentur für Arbeit zahlt. Häufig wird es über den Insolvenzverwalter und eine Bank vorfinanziert, sodass die Gehälter zunächst normal weiterlaufen.

Heißt vorläufige Insolvenz, dass der Betrieb geschlossen wird?

Nein, nicht automatisch. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein Prüfverfahren. Der Insolvenzverwalter sichert das Vermögen und prüft, ob eine Fortführung, ein Verkauf oder ein Investoreneinstieg möglich ist. Erst im weiteren Verlauf entscheidet sich, wie es mit den Arbeitsplätzen weitergeht.

Was muss ich beim Insolvenzgeld beachten?

Den Antrag auf Insolvenzgeld musst du innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenzeröffnung bei der Agentur für Arbeit stellen. Halte deine Lohnabrechnungen und deinen Arbeitsvertrag bereit. Betriebsrat und Insolvenzverwalter informieren normalerweise über das genaue Vorgehen.

Kann ich mich schon jetzt weiterbilden, obwohl noch nichts entschieden ist?

Sobald du von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kannst du den Bildungsgutschein nach Paragraf 81 SGB III bei der Agentur für Arbeit ansprechen. Es lohnt sich, das frühzeitig zu klären, damit du im Fall einer Kündigung ohne Lücke in eine Weiterbildung starten kannst. Eine konkrete Jobzusage kann dir aber keine Weiterbildung garantieren.

Quellen

Die in diesem Artikel genannten Angaben stützen sich auf folgende öffentlich zugängliche Quellen (Stand der Recherche: Juni 2026):

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