Wer eine Weiterbildung steuerlich absetzen will, kann oft mehrere tausend Euro sparen. Kursgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur und sogar Arbeitsmittel akzeptiert das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, welche Kosten du geltend machen kannst und wie du dabei vorgehst.

Das Wichtigste in Kürze


Welche Weiterbildungskosten kann ich steuerlich absetzen?

Das Finanzamt akzeptiert alle Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Fortbildung stehen. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Posten auf einen Blick.

Kostenart Beispiel Nachweis
Kursgebühren Lehrgangskosten, Seminargebühren Rechnung, Zahlungsbeleg
Prüfungsgebühren IHK-Prüfung, Zertifikatsprüfung Rechnung der Prüfstelle
Fahrtkosten Auto (0,30 Euro/km) oder ÖPNV-Tickets Fahrtenbuch oder Tickets
Verpflegung 14 Euro/Tag (über 8 Std. abwesend), 28 Euro/Tag (über 24 Std.) Reisekostenabrechnung
Übernachtung Hotel bei mehrtägiger Präsenzveranstaltung Hotelrechnung
Fachliteratur Fachbücher, E-Books, Online-Kurse Kaufbeleg
Arbeitsmittel Laptop, Software, Schreibmaterial Kaufbeleg, bei >800 Euro netto AfA
Zinsen Zinsen für einen Bildungskredit Kreditvertrag, Kontoauszug

Wichtig: Es gibt keinen Höchstbetrag für berufliche Fortbildungskosten. Du kannst jeden Euro absetzen, den du nachweisen kannst.

Gut zu wissen: Viele Weiterbildungen lassen sich komplett über einen Bildungsgutschein finanzieren. Dann zahlst du gar nichts und brauchst auch nichts abzusetzen. Mehr dazu weiter unten.

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?

Berufliche Fortbildungen gelten als Werbungskosten. Eine Erstausbildung ohne Dienstverhältnis zählt dagegen nur als Sonderausgabe. Der Unterschied ist finanziell erheblich.

Werbungskosten (Fortbildung):
- Unbegrenzt absetzbar
- Verlustvortrag möglich (wenn du aktuell wenig verdienst)
- Gilt für: Zweitausbildung, Aufstiegsfortbildung, berufliche Weiterbildung

Sonderausgaben (Erstausbildung):
- Maximal 6.000 Euro pro Jahr
- Kein Verlustvortrag möglich
- Gilt für: Erstes Studium oder erste Berufsausbildung ohne Dienstverhältnis

Wann zählt deine Weiterbildung als Werbungskosten? Immer dann, wenn du bereits eine Erstausbildung (Lehre, Studium, Berufsausbildung) abgeschlossen hast. Eine IHK-Aufstiegsfortbildung wie der Digitalisierungsmanager/in (IHK) oder der Social Media Manager (IHK) fällt klar in die Kategorie Werbungskosten.

Wie trage ich Fortbildungskosten in die Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer trägst du deine Weiterbildungskosten in die Anlage N deiner Steuererklärung ein. Selbstständige erfassen die Kosten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung (Arbeitnehmer):

  1. Belege sammeln: Bewahre alle Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbelege auf. Am besten digital scannen und sortieren.
  2. Anlage N öffnen: In der Steuererklärung die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ausfüllen.
  3. Zeile 44-48: Hier trägst du die einzelnen Werbungskosten ein. Fortbildungskosten gehören in Zeile 44 ("Aufwendungen für Arbeitsmittel") oder als eigene Anlage.
  4. Fahrtkosten separat: Fahrten zur Fortbildungsstätte werden mit 0,30 Euro/km (einfache Strecke) angesetzt.
  5. Belege beilegen: Nicht automatisch mitschicken, aber auf Anfrage des Finanzamts vorlegen können.

Tipp: Nutzt du eine Steuer-Software wie ELSTER, WISO oder Taxfix, werden dir die passenden Felder automatisch angezeigt.

Schon gewusst? Wenn du arbeitssuchend bist, kannst du eine Weiterbildung wie die Fachkraft Online-Marketing komplett über einen Bildungsgutschein beantragen. Die Kosten übernimmt dann zu 100 % die Agentur für Arbeit.

Lohnt sich das Absetzen bei einer geförderten Weiterbildung?

Das kommt auf die Förderung an. Bei einer 100-%-Förderung wie dem Bildungsgutschein hast du keine eigenen Kosten. In dem Fall gibt es nichts abzusetzen.

Bei Teilförderungen sieht es anders aus:

Fördersituation Eigenanteil Steuerlich absetzbar?
Bildungsgutschein (100 %) 0 Euro Nein, keine eigenen Kosten
Aufstiegs-BAföG (50 % Zuschuss + Darlehen) Darlehensteil + Eigenanteil Ja, der selbst gezahlte Anteil
Qualifizierungschancengesetz (z. B. 75 % Förderung) 25 % der Kurskosten Ja, der Eigenanteil
Arbeitgeber zahlt teilweise Differenz zum vollen Preis Ja, der nicht erstattete Teil
Komplett selbst bezahlt 100 % der Kurskosten Ja, vollständig

Beispielrechnung: Du machst eine Aufstiegsfortbildung für 3.997 Euro. Aufstiegs-BAföG übernimmt 50 % als Zuschuss (1.999 Euro). Den Rest zahlst du aus eigener Tasche. Diese 1.998 Euro kannst du als Werbungskosten absetzen. Bei einem Steuersatz von 30 % sparst du damit rund 600 Euro.

Welche Kosten vergessen die meisten?

Viele denken nur an die Kursgebühren. Dabei gibt es Nebenkosten, die das Finanzamt ebenfalls akzeptiert.

Häufig vergessene Posten:

Rechenbeispiel Online-Weiterbildung (4 Monate, selbst bezahlt):

Position Betrag
Kursgebühren 3.000 Euro
Homeoffice-Pauschale (80 Tage x 6 Euro) 480 Euro
Fachliteratur 150 Euro
Laptop (anteilig 50 %) 400 Euro
Kontoführung (pauschal) 16 Euro
Gesamt 4.046 Euro

Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % bekommst du rund 1.416 Euro über die Steuererklärung zurück.

Tipp: Du willst in einen zukunftssicheren Beruf wechseln? Schau dir die Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager/in (IHK) an. Mit Bildungsgutschein ist sie komplett kostenlos. Einstiegsgehälter liegen bei 48.000 bis 65.000 Euro brutto pro Jahr (laut Stepstone/Gehalt.de).

Kann ich eine Weiterbildung absetzen, wenn ich gerade arbeitslos bin?

Ja. Auch während der Arbeitslosigkeit kannst du Fortbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet: Du hast aktuell kein Einkommen, aber die Kosten verringern deine Steuerlast, sobald du wieder arbeitest.

So funktioniert der Verlustvortrag:

  1. Du gibst die Fortbildungskosten in deiner Steuererklärung an.
  2. Das Finanzamt stellt einen Verlustvortrag fest.
  3. Sobald du wieder verdienst, wird dieser Verlust automatisch mit deinem Einkommen verrechnet.
  4. Du zahlst weniger Steuern.

Das lohnt sich besonders bei teuren Weiterbildungen. Wenn du allerdings arbeitssuchend bist und einen Bildungsgutschein bekommst, zahlst du gar nichts und brauchst den Verlustvortrag nicht.

Kurz: Wer die Kosten selbst trägt, setzt sie ab. Wer einen Bildungsgutschein hat, zahlt 0 Euro.

Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten?

Viele Arbeitgeber finanzieren Weiterbildungen für ihre Mitarbeiter. In dem Fall gilt: Was der Arbeitgeber zahlt, kannst du nicht nochmal absetzen. Zahlt er nur einen Teil, setzt du die Differenz ab.

Qualifizierungschancengesetz (QCG): Über dieses Gesetz können Arbeitgeber Weiterbildungen für Beschäftigte fördern lassen. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße 25 % bis 100 % der Lehrgangskosten. Den verbleibenden Eigenanteil des Unternehmens oder des Mitarbeiters kannst du steuerlich geltend machen.

Wenn du angestellt bist und dein Arbeitgeber eine Weiterbildung wie den Social Media Manager (IHK) über das QCG fördert, bleiben je nach Förderhöhe Restkosten. Diese trägst du in Anlage N ein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Steuererklärung gelten folgende Fristen:

Steuerjahr Abgabefrist (ohne Steuerberater) Abgabefrist (mit Steuerberater)
2025 31. Juli 2026 30. April 2027
2026 31. Juli 2027 28. Februar 2028

Wichtig: Du kannst Steuererklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend einreichen. Hast du in den letzten Jahren eine Weiterbildung selbst bezahlt und nicht abgesetzt? Dann lohnt sich eventuell eine nachträgliche Erklärung.

Belege solltest du mindestens 10 Jahre aufbewahren. Das Finanzamt kann Nachweise auch nach der Bearbeitung noch anfordern.

Checkliste: Fortbildungskosten richtig absetzen

Damit du nichts vergisst, hier die komplette Checkliste:

Häufige Fragen

Kann ich eine Online-Weiterbildung steuerlich absetzen?

Ja. Online-Weiterbildungen sind genauso absetzbar wie Präsenzkurse. Du setzt die Kursgebühren, anteilige Internetkosten und die Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag) an. Bei geförderten Online-Kursen mit Bildungsgutschein fallen keine eigenen Kosten an.

Gibt es einen Höchstbetrag für Fortbildungskosten als Werbungskosten?

Nein. Berufliche Fortbildungskosten sind als Werbungskosten unbegrenzt absetzbar. Die Begrenzung auf 6.000 Euro gilt nur für Sonderausgaben bei der Erstausbildung.

Muss die Weiterbildung etwas mit meinem aktuellen Beruf zu tun haben?

Die Weiterbildung muss einen beruflichen Bezug haben, aber nicht zwingend zum aktuellen Job passen. Auch eine Umschulung oder Weiterbildung für einen angestrebten Beruf ist als Werbungskosten absetzbar, wenn du eine abgeschlossene Erstausbildung hast.

Kann ich eine Weiterbildung absetzen, die mein Arbeitgeber teilweise bezahlt?

Ja. Den Eigenanteil, also den Teil den du selbst zahlst, kannst du als Werbungskosten geltend machen. Nur der vom Arbeitgeber erstattete Betrag fällt raus.

Wie weise ich Fortbildungskosten gegenüber dem Finanzamt nach?

Sammle alle Rechnungen, Zahlungsbelege, Teilnahmebescheinigungen und Fahrtennachweise. Du musst sie nicht automatisch mitschicken, aber auf Nachfrage vorlegen können. Digitale Kopien reichen in der Regel aus.

Was bringt mir der Verlustvortrag bei Fortbildungskosten?

Wenn du aktuell wenig oder nichts verdienst, stellt das Finanzamt einen Verlustvortrag fest. Sobald du wieder Einkommen hast, wird der Verlust automatisch verrechnet. Du zahlst dann weniger Steuern. Das lohnt sich besonders nach einer Arbeitslosigkeit.

Sind IHK-Prüfungsgebühren absetzbar?

Ja. IHK-Prüfungsgebühren zählen zu den Fortbildungskosten und sind als Werbungskosten voll absetzbar. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Welche Pauschalen kann ich ohne Belege ansetzen?

Ohne Einzelnachweise erhältst du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Zusätzlich akzeptiert das Finanzamt pauschale Beträge für Kontoführung (16 Euro/Jahr), Homeoffice (6 Euro/Tag) und Verpflegungsmehraufwand (14 Euro bzw. 28 Euro/Tag).


Du willst dich beruflich weiterentwickeln? Informiere dich jetzt über die Weiterbildungen bei SkillSprinters: Digitalisierungsmanager/in (IHK), Social Media Manager (IHK) oder Fachkraft Online-Marketing. Mit Bildungsgutschein sind alle Kurse 100 % kostenlos. Ohne Bildungsgutschein kannst du die Kosten steuerlich absetzen.

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