Das Weiterbildungsgeld 150 Euro nach § 87a SGB III ist eine der unscheinbaren, aber praktisch sehr nützlichen Förderungen. 150 Euro pro Monat, plus 1.000 Euro Prüfungsprämie und 1.500 Euro Abschlussprämie. Wer berechtigt ist, sollte das auf dem Schirm haben, wer nicht weiß, dass es ihn gibt, lässt Geld liegen. Stand: April 2026.
Was § 87a SGB III leistet
Das Weiterbildungsgeld ist eine zusätzliche Geldleistung während einer geförderten Weiterbildung. Es läuft zusätzlich zum ALG 1 oder zum Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld). Wer einen Bildungsgutschein hat und eine abschlussorientierte Weiterbildung beginnt, bekommt das Weiterbildungsgeld automatisch obendrauf.
Drei Komponenten:
150 Euro pro Monat, über die gesamte Dauer der Weiterbildung. Bei einer 16-monatigen Umschulung in einen anerkannten Ausbildungsberuf sind das 2.400 Euro. Ein viermonatiger Kurs mit Trägerzertifikat löst die Leistung nicht aus. Steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG, sozialversicherungsfrei.
1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung. Wenn die Weiterbildung eine formale Zwischenprüfung enthält, gibt es bei Bestehen eine Einmalzahlung. Nicht alle Kurse haben eine Zwischenprüfung, in dem Fall fällt diese Zahlung weg.
1.500 Euro nach Abschluss. Wer die Weiterbildung erfolgreich abschließt, bekommt eine Abschlussprämie. Bei einer typischen Umschulung mit Zwischen- und Abschlussprüfung sind das in Summe 2.500 Euro Prämien plus die monatlichen 150 Euro.
Praktisch sieht das so aus: Eine 16-monatige Umschulung bringt 2.400 Euro Weiterbildungsgeld plus 1.000 Euro Zwischenprüfung plus 1.500 Euro Abschluss. Knapp 5.000 Euro Bonus zusätzlich zur regulären Leistung. Das ist nicht der große Wurf, aber es macht über die Laufzeit einen Unterschied.
Wer ist berechtigt
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Bezug von ALG 1 oder Grundsicherungsgeld. Wer im SGB-III-Bezug oder im SGB-II-Bezug ist und eine Weiterbildung beginnt, kann das Weiterbildungsgeld bekommen. Beschäftigte, die über das Qualifizierungschancengesetz (QCG, § 82 SGB III) gefördert werden, bekommen das Weiterbildungsgeld in der Regel nicht. Eine Ausnahme gilt für SGB-II-Leistungsberechtigte in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, wenn die QCG-Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt (§ 87a Abs. 3 SGB III). Das ist eine eigenständige Förderung für Arbeitgeber-Beschäftigte und enthält keine Lebenshaltungs-Komponente.
Abschlussorientierte Weiterbildung. Das ist der Kernbegriff. Gemeint ist nach § 87a SGB III eine Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. In der Praxis ist das eine Umschulung mit Abschlussprüfung vor der Kammer.
Förderung nach § 81 SGB III. Den Bildungsgutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit aus, auch im Grundsicherungsbezug. Ein bewilligter Bildungsgutschein allein reicht für das Weiterbildungsgeld nicht: Er muss für eine Umschulung in einen Ausbildungsberuf ausgestellt sein.
Was als abschlussorientiert zählt
Hier wird oft falsch beantragt. Anerkannt sind nur Weiterbildungen, die in einen Ausbildungsberuf führen. So ordnen sich die häufigsten Fälle ein:
Umschulungen in einen Ausbildungsberuf mit Kammerprüfung, etwa zum Kaufmann für Büromanagement oder zum Fachinformatiker: anerkannt. AZAV-Kurse mit Trägerzertifikat gehören nicht dazu. Der Digitalisierungsmanager bei SkillSprinters zum Beispiel läuft als AZAV-Maßnahme nach SGB III (Maßnahmennummer 723/0097/2026, zugelassen über die DEKRA) und schließt mit einem Trägerzertifikat ab. Für den Bildungsgutschein genügt das, für das Weiterbildungsgeld nach Paragraf 87a SGB III nicht: Dieses verlangt einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer.
IHK-Aufstiegsfortbildungen wie Wirtschaftsfachwirt, Industriefachwirt, Handelsfachwirt oder Betriebswirt: nicht anerkannt. Sie führen nicht in einen Ausbildungsberuf, sie bauen auf einem auf. Ihr Förderweg ist das Aufstiegs-BAföG.
Meisterkurse (Handwerksmeister, Industriemeister): ebenfalls nicht anerkannt, auch sie laufen über das Aufstiegs-BAföG.
Ebenfalls nicht anerkannt sind:
Sprachkurse, auch mit Prüfung. Ein Cambridge- oder Goethe-Zertifikat ist kein Abschluss in einem Ausbildungsberuf, deshalb gibt es dafür kein Weiterbildungsgeld.
Eintägige oder kurze Workshops. Eine Tagesveranstaltung ist keine abschlussorientierte Weiterbildung. Selbst eine 4-wöchige Maßnahme ist meistens zu kurz, weil ein Abschluss fehlt.
Freie Online-Kurse ohne Träger-Zertifizierung. Udemy, Coursera, eigeninitiative Maßnahmen ohne AZAV-Anerkennung sind nicht förderfähig.
Wer nicht sicher ist, ob der Wunschkurs in einen Ausbildungsberuf führt, fragt vor der Anmeldung den Bildungsträger und den Vermittler der Agentur für Arbeit. Eine AZAV-Zulassung allein reicht nicht: Bei den DigiMan-Kursen von SkillSprinters etwa ist sie Standard, Weiterbildungsgeld gibt es dafür trotzdem nicht.
Was nach der Reform 01.07.2026 bleibt
Die Neue Grundsicherung löst am 01.07.2026 das Grundsicherungsgeld ab. § 87a SGB III bleibt davon unberührt. Das Weiterbildungsgeld wird weder gekürzt noch abgeschafft. Was sich ändert, ist der Vermittlungsvorrang im SGB II: Vor einer Weiterbildung wird genauer geprüft, ob direkte Vermittlung in Job möglich ist.
Das heißt praktisch: Wer ab Juli 2026 einen Bildungsgutschein für eine Umschulung in einen Ausbildungsberuf bekommt, erhält weiterhin auch das Weiterbildungsgeld. Die Höhe der Leistung ändert sich nicht. Was sich ändert, ist die Schwelle, einen Bildungsgutschein überhaupt zu bekommen.
Anträge, die noch vor dem Stichtag laufen, werden in der Regel nach altem Recht entschieden. Wer im Mai oder Juni einen Antrag stellt, profitiert in der Regel von der etwas großzügigeren Genehmigungspraxis. Wer das verstanden hat, plant entsprechend.
Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich
Das Weiterbildungsgeld ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Es muss nicht in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden. Es zählt aber zum Progressionsvorbehalt: Andere Einkünfte im selben Jahr werden mit einem höheren Steuersatz belegt, als sie es ohne das Weiterbildungsgeld wären. Das betrifft Antragsteller, die im gleichen Steuerjahr regulär beschäftigt waren oder ein Gewerbe geführt haben.
Sozialversicherungsbeiträge werden während der Weiterbildung von der Agentur für Arbeit gezahlt. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, alles läuft weiter. Das ist eine wichtige Komponente, die oft übersehen wird. Wer 12 Monate eine Weiterbildung absolviert, hat für diese Zeit volle Sozialversicherung ohne eigene Beiträge.
Eine Sache zur Anrechnung: Das Weiterbildungsgeld wird NICHT auf das ALG 1 oder das Grundsicherungsgeld angerechnet. Es läuft additiv. Wer 1.250 Euro ALG 1 bezieht, bekommt also 1.400 Euro im Monat (mit dem Weiterbildungsgeld dazu). Wer Grundsicherungsgeld in Höhe von 563 Euro bekommt, fährt mit 713 Euro plus Mietkosten und Weiteren Bedarfen.
Verlängerter ALG-1-Anspruch während Weiterbildung
Ein zweiter, oft übersehener Punkt: § 144 SGB III. Wer während des ALG-1-Bezugs in eine geförderte Weiterbildung geht, dessen ALG-1-Anspruch endet nicht automatisch nach der regulären Bezugsdauer. Der Anspruch läuft während der laufenden Weiterbildung weiter.
Praktisch heißt das: Wer einen 12-monatigen ALG-1-Anspruch hat und eine 16-monatige Weiterbildung beginnt, bekommt nicht automatisch für die vollen 16 Monate ALG 1. Der Anspruch läuft grundsätzlich nach der ursprünglichen Dauer aus. Nur wenn die Weiterbildung mindestens sechs Monate dauert und sonst weniger als drei Monate Restanspruch übrig blieben, wird der Anspruch einmalig auf drei Monate verlängert (§ 148 Abs. 3 SGB III).
Diese Verlängerung ist gesetzlich, kein Ermessen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie. Vermittler weisen oft selbst nicht von sich aus darauf hin, also: nachfragen.
Was im Antrag passiert
Der Antrag auf Weiterbildungsgeld läuft nicht separat. Er wird im Rahmen des Bildungsgutscheins automatisch mitgestellt. Wer einen Bildungsgutschein für eine Umschulung bewilligt bekommt, sollte beim Vermittler explizit fragen, ob das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III mitberücksichtigt ist. Das ist nicht immer klar im Bewilligungsbescheid ausgewiesen.
Wenn die Weiterbildung beginnt, kommt das Weiterbildungsgeld typischerweise mit der ersten oder zweiten Monatszahlung. Die Prüfungsprämien werden auf Antrag gezahlt, gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses oder der Zwischenprüfungs-Bescheinigung. Wer den Prüfungserfolg dokumentiert, bekommt die Prämie typischerweise binnen 4 bis 6 Wochen.
Ein praktischer Hinweis aus der Beratung: Quittungen und Bescheinigungen sammeln. Vermittler haben keinen Zugriff auf die Prüfungsstelle der Bildungsträger. Wer das Zeugnis nicht selbst einreicht, bekommt die Prämie nicht.
Wer den Anspruch unterschätzt
Bei Umschulungen wird das Weiterbildungsgeld oft unterschätzt. Wer die Umschulung als notwendiges Übel sieht, denkt nicht an die zusätzlichen Geldleistungen. Wer sie als Chance sieht, plant mit den knapp 5.000 Euro, die über die Laufzeit hinzukommen.
Konkret: Bei einer 16-monatigen Umschulung mit Zwischenprüfung sind das 2.400 Euro Weiterbildungsgeld über die gesamte Dauer plus 1.000 Euro Zwischenprüfungs-Prämie plus 1.500 Euro Abschlussprämie. In Summe 4.900 Euro, die zusätzlich zum ALG 1 oder Grundsicherungsgeld kommen.
Das ist kein Lottogewinn. Aber es ist Geld, das in vielen Fällen die Differenz macht zwischen "Weiterbildung gerade noch finanzierbar" und "Weiterbildung mit Polster". Wer das nicht weiß, plant zu konservativ.
Erst kostenlos reinschnuppern, dann entscheiden
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, sieh dir kostenlos an, wie sie läuft, fünf Lektionen plus Live-Demo, ohne Verpflichtung. Passt es, ist der Digitalisierungsmanager bei bewilligtem Bildungsgutschein für dich kostenlos.
Kostenlos reinschnuppernDer Schnupperkurs ist gratis. Ob die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Was nicht förderfähig ist
Beschäftigte ohne Arbeitslosigkeit. Wer aktuell beschäftigt ist und über QCG eine Weiterbildung macht, bekommt in der Regel kein Weiterbildungsgeld. Eine Ausnahme gilt für SGB-II-Leistungsberechtigte, deren QCG-Weiterbildung zu einem anerkannten Ausbildungsabschluss führt (§ 87a Abs. 3 SGB III). Stattdessen greift die QCG-Förderung mit Lohnzuschuss durch den Arbeitgeber. Das ist eine andere Logik.
Selbstständige. Wer als Selbstständiger eine KOMPASS-Förderung beantragt, bekommt kein Weiterbildungsgeld. KOMPASS deckt die Kursgebühren teilweise ab (bis 90 Prozent, gedeckelt auf 4.500 Euro), aber die Lebenshaltungskomponente fehlt.
Privatzahler. Wer eine Weiterbildung selbst zahlt, bekommt kein Weiterbildungsgeld. Es ist eine Sozialleistung, die an den Bezug von ALG 1 oder Grundsicherungsgeld plus die förderfähige Maßnahme gebunden ist.
Wer im Zweifel ist, was passt, kann das Weiterbildungsgeld in der Bildungsgutschein-Beratung mit ansprechen. Vermittler kennen das Instrument und können aufklären, ob es im konkreten Fall greift.
Häufige Fragen
Bekomme ich das Weiterbildungsgeld auch, wenn ich aus einem Minijob in die Weiterbildung gehe?
Wenn der Minijob parallel zu einem ALG-1- oder Grundsicherungsgeld-Bezug läuft und die abschlussorientierte Weiterbildung gefördert ist, ja. Der Minijob-Verdienst ist getrennt zu betrachten und wird je nach Konstellation auf den Hauptbezug angerechnet. Das Weiterbildungsgeld selbst bleibt davon unberührt.
Bekomme ich die Prüfungsprämie auch, wenn ich die Prüfung im zweiten Anlauf bestehe?
Ja. Die Prämien sind an das Bestehen der jeweiligen Prüfung gebunden, nicht an den ersten Versuch. Wer die Zwischenprüfung im zweiten Anlauf besteht, bekommt die 1.000 Euro. Wer die Abschlussprüfung wiederholt und besteht, bekommt die 1.500 Euro. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung während des Wiederholungsversuchs noch im Förderzeitraum liegt.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Bis zum Abbruchzeitpunkt bekommst du das monatliche Weiterbildungsgeld. Prüfungsprämien werden nur bei tatsächlichem Bestehen ausgezahlt. Wer abbricht, ohne eine Zwischenprüfung bestanden zu haben, bekommt keine Prämie. Bei nachvollziehbaren Gründen (Krankheit, Familienpflicht) gibt es manchmal Kulanz, in der Regel aber keine.
Gilt das Weiterbildungsgeld auch für Kurzzeit-Maßnahmen unter 6 Monaten?
Nein. Paragraf 87a SGB III verlangt eine Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt, also eine Umschulung. Ein viermonatiger AZAV-Kurs mit Trägerzertifikat erfüllt das nicht und löst weder die 150 Euro im Monat noch die Prämien aus. Beide Prämien setzen eine Zwischen- oder Abschlussprüfung nach den Ausbildungsvorschriften des Berufs voraus, und die gibt es in einem solchen Kurs nicht.
Quellen
- § 87a SGB III Weiterbildungsgeld und § 144 SGB III Anspruchsdauer während Weiterbildung
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt zum Weiterbildungsgeld, Stand April 2026
- § 3 Nr. 2 EStG Steuerfreiheit
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